Konzept. Betreutes Wohnen in Stadt und Landkreis Kassel LINIE 1

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Transkript:

Konzept Betreutes Wohnen in Stadt und Landkreis Kassel LINIE 1 Holländische Str. 175 34127 Kassel Tel.: 0561/85858 Fax: 0561 / 9892180 e- mail: Linie1@drogenhilfe.com www.drogenhilfe.com Spendenkonto: Evangelische Bank e.g. IBAN: DE65 520 6041 000 000 05819 BIC: GENODEF1EK1

Kurzbeschreibung des Betreuten Wohnens LINIE 1 Zielgruppe: Zielsetzung: Volljährige drogenabhängige Männer und Frauen auch mit Doppeldiagnosen (Sucht und psychische Erkrankungen), die das Ziel haben, anschließend ein eigenverantwortliches, suchtmittelfreies und selbstständiges Leben außerhalb von sozialen Einrichtungen zu führen, dazu aber noch Unterstützung in konkreten Problemlagen suchen. Stabilisierung der Persönlichkeit eigenständige Bewältigung des Alltags Förderung der eigenen Ressourcen schulische und berufliche Aus- und Fortbildung Wiedereingliederung in das Berufsleben Gewinn von Lebensqualität Aufnahmevoraussetzungen: Die nachweisbare Suchtmittelfreiheit und möglichst Therapieerfahrung sollten vorliegen. Aufnahme: Leistungsangebote: Finanzierung: Kontakt: Wir benötigen eine schriftliche Bewerbung mit dem Lebenslauf, einer Beschreibung der Abhängigkeitsentwicklung sowie eine Darstellung, welche Perspektiven und konkreten Ziele während des Betreuten Wohnens angestrebt werden. Betreutes Einzelwohnen Betreute Wohngemeinschaft suchtmittel- und gewaltfreier Raum psychosoziale Beratung und Begleitung Einzel- und Gruppengespräche Krisenintervention Für die Kosten des Lebensunterhaltes kommen die Klienten und Klientinnen selbst auf. Die anfallenden Betreuungskosten werden vom Landeswohlfahrtsverband Hessen oder dem jeweils zuständigen überörtlichen, bzw. örtlichen Sozialamt übernommen. Ausschlaggebend ist immer der letzte gewöhnliche Aufenthalt. In Einzelfällen sind auch andere Kostenträger zuständig. Montag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Herr Fischer, Frau Gross, Herr Lau und Frau Ropel

Inhaltsverzeichnis 1. Leitbild der Drogenhilfe 1 2. Betreutes Wohnen 3 3. Entstehung und Geschichte 3 4. Das Projekt LINIE 1 4 5. Zielgruppe 5 6. Aufnahme 5 7. Kostenübernahme 7 8. Aufenthaltsdauer/Betreuungsdauer 7 9. Zielsetzung 8 10. Angebote 9 11. Qualitätssicherung 10 12. Hausordnung 11 13. Wegbeschreibung 13 Betreutes Wohnen LINIE 1 Kassel 2016

1. Leitbild der Drogenhilfe Nordhessen e.v. Der Verein Drogenhilfe Nordhessen e.v. sieht seine Aufgabe darin, drogenabhängige und drogengefährdete Menschen so umfassend zu fördern und zu unterstützen, dass sie in unserer Gesellschaft ein auf Selbstachtung basierendes höchstmögliches Maß an selbstverantwortlichem Leben aufbauen und führen können. Wir treffen deshalb innerhalb eines differenzierten professionellen Angebotes von Prävention, Betreuung, Beratung und Therapie mit unseren Klientinnen und Klienten jeweils spezifische Hilfe- oder Therapievereinbarungen entsprechend ihren individuellen und aktuellen Bedarfslagen. Wir bekennen uns darüber hinaus zu unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung für die Region und bringen unsere fachliche Kompetenz auf sozial- und drogenpolitischer Ebene ein. Auf diese Weise sichern wir die Weiterentwicklung der Drogenhilfe und beteiligen uns aktiv am Abbau sozialer Spannungen. Für alle Projekte der Drogenhilfe Nordhessen e.v. gelten deshalb die nachfolgenden Verpflichtungen und Grundsätze unserer Arbeit: Wir verpflichten uns gegenüber den Klientinnen und Klienten, den Angehörigen der Klientinnen und Klienten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Kooperationspartnern der Drogenhilfe und den Kostenträgern eine an wissenschaftlich anerkannten Standards orientierte Betreuung/Behandlung zu gewährleisten. - 1 -

Dabei beachten wir die vier Grundsätze unserer Arbeit: Humanität (In dem Wissen, dass Nächstenliebe unser höchstes Humankapital ist und in Verantwortung vor dem christlichen Wort Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern (Geschwister), das habt ihr mir getan, sind wir für die Menschen, die Hilfe brauchen, ansprechbar und zum kompetenten Handeln bereit.) Qualität (Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Garanten für ein hohes Maß an Fachlichkeit und Einsatzbereitschaft. Das fördern und erhalten wir durch Unterstützung qualifizierter Aus-, Fort- und Weiterbildung. Regelmäßige Supervisionen, Team- und Fallbesprechungen sind in unseren Arbeitsbereichen Standard.) Ökonomie (Neben dem Einsatz arbeitserleichternder und rationeller Arbeitstechniken gehen wir sparsam und verantwortungsbewusst mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln um. Wir sorgen für effektive, Reibungsverluste ersparende Arbeitsabläufe und ermöglichen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit nicht über Gebühr gefährden.) Ökologie ( Die Natur braucht keine Menschen, aber die Menschen brauchen die Natur. Diese Aussage ist für uns Maßstab und Herausforderung zugleich. Unser Handeln und unsere Entscheidungen haben wir daran messen zu lassen.) Wir planen und kontrollieren unsere Arbeit nach dem Konzept der European Foundation for Quality Management (EFQM). D.h., wir entwickeln gemeinsam Qualitätsstandards, die nachprüfbar und verbindlich sind. Das ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des gegebenen Rahmens weitgehend selbstständig zu planen und zu handeln. Dieses Konzept beinhaltet eine Abkehr vom bloßen Reagieren auf externe Initiativen und führt zu eigenen qualifizierten und flexiblen Bewältigungsstrategien im Umgang mit aktuellen und zukünftigen Ereignissen. - 2 -

2. Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen wird im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG ) nach Paragraph 93 d Abs. 2 / 79 Abs. 1 SGB XII als ambulante Hilfe angeboten. Es stellt eine Maßnahme zur Rehabilitation behinderter Menschen dar. Als Grundlage dienen die Richtlinien aus dem Rahmenvertrag Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen und deren Zusatzvereinbarungen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen in der Neufassung vom 1. Januar 2005. Die Maßnahme ist freiwillig. In der Planung kann sie vorübergehend, langfristig bzw. auf Dauer angelegt werden. Das Betreute Wohnen soll den Betroffenen Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Über eine Aufnahme in das Betreute Wohnen entscheidet der örtliche Sozialhilfeträger aufgrund eines fach- oder amtsärztlichen Gutachtens in Zusammenarbeit mit dem Träger. Das Betreute Wohnen in der Drogenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es dient der persönlichen Stabilisierung, damit auch langfristig ein drogenfreies Leben ermöglicht wird. 3. Entstehung und Geschichte Träger des Projektes Betreutes Wohnen LINIE 1 ist die Drogenhilfe Nordhessen e.v. mit Sitz in Kassel. Die Drogenhilfe versorgt angefangen bei niedrigschwelligen Angeboten über Beratung, Substitution, stationäre Therapie bis zur Nachsorge und Arbeit mit den unterschiedlichsten Einrichtungen umfassend die Region Nordhessen. Das Betreute Wohnen LINIE 1 gibt es seit September 1990. Ursprünglich war dieses Angebot zur Weiterführung des begonnen positiven Resozialisierungsprozesses nach stationärer Therapie und Nachsorge eingerichtet worden. Im Laufe der Jahre und mit sich verändernden Gegebenheiten, sowohl von Seiten der Klientel, der Umstrukturierung im Bereich Langzeittherapie als auch im örtlichen Bereich, wurde das Angebot mehrfach an die Veränderungen angepasst. - 3 -

Eine Neuerung war die Erweiterung der Aufnahmebedingungen, so dass auch Bewerber und Bewerberinnen, die nicht direkt aus therapeutischen oder Nachsorgeeinrichtungen kamen, aufgenommen wurden. Im Jahr 1994 war es dann auch möglich, dass Interessierte, die bereits in eigenen privaten Wohnungen lebten, ebenfalls Zugang in das Betreute Wohnen bekamen. Das Projekt wurde zusätzlich für Menschen mit Doppeldiagnosen geöffnet. Zugunsten des Betreuten Einzelwohnens sind die Wohnplätze in den Wohngemeinschaften reduziert worden. 4. Das Projekt LINIE 1 Die Kapazität liegt aktuell bei 18 Plätzen. Acht der Plätze stehen in zwei Betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung. Die restlichen 10 Plätze befinden sich im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens, davon sind 4 Plätze dem Landkreis Kassel angegliedert. Die Wohnungen und die Büroräume der Mitarbeiterinnen befinden sich im Haus Holländische Str. 175 in Kassel. Das mehrgeschossige Gebäude liegt in der Kasseler Nordstadt und verfügt über einen kleinen Garten. Zur Innenstadt sind es ca. 25 Minuten Fußweg, in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in einer Vierzimmer- und einer Fünfzimmerwohnung mit voll ausgestatteten Gemeinschaftsküchen und Bädern im Ober- und Dachgeschoss des Hauses. Ein Waschkeller mit Waschmaschine und Trockner steht ihnen zur Verfügung. Durch umfangreiche Umbaumaßnahmen wurde das Gebäude vollständig modernisiert. Dadurch stehen den Bewohnern und Bewohnerinnen in ihren Zimmern u.a. Telefon- und Internetanschluss zur Verfügung. In einem anderen abgeschlossenen Teil des Gebäudes sind das Büro, Gesprächszimmer und Gruppenraum der Mitarbeiterinnen. Weiterhin ist das Gebäude der Sitz des Arbeitsprojektes ZAK der Drogenhilfe Nordhessen e.v., dessen Räume sich im Untergeschoss des Hauses befinden. Die privaten Wohnungen der Klientel aus dem Betreuten Einzelwohnen liegen meist im Einzugsbereich der Stadt Kassel. Die Betreuung wird mit 80 Wochenstunden von Fachkräften sichergestellt. Zur Zeit decken zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiter den sozialpädagogischen Bereich im Projekt ab. - 4 -

5. Zielgruppe Unser Angebot richtet sich an volljährige suchtmittelabhängige Menschen. Wir betreuen auch Suchtkranke, bei denen eine definierte psychiatrische Erkrankung vorliegt, wie z.b. Psychose, Depression, Borderline- Störung und so weiter. Sofern eine Aufnahme in die Wohngemeinschaft gewünscht wird, sollte der Bewerber/die Bewerberin zu einem Leben in der Wohngemeinschaft fähig sein. Die Bereitschaft, konstruktiv an persönlichen Problemen und der Bewältigung des Alltags zu arbeiten, setzen wir voraus. Dazu gehört die Fähigkeit, Schwierigkeiten offen gegenüber den Mitarbeiterinnen ansprechen zu können und sich fachliche Hilfe zu holen. Das Eingehen von erforderlichen Verbindlichkeiten sollte ebenfalls möglich sein. Einen wichtigen Bestandteil der Betreuung stellt das konsequente Entwickeln und Umsetzen von beruflichen bzw. schulischen Zukunftsperspektiven dar. 6. Aufnahme Zugang in das Betreute Wohnen finden die Bewerber und Bewerberinnen über Beratungsstellen, Psychiatrische Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Übergangseinrichtungen, Fachkliniken und Nachsorgeeinrichtungen, aber auch aus eigener Initiative. Wir bieten unverbindliche Informationsgespräche an. Interessierte bewerben sich mit vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus: einem ausführlichen Lebenslauf, einer Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit und deren Behandlung sowie eine schriftliche Darstellung, welche Perspektiven und konkreten Ziele verfolgt werden, an welchen persönlichen Problemen weiter gearbeitet werden soll und welche Unterstützung erwartet wird. - 5 -

Im Vorfeld ist die Frage nach dem begründeten Wohnsitz abzuklären. Eine Aufnahme in das Betreute Wohnen ist nur dann möglich, wenn sich der Landeswohlfahrtsverband Hessen oder das jeweils zuständige überörtliche, bzw. örtliche Sozialamt bereit erklärt, die Betreuungskosten zu übernehmen. In Einzelfällen können auch die Jugendämter zuständig sein. In einem persönlichen Kennenlerngespräch geht es darum, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen und die Möglichkeiten der Betreuung aufzuzeigen. Die individuellen Ziele werden herausgearbeitet und ein zeitlicher Rahmen gesetzt. Bei einer Bewerbung für die Betreute Wohngemeinschaft finden zusätzlich ein Kennenlerngespräch in der Hausgruppe sowie ein mehrtägiges Probewohnen statt. Für den Bewerber/die Bewerberin dient das Probewohnen, einerseits um einen Eindruck von der Stadt zu bekommen und andererseits um die zukünftigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner kennenzulernen. Im Falle eines anstehenden Einzugs in die Wohngemeinschaft werden auch die bereits dort wohnenden Bewohnerinnen und Bewohner zu ihrer Meinung über das erfolgte Probewohnen von dem/der Bewerbenden befragt. Unter Einbeziehung dieser persönlichen Eindrücke wird im Team darüber entschieden, ob der Bewerber/die Bewerberin aufgenommen werden kann und welche Mitarbeiterin die Betreuung mit welchem Umfang an Fachleistungsstunden übernimmt. Mit den Klienten und Klientinnen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Sie beinhaltet die Bereitstellung einer fachlich qualifizierten ambulanten Betreuung durch die Drogenhilfe Nordhessen e.v.. Zum Anderen verpflichtet diese die Klientel, konsequent an der Bewilligung für die Kostenübernahme mitzuwirken sowie verbindlich zu den vereinbarten Gesprächsterminen zu erscheinen und aktiv die persönliche Lage zu reflektieren. Die Bewohner und Bewohnerinnen der Wohngemeinschaft schließen mit der Drogenhilfe Nordhessen e.v. eine Nutzungsvereinbarung ab. Diese enthält alle Angaben und Kosten zur Unterkunft. Weiterhin erkennt die Klientel hier explizit das Abstinenzgebot und die Hausordnung an. - 6 -

7. Kostenübernahme Für den Lebensunterhalt kommen die Klienten und Klientinnen selbst auf, d.h. sie beziehen Sozialgeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder haben ein eigenes Einkommen. Ein Antrag auf Eingliederungshilfe für Behinderte, bestehend aus dem Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan, eines amts- bzw. fachärztlichen Gutachtens und dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII wird formuliert und bei den jeweils zuständigen Ämtern gestellt. Sofern die Stadt Kassel oder der Landkreis Kassel zuständig sind, folgt eine Hilfeplankonferenz beim Gesundheitsamt der Region Kassel, an der Vertreter und Vertreterinnen des Sozialamtes, des Landeswohlfahrtsverbandes, des Gesundheitsamtes und des Betreuten Wohnens teilnehmen. Ein individueller Hilfeplan wird erstellt und das Jahreskontingent der Fachleistungsstunden festgelegt. Die anfallenden Betreuungskosten werden in der Regel mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen abgerechnet. In Einzelfällen liegt die Zuständigkeit auch bei anderen Kostenträgern. Bei einem entsprechend hohen Einkommen oder/und dem Vorhandensein von Vermögen können die Klienten und Klientinnen zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. 8. Aufenthaltsdauer/ Betreuungsdauer Der Betreuungszeitraum wird individuell auf den Einzelnen/die Einzelne abgestimmt. Zu einer Beendigung des Betreuungsverhältnisses kommt es in der Regel in beiderseitigem Einverständnis, spätestens aber, wenn die Kostenbewilligung ausläuft. Vorzeitige Kündigungen der Betreuungsvereinbarung und/oder des Wohnverhältnisses sind mit einer Frist von vier Wochen von beiden Seiten möglich. Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung kann es auch zu einer fristlosen Kündigung seitens der Drogenhilfe Nordhessen e.v. kommen. - 7 -

9. Zielsetzung Der Verein Drogenhilfe Nordhessen sieht seine Aufgabe darin, drogenabhängige und drogengefährdete Menschen so umfassend zu fördern und zu unterstützen, dass sie in unserer Gesellschaft ein auf Selbstachtung basierendes höchstmögliches Maß an selbstverantwortlichen Leben aufbauen und führen können. (siehe Leitbild der Drogenhilfe Nordhessen e.v.) In diesem Sinne verfolgen wir zunächst langfristige und zentrale Ziele, wie: Stabilisierung der Persönlichkeit Eigenständige Bewältigung des Alltags Förderung der eigenen Ressourcen Schulische und berufliche Ausbildung und Fortbildung Wiedereingliederung in den Beruf Gewinn von Lebensqualität Bis zur Erreichung dieser langfristigen Ziele bedarf es einer intensiven Aufbauarbeit in kleinen Schritten, bei der immer Teilziele angestrebt werden. Welche Teilziele benannt werden, hängt von dem jeweiligen Klienten/der jeweiligen Klientin und dessen/deren Lebensgeschichte ab. Zunächst geht es um das Anbieten und Pflegen eines kontinuierlichen Kontaktes. Das Eingehen von Verbindlichkeiten wird gefordert und gefördert. Im Laufe dieses Kontaktes kann Vertrauen aufgebaut werden, so dass die Möglichkeit eröffnet wird, schwerwiegendere und persönliche Probleme zu thematisieren. Das Bearbeiten dieser Probleme entscheidet nicht selten über einen erneuten Einstieg in den Drogenkonsum oder eine langfristige Drogenabstinenz. - 8 -

10. Angebote Die Betreuung erfolgt in Form von wöchentlich stattfindenden Einzel- und Gruppengesprächen. Bei Klienten/Klientinnen des Betreuten Einzelwohnens bieten wir auch Hausbesuche an. Die Termine sind verbindlich und die Teilnahme an den Gruppen ist verpflichtend. Inhaltlich arbeiten wir individuell an den Bedürfnissen des Klientels. Folgende Angebote zählen zu den Standards in unserer Betreuung: Stabilisierung der Persönlichkeit Aufarbeitung persönlicher und sozialer Probleme Soziale Integration Rückfallprophylaxe Krisenintervention Unterstützung und Begleitung bei schulischer und beruflicher Orientierung Integration bzw. Reintegration in das Berufsleben Beratung in lebenspraktischen Fragen und Hilfe bei der Alltagsbewältigung Sicherung der finanziellen Grundlage und des Wohnraums Unterstützung bei Wohnungssuche und Auszug Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen Unterstützung und Begleitung bei Arztbesuchen und evtl. Klinikaufenthalten Unterstützung im Rahmen der Schuldnerberatung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Angehörigenarbeit Themenzentrierte Gruppen - 9 -

11. Qualitätssicherung Um die Qualität unserer Arbeit zu erhalten und weiter auszubauen, nutzen wir Teambesprechungen, Supervision, Fachberatungen, Fort- und Weiterbildungen sowie eine Qualitätssicherung nach dem Konzept der European Foundation for Quality Management (EFQM). Das Projekt Betreutes Wohnen zeichnet sich durch Teamarbeit aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich wöchentlich, um aktuelle Begebenheiten und Veränderungen bezüglich der Klientel zu besprechen. Die individuellen Hilfepläne werden erörtert sowie organisatorische, strukturelle und konzeptionelle Fragestellungen bearbeitet. Einmal im Monat nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Teamsitzung des Nachsorgeverbundes der Drogenhilfe Nordhessen e.v. zwecks organisatorischen und fachlichen Austausches teil. In gleicher personeller Besetzung findet alle drei Wochen eine externe Supervision statt. Sie dient der vertiefenden Reflexion mit den Schwerpunkten: Fallbesprechungen, Gruppendynamik innerhalb des Teams und institutionelle Themen. Innerhalb der Drogenhilfe bieten regelmäßig stattfindende interne Fortbildungen die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen in der Sozialarbeit, verschiedene methodische Ansätze, Beschreibungen von Krankheitsbildern usw. umfassend zu informieren. Seit Einführung der Qualitätssicherung im Rahmen von EFQM nimmt eine Mitarbeiterin aus dem Projekt Betreutes Wohnen an einem trägerinternen Qualitätszirkel teil. Im dreimonatigen Rhythmus trifft sich das Fachgremium Arbeitskreis Betreutes Wohnen Nordhessen. Hier sind alle Anbieter von Betreutem Wohnen aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie geistig, körperlich und seelisch behinderter Menschen vertreten. Die Treffen dienen der Kontaktaufnahme und pflege zwischen Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Einrichtungen. Es besteht die Möglichkeit zum fachlichen und informellen Austausch und bietet ein Forum für Diskussionen über aktuelle Themen. In der in regelmäßigen Abständen stattfindenden Hilfeplankonferenz, an der Vertreter und Vertreterinnen des Gesundheitsamtes und des Sozialamtes der Stadt Kassel, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und den Einrichtungen des Betreuten Wohnens der Drogenhilfe Nordhessen e.v. teilnehmen, werden Hilfepläne klientenbezogen erörtert. - 10 -

12. Hausordnung 1. Für die Betreute Wohngemeinschaft "LINIE 1", als Einrichtung der nachgehenden Drogenhilfe, ist es wichtig, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum frei von illegalen und legalen Rauschmitteln bleibt. Dieses Ziel ist von allen Bewohnern/Bewohnerinnen aktiv mitzutragen. Bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Zielsetzung seitens einer/s Bewohnerin/Bewohners sind die Mitarbeiterinnen zu informieren. 2. Besteht Zweifel an der Suchtmittelfreiheit von Bewohnern/Bewohnerinnen kann durch Urinkontrollen der Nachweis gefordert werden. Bei Verstoß gegen das Abstinenzgebot hat der Bewohner/die Bewohnerin die Kosten zu tragen und muss mit einer fristlosen Auflösung des Betreuungs- und des Nutzungsvertrages rechnen. 3. Ärztlich verschriebene Medikamente dürfen nur nach Inkenntnissetzung der Mitarbeiterinnen eingenommen werden. Eine missbräuchliche Verwendung ist als Verstoß gegen das Abstinenzgebot zu werten. 4. Gewaltandrohung und Gewaltausübung gegenüber anderen Personen und sich selbst sind nicht erlaubt. Der Umgang miteinander muss von gegenseitiger Achtung und Respekt füreinander getragen bleiben. 5. Jede Mitbewohnerin/jeder Mitbewohner verpflichtet sich, sich an der wöchentlich stattfindenden Hausgruppe aktiv zu beteiligen. Über die Ergebnisse des Gruppenverlaufs ist ein Protokoll zu führen. Abwesende Mitbewohnerinnen/ Mitbewohner müssen sich über die Gruppeninhalte informieren. Eine Nichtteilnahme an der Hausgruppe muss in der Gruppe vorher oder mit den Mitarbeiterinnen abgeklärt werden. Die Bewohner und Bewohnerinnen verpflichten sich bei Abwesenheit der Mitarbeiterinnen die Hausgruppe eigenständig durchzuführen. 6. Längerfristiger Besuch und längerfristige Abwesenheit sind in der Hausgruppe abzuklären. Für seinen/ihren Besuch haftet der/die einladende Bewohner/Bewohnerin. 7. Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erklärt ihre/seine Bereitschaft, auf die Wünsche und Bedürfnisse der Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Rücksicht zu nehmen und auftretende Konflikte auch in der Gruppe konstruktiv anzugehen. - 11 -

8. Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält beim Einzug einen Haustür-, Etagenund Zimmerschlüssel, die nicht weitergegeben werden dürfen. Ein Verlust ist umgehend den Betreuerinnen mitzuteilen. 9. Die Reinigung der Gemeinschaftseinrichtungen ist Aufgabe der Gemeinschaft und von dieser regelmäßig durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für die Grundstückspflege und den Winterdienst. 10. Mit dem von der Drogenhilfe, bzw. von Einzelnen der Gemeinschaft zur Verfügung gestelltem Eigentum ist sorgfältig umzugehen. Über Sachbeschädigungen sind die Mitarbeiterinnen umgehend zu informieren. 11. Verstöße gegen die Hausordnung können zur Auflösung der Betreuungs- und Nutzungsvereinbarung führen. - 12

13. Wegbeschreibung Mit dem PKW Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Ab Bahnhof Wilhelmshöhe mit der Straßenbahnlinie 1 Richtung Holländische Straße bis zur Haltestelle Hegelsbergstraße Ab Hauptbahnhof mit der Buslinie 10 Richtung Kassel/Lossewerk, am Holländischen Platz umsteigen in die Straßenbahnlinien 1 oder 5 Richtung Holländische Straße bis zur Haltestelle Hegelsbergstraße Ab Hauptbahnhof mit den Regiotrams RT3 oder RT4, Richtung Holländische Straße bis zur Haltestelle Hegelsbergstraße - 13 -