Kontron S&T AG ANGEBOTSUNTERLAGE

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Transkript:

Kontron S&T AG Augsburg ANGEBOTSUNTERLAGE Aktienrückkaufangebot der Kontron S&T AG Lise-Meitner-Str. 3-5, 86156 Augsburg an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 2.184.589 auf den Namen lautende Stückaktien der Kontron S&T AG (nachfolgend "Kontron S&T-Aktien") ISIN: DE000A2BPK83 zum Rückkauf eingereichte Kontron S&T-Aktien: WKN: A2G9KW / ISIN: DE000A2G9KW0 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,11 je Kontron S&T-Aktie Annahmefrist: Montag, den 6. November 2017, bis Montag, den 18. Dezember 2017, 18:00 Uhr (MEZ) 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Durchführung des Angebots nach deutschem Recht Das Aktienrückkaufangebot der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg (Anschrift: Lise- Meitner-Str. 3 5, 86156 Augsburg, nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zum Erwerb eigener Aktien. Das Angebot wird als "Angebot" und diese Angebotsunterlage als "Angebotsunterlage" bezeichnet. Maßgeblich für die Durchführung des Angebots ist ausschließlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. 1

Die S&T AG, Linz hält zum Zeitpunkt des Angebots rd. 92,3% der Aktien der Gesellschaft, in Höhe von rd. 0,1% hält die Gesellschaft eigene Aktien, die restlichen rd. 7,6% der Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis der Gesellschaft aktuell im Streubesitz (der Streubesitz ). Diese Streubesitz-Aktionäre der Kontron S&T AG, d.h. ohne die S&T AG, werden nachfolgend jeweils als "Kontron S&T- Aktionär" und zusammen als " Kontron S&T-Aktionäre" bezeichnet. 1.2 Veröffentlichungen zum Angebot Die Gesellschaft hat am 03. November 2017 ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots im Wege einer Unternehmensmitteilung (Corporate News-Mitteilung) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter https://www.kontron.de/verschmelzung und im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) sowie in den Wertpapiermitteilungen für die Banken veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird nur in deutscher Sprache veröffentlicht. Über die genannten Veröffentlichungen hinaus wird das Angebot nicht veröffentlicht, nicht öffentlich verbreitet, registriert oder zugelassen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Sollte es dennoch dazu kommen, übernimmt die Gesellschaft keinerlei Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Angebots mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Kontron S&T-Aktionäre können deshalb insbesondere nicht auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vertrauen. Die Anwendung ausländischen Rechts auf das vorliegende Angebot wird hiermit ausgeschlossen. 1.3 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Gesellschaft wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet. 2. DAS ANGEBOT 2.1 Inhalt des Angebots Die Gesellschaft bietet hiermit allen Kontron S&T-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und einschließlich aller Dividendenansprüche ( Kontron S&T-Aktien ) zum Kaufpreis von EUR 3,11 je Kontron S&T-Aktie 2

nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Das Angebot bezieht sich auf bis zu 2.184.589 Kontron S&T-Aktien des Streubesitzes. Sofern im Rahmen dieses Angebots mehr als 2.184.589 Kontron S&T-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Ziffer 3.5 teilweise (verhältnismäßig) berücksichtigt. 2.2 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am Montag, den 6. November 2017 und endet am Montag, den 18. Dezember 2017, 18:00 Uhr (MEZ) (Annahmefrist). Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist. Ebenso finden die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) keine Anwendung. 2.3 Bedingungen Die Durchführung dieses Angebots und die durch seine Annahme geschlossenen Kauf- und Übereignungsverträge sind nicht von Bedingungen abhängig. Behördliche Genehmigungen oder Freigaben sind nicht erforderlich. 3. DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS 3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung Die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, wurde von der Gesellschaft mit der Begleitung der Abwicklung des Rückkaufangebots beauftragt, welche die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, als zentrale Abwicklungsstelle (Zentrale Abwicklungsstelle) bestimmt hat. Die Kontron S&T-Aktionäre können das Angebot dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrer Depotbank erklären. Den Kontron S&T-Aktionären wird von ihrer Depotbank ein Formular bzw. Weisungsschreiben ( Annahmeerklärung ) für die Annahme dieses Angebots zur Verfügung gestellt. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Kontron S&T-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, fristgerecht bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, in die ISIN DE000A2G9KW0 umgebucht worden sind (zum Rückkauf eingereichte Kontron S&T-Aktien). Die Umbuchung wird durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien in die separate ISIN DE000A2G9KW0 gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchung bis 18:00 Uhr (MEZ) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird, also bis Mittwoch, den 20. Dezember 2017, 18:00 Uhr (MEZ). Bankarbeitstag meint einen Tag, an dem (i) Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind und (ii) das Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) oder ein anderes vergleichbares System funktionsbereit ist. 3.2 Weitere Erklärungen annehmender Kontron S&T-Aktionäre Mit Erklärung der Annahme des Angebots a) erklären die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre, dass sie das Angebot der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in der 3

Annahmeerklärung bezeichneten Kontron S&T-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annehmen; b) weisen die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre ihre Depotbank an, (i) die zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen, aber in die separate ISIN DE000A2G9KW0 bei der Clearstream Banking AG umzubuchen; und (ii) ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Aktien mit der separaten ISIN DE000A2G9KW0 unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Zentralen Abwicklungsstelle, auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wobei gegebenenfalls gemäß Ziffer 3.5 eine lediglich teilweise (verhältnismäßige) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen erfolgt; c) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre die Zentrale Abwicklungsstelle sowie ihre jeweilige Depotbank (unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß 181 BGB), alle zur Abwicklung dieses Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen; d) weisen die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre ihre Depotbank an, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Gesellschaft über die Zentrale Abwicklungsstelle unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Angebots erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot der Depotbank bei der Clearstream Banking AG in die separate ISIN DE000A2G9KW0 eingebuchten Kontron S&T-Aktien börsentäglich mitzuteilen; e) übertragen und übereignen die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre die zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist und vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf die Gesellschaft; f) verzichten die das Angebot annehmenden Kontron S&T-Aktionäre auf einen eventuellen Anspruch auf bare Zuzahlung aus dem anhängigen Spruchverfahren im Rahmen der vorangegangen Verschmelzung der Kontron AG auf die Kontron S&T AG und g) erklären die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre, dass ihre zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die in den obigen Absätzen a) bis g) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Erklärungen werden mit der Erklärung der Annahme unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben. 3.3 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem betreffenden Kontron S&T- Aktionär und der Gesellschaft - vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen (siehe unten Ziffer 3.5) - ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Kontron S&T-Aktionäre mit Annahme dieses Angebots unwiderruflich die in Ziffer 3.2 bezeichneten Weisungen, 4

Aufträge und Vollmachten und geben die dort bezeichneten Erklärungen ab. Die Kontron S&T-Aktionäre, die ihre Kontron S&T-Aktien im Rahmen dieses Angebots auf die Gesellschaft übertragen, werden für diese Kontron S&T-Aktien keine Dividende mehr erhalten. 3.4 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die Depotbanken Zug um Zug gegen Übertragung der zum Rückkauf eingereichten Kontron S&T-Aktien gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft. Soweit zum Rückkauf eingereichte Kontron S&T-Aktien im Falle der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht übertragen werden konnten, werden die Depotbanken angewiesen, die verbleibenden Kontron S&T-Aktien in die ursprüngliche ISIN DE000A2BPK83 zurückzubuchen. Die Clearstream Banking AG wird diejenigen Kontron S&T-Aktien, die die Gesellschaft im Rahmen dieses Angebots gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 erwirbt, auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream Banking AG buchen. Dies geschieht Zug um Zug gegen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises durch die Gesellschaft über Clearstream Banking AG an die jeweiligen Depotbanken der dieses Angebot annehmenden Kontron S&T-Aktionäre. Die jeweilige Depotbank ist beauftragt, den Angebotspreis dem Konto gutzuschreiben, das in der schriftlichen Annahmeerklärung des jeweiligen Kontron S&T-Aktionärs genannt ist. Der Kaufpreis wird voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, somit am 22. Dezember 2017, der jeweiligen Depotbank zur Verfügung stehen. Im Falle einer teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis dem Aktionär gutzuschreiben. 3.5 Zuteilung im Fall der Überzeichnung des Angebots Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotbanken Annahmeerklärungen für mehr als 2.184.589 Kontron S&T-Aktien eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig, d.h. im Verhältnis der anzunehmenden bis zu 2.184.589 Aktien zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf eingereichten Aktien, berücksichtigt. Die Gesellschaft erwirbt von jedem Aktionär den verhältnismäßigen Teil der von ihm jeweils zum Rückkauf eingereichten Aktien. Das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt, so dass weder eine Vergütung in Bar noch eine Gutschrift von Bruchteilen einer Aktie erfolgt. 3.6 Sonstiges Alle mit der Annahme des Angebots und der Übertragung der Kontron S&T-Aktien verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotbanken erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den Kontron S&T-Aktionären selbst zu tragen. Die Gesellschaft empfiehlt den Kontron S&T-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen. Ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag besteht nicht. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses 5

Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte. 4. GRUNDLAGEN DES ANGEBOTS 4.1 Kapitalstruktur und Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 61.251.325,00 und ist eingeteilt in 61.251.325 Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Die Kontron S&T-Aktien sind nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen und auch nicht in den Handel im Freiverkehr einer Börse einbezogen. Eine Notierungsaufnahme der Kontron S&T-Aktien an einer Börse ist auch zukünftig nicht beabsichtigt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2017 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 6 zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wie folgt ermächtigt: a) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 10. Juni 2022. c) Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Bei einem öffentlichen Kaufangebot an alle Aktionäre oder einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 2,00 (in Worten: zwei Euro) nicht unterschreiten und EUR 5,00 (in Worten: fünf Euro) nicht überschreiten. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre diese Volumen überschreitet, muss der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. 6

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu veräußern sowie zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden und hierbei jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 4.2 Beschluss zum Aktienrückkauf Der Vorstand hat am 30. Oktober 2017 beschlossen, den Aktionären das vorliegende Rückkaufangebot zu unterbreiten. Die Gesellschaft hält derzeit 37.163 eigene Aktien. Der Vorstand hat am 30. Oktober 2017 außerdem beschlossen, die Erwerbsermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2017 (vgl. oben Ziffer 4.1) in der Weise auszuüben, dass die Gesellschaft ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 2.184.589 Kontron S&T-Aktien an ihre Aktionäre richtet. Nach den Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2017 darf der Angebotspreis je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 2,00 nicht unterschreiten und EUR 5,00 nicht überschreiten Der festgelegte Angebotspreis von EUR 3,11 je Kontron S&T-Aktie entspricht damit den Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2017. 5. SITUATION DER KONTRON S&T-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Aus den Kontron S&T-Aktien, die im Rahmen dieses Angebots erworben werden, stehen der Gesellschaft keine Rechte zu, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Kontron S&T-Aktionäre, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit entsprechend zu, solange die Gesellschaft die Aktien hält. 6. SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN Die Gesellschaft wird nur das Ergebnis des durchgeführten Aktienrückkaufs veröffentlichen, und zwar voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist. Darüber hinaus wird die Gesellschaft im Falle einer teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 unverzüglich die Quote veröffentlichen, mit der die Annahmeerklärungen zu berücksichtigen sind. Die sonstigen Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf erfolgen nur im Internet unter https://www.kontron.de/verschmelzung sofern nicht weitergehende Veröffentlichungspflichten bestehen. 7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot sowie die durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist ein Kontron S&T-Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Gesellschaft örtlich zuständige Gericht für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge ergeben, vereinbart. Soweit zulässig gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und - Übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. 7

Augsburg, im November 2017 Kontron S&T AG Der Vorstand 8