Löwenberger Land, den 27. Mai 2012 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister. Frühlingsboten

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Löwenberger Land, den 27. Mai 2012 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 5 22. Jahrgang 21. Woche Frühlingsboten

2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Mai 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am 23.04.2012 Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 3 Satzung zur 4. Änderung der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung... Seite 4 Abstimmungsbekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International... Seite 6 Satzungsbeschluss und Inkrafttreten 1. Planänderung Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg... Seite 9 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat Juni 2012... Seite 11 3. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Juni 2012... Seite 12 Bereitschaftsplan Monat Juni 2012... Seite 12 4. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Neues aus der Clubszene... Seite 12 Klassenfahrt nach Prebelow... Seite 13 Frühlingsfest mal anders... Seite 13 5. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land 6. Museumsfest am 9. Juni in Grieben... Seite 13 Einladung Frauenchor Löwenberg zum Frühlingskonzert... Seite 14 Einladung Jagdgenossenschaft Neulöwenberg... Seite 14 6. Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land Mitteilung des Häsener Sportvereins... Seite 14 Wettkampfreise Löwenberger Sportverein nach Dänemark... Seite 14 Ergebnisse kreisoffene Meisterschaften Löwenberger Sportverein... Seite 15 7. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land Konzert am 12. September 2012 in der Kirche Teschendorf... Seite 15 Kirchliche Nachrichten Grüneberg, Teschendorf, Löwenberg... Seite 15

27. Mai 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 13/12 Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land Auf der Grundlage der 3, 24, 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 1 und 12 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl I Nr. 13, S. 158), Berichtigung GVBl. I, Nr. 3, S. 38) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am 23.04.2012 folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Die Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) der Schiedsstelle der Gemeinde Löwenberger Land erhalten auf der Grundlage dieser Satzung eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. 2 Grundsatz (1) Unter Aufwand sind geldliche und sonstige persönliche Aufwendungen zu verstehen, die der Schiedspersonen in Ausübung ihrer Funktion entstehen. (2) Zu den persönlichen Aufwendungen zählen insbesondere Kosten für Porto, Verpflegungs-, Telefon-, und Fahrtkosten, die zusätzlich zu den Sachkosten der Schiedsstelle (u.a. Bewirtschaftungskosten Büroraum, Seminarkosten, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge) entstehen. 3 Aufwandsentschädigung Die von der Gemeindevertretung gewählten ehrenamtlichen Schiedspersonen erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro. 4 Zahlungsbedingungen (1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach dieser Satzung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende. (2) Wird die Funktion der Schiedsperson für mehr als 2 Monate nicht ausgeübt, entfällt ab dem 3. Kalendermonat der Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Bei Aufgabe der Funktion entfällt der Anspruch mit sofortiger Wirkung. 5 Inkrafttreten Die Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land tritt zum 01.05.2012 in Kraft. Löwenberg, den 24.04.2012 Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 23.04.2012 mit Beschluss - Nr.: 13/12 beschlossene Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 23.03.2011 hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den 11.05.2012 Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Beschluss Nr.: 14/12 Nachtrag zur Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen der Stadt Oranienburg, der Stadt Liebenwalde sowie der Gemeinde Löwenberger Land (die Verbandsmitglieder ) von November/Dezember 2005 zur Auflösung des TAZ Malz. Beschluss Nr.: 15/12 Satzung zur 4. Änderung der Straßenausbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008

4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Mai 2012 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 4. Änderung der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz gemäß 8 und 10a des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008 Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung und Bekanntmachung vom 18.12.2007, (GVBL. I Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge vom 09.01.2012 (GVBl. I Nr.1) und der 8 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. BB S. 174) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 160) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am 23.04.2012 nachstehende Satzung zur 4. Änderung der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung (Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz gemäß 8 und 10a des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Löwenberger Land) vom 15.09.2008 beschlossen. Die Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008 wird wie folgt geändert: Artikel 1 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands Die Bezeichnung des 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht als Vollgeschosse. Oberirdische Geschosse sind Vollgeschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschoss. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung zur 4. Änderung der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung (Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz gemäß 8 und 10a des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Löwenberger Land) vom 15.09.2008 tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Löwenberg, den 24.04.2012 Bernd- Christian Schneck Bürgermeister Hinsichtlich der Definition des Vollgeschosses gilt die zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht gültige Brandenburgische Bauordnung wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 23.04.2012 mit Beschluss - Nr.: 15/12 beschlossene Satzung zur 4. Änderung der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz gemäß 8 und 10a des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Löwenberger Land vom 15.09.2008 wird entsprechend 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 23.03.2011 hiermit öffentlich bekanntgemacht. Löwenberg, den 11.05.2012 Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Beschluss Nr.: 16/12 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für die Durchführung von Ausgleichmaßnahmen im Zusammenhang mit der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg sowie zur Festlegung von Bedingungen im Rahmen der Grundstücksnutzung den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch. Der Vorhabenträger hat gegenüber der Gemeinde vor Vertragsabschluss den Nachweis über die uneingeschränkte Grundstücksverfügbarkeit für die Flurstücke im Plangebiet des Bebauungsplanes sowie für das Flurstück 646/1 der Flur 6 Gemarkung Grüneberg zu erbringen. Beschluss Nr.: 17/12 Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg sind nach 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben zum Bebauungsplanentwurf der 1. Planänderung keine Stellungnahmen abgegeben, so dass eine Abwägung entbehrlich ist:

27. Mai 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5 Amtliche Bekanntmachungen Nr. in der TÖB-Liste Behördenbezeichnung 5. Brandenburgisches LA für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, Abt. Praktische Denkmalpflege 7. BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH 11. Handwerkskammer Potsdam 12. IHK Industrie- und Handelskammer Potsdam 13. KVE Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb Löwenberger Land 14. Kreishandwerkerschaft Oberhavel 19. Landesbauernverband Brandenburg e.v. 21. Landesjagdverband e.v. 27. Stadt Oranienburg 32. Ortsbeirat Grüneberg Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben ihre Zustimmung erteilt und erklärt, dass die eigenen Belange nicht berührt werden: Nr. in dertöb-liste Stellungnahme vom Behördenbezeichnung 2. 24.02.2012 Amt Gransee und Gemeinden 3. 28.02.2012 Amt Lindow (Mark) 6. 20.03.2012 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 17. 19.03.2012 LA für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung 23. 20.03.2012 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 25. 24.02.2012 Stadt Kremmen 26. 08.03.2012 Stadt Liebenwalde 28. 24.02.2012 Stadt Zehdenick Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben ihre Zustimmung erteilt bzw. Hinweise ohne Abwägungsbedarf vorgetragen, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt: Nr. in dertöb-liste Stellungnahme vom Behördenbezeichnung 1. 20.03.2012 Landesbetrieb Forst Brandenburg, Untere Forstbehörde 4. 28.02.2012 Brandenburgisches LA für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, Abt. Gebietsbodendenkmalpflege 16. 29.02.2012 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe 20. 16.03.2012 Landesbetrieb Straßenwesen, NL Ost, Nebensitz Eberswalde 24. 27.02.2012 Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz / Oberhavel 29. 14.03.2012 VerbundnetzgasAG über GDMcom 30. 08.03.2012 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 31. 05.03.2012 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Nr. Abwägungsbericht Stellungnahme vom Behördenbezeichnung 8. 28.02.2012 Deutsche Telekom Netzproduktion AG 9. 12.03.2012 E.ON edis AG 10. 27.02.2012 Erdgas Mark Brandenburg GmbH über WGI 15. 19.03.2012 Landesamt für Bauen und Verkehr 18. 23.03.2012 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Nr. Abwägungsbericht Stellungnahme vom Behördenbezeichnung 22. 23.03.2012 Landkreis Oberhavel Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Hinweise oder Anregungen in der Gemeindeverwaltung vorgetragen, so dass eine Abwägung entbehrlich ist. Die erfolgte Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses. Das Abwägungsprotokoll liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, OT Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Die Behörden die abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise zum Satzungsentwurf mitgeteilt haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschließt, die 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg OT Grüneberg in der Fassung von April 2012 als Satzung. Die 1. Planänderung zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg OT Grüneberg ist durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg OT Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht.

6 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Mai 2012 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 18/12 Ausbau des Gehweges Alte Schulstraße im Ortsteil Löwenberg. Die Ausbaubreite beträgt 1,50 m einschließlich der Bordanlage mit einer wassergebundenen Decke ab Einfahrt der Verwaltung in gleicher Breite im herbstbunten Betonsteinpflaster. Die Abrechnung für den Gehwegbau erfolgt als Anliegerstraße nach der Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung. Beschluss Nr.: 19/12 Änderung des Fördermittelantrages für die Maßnahme Gehwegausbau Alte Schulstraße auf Zuwendung gemäß Richtlinie ILE wie folgt: Gehwegausbau Alte Schulstraße einschließlich Platzgestaltung vor der Verwaltung. Der Bereich Verlängerte Jahnstraße wird gesondert beantragt. Der Beschluss-Nr.: 08/11 vom 21.03.2011 wird aufgehoben. Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land ist im Haushaltsjahr 2012 eingestellt. Beschluss Nr.: 20/12 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.11.2007, zuletzt geändert am 06.06.2011 für die Baumaßnahme Nutzungsänderung einer Schulküche zu Horträumen und Umbau von 2 Klassenräumen für die Oberschule Löwenberg beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu aktualisieren und für das Programmjahr 2012 einzureichen. Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land wurde im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 eingestellt. Beschluss Nr.: 21/12 Einreichen eines Antrages auf Zuwendung gemäß der Richtlinie KstB Bbg für die Maßnahme P+R Anlage einschließlich Straßenausbau Straße zum Bahnhof im Ortsteil Grüneberg. Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land ist im Haushalt 2013/2014 einzustellen. Beschluss Nr.: 22/12 Einreichen eines Antrages auf Zuwendung gemäß der Richtlinie KstB Bbg für die Maßnahme P+R Anlage im Ortsteil Nassenheide. Der Eigenanteil der Gemeinde Löwenberger Land ist im Haushalt 2013/2014 einzustellen. Beschluss Nr.: 23/12 Veräußerung des Flurstücks 153, Flur 1, Gemarkung Nassenheide Beschluss Nr.: 24/12 Veräußerung des Flurstücks 16, Flur 7, Gemarkung Neuendorf Beschluss Nr.: 25/12 Nutzungsbedingungen der gemeindeeigenen Räumlichkeiten Ergebnisse zur Wahl der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Löwenberger Land am 23.04.2012 Im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung der Gemeinde Löwenberger Land lagen der Verwaltung drei Bewerbungen vor: Herr Uwe Bohrke, wohnhaft im OT Teschendorf Herr Peter Nickel, wohnhaft im OT Teschendorf Herr Jürgen Straszynski, wohnhaft im OT Nassenheide. In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 23.04.2012 fand die geheime Wahl zur Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson gemäß 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg mit folgendem Ergebnis statt: Herr Peter Nickel wurde zur Schiedsperson und Herr Uwe Bohrke zur stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Löwenberger Land gewählt. Durch die Wahl der Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren wird die Weiterführung der bisherigen Schlichtungstätigkeit nachhaltig gesichert. Bis zum Amtsantritt (Berufung in das Amt und Verpflichtung durch die Leitung des Amtsgerichtes) der neu gewählten Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson bleiben die bisherigen tätig. Kranich Wahlleiterin Abstimmungsbekanntmachung Abstimmungsbehörde: Gemeinde: Stimmkreis: Gemeinde Löwenberger Land, Der Bürgermeister Löwenberger Land 7 Oberhavel I Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Die Vertreter der Volksinitiative Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

27. Mai 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 7 Amtliche Bekanntmachungen Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist zu den Zeiten in der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Haus 1, Hauptamt, Zimmer 15 Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land in der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Haus 2, Einwohnermeldeamt, Zimmer 8 Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land zu den Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 17.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 17.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. bis Montag, den 3. Dezember 2012, 16.00 Uhr unterstützt werden: Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember 2012, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der

8 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Mai 2012 Amtliche Bekanntmachungen Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern: Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden. Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin / Brandenburg gültigen 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm). Satz 3 und Satz 4 des 19 Abs. 11 LePro entfallen. Begründung: Die bisher geltende Fassung des 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von 19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor. Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung. Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden sollen. Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen. Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt. NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT: Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010: Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen Arzneimittelstudie des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom 21.3.1996 Az.4 C 9.95): Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.v.] erst recht, wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten entschuldigen. Dies ist bereits dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch Gesundheitsgefährdungen werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen verpflichtet zu Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat muss ihnen etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen. Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro) die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt. Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs ausgegangen wird.

27. Mai 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 9 Amtliche Bekanntmachungen Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Prof. Wolf Carius Markus Peichl Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße 2 15732 Eichwalde 14469 Potsdam Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg 18 15827 Blankenfelde 15831 Mahlow Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße 60 15834 Rangsdorf 14513 Teltow Matthias Schubert Martina Pohske Unterberg 31 Keplerstraße 23 14532 Kleinmachnow 15831 Mahlow Martin Henkel Christian Selch Seestraße 68 Potsdamer Straße 2 15738 Zeuthen 15738 Zeuthen Löwenberg,den 07.05.2012 (Dienstsiegel) (Ort) (Datum) Die Abstimmungsbehörde Schneck (Unterschrift) Satzungsbeschluss und Inkrafttreten 1. Planänderung Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg Satzungsbeschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 23.04.2012 die 1. Planänderung zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg in der Fassung vom April 2012 gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 17/12). Bekanntmachungsanordnung Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Planänderung zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich der 1. Planänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch einen Sportplatz und eine Freifläche mit anschließender Wohn- und Mischbebauung an der Straße zum Bahnhof im Süden durch eine Waldfläche im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen durch die Bahnlinie der Nordbahn. Der Geltungsbereich wird auf unten stehendem Flurkartenauszug dargestellt. Die 1. Planänderung zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg wird einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Gemeinde Löwenberger Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg, einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise zu Verletzung von Vorschriften und zu Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche 1. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes sowie 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 215 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt worden sind).

10 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 27. Mai 2012 Amtliche Bekanntmachungen 2. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bernd-Christian Schneck Der Bürgermeister Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Umgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg, der zugleich Geltungsbereich der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Grüneberg, OT Grüneberg, Gemeinde Löwenberger Land ist Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel.-Nr.: 03 30 94-69 80

27. Mai 2012 Löwenberger Land 11 2. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat Juni 1. Juni Grieben, Kita Fest der Generationen Fr. Liese, Tel.: 033086-70242 Grüneberg, Kita Kindertag Fr. Brückmann, Tel.: 033094-80792 Nassenheide, Kita Kindertag Fr. Prieb, Tel.: 033051-25215 Falkenthal, Kita Kindertag Fr. Mewis, Tel.: 033088-50237 Löwenberg, Kita Kindertag Fr. Arndt, Tel.: 033094-502211 2. Juni Falkenthal, Kinderclub Kinder- u. Dorffest Fr. Hanschmann, Tel.: 033088-50246 Falkenthal, Schützengilde Schützenfest in Zehdenick (Schießstand) Hr. Riemer, Tel.: 03301-55591 Gutengermendorf, Ponyfarm Hausturnier Fr. Pigorsch, Tel.: 0172/3058916 3. Juni Nassenheide/ SG Blau Weiß Kindertag (öffentlich) Fr. Peters, Tel.: 033051-25520 6. Juni Löwenberg, Löwenberger SV 18. Sprinter- und Springerabend Hr. Klicks, Tel.: 033094-50881 9. Juni Grieben, Familie Kranich 6. Museumsfest (Ackermuseum) Fam. Kranich, Tel.: 033086-70228 Klevesche Häuser Dorffest mit Fußball Fr. Hendel, Tel.: 033084-50657 Nassenheide, Volkssolidarität Sommerfest Fr. Bayer, Tel.: 033051-25515 Grüneberg, Kita Sommerfest Kita & Schule (öffentlich) Fr. Brückmann, Tel.: 033094-80792 Falkenthal, Anglerverein Nachtangeln mit Grillabend Hr. Wutke, Tel.: 033088-50348 9. und 10. Juni Gemeindegebiet 18. Brandenburger Landpartie pro agro, Tel.: 03328/337670 14. Juni Löwenberg, Kita Abschlussfeier Vorschulkinder Fr. Arndt, Tel.: 033094-502211 15. Juni Falkenthal, Kita Sommerfest Fr. Mewis, Tel.: 033088-50237 16. Juni Grüneberg, Gemischter Chor Mittsommerchorfest / Dorffest Fr. Wacker, Tel.: 033094-80781 Grüneberg, TSG Fortuna Nachwuchsfußballtag Hr. Dieckhoff, Tel.: 033094-80325 Linde, Ortsbeirat Sommernachmittag Fr. Fischer, Tel.: 033094-51314 Liebenberg, Angelverein Kinderangeln Hr. Nieder, Tel.: 0171-6865559 22. Juni Häsen, Sportverein Sponsorenturnier Hr. Ruch, Tel.: 03306-2980891 23. Juni Nassenheide Sommersonnenwende Fr. Schild, Tel.: 033051-25897 Neulöwenberg Sommerfest Fr. Sitte, Tel.: 033094-50417 30. Juni Großmutz Sommerdorffest Hr. Augner, Tel.: 033084-60722 Neuendorf Dorffest, 435-Jahrfeier Fr. Pfister, Tel.: 033051-25780

12 Löwenberger Land 3. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Juni Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 22. KW, 28.05.-04.06. Herr A. Kühn, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3213669 23. KW, 04.06.-11.06. Herr A. Dörre, Tel. 0173/2028684 oder 0173/2028681 24. KW, 11.06.-18.06. Herr V. Witt, Tel. 0173/2028684 oder 0173/6055143 25. KW, 18.06.-25.06. Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3215198 26. KW, 25.06.-02.07. Herr G. Leumann, Tel. 0173/2028684 oder 0172/6217206 Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel. 033094/80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung Juni Datum 22. KW 01.06 Grieben zu entsorgender Ortsteil 23. KW 04.06. Grieben 05.06. Grieben, Glambeck 06.06. Linde 07.06. Großmutz 08.06. Hoppenrade, Löwenberg 24. KW 11.06. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen 12.06. Häsen, Gutengermendorf 13.06. Gutengermendorf, Neulöwenberg 14.06. Neuendorf, Teschendorf 15.06. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 25. KW 18.06. Nassenheide 19.06. Nassenheide 20.06. Nassenheide 21.06. Nassenheide, Grieben 22.06. Grieben 26. KW 25.06. Grieben 26.06. Grieben, Glambeck 27.06. Linde 28.06. Großmutz 29.06. Hoppenrade, Löwenberg 27. Mai 2012 4. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs Nach den Osterferien kehrte der Alltag in die Jugendclubs zurück. Im Löwenberger Jugendclub hatte eine Ü 14 Party stattgefunden. Für die Zukunft ist eine weitere mit euch geplant. Den Termin erfahrt ihr natürlich rechtzeitig. Am 5. Mai haben Jugendliche und Jugendbetreuer der Clubszene beim Frühlingsfest in der Oberschule Löwenberger verschiedene Angebote unterbreitet. Von Kratzbilder und Fensterbänder gestalten über Kinderschminken bis hin zum Bingo. Es hat mich euch wieder Riesen-Spaß gemacht. Wichtig: Ausschneiden und an den Kühlschrank bappen! Mit großen Schritten gehen wir auf die Sommerferien zu. Was ihr dort alles mit der Clubszene erleben könnt, erfahrt ihr hier. Kindercamp 2. bis 7. Juli in Neuendorf (leider keine Plätze mehr frei) Kanutour 6. bis 12. Juli 14-27 Jahre (Anmeldung noch möglich) Deutsch-Polnisches Jugendcamp 23. bis 28. Juli 12 bis 15 Jahre (Anmeldung noch möglich bis zum 9. Juni) Programm: zelten am Jugendclub Löwenberg Workshops: Hip Hop, Streetdance, Graffiti, Rap und Film/ Video. Ausflug nach Berlin Besuch Gedenkstätte Sachsenhausen Sport, Spiel, Entspannung Ferienspiele 30. Juli bis 3. August von 9 18 Uhr in Löwenberg 9 17 Jahre (Anmeldung noch möglich) Tagesthemen:1. Teamtag, 2. Musik liegt in der Luft, 3. Regenbogen, 4. Spielarena, 5. 1001 Nacht Jeder Tag bietet abwechslungsreiche Angebote zu den jeweiligen Themen. Lasst euch überraschen! Mit dem Shuttlebus werdet ihr aus den umliegenden Ortsteilen abgeholt. vorherige Anmeldung unter 0162/ 2692903 nötig! Wir freuen uns auf rege Teilnahme. Einfach mal in die Jugendclubs kommen! Anmeldungen und nähere Informationen bei Liane Jung unter 0162/ 2 69 29 03 Euer Team der Clubszene Neues aus der Clubszene Löwenberger Land Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben.

27. Mai 2012 Löwenberger Land 13 4. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs der Gemeinde Löwenberger Land Klassenfahrt nach Prebelow aufregende Tage und viel Wald-Wissen Wir, die Klassen 4a und 4b aus Löwenberg, sind am 2. Mai losgefahren nach Prebelow, rein in das Abenteuer. Wir waren angekommen, doch was war das, wir hatten uns verfahren, also wieder in den Bus und weiterfahren. Dann waren wir aber wirklich da, es sah von außen schön aus, auch drinnen war es toll. Jetzt ging es ans Bettenbeziehen, für manche eine mühsame Aufgabe. Als alle fertig waren, gingen wir essen und danach gingen wir mit einer Frau, die eine Ausbildung zu einer Försterin macht, in den Wald. Sie hatte auch einen Hund, der, als sie in ihr Horn geblasen hatte, gebellt hat, das war lustig. Es hat jeder von uns eine Walnuss bekommen und sollte sie in den Wald legen, damit sich die Eichhörnchen diese schnappen konnten. Dann sind wir weitergegangen, die Frau hat uns viel über den Wald und seine Tiere erzählt. Am Abend, als wir zurück waren, haben wir um 18.00 Abendbrot gegessen, danach, um 20.00 Uhr, haben wir Stockbrot gemacht, es war ganz schön heiß am Feuer. Dann mussten wir ins Bett, um 21.30 Uhr kehrte Nachtruhe ein. Am nächsten Morgen konnten wir um 8.00 Uhr Frühstück essen. Danach packten alle ihre Ruckssäcke, wir fuhren nämlich zu einer Burg bei Wittstock, es war mehr ein großer Turm, der Schmugglerwachturm in Alt- Dabern. Dort erwarteten uns ein Mann und eine Frau. Sie zeigten uns alles, was zu dem Hof gehörte: die Burg, eine Scheune, ein nachgebautes Backhaus von früher und alles andere. Dann haben wir uns in zwei Gruppen geteilt, in die A- Klasse und die B- Klasse. Wir sind in den Schmuggler-Wald gegangen, er heißt so, weil damals, als es noch die Grenze gab, ganz viele etwas geschmuggelt haben. Auf dem Hof gab es auch einen Steinkreis, jeder Stein hatte eine Bedeutung, z.b. die Sternzeichen und anderes. Dann sind wir am Abend wieder losgefahren. Als alle wieder in Prebelow waren, hatten wir ein paar Stunden frei, dann mussten wir schon wieder los, wir machten nämlich eine Nachtwanderung mit einem Mann, der sich gut mit Tieren auskannte. Wir sahen Fledermäuse und er erzählte uns, dass es in dem Wald einen Wolf gibt, er hat uns sogar ein Radarfallenfoto vom Wolf gezeigt. Danach sind wir richtig tief in den Wald gelaufen. Der Mann hat einigen von uns eine Steinschleuder, zwei Walkie- Talkies und ein Fledermauspieps- Tongerät gegeben. Mit der Steinschleuder sollten wir Cornflakes in die Luft schießen, damit die Fledermäuse denken, es seien Insekten und siehe da, es hat geklappt. Dann gab es eine Mutprobe, manche, die es sich getraut haben, sollten ein Stück durch den dunklen Wald gehen und das zu zweit. Das war gruselig. Zum Schluss haben sich alle bedankt und wir sind nach Hause gegangen. Dieses Mal war es 23.00 Uhr, also schnell ins Bett und schlafen. Um 23.30 Uhr war Nachtruhe. Am nächsten Tag war der Abschied da, wir mussten schon wieder nach Hause fahren. Es war wirklich sehr schön dort, doch irgendwann muss man ja mal gehen. Ich würde gerne noch einmal dorthin fahren. Soraya Bär (Klasse 4a) Frühlingsfest mal anders mit Ponys und viel Musik Das diesjährige Frühlingsfest der Schule war auf Grund des Wetters mal ganz anders. Am meisten freute uns, dass zahlreiche Gäste sich nicht vom Niesel-Piesel-Regen abhalten ließen und den vielen Akteuren bei ihren Auftritten im Schulgebäude oder in der Turnhalle zusahen. Viele Schüler und Schülerinnen überwanden ihr Lampenfieber und sorgten für fröhliche Gesichter im Publikum. So war zum Beispiel der Schulchor traditionell und die Schülertanzgruppen erstmalig mit von der Partie. Kooperationen mit externen Anbietern ermöglichen es den Kindern und Jugendlichen an den Nachmittagen in ihrer Schule Instrumentalunterricht zu nehmen. Dass sie dies sehr erfolgreich tun, stellten die Gitarrenspieler um Jens Seidenfad sowie die Akkordeon- und Melodika-Gruppe der Musikschule Fröhlich unter Beweis. Der Auftritt des Joy of heaven -Chores aus Zehdenick hinterließ mit seinen Soul-Liedern neue Eindrücke. Die äußerst aktive Jugendclubszene des Löwenberger Landes beteiligte sich erneut mit bunten Angeboten zum Basteln und Schminken und einem Bingo-Spiel, dass nicht nur Glück sondern auch viel Aufmerksamkeit bedurfte. Trödel,- Bastel- und Experimentierstände sorgten für Kurzweil. Wer den Schulhof hoch zu Ross erleben wollte, konnte dies mit den Vierbeinern des Ponyhofes Gutengermendorf tun. Herr Klicks nutzte die Gelegenheit die Kooperationen der Schule zu erweitern und schloss mit Frau Pigorsch eine Kooperationsvereinbarung über eine Reit-AG in Gutengermendorf ab. Die Jugendfeuerwehr demonstrierte eindrucksvoll, wie mit Einsatz von Steckleitern die Rettung eines Schwerverletzten aus dem 2. Stock gelingt. Das große Kuchenbufett, bereitgestellt von vielen, vielen Eltern ließ keinen Wunsch offen und erschwerte höchstens die Entscheidungsfindung. Allen Beteiligten ein dickes Lob und Anerkennung und allen die uns in vielfältigster Weise unterstützt haben vielen, vielen Dank für ihr großes Engagement! Ihr Förderverein der Schule Löwenberg e.v. 5. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Museumsfest am 9. Juni im Ortsteil Grieben Das diesjährige 6. Museumsfest des Kranichs Ackermuseum anlässlich der 18. Brandenburger Landpartie findet in der Zeit von 11 Uhr bis 17 Uhr, Dorfstraße 29a im Ortsteil Grieben der Gemeinde Löwenberger Land statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich ein! Historische Landmaschinen und hauswirtschaftliche Gegenstände des früheren Landlebens können im Museum besichtigt werden. Eine Traktorenschau sowie die Ausstellung alter DDR-Fahrzeuge rundet das Fest ab. Natürlich gibt die Programmgruppe Hilde und Else gegen 15.30 Uhr wieder ein heiteres Programm. Die Clubszene des Löwenberger Landes bietet ganztägig ein umfangreiches Kreativangebot für die Kids an. Kühle Getränke, Heißes vom Grill, schmackhaftes Essen aus dem großen Kessel sowie Kaffee und hausgebackener Kuchen sorgen für das leibliche Wohl. Der Brotbackofen bietet in diesem Jahr wieder frisches schmackhaftes Brot an. Der Eintritt ist frei! Schauen Sie ruhig mal bei uns rein. Wir freuen uns, Sie auf unserem Museumshof begrüßen zu dürfen! Familie Kranich

14 Löwenberger Land 5. Notizen aus dem Gemeindebereich Am 21. Juni findet um 19 Uhr in der Gaststätte Charlottenhof Neulöwenberg die Jagdgenossenschaftsversammlung des Geschäftsjahres 2011/ 2012 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung sowie des Protokolls der letzten Versammlung 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht 2011/2012 5. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastungsvorschlag 6. Entlastung des Vorstandes und Wortmeldung des bisherigen Jagdvorstehers 7. Neuwahl Jagdvorstand 8. Neuwahl Rechnungsprüfer 9. Beschluss zum Haushaltsplan 2012/2013 10. Abstimmung Auszahlungshöhe Jagdpachtreinerlös 11. Sonstiges 12. Schlusswort des Jagdvorstehers Eingeladen sind alle Grundeigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, die bejagbaren Grundbesitz in der Gemarkung Neulöwenberg haben oder deren Flächen durch Bescheid der unteren Jagdbehörde an den Gesamtjagdbezirk Neulöwenberg angegliedert wurden. Es wird vorsorglich daraufhingewiesen, dass zur Sitzung die entsprechenden Eigentumsnachweise und eine aktuelle Kontoverbindung vorgelegt werden müssen. Manfred Telm, Jagdvorsteher Die Jagdgenossenschaft Neulöwenberg lädt ein Einladung vom Frauenchor Auch in diesem Jahr lädt der Frauenchor Löwenberg wieder zum Frühlingskonzert ein. Das Konzert findet am 10.Juni um 15 Uhr im Bürgerhaus Löwenberg statt. Das Konzert wird in diesem Jahr ein Gemeinschaftskonzert von drei Chören sein, dem Frauenchor Löwenberg, dem Frauenchor musicam amantes der Stadt Hohen Neuendorf und dem Männerchor Löwenberg. Der Männerchor wird geleitet von Edda Renk, die Leitung der Frauenchöre sowie die Gesamtleitung des Konzertes hat Liselotte Teege, die auch Kreischorleiterin ist. Der Eintritt beträgt 5 ermäßigt 3. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit vorher Kaffee und Kuchen bestellt werden kann. 27. Mai 2012 6. Informationen der ansässigen Sportvereine Fußball Kreispokalfinale am 1. Mai in Häsen: Die Sieger des Fußballkreispokals 2012 heißen SV Stahl Hennigsdorf und Oranienburger FC Eintracht II Bei herrlichem Sonnenschein verfolgten 1180 Zuschauer am 1. Mai auf dem Fußballplatz in Häsen das Event des Fußballkreises Oberhavel. Knappe Entscheidungen mit Neun-Meter Schießen bei den Frauen und Verlängerung bei den Männern erfreuten die Zuschauer. Die Organisation klappte und der HSV möchte sich bei allen fleißigen Helfern bedanken. Unser Dank auch an die Unterstützer der Veranstaltung Go Jump aus Gransee, Pflasterarbeiten Markus Jahn, Bäckerei Stadige, Eis Adam, Bauservice Gernot Pieper, Bau- und Verkehrstechnik Mutke, Landwirtschaftsbetrieb Gerold Pieper, Heizungsbau Mathias Stadige u.a.m. Euer HSV Team Mitteilung des Häsener Sportvereins Wenn einer eine Reise macht, dann kann er was erzählen! Das trifft auch auf die Löwenberger Leichtathleten zu, die vom 27. bis 29. April zur Wettkampfreise nach Dänemark aufbrachen. Das Team bestand aus Trainern und Aktiven der Standorte Löwenberg und Zehdenick. Als Gäste des AK Bröndby nahmen die Nachwuchsstarter an den Glostrup Ungdoms Games in Kopenhagen und an der Stadioneröffnung in Maribo teil. Während Deutschland an diesem Wochenende mit tropischen Temperaturen kämpfte machte der kühle Norden seinem Namen alle Ehre. Regen und 12 C sind nicht die Garanten für Bestleistungen. Trotzdem kämpften alle tapfer mit den Umständen und den neuen Wettkampfanforderungen. 6 Goldmedaillen, 4 Silbermedaillen und 9 Bronzemedaillen waren der verdiente Lohn für die Mühen. Die Löwenberger sicherten sich damit den 4.Platz in der Mannschaftswertung vor dem SV Warnow Rostock. Zum Feiern war allerdings kaum Zeit, denn am nächsten Morgen ging die Fahrt ins 110km entfernte Maribo, wo das Stadion des IK Olympia Maribo mit T. Bertram Zweiter einem Meeting eingeweiht werden sollte. Der Regen blieb allen Teilnehmern erspart, aber ein stürmischer Wind sorgte für kräftige Kühle. In vielen Wettbewerben waren die Löwenberger allein am Start und konnten so bei kleinen vereinsinternen Wettbewerben ihre Kräfte messen. Mit 12 Gold-, 12 Silber- und 8 Bronzemedaillen war die Ausbeute äußerst erfreulich. Alle Starter des LSV konnten mit mindestens einer Medaille heimkehren. Julius Thiemer (M13) stellte mit 12,65m eine neue persönliche Bestleistung im Kugelstoßen auf, Lilian Görke (W11) und Susan Hoffmann(W11) waren an beiden Wettkampftagen mit mehreren Medaillenrängen sehr erfolgreich. Ein besonderer Dank der Leichtathleten geht an die freundliche C&J GmbH Löwenberg, die diese außergewöhnliche Wettkampfreise auch außergewöhnlich unterstützte. Ein herzlicher Dank geht auch an Herrn Lorenz für die Unterstützung bei den Tankkosten. A.Klicks

27. Mai 2012 Löwenberger Land 15 6. Informationen der ansässigen Sportvereine Einstand nach Maß erfolgreicher Leichtathletik-Saisonstart Goldstaffel U14 Nele Zichert Anders kann man den Saisonbeginn der Stadionwettkämpfe in der Leichtathletik für die Löwenberger Leichtathleten nicht bezeichnen. Bei den kreisoffenen Meisterschaften des Landkreises Barnim traten die Löwenberger auf starke Konkurrenz aus 10 Vereinen im Eberswalder Fritz-Lesch-Stadion. 250 Athleten zwischen 4 und 20 traten im Wettstreit um die Kreismeistertitel an. Aus dem Landkreis Oberhavel waren außerdem die SG Zühlsdorf und der SVelectronic Hohen Neuendorf am Start. Erfolgreichste Löwenberger Starter waren Nele Zichert, Thomas Günther, Lennard Ganschow und Julius Thiemer, die je 3 Goldmedaillen errangen. Leon Jeschke mit zweimal Gold sowie Sascha Rode, Adrian Lorenz und Alexander Kirch mit je einer Goldmedaille. Insgesamt gewann die Mannschaft des Löwenberger SV mit Leichtathleten aus Löwenberg und Zehdenick 15 Goldmedaillen, 8 Silber- und 5 Bronzemedaillen. Zahlreiche Bestleistungen wurden in der noch jungen Saison markiert und lassen Eltern und Trainer auf eine erfolgreiche Saison hoffen. 7. Kirchliche Nachrichten Tenöre4you in der Evangelischen Kirche Teschendorf Am 12. September laden Tenöre4you von 19.30 bis 21.30 Uhr in die Evangelische Kirche in Teschendorf ein. Die in der internationalen Musikwelt anerkannten Sänger bringen mit ihrem neuen Programm überzeugend mit Brust- und Kopfstimme berühmte Titel aus Klassik und Pop zum Besten. Die Zuhörer werden mit den unterschiedlichsten Liedern wie Torna a Surriento Panis Angelicus Nessun Dorma O Sole mio Amapola West side Story Memory Time to say goodbye Moon River Caruso Paria Piu Piano The Impossible Dream Titanic Nella Fantasia Over the rainbow aus den Bereichen Musical, Gospel, Klassik bis hin zu Welthits fabelhaft unterhalten. Die Musikstücke werden durch eine perfekt abgestimmte Lichtshow untermalt. Ob als strahlende Solisten oder kraftvoll als Duett stehende Ovationen sind hier vorprogrammiert! Kartenreservierungen und Konzertinfo unter Tel.: 01805-565 465 7. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg Löwenberg 27.05. (So): 14 Uhr Pfingstgottesdienstmit Konfirmation und Abendmahl Konfirmanden: Laura-Jane Bernsee u. Annemarie Fenske 30.05. (Mi): 19 Uhr Gemeindeabend mit Dr. M. Bormeister u. Kati Bormeister Ärzte helfen ihr Einsatz in Gambia / Afrika 03.06. (So): 14 Uhr Golden-Diamantene-Jubelkonfirmation mit Abendmahl 07.06. (Do): 07 Uhr Abfahrt in Grüneberg nach Magdeburg Frauenkreise 11.06. (Mo): 19 Uhr Frauenkreis Ü35 mit dem Kunstexperten Pfr. Ralf Schein / Templin 20.06. (Mi): 19 Uhr Gemeinsame GKR-Sitzung in Löwenberg mit anschl. Grill 24.06. (So): 14 Uhr Johannisfest mit Gottesdienst, Konzert und Essen und Trinken 01.07. (So): 14 Uhr Gottesdienst Linde 28.05. (Mo): 10 Uhr Pfingstgottesdienst mit Abendmahl 30.05. (Mi): 19 Uhr Gemeindeabend in Löwenberg 20.06. (Mi): 19 Uhr Gemeinsame GKR-Sitzung in Löwenberg mit anschl. Grill 24.06. (So): 14 Uhr Johannisfest in Löwenberg mit Gottesdienst u. Konzert u. Essen Grüneberg 25.05. (Fr): 13.30 Uhr Kirchliche Trauung Rainer Mohrin und Carmen Susan Hollmann 27.05. (So): 10 Uhr Pfingstgottesdienst mit Abendmahl 30.05. (Mi): 19 Uhr Gemeindeabend in Löwenberg 10.06. (So): 14 Uhr Taufgottesdienst: Moritz Hoffmann Dav Schuster Lana Thimian 14.06. (Do): 14 Uhr Frauenkreis mit Frau Stärke 16.06. (Sa): 14 Uhr Chorfest in der Kirche 17.06. (So): 10 Uhr Gottesdienst 20.06. (Mi): 19 Uhr Gemeinsame GKR-Sitzung in Löwenberg mit anschl. Grill 24.06. (So): 14 Uhr Johannisfest in Löwenberg mit Gottesdienst u. Konzert u. Essen 30.06. (Sa): 14 Uhr Taufgottesdienst für Tim Louis Mohrin Teschendorf 26.05. (Sa): 11 Uhr Kirchliche Trauung Peer Mieth und Ines Sens 26.05. (Sa): 14 Uhr Kirchliche Trauung Uwe Behling und Jeanette Krogel 28.05. (Mo): 14 Uhr Pfingstgottesdienst mit Abendmahl 30.05. (Mi): 19 Uhr Gemeindeabend in Löwenberg 10.06. (So): 10 Uhr Gottesdienst 12.06. (Di): 14 Uhr Frauenkreis mit Frau Stärke 17.06. (So): 14 Uhr Gottesdienst 20.06. (Mi): 19 Uhr Gemeinsame GKR-Sitzung in Löwenberg mit anschl. Grill 24.06. (So): 14 Uhr Johannisfest in Löwenberg mit Gottesdienst u. Konzert u. Essen 01.07. (So): 10 Uhr Gottesdienst Kirchgeldzahltage jeden Montag im Juni von 14-17 Uhr im Gemeindehaus. TAUFEN KONFIRMATIONEN TRAUUNGEN: Du meine Seele singe, so heißt es in einem schönen Kirchenlied. Was ist das für ein Monat?13 Täuflinge 8 Konfirmanden 4 Brautpaare, dazu die Goldenen-Diamantenen-Jubelkonfirmanden, da wird viel gesungen und unsere Herzen sind fröhlich.monat Mai- Juni ist ein besonders schöner Monat zum Feiern. Das tun wir dann auch! Lasst es Euch allen sagen, denen, die noch nicht getauft sind, denen, die noch nicht konfirmiert sind, denen, die noch nicht getraut sind: Traut Euch! Das Leben als Christ hat schon den Vorteil bei sich,dass man viele Gründe zum Feiern hat. Und das ist gut so!!!! Pfarrer Gerhard Gabriel (Anmeldungen unter 80766)