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Transkript:

Magistrat der Stadt Wien Wiener Kinder und Jugendhilfe Gruppe Personal Rüdengasse 11 A1030 Wien Tel.: (+43 1) 400090661 Fax: (+43 1) 40009990676 EMail: personal@ma11.wien.gv.at DVR: 0000191 Anforderungsprofil Erstellungsdatum 5.4.2018 1. Allgemeine Informationen zur Stelle siehe entsprechende Stellenbeschreibung Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin 2. Formalvoraussetzungen Allgemein (verbindlich) Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien vor dem 31.12.2017 Ausbildung Zentral vorgeschriebene Dienstprüfung Ausbildung gemäß 6 Abs. 3 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf Andere Prüfungen Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien ab dem 1.1.2018 Verbindlich Basiszugang lt. Zugangsverordnung (Gemäß 10 Abs. 1 des Wiener Bedienstetengesetzes WBedG) Alternativzugänge lt. Zugangsverordnung (Gemäß 10 Abs. 1 des Wiener Bedienstetengesetzes W BedG) Zentral vorgeschriebene Dienstausbildung (lt. Wiener Bedienstetengesetz) abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie bzw. an einer Fachhochschule für Sozialarbeit oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich ja Andere Prüfungen Gilt für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien vor dem 31.12.2017 sowie nach dem 1.1.2018. Berufsausbildung lt. Berufsgesetz Dienststellenspezifisch (bei Bedarf) Formalkriterien bzw. qualifikationen lt. Erfordernissen der Dienststelle mindestens sehr gute Dienstleistung

Berufserfahrung im Hinblick auf eine bestimmte Aufgabe bzw. ganz konkrete Tätigkeit 3. Fachliche Anforderungen dienststellenspezifisch (verbindlich) Fach und Methodenkompetenz/Ressourcenwissen Verbindlich Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse in arbeitsrelevanten rechtlichen und organisatorischen Bereichen schriftliche und mündliche Sprachgewandtheit Kenntnisse und Haltung analog dem Leitbild der MAG ELF 4. Physische und psychische Anforderungen dienststellenspezifisch (bei Bedarf) 5. Weitere Anforderungen dienststellenspezifisch (nur bei Bedarf) 6. Fachunabhängige Kompetenzen (verbindlich) 6.1. Selbstkompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, die eigene Person zu steuern, das eigene Verhalten und Handeln zu reflektieren sowie selbstverantwortlich, flexibel, aktiv und effektiv einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Organisation, im Sinne der KundInnenorientierung, zu leisten. Verbindliche Basiskompetenzen Eigenverantwortliches Handeln Bereitschaft selbstständig im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu handeln, eigene Ideen und Vorschläge einzubringen und für das eigene Handeln die Verantwortung zu übernehmen. Flexibilität und Veränderungsbereitschaft Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Situationen und veränderte Anforderungen einzustellen und angemessen damit umgehen zu können.

6.2. Sozialkommunikative Kompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, stabile Beziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden aufzubauen und diese situationsgerecht zu gestalten. verbindliche Basiskompetenz Kundinnen und Kundenorientierung Bereitschaft und Fähigkeit, mit den Anliegen und Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden in einer qualitätsvollen und wertschätzenden Art umgehen zu können Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft Fähigkeit, mit den Mitgliedern eines Teams (z. B. Arbeits, Projektgruppe) in konstruktiver Weise ergebnisorientiert und effektiv zusammenarbeiten zu können. Fairness und Respekt am Arbeitsplatz Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, Bedürfnisse und Interessen unterschiedlicher Personengruppen (Unterschiede wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen) zu erkennen, zu respektieren und im eigenen Verhalten zu berücksichtigen und dementsprechend zu handeln. 6.3. Methoden und Problemlösungskompetenz (verbindlich) Fähigkeit, basierend auf aktuellen Arbeitstechniken bzw. fundiertem Methodenwissen strukturiert, effizient und (unternehmens) zielorientiert zu agieren. Verbindliche Basiskompetenzen Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen Fähigkeit, die eigene Arbeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. Sachmittel) möglichst effizient, strukturiert und zielorientiert zu planen und durchzuführen 6.4. Führungskompetenzen (bei Modellstellen mit Personalführung verbindlich; Auflistung siehe Anhang Punkt 3.4 im Leitfaden Anforderungsprofil ) Fähigkeit, die Ziele der eigenen Organisationseinheit unter Berücksichtigung der Dienstleistungsorientierung gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Führungskompetenz umfasst insbesondere die Fähigkeit, die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern sowie die Delegations und Motivationsfähigkeit.

Verbindliche Basiskompetenzen Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit, Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie entsprechend einzusetzen, die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Zielerreichung zu beurteilen und entsprechende Rückmeldung darüber zu geben. Fähigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch durch gezielte Maßnahmen (fachlich wie auch persönlich) in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern. Delegationsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben und die mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen, wobei die Erreichung der vorgegebenen Ziele überprüft wird Entscheidungsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Mut, eigenverantwortlich und auch unter zeitlichem oder situativem Druck in angemessener Zeit schlüssige und vertretbare Entscheidungen zu treffen und diese auch umzusetzen. Unterschrift der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers:... Unterschrift der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten:... Wien, am.

Magistrat der Stadt Wien Wiener Kinder und Jugendhilfe Gruppe Personal Rüdengasse 11 A1030 Wien Tel.: (+43 1) 400090661 Fax: (+43 1) 40009990676 EMail: personal@ma11.wien.gv.at DVR: 0000191 Anforderungsprofil Erstellungsdatum 5.4.2018 1. Allgemeine Informationen zur Stelle siehe entsprechende Stellenbeschreibung Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin 2. Formalvoraussetzungen Allgemein (verbindlich) Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien vor dem 31.12.2017 Ausbildung Zentral vorgeschriebene Dienstprüfung Ausbildung gemäß 6 Abs. 3 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf Andere Prüfungen Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien ab dem 1.1.2018 Verbindlich Basiszugang lt. Zugangsverordnung (Gemäß 10 Abs. 1 des Wiener Bedienstetengesetzes WBedG) Alternativzugänge lt. Zugangsverordnung (Gemäß 10 Abs. 1 des Wiener Bedienstetengesetzes W BedG) Zentral vorgeschriebene Dienstausbildung (lt. Wiener Bedienstetengesetz) abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie bzw. an einer Fachhochschule für Sozialarbeit oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich ja Andere Prüfungen Gilt für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien vor dem 31.12.2017 sowie nach dem 1.1.2018. Berufsausbildung lt. Berufsgesetz Dienststellenspezifisch (bei Bedarf) Formalkriterien bzw. qualifikationen lt. Erfordernissen der Dienststelle mindestens sehr gute Dienstleistung

Berufserfahrung im Hinblick auf eine bestimmte Aufgabe bzw. ganz konkrete Tätigkeit 3. Fachliche Anforderungen dienststellenspezifisch (verbindlich) Fach und Methodenkompetenz/Ressourcenwissen Verbindlich Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse in arbeitsrelevanten rechtlichen und organisatorischen Bereichen schriftliche und mündliche Sprachgewandtheit Kenntnisse und Haltung analog dem Leitbild der MAG ELF 4. Physische und psychische Anforderungen dienststellenspezifisch (bei Bedarf) 5. Weitere Anforderungen dienststellenspezifisch (nur bei Bedarf) 6. Fachunabhängige Kompetenzen (verbindlich) 6.1. Selbstkompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, die eigene Person zu steuern, das eigene Verhalten und Handeln zu reflektieren sowie selbstverantwortlich, flexibel, aktiv und effektiv einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Organisation, im Sinne der KundInnenorientierung, zu leisten. Verbindliche Basiskompetenzen Eigenverantwortliches Handeln Bereitschaft selbstständig im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu handeln, eigene Ideen und Vorschläge einzubringen und für das eigene Handeln die Verantwortung zu übernehmen. Flexibilität und Veränderungsbereitschaft Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Situationen und veränderte Anforderungen einzustellen und angemessen damit umgehen zu können.

6.2. Sozialkommunikative Kompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, stabile Beziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden aufzubauen und diese situationsgerecht zu gestalten. verbindliche Basiskompetenz Kundinnen und Kundenorientierung Bereitschaft und Fähigkeit, mit den Anliegen und Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden in einer qualitätsvollen und wertschätzenden Art umgehen zu können Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft Fähigkeit, mit den Mitgliedern eines Teams (z. B. Arbeits, Projektgruppe) in konstruktiver Weise ergebnisorientiert und effektiv zusammenarbeiten zu können. Fairness und Respekt am Arbeitsplatz Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, Bedürfnisse und Interessen unterschiedlicher Personengruppen (Unterschiede wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen) zu erkennen, zu respektieren und im eigenen Verhalten zu berücksichtigen und dementsprechend zu handeln. 6.3. Methoden und Problemlösungskompetenz (verbindlich) Fähigkeit, basierend auf aktuellen Arbeitstechniken bzw. fundiertem Methodenwissen strukturiert, effizient und (unternehmens) zielorientiert zu agieren. Verbindliche Basiskompetenzen Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen Fähigkeit, die eigene Arbeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. Sachmittel) möglichst effizient, strukturiert und zielorientiert zu planen und durchzuführen 6.4. Führungskompetenzen (bei Modellstellen mit Personalführung verbindlich; Auflistung siehe Anhang Punkt 3.4 im Leitfaden Anforderungsprofil ) Fähigkeit, die Ziele der eigenen Organisationseinheit unter Berücksichtigung der Dienstleistungsorientierung gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Führungskompetenz umfasst insbesondere die Fähigkeit, die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern sowie die Delegations und Motivationsfähigkeit.

Verbindliche Basiskompetenzen Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit, Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie entsprechend einzusetzen, die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Zielerreichung zu beurteilen und entsprechende Rückmeldung darüber zu geben. Fähigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch durch gezielte Maßnahmen (fachlich wie auch persönlich) in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern. Delegationsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben und die mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen, wobei die Erreichung der vorgegebenen Ziele überprüft wird Entscheidungsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Mut, eigenverantwortlich und auch unter zeitlichem oder situativem Druck in angemessener Zeit schlüssige und vertretbare Entscheidungen zu treffen und diese auch umzusetzen. Unterschrift der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers:... Unterschrift der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten:... Wien, am.