Revision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen

Ähnliche Dokumente
Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) (Stand , 16:00)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

CE Richtlinien ab CE Richtlinien - Neue Aufgaben und Pflichten für Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer Oktober 2015 Electrosuisse

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. EMV-Fachtagung Silvio Rubli Abteilungschef Radio Monitoring und Anlagen

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR )

Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

LED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien

PTB 05 ATEX 2021 X. EEx ia IIC T6

- die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen,

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:

??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag. Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte

Maschinensicherheit in der EU

Lieferant und Hersteller

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

Richtlinien - Vergleich

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Herausforderungen für den Anlagenbau in der Zollunion Erfahrungen einer. Marktregeln der Zollunion. TR CU Certification 7/3/2015 TÜV SÜD

ffiffi A-'ri[\]:."t effijt t-ly',4 Physikalisch-Technische Bundesanstalt EG-Bau m usterprüfbeschei n i g u n g PTB 01 ATEX 2144

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD Türöffner ASSA ABLOY

Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern

Maschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd

TÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc

CE-Kennzeichnung Leitfaden für Hersteller und Importeure. Hier finden Sie die Antworten! März Inhalt

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Jänner 2016 Teil II

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen

Änderungsmitteilung 06/2016 Wesentliche Änderungen im Zeitraum vom bis zum Seite: 1

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem "Neuen Konzept"

CE-Koordinator (TÜV )

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

CE-KENNZEICHNUNG VON ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTELN

Checkliste Technische Dokumentation Produktname

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik

Die neue Zertifizierungsstelle in der PTB. Harry Stolz PTB Braunschweig

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag Mai 2013

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall

Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes )

Die Prüfung der Arbeitssicherheit durch das KWF und die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik DPLF

Gesetzliche Grundlagen im Bereich EMV

Ausbildung zum zertifizierten sensorischen Geruchsprüfer ÖNORM S 5701

fr[r sc FEx n A C lic T4 bzw. Ex n A C llc T4 und t{oi'rlj (s)

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung. Mögliche Rechtsfolgen eines Unfalls. Haftung vermeiden = Fehler vermeiden

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017

Anforderungen an eine Überfüllsicherung. Welchen unterschiedlichen Anforderungen muss eine solche MSR- Sicherheitseinrichtung genügen?

Konformitätsbewertung 3.9 A 3

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

DIN EN 1090 Teil 2. Nur eine neue DIN Teil 7???

Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (ATS 01)

EG-Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnung für Maschinen und Anlagen: Anforderungen der Druckgeräte-Gesetzgebung Juristische Aspekte

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern

* _0616* Antriebstechnik \ Antriebsautomatisierung \ Systemintegration \ Services. Korrektur. Explosionsgeschützte Drehstrommotoren EDR..

Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV)

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel

Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren

9Ex'alM. E G-Bau mu sterprüfb esch einigun g BVS 03 ATEX E fi uzc EEx ia rrc T3 - T6

Das Cassis de Dijon-Prinzip

Typengenehmigung der Fahrzeuge innerhalb der EU

Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen!

Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Checkliste

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Zertifizierungsprogramm

CE-Kennzeichnung von Asphalt Der Weg ist das Ziel

VKF ZIP AG Zertifizierung, Inspektion und Prüfung unter einem Dach. René Stüdle, Geschäftsführer VKF ZIP AG, Bern

Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung?

( 2 \ _:.} :..- '"'"

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Ausweis und Führerschein, bitte. Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht. BPVO CE-Kennzeichnung. Umsetzung in der Praxis.

Neue Maschinenrichtlinie

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

ATEX-Komponente vs. ATEX-Gerätezertifizierung

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Perinorm Anwendertreffen

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

Revision der Verordnung über die Sicherheitsanforderungen an Seile von Seilbahnen (Seilverordnung, SeilV) 1

Neufassung der DGRL 2014/68/EU Änderungen und Anforderungen der novellierten Druckgeräterichtlinie TÜV NORD Systems GmbH & Co KG Frank Gröning

Transkript:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Verordnungen NEV und VGSEB Marktüberwachung, FAQs Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Grundsatz Marktüberwachung Das ESTI ist befugt, wie bis anhin von jedem Wirtschaftsakteur (bisher: Inverkehrbringer) die Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen und insbesondere alle weiteren Unterlagen und Angaben zu verlangen, welche es im Rahmen seiner Tätigkeit als Kontrollstelle benötigt (vgl. Art. 23 Abs. 4 NEV resp. Art. 17 Abs. 4 VGSEB) 2 1

Marktüberwachung FAQs 1 Ändern sich die grundlegenden Anforderungen (Sicherheitsziele) an Niederspannungserzeugnisse und ATEX-Produkte mit den neuen Verordnungen (Art. 5 NEV resp. Art. 5 VGSEB)? Nein. Es war das Ziel der Revision, die technischen Anforderungen nicht zu verändern 2 Sind bisherige (EG-)Konformitätserklärungen auch nach dem 20. April 2016 gültig? Ja und Nein. Produkte, die vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht werden, können auch nach dem 20. April 2016 mit dieser bisherigen (EG-)Konformitätserklärung weiterhin auf dem Markt bereit gestellt werden. Dies betrifft jedoch nur Lagerbestände, die bereits den Hersteller oder Importeur verlassen haben und sich im Handel befinden. Produkte, die nach dem 20. April 2016 in den Verkehr gebracht d.h. erstmalig bereitgestellt werden, benötigen eine (EU-)Konformitätserklärung nach der neuen entsprechenden Verordnung. 3 Ist künftig eine Risikoanalyse und -bewertung durch den Hersteller erforderlich? Ja. Für Niederspannungserzeugnisse (Art. 12 NEV) resp. für ATEX-Produkte (Art. 11 VGSEB) muss eine geeignete Risikobeurteilung in den Technischen Unterlagen vorhanden sein. Diese soll alle von einem Produkt ausgehenden Gefahren enthalten; dazu gehören z.b. Risiken durch Spannung, Lärm oder bewegte Teile. Die Anwendung einer harmonisierten Norm kann die Risikoanalyse und -bewertung vereinfachen. 3 Marktüberwachung FAQs 4 Gibt es eine Zusammenstellung über die Anforderungen an die zulässigen Sprachen in den verschiedenen Staaten der EU, EWR, Schweiz und Türkei? Ist noch im Aufbau. 4 2

Marktüberwachung FAQs 5 Muss neu für ein Erzeugnis eine einzige (EU-)Konformitätserklärung ausgestellt werden? Ja und Nein. Gelten für ein Produkt mehrere Verordnungen (respektive EU-Richtlinien), in denen eine (EU-) Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, ist eine einzige Konformitätserklärung vorzulegen. Die einzige Konformitätserklärung kann aus einem Dossier bestehen, das alle massgeblichen einzelnen Konformitätserklärungen enthält. 6 Muss jedem einzelnen Produkt eine Betriebsanleitung und die notwendigen Sicherheitsinformationen beigelegt werden? Ja. Jedoch kann in einer Verpackungseinheit mit mehreren gleichen Einheiten für denselben Empfänger einmal die Betriebsanleitung und die notwendigen Sicherheitsinformationen beigelegt werden. Wird diese Verpackungseinheit durch einen nachfolgenden Händler in mehrere abgegebene Einheiten aufgeteilt, so muss jeder dieser Einheiten wiederum mindestens einmal die Betriebsanleitung und die notwendigen Sicherheitsinformationen beigelegt werden. Betriebsanleitung und notwendige Sicherheitsinformationen können auch in einem Dokument enthalten sein. 5 Marktüberwachung FAQs spezifisch ATEX 1 Sind rechtmässig ausgestellte ATEX-Zertifikate, wie z.b. EG-Baumusterprüfbescheinigungen, QS-Zertifikate, auch nach dem 20. April 2016 gültig? Ja. Solche Zertifikate resp. Bescheinigungen wurden durch notifizierte Stellen ausgestellt. Für neue (EU-)Konformitätserklärungen können bestehende Bescheinigungen nach der bisherigen VGSEB resp. ATEX-Richtlinie 94/9/EG weiter verwendet werden. Ansonsten wäre eine Neuzertifizierung aller Produkte notwendig. 2 Ab wann dürfen durch notifizierte Stellen Zertifikate nach der revidierten VGSEB resp. ATEX- Richtlinie 2014/34/EU ausgestellt werden? Notifizierte Stellen dürfen Zertifikate resp. Bescheinigungen nach der revidierten VGSEB resp. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU nur mit einem Gültigkeitsdatum ab dem 20. April 2016 ausstellen. 3 Sind über den 20. April 2016 hinaus Nachträge (Ergänzungen) zu bestehenden ATEX-Zertifikaten, wie z.b. (EG-)Baumusterprüfbescheinigungen, QS-Zertifikaten, möglich? Ja. Auch über den 20. April 2016 hinaus sind Nachträge (Ergänzungen) zu bestehenden ATEX-Zertifikaten, wie z.b. (EG-)Baumusterprüfbescheinigungen und QS-Zertifikaten möglich. Diese Nachträge müssen aber als Bezugsbasis neu die revidierte VGSEB resp. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU aufführen. 6 3

Marktüberwachung FAQs spezifisch ATEX 4 Muss einer ATEX-Komponente künftig eine Betriebsanleitung beigefügt werden? Nach Art. 10 VGSEB müssen dem ATEX-Produkt die Betriebsanleitung, die Sicherheitsinformationen und eine Kopie der (EU-)Konformitätserklärung beigefügt sein. Für Komponenten ist anstelle der Konformitätserklärung eine schriftliche Konformitätsbescheinigung der Herstellerin beizulegen. Darin muss dargelegt werden, dass die Komponenten den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. In der Betriebsanleitung für Komponenten sollen die Merkmale der Komponenten sowie die Bedingungen für den Einbau angegeben werden, die dazu beitragen, dass die entsprechenden Geräte oder Schutzsysteme die grundlegenden Anforderungen erfüllen (vgl. Art. 7 Abs. 4 VGSEB). 7 Sicherheitszeichen als gesicherter Nachweis der Konformität, wie bisher 8 4

Bewilligung Sicherheitszeichen Sicherheitszeichen nach NEV für Nieder- und Hochspannungserzeugnisse Inverkehrbringer dokumentiert Einhaltung gesetzlicher Vorschriften elektrische Sicherheit und EMV Akkr. Zertifizierungsstelle ESTI 9 Bewilligung Sicherheitszeichen Herstellung DoC Compliance? Interne Fertigungskontrolle Selbst- Deklaration (CE) Herstellung Interne Fertigungskontrolle DoC Selbst- Deklaration (CE) Akkreditierte Prüfstelle ISO/IEC 17025 Akkr. Zertifizierungsstelle ESTI ISO/IEC 17065 Herstellung + akkr. Prüfung + unabhängige Zertifizierung nachgewiesene Sicherheit, dauernde Compliance 10 5

Bewilligung Sicherheitszeichen Ein Produkt mit Zertifizierung des ESTI bedeutet: es erfüllt höhere Ansprüche an die Sicherheit als eine Selbstdeklaration mit dem CE-Kennzeichen elektrische Sicherheit ist mit Prüfberichten einer akkreditierten Stelle nachgewiesen Kostengünstige und effiziente Absicherung im Einkaufsprozess Dokumentenprüfung, Dokumentenaufbewahrung Vorausschauende, dauernde Konformität mub.bs.info@esti.ch 11 Ihre Fragen 12 6