Einladung. Saal II, Erdgeschoss Gewerkschaftshaus Braunschweig Wilhelmstr. 5, Braunschweig

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Transkript:

Einladung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Liebe Kollegin, lieber Kollege, die ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost ggmbh, Geschäftsstelle Braunschweig, führt nachfolgende Schulung in Zusammenarbeit mit der IG Metall, Verwaltungsstelle Braunschweig durch: Thema: Freistellung/Kostentragung: Datenschutz Datenschutz beim Einsatz von Internet und E-Mail und anderen Kommunikationstechniken in Unternehmen Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen gemäß 37 6 BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG Kosten: ca. 100,- Termin: 30. August 2011 von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ort: Anmeldung Saal II, Erdgeschoss Gewerkschaftshaus Braunschweig Wilhelmstr. 5, 38100 Braunschweig ARBEIT und LEBEN Nds. Ost ggmbh Bohlweg 55 38100 Braunschweig Fon: 0531 12336-46 Fax: 0531 12336-55 E-Mail: braunschweig@arbeitundleben-nds.de Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates nach 37 6 BetrVG notwendig. Wir wünschen Euch eine gute Anreise und viel Erfolg. BILDUNGSVEREINIGUNG ARBEIT UND LEBEN NIEDERSACHSEN OST ggmbh BOHLWEG 55, 38100 BRAUNSCHWEIG FON (0531) 12336-30 GESCHÄFTSFÜHRER: HANS-JÜRGEN HOFFMANN SEB BRAUNSCHWEIG FAX (0531) 12336-55 HRB HANNOVER 61929 KONTO 1 963 386 800 E-MAIL: BRAUNSCHWEIG@ARBEITUNDLEBEN-NDS.DE FA HANNOVER STEUER-NR.: 25/206/20840 BLZ 250 101 11 INTERNET: http://www.arbeitundleben-nds.de UST-IDNR. DE206956790 Die ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost ggmbh ist nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz finanzhilfeberechtigt und nach 4 Nr. 21a des Ust.-G. von der Umsatzsteuer befreit.

Anlage 1 Datenschutz beim Einsatz von Internet und E-Mail und anderen Kommunikationstechniken im Unternehmen - Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen - Inhalte: Einführung in die relevanten Datenschutzvorschriften (BDSG, Telemedien-Gesetz, IT-Grundschutz-Kataloge etc.) Internet und Email Wie ist die Praxis im Unternehmen Protokollierung Auswertungsmöglichkeiten Leistungs- und Verhaltenskontrolle Ermittlung des Regelungsbedarfs o Internet-, Intranetnutzung o E-Mail o Telekommunikationsanlagen (Telefon, Handy, Fax etc.) o Arbeitsumfeld (Video, Zutrittskontrolle etc.) Welche Mitbestimmungsrechte greifen? Erarbeitung von Eckpunkten für eine betriebliche Regelung Datenschutz in der Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und organisierten Personengruppen Jeweils aktuelle Techniken und relevante Gesetze werden vorgestellt

Hinweise für TeilnehmerInnen an Seminaren der ARBEIT UND LEBEN nach 37'6 BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG Anlage 2 Bei Schulungen nach 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 Betriebsverfassungsgesetz für Mitglieder des Betriebsrates hat der jeweilige Betriebsrat zu prüfen, inwieweit die Teilnahme eines oder mehrerer Mitglieder des Betriebsrates erforderlich ist. Wenn der Betriebsrat dies bejaht, muss er dies offiziell beschließen und den Beschluss rechtzeitig dem Arbeitgeber bekannt geben. (vgl. Anlage 3) Der Arbeitgeber ist sodann verpflichtet, das Arbeitsentgelt auch für die Dauer der Teilnahme in voller Höhe weiterzuzahlen. Er ist weiterhin verpflichtet, die entstehenden Fahrtkosten (ggf. nach den Fahrtkostenrichtlinien des Betriebes), sowie ggf. die Kosten für Hotelunterbringung, Verpflegung und anteiligen sonstigen Schulungskosten (Lehrgangsgebühr) zu übernehmen. Nach Ablauf der Veranstaltung erhalten die TeilnehmerInnen/BetriebsrätInnen eine Rechnung über die Höhe der TeilnehmerInnenkosten, die aus anteiligen Schulungskosten(Lehrgangsgebühr) und ggf. zusätzlichen Verpflegungs- und Unterbringungskosten zusammensetzen. Sollte der Arbeitgeber vorweg die Anlage 4 (Übernahmeerklärung) unterschrieben haben, werden die o.a. Kosten direkt dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

Anlage 3 Betriebsrat im Hause, den An die Geschäftsleitung / Firma Freistellung zu einer Schulung gemäß 37 6 BetrVG und 40 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren! Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am... den Beschluss gefasst, die Mitglieder a)... b)... c)... usw. zu der Schulungsmaßnahme Datenschutz beim Einsatz von Internet und E-Mail ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost ggmbh am 30. August 2011 in Braunschweig zu entsenden. Die entsprechende Einladung zu dieser Schulung fügen wir als Anlage bei. Der Anspruch auf Kostentragung für diese Schulung und auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes ergibt sich aus 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz und 40 Abs. 1 des Gesetzes sowie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31.10.72 (AP Nr. 2 zu 40 Betr. VG 1972) Wir bitten um Bestätigung dieses Schreibens und Beachtung des o. a. Termins. Mit freundlichen Grüßen (Vorsitzende / r des Betriebsrats)

Fax: 0531 123 36-55 Anlage 4 ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost ggmbh Detlef Weber Bohlweg 55 38100 Braunschweig Bestätigung des Arbeitgebers Frau / Herr... wohnhaft in... wird von uns für die Teilnahme an dem Seminar Datenschutz beim Einsatz von Internet und E-Mail in Braunschweig am 30. August 2011 freigestellt. Den hierfür in der Einladung aufgeführten Teilnahmebetrag in Höhe von ca. 100,- werden wir nach Eingang der Teilnahmebestätigung und Rechnung überweisen. Reisekosten werden von uns mit der/dem obigen Teilnehmer/in abgerechnet....... Ort, Datum (Unterschrift)......... (Anschrift des Arbeitgebers bzw. Rechnungsanschrift)

Fax: 0531 123 36-55 ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost ggmbh Detlef Weber Bohlweg 55 38100 Braunschweig An der Schulungsmaßnahme der ARBEIT UND LEBEN gemäß 37 6 BetrVG. und 40 BetrVG in Verbindung am 30. August 2011 in Braunschweig möchte ich teilnehmen. Name, Vorname: Ich bin Mitglied des Betriebsrates in der Firma Adresse des BR: Ein Entsendungsbeschluss des Betriebsrats liegt vor und ist schriftlich niedergelegt. Die Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers ist dieser Anmeldung beigefügt. --------------------------------------------------- ------------------------------------- Ort, Datum Unterschrift