Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Groß-Gerau

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Transkript:

4 Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil nimmt auch bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2006 2011 eine bedeutende Stellung ein. Hier legt der Aufgabenträger die von ihm gewünschte ÖPNV-Struktur als Ziel-Zustand nach Art und Umfang fest. Dazu werden Mindeststandards definiert, die sowohl in den Schul- als auch in den Ferienzeiten im Sinne der Daseinsvorsorge einzuhalten sind. Diese Festlegung wird benötigt als Meßlatte für die Bewertung des vorhandenen Nahverkehrsangebots (Fahrplanstand 2004/2005) sowie als Grundlage für die Entwicklung der Angebotskonzeption 2011. Der Aufgabenträger ist bei der Definition des Soll-Zustandes des ÖPNV aber nicht frei, sondern muss verschiedene Rahmenvorgaben beachten. Dazu zählen u.a. die Vorgaben zur Raumstruktur und zum regionalen Bahnnetz. Bedeutung bei der Bewertung haben dabei insbesondere die Vorgaben zur zentralörtlichen Gliederung, den regionalen Entwicklungsachsen, zur Erreichbarkeit der Zentren sowie zur Haltestellenausstattung und zu den Fahrzeugstandards gemäß RMV. Darüber hinaus sind rechtliche Festlegungen aus dem hessischen ÖPNV-Gesetz, dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zu berücksichtigen. Neben den übergeordneten Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen sind die 1996 beschlossenen verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele des Landkreises Groß-Gerau in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und somit auch im Anforderungsprofil zu berücksichtigen. In diesem Grundsatzpapier wird auf die Bedeutung des ÖPNV für eine Verringerung der Verkehrsemissionen, der umweltverträglicheren Abwicklung des Verkehrs sowie für die Sicherung der Erreichbarkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Region hingewiesen. Inwieweit die in der Analyse festgestellten qualitativen und quantitativen Abweichungen von den definierten Qualitätsstandards einen Handlungsbedarf begründen, muss aufgrund konkreter Rahmenbedingungen und Prioritäten sowie unter Berücksichtigung finanzieller und wirtschaftlicher Aspekte entschieden werden. 2 Im Folgenden werden die Ziele und Beurteilungsmerkmale des Anforderungsprofils nach Themenfeldern geordnet dargestellt. Die Grundlage bilden dabei die im Nahverkehrsplan 1998 formulierten Standards. 2 Das Anforderungsprofil spiegelt die Zielsetzung des Kreises Groß-Gerau wieder. Die Verkehrspolitischen Zielsetzungen wurden 1996 aufgestellt. Diese geben einen Rahmen vor, innerhalb dessen das Anforderungsprofil ausgestaltet wird. Grundsätzlich ist dabei immer das Gesamtkonzept zu betrachten. Es ist daher nicht zielführend, sich einen einzelnen Aspekt (z.b. ÖV-Reisezeit) herauszugreifen, und alleine damit eine neue Buskonzeption im Landkreis zu begründen. Es müssen zahlreiche weitere Aspekte (z.b. Haltestellenabstände, Einzugsbereiche von Haltestellen, Vermeidung von Parallelverkehren) beachtet werden, und innerhalb der Rahmenvorgaben ein Kompromiss gefunden werden. Die Beurteilung, ob die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden, kann nur in Abwägung des gesamten Anforderungsprofils erfolgen. Seite 6 StetePlanung / R + T, Darmstadt

Tabelle 4-1: Übersicht Anforderungsprofil Ziel Qualitätskriterien/Beurteilungsmerkmale Liniennetz Erschließung Verbindung Bedienung Verkehrsmittel Vertrieb und Tarif Betriebsablauf Sonderverkehre Haltestellen Klassifizierung und Hierarchisierung der Netzstruktur Flächendeckende Erschließung aller Siedlungsbereiche Gewährleistung der ÖPNV- Erreichbarkeit wichtiger Ziele Gewährleistung eines angemessenen Bedienungsstandards Gewährleistung einer qualitätsvollen Nutzung durch Einsatz geeigneter Fahrzeuge Verständliches und nachvollziehbares Tarifsystem Optimierung der Betriebsabläufe sowie Sicherung der Trassenverfügbarkeit und -nutzbarkeit Weitgehende Integration von Sonderverkehren bei bedarfsorientierten Sonderangeboten Sicherung einer angemessenen Ausstattung in Abhängigkeit der Bedeutung der Haltestellen und einer guten Zugänglichkeit Vorrang Schienenverkehrsmittel Einteilung in ein Grundnetz und Ergänzungsnetz Einzugsbereiche der Haltestellen Erschließungsschwerpunkte/ wichtige Ziele Erreichbarkeit (zeitlich und räumlich) Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV Umsteigehäufigkeit / Anschlusssicherung Bedienungszeiträume Takt, Fahrtenangebot / Stunde Mindestangebot Qualitätsstandards RMV Vorgaben des Landkreises Übersichtlichkeit des Tarifangebots Betriebsleitsysteme Anschlusssicherung Beschleunigungsmaßnahmen LSA Trassensicherung (Bus) Schülerverkehrsintegration Sonderverkehre Maßstab RMV- Haltestellenausstattung Barrierefreiheit Vorgaben aus dem BGG Qualitätsmanagement Marketing Qualitätskontrolle Prüfung der Qualität der erbrachten Verkehrsleistungen Information, Kommunikation, Vertrieb StetePlanung / R + T, Darmstadt Seite 7

Tabelle 4-2: Anforderungsprofil Liniennetz Gestaltung des Netzes Hierarchische Gestaltung des ÖV-Netzes: - Schienenverkehre als Rückgrat des ÖPNV - Buslinien zur Feinerschließung der Siedlungsgebiete und / oder zur Verbindung der Städte und Gemeinden des Landkreises untereinander sowie zur Anbindung an Städte und Gemeinden in den benachbarten Kreisen - Ergänzung des Angebots im Linienverkehr in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage durch flexible Bedienungsweisen Differenzierung des Streckennetzes im Busverkehr in ein Grundnetz (1. und 2. Ordnung) und ein Ergänzungsnetz mit Ausrichtung der ÖPNV-Linien an den Hauptverkehrsströmen Grundnetz erster Ordnung: - Relationen mit hoher Nachfrage (insbesondere zur Anbindung an die Oberzentren) - 30 -Grundtakt, der in der HVZ bedarfsgerecht verstärkt und außerhalb der HVZ bedarfsgerecht ausgedünnt werden kann - im Spätverkehr und an den Wochenenden reduziertes Angebot Grundnetz zweiter Ordnung: - 60 -Grundtakt, der in der HVZ bedarfsgerecht verstärkt und außerhalb der HVZ bedarfsgerecht ausgedünnt werden kann Ergänzungsnetz: - Bedienung zu Zeiten erkennbaren Bedarfs (z.b. Schülerverkehre, Verkehre zu den Betriebsanfangs- und endzeiten) bzw. Andienung spezieller Ziele In der Regel Orientierung der Busverkehre an den Verknüpfungspunkten zum SPNV unter Berücksichtigung der lokalen Nachfrageverhältnisse Übersichtliche und leicht begreifbare Gestaltung des Netzes Eindeutige verkehrliche Klassifizierung des ÖPNV-Angebotes anhand der Linienbezeichnungen Einheitlicher und systematisierter Linienlaufweg Vermeidung von Parallelverkehren von Linien mit gleicher verkehrlicher Funktion (Erschließungs- bzw. Verbindungsfunktion) Seite 8 StetePlanung / R + T, Darmstadt

Tabelle 4-3: Anforderungsprofil Erschließung Grundsätze Flächendeckende Erschließung aller Siedlungsbereiche Einrichtung von B+R- und ggfs. P+R-Plätze an geeigneten Haltestellen in Siedlungsbereichen, die unter wirtschaftlichen oder verkehrlichen Gesichtspunkten nicht erschlossen werden können ggfs. Erschließung von im Linienverkehr unter wirtschaftlichen oder verkehrlichen Gesichtspunkten mit dem ÖPNV nicht erschließbarer Siedlungsbereiche durch AST-Verkehre Räumliche Erschließung Erschließung der Siedlungsbereiche durch Haltestellen in einem Einzugsbereich von maximal 3 : 300m: bei Bushaltestellen in integrierten Lagen 500m: bei Bushaltestellen in nicht integrierten Lagen 1.000m: bei Stationen des SPNV Erschließungsschwerpunkte Arbeitsplatzschwerpunkte, Schwerpunkte des Einkaufs- und Erledigungsverkehrs, zentrale Einrichtungen 4 und sonstige bedeutsame Ziele 5 3 Die Werte für die Einzugsradien können insbesondere bei Zubringerverkehren zum SPNV unterschritten werden. Der Vorteil einer feineren Erschließung ist gegen längere Reisezeiten abzuwägen. 4 Zentrale Einrichtungen: Überörtlich bedeutende Infrastruktureinrichtungen z. B. Krankenhaus 5 Überörtlich bedeutsame Ziele: Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen StetePlanung / R + T, Darmstadt Seite 9

Tabelle 4-4: Anforderungsprofil Verbindung Erreichbarkeit Umsteigefreie Anbindung aller Orte zumindest an das zugehörige Unterzentrum bzw. umsteigefreie Anbindung der Ortsteile an den Hauptort einer Gemeinde Erreichbarkeit mindestens der nächstgelegenen Mittelzentren von den Gemeinden innerhalb von 45 Minuten Anbindung aller Mittel-/ Unterzentren an die nächstgelegenen Oberzentren Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt in der HVZ und TVZ Erreichbarkeit mindestens der zentralen Orte im Spätverkehr Erreichbarkeit der Arbeitsplatz- und Einkaufsschwerpunkte sowie der überörtlich bedeutsamen Ziele 6 auch außerhalb der HVZ, ggfs. in der SVZ (z. B. Krankenhäuser) Reisezeitverhältnis ÖPNV / MIV Umsteigehäufigkeit Umsteigezeit Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV von maximal 1,5 bzw. eine maximale Reisezeitdifferenz von 20 Minuten Maximal ein Umsteigevorgang zur Erreichung der zentralen Orte im Landkreis Groß-Gerau max. 10 Minuten Wartezeit bzw. 12 Minuten Übergangszeit Anschlusssicherung Sicherung der Anschlüsse vom und aus dem Fern- und Regionalverkehr Einrichtung von gesicherten Anschlüssen auf definierten, nachfragestarken Relationen im Busverkehr Verknüpfungsfunktion Verknüpfung der ÖPNV-Linien an Bahnhöfen und Schwerpunkten des Verkehrsaufkommens zur Erleichterung des Umsteigevorgangs (Minimierung der Wartezeiten, Verbesserung der Übergänge, Haltestellenausstattung, Anschlusssicherung) 6 Überörtlich bedeutsame Ziele: Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen Seite 10 StetePlanung / R + T, Darmstadt

Tabelle 4-5: Anforderungsprofil Bedienung Bedienungszeiträume 7 Mo-Fr Samstag Sonntag / Feiertag Hauptverkehrszeit 06:00 09:00h 15:00 18:00h Tagesverkehrszeit 09:00 15:00h 06:00 20:30h Schwachverkehrszeit 18:00 20:30h 04:30-06:00 h 20:30 23:00h 20:30-23:00h 08:00 23:00h Nachtverkehr Einrichtung eines Fahrtenangebots zwischen 23:00h 4:30h an den Wochenendnächten auf zu diesen Zeiten nachgefragten Relationen 8 Mindesttakt bzw. Fahrten /h Bedienung als integraler Taktfahrplan: Netzkategorie HVZ TVZ SVZ Grundnetz 1. Ordnung 30 30 9 60 Grundnetz 2. Ordnung 60 60 120 Ergänzungsnetz Ergänzende Bedienungsangebote bedarfsgerechte Bedienung Bei besonderen örtlichen und zeitlichen Nachfrageverhältnissen bzw. bei Kapazitätsengpässen 10 kann unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine Ausweitung der Bedienung in Form von zusätzlichen Fahrten, größeren Fahrzeugen bzw. weiteren Verbindungen erfolgen. Bedienungsan- alternative gebote Angebot flexibler Bedienungsformen in Zeiten und Räumen geringer Verkehrsnachfrage 7 8 9 Von den festgelegten Bedienungszeiträumen kann bei besonderen Nachfrageverhältnissen oder besonderen Linienfunktionen abgewichen werden. Die Ausweisung der Bedienungszeiträume in der Tagesverkehrszeit soll in Abhängigkeit von den ortsüblichen Ladenöffnungszeiten erfolgen. vgl. Regionales Nachtbuskonzept Rhein-Main An Ferientagen ist in Abhängigkeit der zeitlichen und räumlichen Nachfrage in der TVZ eine Taktung von 60 anzustreben 10 Ein Kapazitätsengpass liegt vor, wenn regelmäßig in der Spitzenstunde im höchst belasteten Streckenabschnitt - 25% der Fahrgäste im Regionalverkehr - 30% der Fahrgäste im Nachbarortsverkehr - 40% der Fahrgäste im Stadtverkehr keinen Sitzplatz erhalten. StetePlanung / R + T, Darmstadt Seite 11

Tabelle 4-6: Anforderungsprofil Verkehrsmittel Bedienungsform Vorrangiger Einsatz von Schienenverkehrsmitteln gegenüber dem Einsatz von Bussen Ausstattung Anwendung der RMV-Qualitätskriterien RMV (2003): Mindeststandards für Busse im RMV. Hofheim Einsatz von sauberen, modernen, ansprechenden und komfortablen Fahrzeugen Einsatz barrierefreier Fahrzeuge, die den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen und die Fahrradmitnahme ermöglichen Kein Einsatz von Hochbodenbussen außerhalb der Zeiten des Schülerverkehrs Berücksichtigung der gesetzlichen Emissionswerte bei der Fahrzeugneubeschaffung mit dem Ziel die gesetzlichen Grenzwerte zu unterschreiten In Anhang II sind die Anforderungen an die Ausstattung der Fahrzeuge in detaillierter Form aufgeführt. Tabelle 4-7: Anforderungsprofil Vertrieb und Tarif Vertrieb Nutzerfreundlicher und einfacher Vertrieb von Fahrkarten und Fahrplänen Einrichtung von mindestens einer Vertriebsstelle in Orten über 1.000 Einwohner Einführung elektronischer, kundenfreundlicher Fahrkarten Beibehaltung der Möglichkeit des Fahrkartenverkaufs in den Bussen durch den Fahrer zumindest als Rückfallebene Ausgestaltung des Tarifsystems Sicherstellung eines verständlichen und allgemein nachvollziehbaren Tarifsystems Es gilt der Verbundtarif Zielgruppenorientierte Tarifangebote, z.b. im Schülerverkehr unter Berücksichtigung der kreisgrenzenüberschreitenden Schülerverkehre (Schülerjahreskarten) Seite 12 StetePlanung / R + T, Darmstadt

Tabelle 4-8: Anforderungsprofil Betriebsablauf Koordinierung Beschleunigung Zentrale Koordination des Betriebsablaufs für den gesamten Landkreis unter Einbezug des SPNV mit Hilfe eines vom Aufgabenträger organisierten Betriebsleitsystems. 11 Die LNVG GG ist die hierfür vom Kreis mit der Organisation beauftragte Gesellschaft. In den Zuständigkeitsraum einbrechende Verkehre sind grundsätzlich einzubeziehen, soweit sie nicht Bestandteile eines an anderer Stelle koordinierten Gesamtnetzes sind. 12 Beschleunigung des ÖPNV, z.b. durch separate ÖPNV-Trassen, Bevorrechtigung an LSA, Beseitigung von Bahnübergängen Linienverknüpfung Zeitliche und räumliche Optimierung der Verknüpfung der Linien Anschlusssicherung mittels geeigneter Maßnahmen Siedlungsentwicklung, kommunale Verkehrsplanung Berücksichtigung der Belange des ÖPNV in den Planungen der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete Einrichtung von Einbahnstraßen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Tabelle 4-9: Anforderungsprofil Sonderverkehre Integration des Schülerverkehrs in den Linienverkehr, sofern dies unter wirtschaftlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist Schaffung eines besonderen Angebots bei bedeutsamen Großveranstaltungen 11 Siehe Qualitätsmanagement in Anhang VI 12 Dies gilt insbesondere für Teilnetze benachbarter Stadtverkehre, z.b. im Bereich der Mainspitze. Ggfs. ist eine Abstimmung mit benachbarten Gebietskörperschaften vorzunehmen StetePlanung / R + T, Darmstadt Seite 13

Tabelle 4-10: Anforderungsprofil Haltestellen Ausstattung der Haltestellen Neu- oder Umbau von innerörtlichen Haltestellen vorzugsweise als Buskap mit Hochbord Berücksichtigung der RMV-Haltestellenstandards bei der Ausstattung der Haltestellen mit Wetterschutz, Beleuchtung, Fahrgastinformation bei sicherer und bequemer Erreichbarkeit und Berücksichtigung der Vorgaben für die Musterhaltestelle Sicherstellung der sozialen Kontrolle an allen Haltestellen (inkl. der Zugangswege) sowie soweit möglich Ausstattung der Umsteigebahnhöfe mit Einrichtungen mit Sozialfunktion 13 Einrichtung von P+R- sowie B+R-Anlagen an geeigneten Haltestellen bei nicht flächendeckend erschlossenen Siedlungsbereichen Berücksichtigung der Belange besonderer Nutzergruppen (mobilitätseingeschränkte Personen) bei der Haltestellenzuwegung und -gestaltung Zusätzliche Ausstattung von Verknüpfungspunkten Ausstattung von Verknüpfungspunkten mit Elementen zur guten Erkennbarkeit der Umsteigeerfordernisse und Umsteigewege Hohe Qualität und barrierefreie Gestaltung und Wegweisung der Zugangs- und Umsteigewege, gute Anbindung ans Verkehrswegenetz In Anhang IV sind die Ausstattungsmerkmale der Haltestellen und Verknüpfungspunkte detailliert beschrieben. 13 Einrichtungen mit Sozialfunktion sind Cafes, Versorgungseinrichtungen, Fahrradstationen, etc.. Seite 14 StetePlanung / R + T, Darmstadt

Tabelle 4-11: Anforderungsprofil Qualitätsmanagement Prüfung der Qualität der erbrachten Verkehrsleistungen Festlegung der Leistungsziele (Qualitätsstandards nach DIN EN 13816 Festlegung der Methoden zur Erfassung der Leistungsziele und der Kundenzufriedenheit Prüfung der erbrachten Verkehrsleistungen anhand der Leistungsziele Einführung eines Bonus-Malus-Systems In Anhang VI werden die Eckpunkte des Qualitätsmanagements beschrieben. Tabelle 4-12: Anforderungsprofil Marketing Marketingkonzept Öffentlichkeitsarbeit für das ÖPNV-Angebot, insbesondere bei Neuerungen 14 Corporate Identity der verschiedenen Verkehrsunternehmen, gemeinsames, unternehmensübergreifendes Marketing durch die Aufgabenträger (LNVG, RMV) Kontinuierliche Nachfrageermittlung Ermittlung der Kundenzufriedenheit, Durchführung eines Beschwerdemanagements Umfassende, verkehrsträgerübergreifende Information zum ÖV- Angebot Betrieb einer Mobilitätszentrale 14 und bei vorhersehbaren Änderungen im Betriebsablauf StetePlanung / R + T, Darmstadt Seite 15