Wiederaufbau unter Drohnen? Auswirkungen zukünftiger Kriegsführung auf Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

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Transkript:

Society for International Development Chapter Bonn Nachlese zu dem 112. Entwicklungspolitischen Fachgespräch, 1.12.2015 Wiederaufbau unter Drohnen? Auswirkungen zukünftiger Kriegsführung auf Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit Prof. Dr. Conrad Schetter, Direktor des Bonn International Center for Conversion (BICC) Vortrag Im Kontext der bewaffneten Konflikte der letzten Jahre kam es wiederholt zu einer Instrumentalisierung von EZ und humanitärer Hilfe durch Sicherheitspolitik. Bereits im Kosovo- Krieg war ein Übergreifen des Militärs auf Ziviles zu beobachten. Dabei konnte ersteres auf bestimmte Ideen bzw. Methoden zurückgreifen, die der eigenen Logik entgegenkamen: Insbesondere das Konzept des Civil Engineering, dem technischen Umbau von Gesellschaften, wurde hier aufgegriffen. Umgekehrt wurde auch die Frage der Human Security von EZ genutzt, um Zugang zu Sicherheitsakteuren zu erlangen. Ein weiterer Aspekt ist die personelle Verquickung von EZ und Sicherheitskreisen. So verfügen heute viele GIZ-Büros weltweit über eine/n Sicherheitsbeauftragte/n. Hintergrund hierfür ist zum einen die Implementierung der europäischen ISO-Norm 31000 und zudem die Annahme, dass die Sicherheit der Mitarbeiter technisch-administrativ geschützt werden könnte. Jedoch ist die Implementierung dieser Norm auch Voraussetzung für manche Versicherungen. In der Realität folgt hieraus oft eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter. Ein weiteres Problem ist die Definition von Sicherheit und wer darüber entscheidet. Oftmals werden diese Positionen von ehemaligen Militärs ausgefüllt. Dies schafft neue Handlungsbeschränkungen für NGOs. Auf einer übergeordneten Ebene zeichnet sich ab, dass die internationale Gemeinschaft mittlerweile vor State Building-Aktivitäten zurückschreckt. Dies ist auf die bisherigen negativen Erfahrungen und die immensen Kosten zurückzuführen. Die Folge ist eine Strategie der zunehmend rein militärischen Interventionspolitik gegenüber Krisengebieten. Das Ziel ist es, Polizei- bzw. Policing-Kapazitäten aufzubauen, mit denen weltweit schnelle und kostengünstige Einsätze durchgeführt werden können, die mit minimalem Aufwand maximale Ziele erreichen sollen. Dies führt zu Veränderungen an die militärischen Anforderungen. In der Folge werden unter anderem Drohneneinsätze attraktiv, da diese günstig und flexibel

einsetzbar sind. Der Einsatz von Drohnen erzeugt jedoch neue rechtliche Herausforderungen. Das Hauptproblem ist dabei die Vorverurteilung der jeweiligen Opfer. Urteile werden ohne juristische Prüfung oder gar Gerichtsverfahren umgesetzt. Diese Art der Kriegsführung schafft eine neue Gruppe von Outlaws, die wie im europäischen Mittelalter vogelfrei sind. Ein weiteres Element der internationalen Debatte ist das Schlagwort der sog. ungoverned spaces, welches unter Präsident George W. Bush geprägt wurde. Seither fand der Begriff weite Verbreitung in politischen und wissenschaftlichen Kreisen, wobei er unterschiedlich definiert wird. Die Grundbedeutung ist die Abwesenheit von staatlichem Handeln in (geographischen) Räumen. Eine derartige Definition unterschlägt jedoch nicht nur die Rolle der Zivilgesellschaft, sondern macht diese Räume in einer staatlich organisierten Welt zu Ausnahmeräumen. In der Konsequenz, so die Interpretation amerikanischer Think Tanks, können in solchen Räumen andere staatliche Autoritäten jedwede Mittel einsetzen, um eigene Ziele durchzusetzen. Dabei geht es im Zusammenhang mit dem Kriegseinsatz um Drohnen bis hin zur Menschenjagd. Analysiert man die mit den Ungoverned Spaces verbundenen Diskurse näher, so wird das Bild von undurchschaubaren, chaotischen und gefährlichen Räumen entworfen; allenfalls können Militäroperationen ein Stück weit eindringen und Randgebiete zurückerobern. Nach diesem Verständnis sollten Ungoverned Spaces auch von zivilen Akteuren gemieden werden. NGOs agieren dort also auf eigene Gefahr, wie der Angriff auf das von Ärzte ohne Grenzen betriebene Krankenhaus in Kundus zeigte. Nach dem Verständnis amerikanischer Militärstrategen fallen ganze Großregionen unter den Begriff der Ungoverned Spaces, neben Afghanistan zum Beispiel große Teile der Sahelzone. Letztlich schließt das Konzept der Unregierten Räume den Gedanken, dass Entwicklungspolitik hier Sinnvolles bewirken kann, aus. Somit findet mit dem Konzept der Unregierten Räume ein von Militär- und Sicherheitsexperten vorgegebener Diskurs statt, welche Rolle Entwicklungszusammenarbeit überhaupt noch in Krisenregionen haben kann. Auch in der aktuellen Debatte um den Einsatz in Syrien ist eine starke Zuspitzung der Positionen zu beobachten. Die militärischen Strategien verändern sich: Ertüchtigungspolitik (Waffenlieferungen, Training, etc.) im Verbund mit Luftschlägen und Drohneneinsatz, aber ohne eigene Bodentruppen. Fraglich ist, welche Rolle in solch einer Interventionspolitik humanitäre Hilfe oder gar EZ noch spielen kann.

Diskussion Frage: Inwieweit sehen europäische Politiker Syrien als einen unregierten Raum, geht es derzeit nicht vielmehr langfristige Perspektiven wie die Rückkehr der Flüchtlinge? Antwort: In der Tat wird derzeit in Europa etwas differenzierter argumentiert als in den USA, der Begriff Ungoverned Spaces findet jedoch auch hier Anwendung. Interessant ist aus wissenschaftlicher Sicht der Transfer solcher Konzepte. Denn de facto gibt es keine unregierten Räume. Menschen kreieren immer irgendeine Form von Governance. Ist wirklich eine Abkehr vom Anspruch auf State Building zu sehen? Die Lehre aus dem Irak lautete doch, dass die westliche Intervention gescheitert sei, weil kein State Building erfolgte. Die Erwartungen an State Building-Prozesse waren übermäßig optimistisch und eigentlich unrealistisch. Die Weltbank ging etwa davon aus, dass Afghanistan innerhalb von zehn Jahren das Niveau der Türkei erreichen könne. Daraus folgt, dass die einschlägigen Akteure mehr differenzieren. Engagement gibt es zukünftig nur noch dort, wo es lohnend erscheint. Andere Territorien werden dann als Ungoverned Spaces deklariert, sicherheitstechnisch überwacht, um Gefahrenpotentiale zu bannen und ansonsten wird nur das Notwendigste getan. Wird durch den Einsatz von Sicherheitsberatern in NGOs, die die Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter beschränken, nicht der Kontakt zu lokalen Akteuren unterbunden? Ja, gerade in Afghanistan gibt es viele Projekte, die noch nie ein Mitarbeiter der betreuenden Organisation besucht hat. Ist das Konzept der Ungoverned Spaces nicht ein Versuch, das Völkerrecht zu ändern? Die Grenzen für die Anwendung von Gewalt werden verschoben. Ohne auf die juristischen und völkerrechtlichen Details einzugehen, kann gesagt werden, dass mit dem Begriff Ungoverned Spaces Ausnahmen definiert werden sollen, die bislang nicht verregelt sind. Einen weiteren Anteil an der Entwicklung hat der Einfluss der neuen Kriegstechnologien, insbesondere der militärische Drohneneinsatz. Wer definiert Sicherheit und für wen? Erstmal wird nur weiteres Unrecht geschaffen, denn bei Drohneneinsätzen kommen auf ein militärisches Opfer etwa fünf zivile Opfer. Welchen Nutzen haben sie? Im Militär sind Drohnen eine Reaktion auf den strategischen Einsatz versteckter Sprengsätze gegen Militärpersonal in Irak und Afghanistan. Reziprok dazu verbreiten Drohneneinsätze ebenfalls Angst, da sie unsicht- und unvorhersehbar ist und damit jederzeit und überall lauern kann. Zusätzlich gaukeln Drohnen eine Präzision der Einsatzführung vor, die so aber

nicht wirklich gegeben ist. Denn bevor der Mensch entscheidet, hat die Technik in einer Vielzahl von automatisierten Schritten bereits eine Vorauswahl der Daten und Informationen getroffen. Damit hat der Bediener keine wirklich freie Entscheidung mehr über Ziele und Maßnahmen seines Einsatzes. Daher kann es nicht vermieden werden, dass der Drohnenkrieg auch viele Unbeteiligte trifft. Dies treibt vor allem in Afghanistan und Pakistan den Taliban ständig neue Kämpfer zu. Es ist davon auszugehen, dass Drohnen zunehmend leistungsfähiger werden. Dann ist die Entsendung von Tornado-Kampfjets, wie jetzt nach Syrien, doch anachronistisch? In der Tat ist technologisch schon sehr viel möglich: kleinere Drohnen, bessere Bilder, Abhörmöglichkeiten. Dennoch bleibt die menschliche Komponente zwangsläufig außen vor und das Problem der menschlichen Entscheidungsfreiheit bzw. -unfreiheit lässt sich durch reine Verbesserungen nicht auflösen. Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung ist ein reziproker, asymmetrischer Kampf auf globaler Ebene vorhersehbar (Terror, Kampf, Radikalisierung, Terror, ). Wichtig ist, dass es Widerstand aus den kriegführenden Ländern gibt! Militär ist nicht per se nutzlos. Aber es gibt bestimmte Dinge, die es gut kann und andere, für die es nicht ausgebildet ist, wie Polizeiaufgaben. Das Konzept des Drohnenkriegs entstand als Ersatz für den Einsatz von Militär im Einsatzgebiet, der gerade in den westlichen Ländern von der Gesellschaft stets kritisch eingeschätzt wird. Für die deutsche Öffentlichkeit macht es zudem einen erheblichen Unterschied, wo ein Konflikt sich abspielt. Je weiter weg, desto weniger interessieren die Details. Daher ist hier kein Widerstand aus der Zivilbevölkerung gegen Drohneneinsätze und andere aus der Distanz geführten Militärschläge in Afghanistan, Irak oder Syrien zu erwarten. Es ist falsch, von der Existenz nichtregierter Länder auf deren grundsätzliche Unregierbarkeit zu schließen. Vor dem sicherheitspolitischen Hintergrund ist zu fragen, welche Rolle EZ noch spielen kann? In den USA ist das Verhältnis der Ausgaben für Militär und EZ 100 zu einem Dollar. Daher muss die EZ sich gerade auf dem Gebiet der Sicherheit darum bemühen, Gegenargumente zu entwickeln, um diesem Weltbild etwas entgegenzusetzen. Wie ist die Genese des Konzepts Drohnenkrieg? Sicherlich war es kein wissenschaftlich entwickeltes Konzept, sondern eine interessengeleitete Aktion? Das Konzept wurde 2004 von der US Air Force entwickelt und dann von zwei militärischen Think Tanks weiter ausgearbeitet. Von dort fand es Eingang in die amerikanische Politik.

Wünschenswert wäre die Schaffung von drohnenfreien Räumen, auch zur Vorbeugung ziviler Auseinandersetzungen oder zur Kriminalitätsprävention. Bislang ist auf diesem Gebiet sehr wenig geregelt. Drohnen dürfen von Privatleuten sehr weitgehend frei genutzt werden. Jedoch gibt es viele Felder, wo die Grenzen zwischen privat und öffentlich verschwimmen. Drohnen sind nur ein Aspekt davon. Christine Gabriel Dr. Jürgen Wiemann