Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

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Transkript:

V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg veranschlagt. Daneben sind Haushaltsmittel für die Förderung der Studierenden bei Kap. 1408 und in den Hochschulkapiteln enthalten. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 142 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Hier werden insbesondere Rückflüsse aus nicht verwendeten Zuschüssen vereinnahmt. 182 04 142 Tilgung von Darlehen aufgrund des Graduierten- 5,0 a) 5,0 förderungsgesetzes des Bundes vom 28.3.1978 1,6 b) 1,9 c) Erläuterung: Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 gruppen 88 Einnahmen zur Förderung der Interessen der Studierenden 119 88 142 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 83,5 b) 67,7 c) Erläuterung: Hier werden unter anderem Erlöse im Rahmen der Herausgabe der Broschüre Studieren in Baden-Württemberg vereinnahmt, vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 88 - Ausgaben -. Summe gruppe 88 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0-88-

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse 671 01 142 Für die Zinsbegrenzung von Studiengebühren- 0,0 a) 0,0 darlehen 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Mit den veranschlagten Mitteln wird sichergestellt, dass den Darlehensnehmern von Studiengebührendarlehen von der L-Bank höchstens ein Zinssatz von 5,5 % in Rechnung gestellt wird. Veranschlagt sind die Mittel für das Zinscap, die nicht vorrangig der Studienfonds / das Sondervermögen trägt. Der Zinssatz ist an den (6-Monats-)EURIBOR geknüpft. Aufgrund des anhaltend niedrigen EURIBORS werden 2017 keine Zahlungen erwartet. Wegen des Zinsänderungsrisikos wird der gleichwohl weitergeführt. 681 02 W 142 Zur Förderung des wissenschaftlichen und 7.067,8 a) 0,0 künstlerischen Nachwuchses 574,3 b) 565,2 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap. 1403 Tit.Gr. 83. Das Ist-Ergebnis 2015 betrug insgesamt 6.758,9. Davon wurde den Universitäten über Tit. 981 01 ein Betrag in Höhe von 5.609,8 und dem KIT über Kap. 1417 Tit. 682 94B in Höhe von 574,8 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen. zu Tit. 981 01. 685 01 142 Zuschuss an die Studienstiftung des Deutschen 390,0 a) 390,0 Volkes 383,6 b) 379,3 c) Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 7.457,8 a) 390,0 Erläuterung: Der Berechnung des Zuschusses an die Studienstiftung des deutschen Volkes sind 3,58 Cent je Kopf der Bevölkerung von Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Der Stand der Bevölkerung betrug am 31.12.2015 10.879.618 Einwohner. Mit dem Zuschuss an die Studienstiftung des deutschen Volkes wird auch der baden-württembergische Anteil an der Förderung Hochbegabter im Ausland abgedeckt. -89-

Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 890 Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 5.890,4 b) 5.174,7 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 88 zulässig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2015 betrug 5.890,4. Davon entfielen auf Tit. 681 02 5.609,8 + KIT i.h.v. 574,8 Tit.Gr. 88 280,6 + KIT i.h.v. 42,7 Für Maßnahmen soweit sie an Universitäten und an als Landesbetriebe geführten Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 gruppen 87 Zur Förderung der sozialen Belange der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die 685 87B, 893 87, 894 87 und 981 87 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden sowie die Wirtschaftsführung der Studierendenwerke sind im Studierendenwerksgesetz in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, 165) geregelt. Der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden dienen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender und die Vermittlung finanzieller Studienbeihilfen. Die Studierendenwerke erhalten hierfür Finanzhilfen. 685 87A 142 Finanzhilfe 21.666,2 a) 21.666,2 19.666,2 b) 19.665,9 c) Erläuterung: Die Zuwendungen für den laufenden Betrieb werden als Finanzhilfe gewährt, deren Höhe aufgrund von 12 Abs. 5 Satz 1 Studierendenwerksgesetz (StWG) für 5 Jahre festgelegt wird. Die Verteilung des Festbetrags auf die Studierendenwerke erfolgt durch Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums. Vgl. auch Erläuterungen zu Tit. 685 87B. 685 87B 142 Sonstige Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben 3.068,8 a) 3.068,8 321,5 b) 305,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind außerdem Bedarfszuweisungen für den laufenden Betrieb zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse oder struktureller Sonderfaktoren, die bei einer rein pauschal bemessenen Finanzhilfe nicht berücksichtigt werden können; weiterhin Anpassungs- und Übergangshilfen im Zusammenhang mit strukturellen Änderungen bei den Studierendenwerken. -90-

893 87 142 Zuschüsse für Investitionen an die Träger von 0,0 a) 0,0 Studierendenwohnheimen 0,0 b) 894 87 142 Zuschüsse an die Studierendenwerke des Landes für 11.110,0 a) 11.110,0 Investitionen 2.506,1 b) 5.363,2 c) 2017 Verpflichtungsermächtigung 7.000,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr 2018...bis zu 4.000,0 Haushaltsjahr 2019...bis zu 3.000,0 981 87 890 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 04 für 0,0 a) 0,0 Baumaßnahmen. 450,0 b) 40 Erläuterung: Durch Einsparungen bei Tit. Gr. 87 sollen Baumaßnahmen für den Verpflegungsbereich der Studierendenwerke im Einzelplan 12 finanziert werden können. Summe gruppe 87 35.845,0 a) 35.845,0 88 Zur Förderung der Interessen der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 119 88. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2015 betrug insgesamt 861,3. Davon wurde den Universitäten über Tit. 981 01 ein Betrag in Höhe von 280,6 und dem KIT über Kap. 1417 Tit. 682 94B in Höhe von 42,7 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen. zu Tit. 981 01. 429 88 142 Personalaufwand 100,0 a) 50,0 10,5 b) 86,3 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap. 1406 Tit. 429 89 50,0. Veranschlagt sind Mittel zur Verbesserung der Studieninformation -orientierung und -beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen). -91-

547 88 142 Sachaufwand 341,1 a) 326,1 365,7 b) 373,3 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Übertragen nach Kap. 1406 Tit. 546 89 15,0. Veranschlagt sind: 1. Verbesserung der Studieninformation -orientierung und - beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen) 321,1 2. Orientierungstest Lehramtsstudium 5,0 zus. 326,1 681 88 142 Studienbeihilfen und Zuschüsse für laufende Zwecke 339,5 a) 0,0 161,8 b) 182,0 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap. 1406 Tit. 681 89 339,5. Summe gruppe 88 780,6 a) 376,1 Gesamtausgaben 44.083,4 a) 36.611,1 Abschluss Kapitel 1409 Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 Personalausgaben 100,0 a) 50,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 341,1 a) 326,1 Zuweisungen und Zuschüsse 32.532,3 a) 25.125,0 Ausgaben für Investitionen 11.110,0 a) 11.110,0 Gesamtausgaben 44.083,4 a) 36.611,1 Kapitel 1409 Zuschuss 44.078,4 a) 36.606,1-92-