RUNDSCHREIBEN 1/ 2012

Ähnliche Dokumente
RUNDSCHREIBEN 4 / 2013

RUNDSCHREIBEN 2/ 2010

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

RUNDSCHREIBEN 3/ 2 013

Wichtige Information

Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen

nicht quantifizierbar

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Seminare zum Ärztevertrag und der UV-GOÄ für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen

Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005

Merkblatt Beihilfe Information über vollstationäre Pflege bis Januar 2017

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis

ALLGEMEINE SATZUNG. des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg vom 23. November 2004 in der Fassung der 5. Änderung Stand Dezember 2014

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge)

Rundschreiben Nr. 3/2008

Handreichung des DHPV

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Änderung der Pflegeleistung ab

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

PDF-Version. FAQs für Selbstständige

komba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014


Senatsverwaltung für Finanzen

Merkblatt. Stand Mai Auch im Internet unter KVS

1/5. Antrag auf Beihilfe. Handelt es sich um einen Erst- oder Folgeantrag? Vertrauliche Beihilfeangelegenheit

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

LVBG Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenscha Geschäftsführer

Wichtige Information

Fachliche Information 05/2014

R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Überschreiten der Belastungsgrenze nach 50 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

BUNDESVERSICHERUNGSANSTALT FÜR ANGESTELLTE Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

Rundschreiben 41/71/2007

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/1336

Rundschreiben Nr. 1/2015

Rundschreiben 42/

Merkblatt zum nachfolgenden Vordruck

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Handreichung Grundbefragung Fonds, Einrichtungen, Unternehmen (FEU)

Die nachfolgenden Inhalte sind für Leser unter 18 Jahren nicht geeignet. FSK

Ihre Beteiligung an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:

Dienstanweisung zur Umlagepflicht nach dem AAG (U1/U2-Verfahren)

Telefon privat: freiwillige Angabe privat:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/424

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Monatlicher Gesamtbetrag für Juli 2016 bis Juni 2017 in Höhe von. Zeitraum

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum

Verfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat

wir möchten Sie über die Änderung der Zuständigkeit für Vergabenachprüfungsverfahren in der Landesdirektion Sachsen informieren.

Information für Beihilfeberechtigte des Freistaates Bayern

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011

Online Auftragsmeldung

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Freiwillige Versicherung

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

MUSTER BEM-EINLADUNG

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bitte prüfen Sie die vorausgefüllten Felder auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ergänzen Sie die Angaben, wo dies notwendig ist.

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Mitgliedschafts- und Beitragsrecht. Holger Eckhardt / Irina Riesen. holger.eckhardt@gkv-spitzenverband.de irina.riesen@gkv-spitzenverband.

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt.

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Anschrift. Sulz am Neckar, Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren!

Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001

Informationen zur Teilnahme an AmbulanzPartner

Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Krankenkassenindividuelle Förderung

Transkript:

An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder; ausgenommen Sparkassen) Dresden, im Juli 2012 Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, / anliegend übersenden wir Ihnen wie in den Vorjahren unser Abstimmungsverzeichnis zum Abgleich der Daten zur Festsetzung der allgemeinen und besonderen Umlage für das Haushaltsjahr 2012. Wir bitten um Überprüfung und ggf. Aktualisierung des beiliegenden Datenblattes. Bitte senden Sie dieses anschließend unterschrieben bis zum 31. August 2012 an uns zurück. Sollten wir bis zu diesem Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, unterstellen wir, dass die im Abstimmungsverzeichnis vorhandenen Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. // Bitte beachten Sie auch die beiliegenden Hinweise zur allgemeinen und besonderen Umlage. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: bei Fragen zur allgemeinen Umlage Herr Bilz 0351 4401-351 Frau Zickler 0351 4401-352 Frau Katzenellenbogen 0351 4401-321 Herr Lischke 0351 4401-322 E-Mail: bv@kv-sachsen.de Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: http://www.kv-sachsen.de 01307 Dresden Landesbank Baden-Württemberg E-Mail: zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351 4401-0 BLZ 600 501 01 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351 4401-555 Konto-Nr. 74 61 500 654 für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

bei Fragen zur besonderen Umlage Frau Klee 0351 4401-362 Frau Funke 0351 4401-365 E-Mail: bf@kv-sachsen.de Telefax: 0351 4401-333 Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor Anlagen Anlage 1 Hinweise zur allgemeinen und besonderen Umlage Anlage 2 Fehlzeitenschlüssel Anlage 3 Abstimmungsverzeichnis und/oder Leerblatt für Nachträge Seite 2

Anlage 1 zum Rundschreiben 1/2012 KVS Hinweise zur Umlage A Allgemeine Umlage Die allgemeine Umlage wird auf der Grundlage der Besoldungsverhältnisse zum Umlagestichtag (01. Juli 2012) berechnet, wobei pauschal die Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe und der Familienzuschlag Stufe 1 zugrunde gelegt werden. Zur korrekten Berechnung der Umlage ist es notwendig, eine Abstimmung zwischen den bei uns hinterlegten Angaben zu den aktiven Angehörigen und den bei Ihnen vorliegenden Daten vorzunehmen. Bitte prüfen Sie daher den beigefügten Abstimmungsbogen sorgfältig und vermerken Sie Korrekturen oder Ergänzungen. Bei Änderungen bitten wir um gleichzeitige Übersendung der entsprechenden Nachweise. Sollten Angehörige in unserem Abstimmungsbogen nicht aufgeführt sein, ergänzen Sie diese bitte. Falls die Anmeldung dieser Angehörigen bisher unterblieben sein sollte, holen Sie diese bitte nach. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kv-sachsen.de (KVS > Downloads > Anträge und Formulare). Mitglieder, bei denen keine Angehörigen gemeldet sind, erhalten lediglich ein Leerblatt für eventuelle Nachträge. Sollten tatsächlich keine Angehörigen vorhanden sein, ist die Rücksendung des Leerblattes nicht erforderlich. Zu den Versorgungsempfängern sind Ihrerseits keine Angaben erforderlich, da die hierzu notwendigen Daten bereits bei uns hinterlegt sind. Bei Fragen können Sie sich gern an die im Rundschreiben angegebenen Sachbearbeiter wenden. B Besondere Umlage Das Abstimmungsverzeichnis beinhaltet auch die umlagerelevanten Daten der beihilfeberechtigten Beschäftigten zum Stichtag 01. Juli 2012. Die besondere Umlage berechnet sich nach der Zahl der am Stichtag beim Mitglied beihilfeberechtigten Beschäftigten pro Umlagegruppe. Die Umlagegruppen werden wie folgt unterteilt: Seite 3

A - B - C - D - E - Krankenversicherungspflichtige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte mit Beitragszuschuss nach 257 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte mit Anspruch auf Teilkostenerstattung nach 14 SGB V, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne Beitragszuschuss nach 257 SGB V, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte ohne Beitragszuschuss nach 257 SGB V oder Anspruchsberechtigte, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, Beschäftigte mit Anspruch auf Heilfürsorge. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und prüfen Sie die Angaben auf dem Abstimmungsbogen sorgfältig. Teilen Sie uns Änderungen unter Angabe des genauen Änderungszeitpunktes mit. Fehlende Berechtigte tragen Sie bitte auf dem Leerblatt ein. Auch Beamte auf Widerruf sind umlagepflichtig. Geben Sie bitte auch diese mit der entsprechenden Umlagegruppe an. Ebenso umlagepflichtig sind die in der Elternzeit befindlichen Angehörigen. Auch hierfür bitten wir Sie um die entsprechenden Angaben bzw. Nachträge. Bei Beurlaubung von Beamten oder Ausübung eines freiwilligen sozialen Jahres zum Stichtag geben Sie uns bitte den Grund sowie den Wegfallzeitpunkt im Abstimmungsverzeichnis an. Für Fragen stehen Ihnen die im Rundschreiben angegebenen Sachbearbeiter gern zur Verfügung. Seite 4

Anlage 2 zum Rundschreiben 1/2012 KVS Fehlzeitenschlüssel Nicht beihilfeberechtigt zur besonderen Umlage (Beihilfe) Schlüssel 0200 0500 Grund der Fehlzeit Beurlaubung ohne Bezüge bei außergewöhnlichem Bewerberüberhang - 143 Abs. 1 SächsBG - nach Tarifvertrag Beurlaubung ohne Bezüge aus sonstigen Gründen - 15 SächsUrlVO - nach Tarifvertrag 0800 Freistellung nach 37 Abs. 1 AbgG-Land 1300 Rechtmäßiger Arbeitskampf / nicht genehmigtes Fernbleiben vom Dienst 2100 Freiwilliges soziales Jahr oder Soldat auf Zeit 2300 Ruhen der Rechte aus dem Amt bei den in den Bundestag und in den Landtag Gewählten ( 5 AbgG-Bund, 30 AbgG-Land) 3900 Abordnung (nicht beihilfeberechtigt beim Stamm-Mitglied) 6900 Sonderregelungen - nicht beihilfeberechtigt - Seite 5