HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

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Transkript:

18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 HESSISCHER LANDTAG 07. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 16.06.2011 betreffend aktuelle Finanzlage der e und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach wie vor ist die Finanzlage der hessischen e angespannt. Zu hohen Schuldenständen addieren sich in jedem Haushaltsjahr neue Defizite. Derzeit wird in etlichen en über eine weitere Erhöhung der umlage diskutiert. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele e haben 2011 einen defizitären Haushaltsplan beschlossen und welche sind dies? Für 2011 haben alle 21 hessischen e einen defizitären Haushaltsplan beschlossen. Frage 2. Wie hoch sind die ausgewiesenen Defizite jeweils? Die geplanten Defizite belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 829,8 Mio.. Für die einzelnen e ergeben sich für 2011 nachfolgende Plandefizite: Plandefizit 2011 in Mio. Bergstraße 48,3 Darmstadt-Dieburg 57,1 Groß-Gerau 57,4 Hochtaunuskreis 37,8 Main-Kinzig- 71,5 Main-Taunus- 29,4 Odenwaldkreis 25,7 Offenbach 95,2 Rheingau-Taunus- 37,0 Wetteraukreis 56,4 Plandefizit 2011 in Mio. Gießen 42,4 Lahn-Dill- 45,6 Limburg-Weilburg 33,5 Marburg-Biedenkopf 28,4 Vogelsbergkreis 18,6 Plandefizit 2011 in Mio. Fulda 20,3 Hersfeld-Rotenburg 20,6 Kassel 46,6 Eingegangen am 7. September 2011 Ausgegeben am 15. September 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach 3240 65022 Wiesbaden

2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 Schwalm-Eder 15,1 Waldeck-Frankenberg 21,6 Werra-Meißner 21,3 Frage 3. Welche Auflagen müssen jeweils erfüllt werden, um hierfür eine Genehmigung zu erhalten? Die Auflagen in den Verfügungen zur Genehmigung der Haushaltssatzungen der hessischen e werden von den Regierungspräsidien in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörden über die e unter Beachtung der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erlassenen "Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über e, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden (Leitlinie) vom 06. Mai 2010 (Staatsanzeiger Nr. 21/2010, S. 1470) festgesetzt. Die Auflagen orientieren sich im Einzelfall an der jeweiligen Haushaltssituation des es. Im Wesentlichen sind in den Haushaltsgenehmigungen folgende Auflagen enthalten: - Beachtung der sich aus der Leitlinie ergebenden Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung, - Einzelgenehmigungsvorbehalt für Investitionskredite mit Ausnahme der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, - Begrenzung von Investitionskrediten (z.b. für Maßnahmen, die vom Bund und/oder Land gefördert werden) unter dem Hintergrund, möglichst eine Netto-Neuverschuldung zu vermeiden, - Beschränkung von Verpflichtungsermächtigungen auf Fortführungsmaßnahmen bzw. bei Neumaßnahmen auf vom Bund oder dem Land Hessen geförderte Maßnahmen, - Weitestgehender Verzicht auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sofern diese nicht durch Zuwendungen des Bundes und/oder des Landes Hessen gefördert werden, - Verringerung des Defizits im Haushaltsvollzug im Ergebnishaushalt (Saldo von Aufwendungen und Erträgen), - Festsetzung von Haushaltssperren gemäß 114n der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), - Fortschreibung bzw. Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes, - Umsetzung der Haushaltssicherungskonzepte, - Reduzierung bzw. Begrenzung der Aufwendungen und Auszahlungen, insbesondere im Personalbereich, - Reduzierung bzw. Begrenzung freiwilliger Leistungen, - Wirkungskontrolle freiwilliger Leistungen, - Überprüfung bzw. Reduzierung der Aufwendungen und Auszahlungen für Pflichtaufgaben, - Begrenzung der Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen, - Stellenbesetzungssperre, - Genehmigungsvorbehalt für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, - Prüfung, ob Vermögensgegenstände, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, veräußerbar sind, - Erhöhung der umlage, - Erhöhung bzw. Anpassung von Abgabentarifen, - Verzinsung des Eigenkapitals bei Sondervermögen, - Überprüfung und ggf. Anpassung der Organisationsstrukturen mit dem Ziel der Erzielung von Einsparungen, - Berichtspflichten (z.b. über gegenüber Aufsichtsbehörde über den Haushaltsvollzug sowie die Umsetzung von Auflagen). Frage 4. Welche Maßnahmen enthalten die Haushaltssicherungskonzepte der betroffenen e? Die Schwerpunkte in den Konsolidierungskonzepten der e betreffen folgende Bereiche:

Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 3 - Reduzierung der Personalaufwendungen, Stellenabbau, Stellenbesetzungssperren, Verzicht auf Beförderungen und Höhergruppierungen, Deckelung der Stellenzahl, - Jugendhilfe, beispielsweise durch Umstrukturierung, durch vorbeugende Maßnahmen, Optimierung der internen Abläufe, Reduzierung der Heimunterbringungen zugunsten der Unterbringung in Pflegefamilien, - Sozialhilfe, z.b. durch Einrichtung eines Forderungsmanagements bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen - Kürzung freiwilliger Leistungen, - Verringerung von Sachkosten, - Verzicht oder Verschiebung von Investitionsmaßnahmen, - Vermeidung oder Verringerung einer Nettoneuverschuldung - Anpassung von Abgabentarifen, - interkommunale Zusammenarbeit, - Überprüfung bzw. Änderung der Organisationstrukturen, - Veräußerung von Vermögen, das zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wird, - Begrenzung von Aufwendungen durch Haushaltssperren, - Schuldenmanagement durch Kredit- und Derivatemanagement. Frage 5. In welchen en wird für 2011 die umlage angehoben? Frage 6. Um wie viele Prozentpunkte wird der Hebesatz der umlage dort jeweils angehoben? Antwort zu Frage 5 und 6: Der Odenwaldkreis hat 2011 seine umlage um 1,25 Prozentpunkte von 30,65 v.h. auf 31,90 v.h. angehoben. Der Rheingau-Taunus- hat 2011 seine umlage um 0,50 Prozentpunkte von 32,50 v.h. auf 33,00 v.h. angehoben. Der Gießen hat 2011 seine umlage um 0,50 Prozentpunkte von 39,50 v.h. auf 40,00 v.h. angehoben. Der Vogelsbergkreis hat 2011 seine umlage um 1,34 Prozentpunkte von 36,66 v.h. auf 38,00 v.h. angehoben. Der Fulda hat 2011 seine umlage für die Sonderstatusstadt Fulda um 1,00 Prozentpunkte von 44,40 v.h. auf 45,40 v.h. angehoben. Für die n kreisangehörigen Kommunen hat der Fulda den Hebesatz der umlage um 0,98 Prozentpunkte von 32,95 v.h. auf 31,97 v.h. abgesenkt. Der Schwalm-Eder hat 2011 seine umlage um 1,26 Prozentpunkte von 34,00 v.h. auf 35,26 v.h. angehoben. Frage 7. Welche Hebesätze gelten somit derzeit für - und Schulumlage in den einzelnen hessischen en? umlage Schulumlage Hebesatz insgesamt Bergstraße 33,55 24,45 0,00 58,00 Darmstadt- Dieburg 35,30 20,80 0,00 56,10 Groß-Gerau 48,00 31,50 0,00 24,50 48,00 56,00 Hochtaunuskreis* 34,02/41,51 41,51 15,49 15,49 49,51/57,00 57,00 Main-Kinzig- 49,50 42,50 0,00 15,00 49,50 57,50

4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 Main-Taunus- 35,00 16,10 0,00 51,10 Odenwaldkreis 31,90 26,10 0,00 58,00 Rheingau- Taunus- 33,00 25,00 0,00 58,00 Wetteraukreis 38,50 17,50 0,00 56,00 * Erläuterung zum Hochtaunuskreis: Der Hebesatz der umlage für das Haushaltsjahr 2011 wird für die kreisangehörigen Kommunen auf 41,51 v.h. festgesetzt. Dies gilt auch für die Sonderstatusstadt Bad Homburg v.d. Höhe für den Teil der Steuerkraft nach 12 FAG, der die Bedarfsmesszahl nach 9 FAG übersteigt. Für die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe beträgt der Hebesatz 34,02 v.h. für den Betrag, um den die Steuerkraftmesszahl nach 12 FAG die Bedarfsmesszahl nach 9 FAG nicht übersteigt. umlage Schulumlage Hebesatz insgesamt Gießen 50,00 40,00 0,00 18,00 50,00 58,00 Lahn-Dill- 33,19 40,79 17,21 17,21 50,40 58,00 Limburg- Weilburg 38,50 19,50 58,00 Marburg- Biedenkopf 48,60 35,80 0,00 20,80 48,60 56,60 Vogelsbergkreis 38,00 20,00 58,00 umlage Schulumlage Hebesatz insgesamt Fulda 45,40 31,97 0,00 21,43 45,40 53,40 Hersfeld- Rotenburg 34,56 20,94 55,50 Kassel 29,50 25,50 55,00 Schwalm-Eder 35,26 20,00 55,26 Waldeck- Frankenberg 31,17 21,92 53,09 Werra-Meißner 33,00 23,50 56,50 Frage 8. Welchen Schuldenstand weisen die einzelnen hessischen e auf? Frage 9. Welcher Teil des gesamten Schuldenstandes entfällt somit jeweils auf Kassenkredite? Antwort zu Frage 8 und 9: Aus den nachfolgenden Tabellen ergeben sich die Gesamtschulden der hessischen e Ende 2010 sowie die jeweiligen Teilbeträge der Schulden aus Investitions- und Kassenkrediten: Bergstraße 185,2 237,2 422,4 Darmstadt-Dieburg 278,0 40,0 318,0 Groß-Gerau 255,5 220,0 475,5 Hochtaunuskreis 664,2 0,0 664,2 Main-Kinzig- 370,6 257,8 628,4 Main-Taunus- 321,5 35,2 356,7 Odenwaldkreis 93,8 117,0 210,8 Offenbach 433,0 411,4 844,4 Rheingau-Taunus- 148,8 311,9 460,7 Wetteraukreis 208,8 250,4 459,2 Insgesamt: 2.959,4 1.880,9 4.840,3

Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 5 Gießen 314,0 172,0 486,0 Lahn-Dill- 264,2 113,6 377,8 Limburg-Weilburg 50,3 63,0 113,3 Marburg-Biedenkopf 87,1 106,0 193,1 Vogelsbergkreis 62,3 78,1 140,4 Insgesamt: 777,9 532,7 1.310,6 Fulda 40,2 0,0 40,2 Hersfeld-Rotenburg 68,7 40,0 108,7 Kassel 123,0 240,0 363,0 Schwalm-Eder 88,0 58,0 146,0 Waldeck-Frankenberg 56,7 38,6 95,3 Werra-Meißner 25,0 70,0 95,0 Insgesamt: 401,6 446,6 848,2 Wiesbaden, 2. September 2011 Boris Rhein