Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen

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Transkript:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Abteilung Steuern Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz Statistiken 2016 3-10.17 \ COO

Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 3 1 Ausgangslage... 4 2 Schweizer Statistiken zu den Verständigungsverfahren nach OECD-Standard... 5 3 Schweizer Statistiken 2016 ausgewählte Fragen... 5 3.1 Statistiken der Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren und der Vorabverständigungen...5 3.1.1 Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren...6 3.1.2 Vorabverständigungen...7 3.2 Statistik anderer Verständigungsverfahren (ohne Verrechnungspreisverfahren)...9 3.3 Gesamtstatistik... 10 4 Fazit... 10 3-10.17 \ COO 2/11

Zusammenfassung Im Oktober 2015 hat die OECD die Berichte zum Massnahmenplan Base Erosion and Profit Shifting («BEPS-Projekt») veröffentlicht. Der Bericht zu Massnahme 14 enthält Vorkehrungen zur Verbesserung der Streitbeilegung mit dem Ziel, Doppelbesteuerungen möglichst zu vermeiden. Diese Massnahme ist wichtig, weil sie die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen in einer Zeit erhöht, in der die nationalen und internationalen Regeln im Steuerbereich laufend geändert werden. Verständigungsverfahren sind aus Sicht der Schweiz ein wichtiges Mittel, damit die Steuerpflichtigen die Vorteile ihrer Doppelbesteuerungsabkommen nutzen können. Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, den Ablauf der Verständigungsverfahren zu verbessern und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter zu stärken. Für einen zügigen Ablauf gibt Massnahme 14 den Mitgliedstaaten des Inclusive Framework der OECD 1 vor, dass Verständigungsverfahren durchschnittlich nicht länger als 24 Monate dauern sollen. Neuerungen bei den Statistikvorgaben zu den Verständigungsverfahren sorgen dafür, dass die Einhaltung dieses ehrgeizigen Ziels überprüft werden kann. Die zusammenfassenden Statistiken, die die OECD bisher von den Staaten eingeholt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, werden durch detaillierte Angaben über den Ablauf der Verständigungsverfahren abgelöst. Die Schweiz hat der OECD Anfang Juli 2017 die statistischen Daten des Jahres 2016 nach dem neuen Standard eingereicht. Sie wurden am 27. November 2017 zusammen mit den Daten der anderen Mitgliedstaaten des Inclusive Framework auf der Internetseite der OECD veröffentlicht 2. Die bei der OECD eingereichten Statistiken der Schweiz ergeben eine durchschnittliche Dauer der 2016 abgeschlossenen Verständigungsverfahren von 21 Monaten (26 Monate bei den Verrechnungspreis- und 15 Monate bei den anderen Verständigungsverfahren). Damit erfüllt die Schweiz die eingegangenen Verpflichtungen zur Verbesserung der Streitbeilegung bei der Dauer der Verständigungsverfahren. Die zuständigen Schweizer Behörden werden sich weiterhin für eine gute und rasche Erledigung der Verständigungsverfahren der Schweiz einsetzen und mit dem Einsatz der nötigen Ressourcen für eine weitere Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen sorgen. Dies trägt zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei. 1 Im Inclusive Framework on BEPS arbeiten über 100 Länder und Jurisdiktionen zusammen an der Implementierung des BEPS-Projekts. 2 http://www.oecd.org/tax/dispute/mutual-agreement-procedure-statistics-2016-per-country-all.htm 3-10.17 \ COO 3/11

1 Ausgangslage Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die auf der Internetseite des Bundes eingesehen werden können. Wenn trotz Doppelbesteuerungsabkommen eine Doppelbesteuerung eintritt oder einzutreten droht, können in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) des Eidgenössischen Finanzdepartements in Bern die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen 3. Im Oktober 2015 hat die OECD die Berichte zum Massnahmenplan Base Erosion and Profit Shifting («BEPS-Projekt») veröffentlicht. Der Bericht zu Massnahme 14 enthält Vorkehrungen zur Verbesserung der Streitbeilegung mit dem Ziel, Doppelbesteuerungen möglichst zu vermeiden. Diese Massnahme ist wichtig, weil sie die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen in einer Zeit erhöht, in der die nationalen und internationalen Regeln im Steuerbereich laufend geändert werden. Für einen zügigen Ablauf gibt Massnahme 14 den Mitgliedstaaten des Inclusive Framework der OECD 4 vor, dass Verständigungsverfahren durchschnittlich nicht länger als 24 Monate dauern sollen. Neuerungen bei den Statistikvorgaben zu den Verständigungsverfahren sorgen dafür, dass die Einhaltung dieses ehrgeizigen Ziels überprüft werden kann. Die zusammenfassenden Statistiken, die die OECD bisher bei den Staaten eingeholt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, werden durch detaillierte Angaben über den Ablauf der Verständigungsverfahren abgelöst Die neuen Vorgaben zur Statistik wurden im ersten Halbjahr 2016 erarbeitet und im Sommer 2016 verabschiedet. Nachfolgend die wichtigsten der zahlreichen Neuerungen im Vergleich zu den früher veröffentlichten Statistiken: Neu werden zwei Arten von Verfahren unterschieden: die seit dem 1. Januar 2016 eröffneten Verfahren, für die detailliertere Angaben benötigt werden, und die vor dem 1. Januar 2016 eröffneten Verfahren, bei denen weniger detaillierte Angaben ausreichen. Die Unterscheidung erfolgt, weil von den Mitgliedstaaten des Inclusive Framework nicht detaillierte Angaben zu Verfahren verlangt werden sollten, die vor der Einführung der neuen Statistikvorgaben eröffnet worden waren, als diese Informationen noch gar nicht erfasst wurden. Verrechnungspreisfälle werden separat ausgewiesen. Dadurch können detaillierte Angaben zu dieser Art von Verständigungsverfahren erfasst werden, deren Anzahl in den letzten Jahren zugenommen hat. Die neuen Statistiken erfassen auch die Dauer der Verfahren. Um einen Ländervergleich zu ermöglichen, hat die OECD klare Vorgaben zur Berechnung der Daten für die Verständigungsverfahren ab 2016 veröffentlicht. Die neuen Regeln hatten für die Schweiz wie für viele andere Länder eine erhebliche Zunahme der gezählten Verfahren zur Folge, die aber rein statistischer Natur ist (Beispiel: ein Verfahren, an dem fünf Gesellschaften eines Konzerns beteiligt sind, zählt im neuen System als fünf Verfahren). Aufgrund der 2016 eingeführten Änderungen können die Statistiken nach dem neuen Standard nicht mehr mit den früher veröffentlichen Daten der Schweiz und der anderen Länder verglichen werden. Ab 2016 ist ein Ländervergleich aber wieder möglich. 3 https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/themen/doppelbesteuerung---dba/dba-verstaendigungsverfahren.html 4 http://www.oecd.org/tax/beps/beps-about.htm 3-10.17 \ COO 4/11

2 Schweizer Statistiken zu den Verständigungsverfahren nach OECD-Standard In diesem Kapitel werden einige interessante Punkte der eingereichten Statistikdaten der Schweiz herausgegriffen. Die Schweiz hat Anfang Juli 2017 die statistischen Daten des Jahres 2016 der OECD eingereicht. Sie wurden am 27. November 2017 zusammen mit den Daten der anderen Mitgliedstaaten des Inclusive Framework auf der Internetseite der OECD veröffentlicht. Die von der OECD veröffentlichten Statistiken bestehen aus vier Tabellen (Vorabverständigungen zu den Verrechnungspreisen werden bei der OECD nicht erfasst): - Anzahl der vor dem 1. Januar 2016 eröffneten Fälle («Pre-2016 Cases») (Tabelle 1) - Anzahl der seit dem 1. Januar 2016 eröffneten Fälle («Post-2015 Cases») (Tabelle 2) - Durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2016 abgeschlossenen Pre-2016 Cases (Tabelle 3) - Durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2016 abgeschlossenen Post-2015 Cases (Tabelle 4) Die Tabellen befinden sich im Anhang dieses Berichts. Ihre wesentlichen Aussagen sind: - Vor dem 1. Januar 2016 eröffnete («Pre-2016 Cases») und 2016 abgeschlossene Verständigungsverfahren dauerten durchschnittlich 25 Monate, 30.5 Monate bei den Verrechnungspreis- und 18.5 Monate bei den anderen Verständigungsverfahren. - Seit dem 1. Januar 2016 («Post-2015 Cases») eröffnete und 2016 abgeschlossene Verständigungsverfahren dauerten bei allen Fallarten durchschnittlich 2 Monate. Diese Statistik beinhaltet jedoch erst die Daten weniger kleiner Verfahren, welche im Jahr 2016 eröffnet und wieder geschlossen werden konnten. Die zuständigen Schweizer Behörden werden sich weiterhin für eine gute und rasche Erledigung der Verständigungsverfahren der Schweiz einsetzen und mit dem Einsatz der nötigen Ressourcen für eine weitere Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen sorgen. Dies trägt zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei. 3 Schweizer Statistiken 2016 ausgewählte Fragen In diesem Kapitel wird auf einige ausgewählte Statistiken der Schweiz näher eingegangen. 3.1 Statistiken der Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren und der Vorabverständigungen Bei Verrechnungspreisfällen («Attribution / Allocation MAP Cases») betrifft das von der steuerpflichtigen Person beantragte Verständigungsverfahren entweder die Gewinnzurechnung an eine Betriebsstätte (siehe Art. 7 Musterabkommen der OECD) oder die Gewinnermittlung zwischen verbundenen Gesellschaften (siehe Art. 9 Musterabkommen der OECD). Bei den Verrechnungspreisfällen wird unterschieden zwischen Verständigungsverfahren, die eine bereits eingetretene Doppelbesteuerung beseitigen oder eine drohende Doppelbesteuerung vermeiden sollen («Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren», Ziff. 3.1.1), und 3-10.17 \ COO 5/11

Verständigungsverfahren, die die Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungspreise vorab vermeiden sollen. Hier handelt es sich typischerweise um Verfahren für multinationale Konzerne, die die Verrechnungspreise innerhalb ihrer Gesellschaften in Form von Vorabverständigungen («Advance Pricing Agreements», APA) im Voraus festlegen möchten («Vorabverständigungen», Ziff. 3.1.2). Es handelt sich dabei vorwiegend um bi- oder multilaterale Rulings. 3.1.1 Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren Die Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren sollen eine bereits eingetretene Doppelbesteuerung beseitigen oder eine drohende Doppelbesteuerung vermeiden. Es handelt sich um die gleichen Verfahren, wie sie die OECD-Statistik erfasst («Attribution/Allocation Cases»). Nachfolgend wird jedoch nicht zwischen den vor oder seit dem 1. Januar 2016 eröffneten Verständigungsverfahren unterschieden. 2016 wurden 60 Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren eröffnet und 57 Verfahren abgeschlossen. Damit belief sich die Zahl der laufenden Verfahren am 31. Dezember 2016 auf 144. Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren - Fallzahlen 2016 160 140 120 144 100 80 60 40 20 0 60 57 eröffnete Verfahren abgeschlossene Verfahren laufende Verfahren Die Dauer der Verfahren ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bei einzelnen 2016 abgeschlossenen Verfahren betrug sie lediglich 12 Tage. Im Durchschnitt der 2016 abgeschlossenen Verfahren betrug sie 26 Monate. Die Mehrheit der laufenden Verfahren per 31. Dezember 2016 betrifft europäische Partnerländer, gefolgt von Ländern des amerikanischen Kontinents insgesamt. 3-10.17 \ COO 6/11

Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren - Fallanteile nach Region 6% 1% 30% 63% Europa Amerika Asien Übrige 2016 Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren befassen sich grundsätzlich mit Berichtigungen, die die Steuerbehörden eines Landes vorgenommen haben und die zur Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage und damit der von einer Gesellschaft geschuldeten Steuern führen. Gegenstand des Verständigungsverfahrens ist die Höhe dieser Anpassung. Welche zusätzlichen Steuern sich aus der Anpassung ergeben, hängt vom Steuersatz ab, der für die betroffene Gesellschaft Anwendung findet. Um eine daraus entstehende Doppelbesteuerung zu vermeiden, versuchen die Länder im Rahmen des Verständigungsverfahrens eine Einigung über die Höhe der Anpassung nach den entsprechenden internationalen Standards zu erzielen. Gestützt auf diese Einigung werden beide Staaten ihre Veranlagung anpassen und gegebenenfalls die zu viel erhobenen Steuern zurückerstatten. Damit wird die Doppelbesteuerung vermieden. Die Höhe der ursprünglichen Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage bei den 2016 abgeschlossenen Verfahren ist sehr unterschiedlich, wobei die Beträge grossmehrheitlich unter 20 Millionen Franken liegen. Abgeschlossene Verrechnungspreis-Verständigungsverfahren Fallanteile nach Höhe der Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage 12% 16% 22% < CHF 1 Mio. CHF 1-20 Mio. CHF 20-100 Mio. > CHF 100 Mio. 50% 2016 3.1.2 Vorabverständigungen Mit Vorabverständigungen über die Verrechnungspreise («Advance Pricing Agreements», APA) soll die Doppelbesteuerung im Verrechnungspreisbereich im Voraus vermieden werden. Es handelt sich dabei vorwiegend um bi- oder multilaterale Rulings. Die Vorabverständigungsfälle sind nicht Teil der Statistiken nach dem OECD-Standard. 3-10.17 \ COO 7/11

2016 wurden 44 Verfahren eröffnet und 35 Verfahren abgeschlossen. Damit belief sich die Zahl der laufenden Verfahren am 31. Dezember 2016 auf 123. Vorabverständigungen über die Verechnungspreise (APA) - Fallzahlen 2016 140 120 100 123 80 60 40 20 0 44 35 eröffnete Verfahren abgeschlossene Verfahren laufende Verfahren Die Dauer bei den APA ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bei einzelnen 2016 abgeschlossenen Verfahren betrug sie lediglich 1 Monat. Im Durchschnitt der 2016 abgeschlossenen Vorabverständigungen betrug sie 43 Monate. Die OECD macht keine Vorgaben für die Dauer der Verfahren zum Abschluss von Vorabverständigungen über Verrechnungspreise. Nach Ansicht der Schweiz sind diese Verfahren für die Rechtssicherheit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz von grosser Bedeutung. Die Schweiz bemüht sich deshalb um einen zügigen Ablauf der Vorabverständigungsverfahren, wobei sie gleichzeitig den Fokus auf die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für jeden einzelnen Fall legt. Die Mehrheit der laufenden Verfahren 2016 betrifft europäische Partnerländer. An zweiter Stelle folgt hier Asien, das bei den anderen Verfahrensarten einen geringen Anteil aufweist. Vorabverständigungen über die Verrechnungspreise (APA) - Fallanteile nach Region 24% 23% 3% 50% Europa Amerika Asien Übrige 2016 3-10.17 \ COO 8/11

3.2 Statistik anderer Verständigungsverfahren (ohne Verrechnungspreisverfahren) Die anderen Arten von Verständigungsverfahren («Non TP, i.e. Other Cases») umfassen alle Verständigungsverfahren nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, bei denen es nicht um die Verrechnungspreise geht 5. Diese Verfahren betreffen vorab Fragen der Ansässigkeit natürlicher Personen, des Besteuerungsrechts für Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und der Einkünfte aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst. 2016 wurden 87 Verfahren eröffnet und 44 Verfahren abgeschlossen. Damit beläuft sich die Zahl der laufenden Verfahren am 31. Dezember 2016 auf 205. Verständigungsverfahren ohne Verrechnungspreisverfahren - Fallzahlen 2016 250 200 205 150 100 50 0 87 44 eröffnete Verfahren abgeschlossene Verfahren laufende Verfahren Die Dauer der Verständigungsverfahren, die nicht Verrechnungspreise betreffen, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bei einzelnen 2016 abgeschlossenen Verfahren betrug sie lediglich 14 Tage. Im Durchschnitt der 2016 abgeschlossenen Verständigungsverfahren ohne Verrechnungspreise betrug sie 15 Monate. Praktisch alle laufenden Verfahren per 31. Dezember 2016 betreffen europäische Partnerländer. Verständigungsverfahren ohne Verrechnungspreise - Fallanteile nach Region 3% 1% 1% 95% Europa Amerika Asien Übrige 2016 5 Verrechnungspreisfälle («Attribution/Allocation MAP Cases») sind Fälle, bei denen das von der steuerpflichtigen Person beantragte Verständigungsverfahren entweder die Gewinnzurechnung an eine Betriebsstätte (siehe Art. 7 DBA-Musterabkommen der OECD); oder die Gewinnermittlung zwischen verbundenen Gesellschaften (siehe Art. 9 DBA-Musterabkommen der OECD) betrifft. 3-10.17 \ COO 9/11

3.3 Gesamtstatistik Bei der Gesamtstatistik werden die Zahlen aller vorstehend genannten Verständigungsverfahren (inkl. APA, welche von der OECD nicht erfasst werden) zusammengenommen. 2016 wurden 191 Verfahren eröffnet und 136 Verfahren abgeschlossen. Damit beläuft sich die Zahl der laufenden Verfahren am 31. Dezember 2016 auf 472. Im Durchschnitt dauerten die 2016 abgeschlossenen Verfahren 27 Monate. Der Grossteil der am 31. Dezember 2016 laufenden Verfahren betrifft europäische Partnerländer. Fallanteile insgesamt 9% 1% 17% 73% Europa Amerika Asien Übrige 2016 4 Fazit Die Verpflichtung, die die Mitgliedstaaten des Inclusive Framework der OECD zur Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen und insbesondere zur Erledigung von Verständigungsverfahren innert durchschnittlich nicht mehr als 24 Monaten eingegangen sind, ist eine begrüssenswerte Entwicklung in einer Zeit, in der die Steuerpflichtigen mit zahlreichen Neuerungen der nationalen und internationalen Regeln im Steuerbereich konfrontiert sind. Die Beschleunigung der Verständigungsverfahren nach DBA dient der Rechtssicherheit und trägt zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei. Die Schweiz ist erfreut, die internationalen Verpflichtungen 2016 erfüllt zu haben. Die Vorgabe bei der Dauer der Verständigungsverfahren (ohne Vorabverständigungen) von durchschnittlich weniger als 24 Monaten konnte eingehalten werden. Die Schweiz wird alles daran setzen, das Resultat in den kommenden Jahren zu halten, wobei der Qualität der erzielten Ergebnisse weiterhin Priorität eingeräumt wird. 3-10.17 \ COO 10/11

Anhang OECD-Statistik der Schweiz 2016 (Stand 31.12.2016) Tabelle 1 Cases started before 1 January 2016 Start inventory Cases started Cases closed End inventory Transfer pricing cases 141 0 48 93 Other cases 162 0 36 126 Tabelle 2 Cases started as from 1 January 2016 Start inventory Cases started Cases closed End inventory Transfer pricing cases 0 60 9 51 Other cases 0 87 8 79 Tabelle 3 Cases started before 1 January 2016 Average time Transfer pricing cases 30.55 Other cases 18.53 Tabelle 4 Cases started as from 1 January 2016 Start to End Receipt to Start Start to Milestone Milestone to End Transfer pricing cases 2.25 2.19 0.49 0.53 Other cases 1.79 1.45 n.a. n.a. 3-10.17 \ COO 11/11