28. Juni Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste

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Transkript:

Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Telefon 0261 302917-00 Telefax 0261 302917-20 E-Mail info@spnv-nord.de Internet www.spnv-nord.de 28. Juni 2017 Bankverbindung Konto 22 33 21 BLZ 570 501 20 IBAN DE68 5705 0120 0000 2233 21 BIC MALADE51KOB Bank Sparkasse Koblenz Niederschrift über die 57. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord am 7. Juni 2017 in Koblenz Beginn: Ende: 09:00 Uhr 10:30 Uhr Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste Der Verbandsvorsteher begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung zur 57. Sitzung und stellt fest, dass frist- und ordnungsgemäß eingeladen wurde. Anregungen zur Tagesordnung wurden nicht vorgebracht. Vor Eintritt in die Tagesordnung bedankte er sich bei seinem Stellvertreter, Herrn Landrat Dr. Streit, für die Vertretung während seiner Krankheit; Herr Dr. Streit hatte auch die letzte Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Dezember 2016 geleitet. Bearbeitung: Jürgen Heizmann (-27) 1/7 Az: 2017004 (423) < 2017004 Niederschrift_57_VV_7Juni_2017.docx

A) Öffentlicher Teil TOP 1: Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 56. Sitzung der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2016 in Koblenz Ohne weitere Aussprache fasste die Verbandsversammlung einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 56. Sitzung der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2016 in Koblenz. TOP 2 Nachtragshaushaltssatzung 2017 ( Nachholbeschluss zum bereits erfolgten Umlaufbeschluss) Ohne Aussprache fasste die Verbandsversammlung folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2017. TOP 3 Dampfspektakel 2018 Der Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektor beantworten zu diesem Tagesordnungspunkt verschiedene Fragen zur Finanzierung (von Landrat Schwickert, Herrn Dörr und Landrat Eibes). Der Verbandsdirektor erklärt, dass man den angegebenen Kostenrahmen von 800.000 Euro in jedem Fall einhalten wolle. Herr Landrat Schartz fragte nach den voraussichtlichen Effekten dieser Veranstaltung. Nach Auskunft des Verbandsdirektors ließen sich diese allenfalls qualitativ, allerdings nicht quantitativ erfassen. Herr Landrat Dr. Saftig und der Verbandsvorsteher, Herr Landrat Lieber, setzen sich ausdrücklich für die Veranstaltung ein; sie sehen darin eine hervorragende Marketingaktion für den SPNV. Herr Landrat Lieber schlägt zudem vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Verbandsversammlung dieser Veranstaltung ausdrücklich zustimmt. Danach wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: Die Verbandsversammlung stimmt der Durchführung der Veranstaltung Dampfspektakel 2018 zu. Sie beauftragt die Geschäftsstelle, in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium die dazu erforderlichen Vorbereitungen umzusetzen. TOP 4 Umsetzung vom ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord: Aktueller Sachstand und Ausblick Herr Dr. Geyer erläutert, dass nachdem die Arbeiten am ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz-Nord weitestgehend abgeschlossen seien, es nunmehr um die schrittweise Umsetzung der Konzeption ginge. In der Vorlage sei dargelegt, in welchen Fällen seitens des Zweckverbandes zur Aufrechterhaltung von RegioLinien so genannte Interimslösungen erforderlich sind und wie in Zukunft mit den Verkehrsverbünden und Kreisen gemeinsam die Vergabeprozesse von Linienbündeln organisiert werden sollen.

Herr Dörr fragt nach der Betroffenheit der Stadt Koblenz, in deren Bereich es seines Erachtens keine gemeinsamen Ausschreibungsverfahren mit dem Zweckverband geben werde. Herr Ludwig weist auf die vergleichbare Situation der Stadt Trier hin; er hält jedoch eine konzeptionelle Abstimmung für dringend geboten. Herr Schöberl betont für den Rhein-Lahn-Kreis, dass man bei den bisherigen Verfahren bereits gute Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Kooperationsstruktur gemacht habe. Von daher unterstütze er den Beschlussvorschlag ausdrücklich. Herr Landrat Schartz und andere thematisierten die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Umsetzung der ÖPNV-Konzeption. Er halte es dringend für erforderlich, dass der ÖPNV zu einer Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte erklärt wird, mit der auch eine hinreichende Finanzausstattung verbunden sein muss. Er schlägt vor, dieses Erfordernis auch in einer Erweiterung des Beschlussvorschlages zum Ausdruck zu bringen. In ähnlicher Richtung argumentieren die Herren Landräte Lieber, Schnur und Eibes. Herr Landrat Schnur fragt in diesem Zusammenhang nach dem Stand der Vorbereitungen einer Novelle des Nahverkehrsgesetzes. Diese sei in der Koalitionsvereinbarung als prioritäre Aufgabe definiert. Herr Puschel berichtet über erste Gespräche und den internen Stand der Vorbereitungen. Im Zuge der Gesetzesreform müsse auch über das Verhältnis der ÖPNV-Finanzierung insgesamt zum LFAG gesprochen werden. Herr Landrat Bröhr beklagt in diesem Zusammenhang, dass die finanziellen Belastungen aus dem ÖPNV und die Zuwendung aus dem LFAG zeitlich um ca. 2 Jahre auseinanderklaffen. Dadurch würden die Kreise zusätzlich belastet. Von verschiedenen Seiten wurde zudem auf die Problematik der Haushaltsgenehmigungen durch die ADD hingewiesen. Solange der ÖPNV eine freiwillige Aufgabe sei, bestünde hier regelmäßig das Risiko, dass die ADD im Zuge der Haushaltsgenehmigungen Einwendungen gegen die Finanzierungen von ÖPNV Leistungen erheben würde. Im Lichte der Diskussionsbeiträge macht Herr Dr. Geyer folgenden Vorschlag für eine Ergänzung des Beschlusses: Die Verbandsversammlung sieht die dringende Notwendigkeit einer Novellierung des Landesnahverkehrsgesetzes, in der der ÖPNV zur Pflichtaufgabe der Aufgabenträger erklärt wird. Zudem müssen klare Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV getroffen werden. Bis zur Umsetzung der Gesetzesnovelle soll die ADD vom Land angehalten werden, freiwillige Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für den ÖPNV im Zuge der Haushaltsgenehmigungen nicht zu beanstanden. Über den erweiterten Beschlussvorschlag wurde getrennt abgestimmt: Zunächst fasste die Verbandsversammlung einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung nimmt den Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord zur Kenntnis. Sie bestätigt die Eckpunkte für die vertraglichen Vereinbarungen unter den Aufgabenträgern und ermächtigt den Verbandsvorsteher bzw. die Geschäftsstelle, auf dieser Grundlage auch für künftige Verfahren entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Der erweiterte, oben zitierte, Beschlussvorschlag wurde bei Enthaltung des Landesvertreters ansonsten ebenfalls einstimmig beschlossen.

TOP 5 Reaktivierungsprojekte im Gebiet des SPNV-Nord: Aktueller Stand der Umsetzung: Der Vorsitzende verwies auf die Vorlage und bat um Wortmeldungen. Bezogen auf Lit. a) der Beschlussvorlage drückte Herr Schöberl für den Rhein-Lahn-Kreis sein Bedauern über den unbefriedigenden Stand des Projektes Aartalbahn aus. Derzeit seien vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Prüfungen des Landesrechnungshofes sämtliche Aktivitäten zur Vorbereitung der Ertüchtigung der Strecke eingestellt. Dadurch entstünden der Aarregion massive Nachteile. Exemplarisch verwies er auf Probleme mit dem ÖPNV-Konzept. Die entsprechenden Busbündel, die im Zusammenhang mit der Aartalbahn stünden, können aktuell nicht weiter vorangetrieben werden. Er danke dem Zweckverband, dass er mit der Regio- Linie 567 die ÖPNV-Grundbedienung im Aartal aufrecht erhielte. Herr Puschel berichtete, dass man inzwischen dem Landesrechnungshof weit mehr als 80 Fragen zur Reaktivierung beantwortet habe; mehrfach unterbreitete Gesprächsangebote zur Erörterung weiterer Hintergründe seien bislang abgelehnt worden. Da es sich um ein laufendes Planungsprojekt handele, gäbe es für den Landesrechnungshof auch keine Zeitvorgabe, bis zu der er seine Prüfungen abgeschlossen haben müsste. Die Verbandsversammlung nahm die Berichte über den Stand der Reaktivierungen der Projekte zur Kenntnis. TOP 6 Qualität SPNV: Zugausfälle Der Vorsitzende verwies auf die Vorlage, in der auf Seite 13 im letzten Absatz eine Zahl zu korrigieren sei. Die dort mit 1,4 % angegebene Ausfallquote betrage 2,95 %. Ansonsten wurden zur Vorlage keine Fragen mehr gestellt, so dass diese von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen wurde. Die Verbandsversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis. TOP 7 Ergebnisse des Umlaufbeschlusses RegioLinie R 200 und RegioRadler RR 200 Ohne weitere Aussprache nahm die Verbandsversammlung die Information über die bereits erfolgte Vergabe der RegioLinie 200 zur Kenntnis. TOP 8 Verschiedenes Unter diesem Tagesordnungspunkt fragte Herr Pauly nach dem Stand der Bahnhofprojekte Sinzig, Bad Breisig und Remagen. Der dort geplante Umbau der Bahnsteige sei zwingende Voraussetzung für die Einführung des Rhein-Ruhr-Express. Er sei besorgt, ob diese Projekte fristgerecht realisiert werden können, da bislang vor Ort noch keinerlei Vorbereitungen der Baumaßnahmen erkennbar seien. Herr Dr. Geyer erläuterte dazu, dass die Projekte unter genauer Beobachtung stünden, da selbstverständlich auch dem Zweckverband die Brisanz der zeitlichen Abläufe bewusst sei. Bis dato liefen jedoch alle Vorbereitungen im Zeitplan und auch die notwendigen Sperrpausen seien angemeldet und genehmigt.

Nachdem unter dem Punkt Verschiedenes keine weiteren Themen mehr angesprochen wurden, beendete der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung und bat die Besucher und die Vertreter der Presse, den Sitzungsraum zu verlassen.