Selbstauskunft. I. Persönliche Daten. Name Vorname Anschrift



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Transkript:

Selbstauskunft I. Persönliche Daten Name Vorname Anschrift geb. am Geburtsname Staatsangehörigkeit Familienstand Güterstand unterhaltsberechtige Personen Name und Alter der Kinder Beruf Beschäftigt/selbständig bei Seit Als Antragsteller Mitantragsteller Telefon privat Telefon geschäftlich Mobil Fax E- Mail Haupt- Bankverbindung (Name/Ort/Kontonummer) Steuerberater Anschrift Telefonnummer II. Finanzierungsvorhaben Finanzierungswunsch / Vorhaben Gesamtkosten Eigenkapital Gewünschte Darlehenshöhe 1 2 1

III. Persönliche Liquidität Bruttoeinkommen p.a. 2010 2011 2012 aus Gewerbebetrieb aus selbständiger Arbeit aus nichtselbständiger Arbeit aus Beteiligungen aus sonstigen Kapitalvermögen Aus Vermietung und Verpachtung Ehegatteneinkommen Kindergeld Sonstiges Antragsteller Mitantragsteller Antragsteller Mitantragsteller Antragsteller Mitantragsteller Gesamteinkünfte IV. Ausgaben Ausgaben p.a. Antragsteller Mitantragsteller Steuern/Abgaben laufende Lebenshaltung Mieten Bewirtschaftungskosten Kranken- /Pflegeversicherung Lebensversicherungen Unfallversicherung Sonstige Versicherungen Bausparraten Sparraten Immobilienfinanzierung Sonstige Kredite Leasingrate Sonstige Ausgaben Gesamtausgaben 2

V. Vermögensverhältnisse (1) Immobilien Immobilie 1 2 3 4 PLZ, Ort Straße und Hausnr. Art des Objektes Eigen- /Fremdnutzung Eigentümer Wohnfläche Nutzfläche Baujahr Jahr der Sanierung Nettokaltmiete p.a. Verkehrswert Finanzierende Bank Darlehensnummer aktuelle Valuta Laufzeit bis Zins fest bis Zins in % Tilgung in % oder Euro Nominalbelastung Tilgungsersatz Darlehensnummer aktuelle Valuta Laufzeit bis Zins fest bis Zins in % Tilgung in % oder Euro Nominalbelastung Tilgungsersatz Darlehensnummer aktuelle Valuta Laufzeit bis Zins fest bis Zins in % Tilgung in % oder Euro Nominalbelastung Tilgungsersatz Gesamtvaluta Rechte in Abteilung II Belastung in Abteilung III 3

(2) Kapitalvermögen /liquide Mittel/ Beteiligungen/Betriebsvermögen Wertpapiere Bank/Institut /Bezeichnung Vertrags- nummer Volumen Laufzeit bis Ausschüttung in TEUR Barguthaben Bankguthaben Bausparguthaben Betriebsvermögen Beteiligungen Sonstiges Summe: (3) Lebens- /Rentenversicherungen Versicherungsgesellschaft Versicherungsnummer Vertragsbeginn Vertragsende Versicherungssumme Aktueller Rückkaufswert Prämien p.a. in EURO Abgetreten zu Gunsten Todesfallschutz BU- Rente mtl. zu erwartende Rente voraus. Ablaufleistung 1 2 3 4 5 4

(4) Verbindlichkeiten (Privat / Betrieblich / Sonstiges) Finanzierende Bank Darlehensnummer Laufzeit bis Zins fest bis Zins in % Nominalbelastung Ursprungsdarlehen Aktuelle Valuta Verwendungszweck aktueller Zeitwert Finanzierungsobjekt 1 2 3 4 5 (5) Leasingverträge Leasinggeber Laufzeit bis Rate p.a. Bemerkung 1 2 3 4 (6) Sonstiges Nennung Beschreibung 5

(7) Zusammenfassung Vermögensposition Kumuliert Verbindlichkeiten Kumuliert Immobilien Immobilien Betriebsvermögen Betriebsvermögen Rückkaufswerte Barvermögen Depotwerte Geschlossene Fonds Bausparguthaben Sonstiges Summe Vermögen: Summe Verbindlichkeiten: VI. Bonität War oder ist ein Offenbarungseid oder eine eidesstattliche Versicherung anhängig, oder ein entsprechendes Verfahren beantragt worden? War oder ist ein Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Vergleichs- oder Konkursverfahren anhängig? Wird ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gemäß Insolvenz- Ordnung durchgeführt? Liegen Wechsel- oder Scheckproteste vor? Antragsteller Mitantragsteller Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der oben genannten Angaben:..,... Ort Datum Antragsteller Mitantragsteller 6

V. Vollmacht A. Schufa- Auskunft Der Darlehensgeber wird vor Herauslage des Kredites bei der SCHUFA Holding AG eine Auskunft einholen. Soweit nach Herauslage des Kredites solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, kann der Darlehensgeber hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Ich/Wir willigen ein, dass der Darlehensgeber der zuständigen SCHUFA- Gesellschaft Daten über die Beantragung, die Aufnahme dieses grundpfandrechtlich gesicherten Kredites sowie dessen Rückzahlung übermittelt. Unabhängig davon wird der Darlehensgeber der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens /z.b. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich den Darlehensgeber zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU- Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score- Verfahren). Ich/Wir kann/können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA- Auskunfts- und Score- Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum erhältlich ist...,... Ort Datum Antragsteller Mitantragsteller B. Credit- Reform- Auskunft Ich /wir willige(n) ein, dass der Darlehensgeber (Name und Anschrift), der Creditreform, (Anschrift), meine/unsere Daten (Name(n) und Wohnanschrift) übermittelt, um Bonitätsinformationen zur Prüfung meines/unseres Finanzvorhaben aus der Selbstauskunft gemäß Ziffer II zu erhalten, dir von dem Darlehensgeber gespeichert werden. Für die Übermittlung meiner /unserer Daten zwecks Bonitätsprüfung an die Creditreform befreie ich /befreien wir den Darlehensgeber vom Bankgeheimnis. Ich kann/ wir können Auskunft bei der Creditreform über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Creditreform- Auskunftsverfahren enthält die Homepage der Creditreform unter www.creditreform.de...,... Ort Datum Antragsteller Mitantragsteller 7

C. Steuerberater Vollmacht Hiermit bevollmächtigte ich /wir für die Dauer der Geschäftsverbindung dem Darlehensvermittler gemäß den ihm vorgegebenen gesetzlichen Auflagen zur Offenlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse die entsprechenden Unterlagen, insbesondere: Steuererklärungen und Steuerbescheide, Jahresabschlüsse inkl. Anlagen, Gewinn und Verlustrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Debitoren und Kreditorenaufstellung direkt von meinem / unserem Steuerberater oder seinem Rechtsnachfolger anzufordern bzw. sich regelmäßig (z.b. BWA S) übersenden zu lassen...,... Ort Datum Antragsteller Mitantragsteller 8

Darlehensvermittlungsvertrag FMS GmbH, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, nachfolgend Vermittler und der oben genannte Kunde analog den Angaben aus der Selbstauskunft, nachfolgend Auftraggeber schließen folgenden Darlehensvermittlungsvertrag: 1 Auftrag (1) Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, ihm einen Darlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss über ein Darlehen in Höhe des genannten Finanzierungswunsches aus der Selbstauskunft gemäß Ziffer II des Finanzierungsvorhabens nachzuweisen. (2) Der Vermittler ist an keinen Darlehensgeber gebunden und hat somit die Möglichkeit, eine für den Auftraggeber günstige Gesamtlösung zu erarbeiten. (3) Das Darlehen dient entsprechend der Finanzierung des angegebenen Finanzierungszwecks in der Selbstauskunft. (4) Mit der Annahme des Darlehensvermittlungsauftrages übernimmt der Vermittler keine Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrages. (5) Der Auftraggeber ist (zutreffendes bitte ankreuzen): o Verbraucher gemäß 13 BGB o Unternehmer gemäß 14 BGB o Existenzgründer i.s.v. 507 BGB. 2 Vergütung (1) Die Vergütung erfolgt bei erfolgreicher Vermittlung über den Kreditgeber. Beratungsgebühren werden separat aufgeführt. (2) Für den Nachweis oder die Vermittlung des in Aussicht genommenen Darlehensvertrages erhält der Vermittler von dem Darlehensgeber eine Vergütung in Höhe von max. 1,5% der Bruttodarlehenssumme. Der konkrete Geldbetrag wird in den Europäischen Standartinformationen für Verbraucherkredite ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Übergabe der Europäischen Standartinformationen für Verbraucherkredite bekannt gegeben, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist. (3) Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit einhergehenden Beratungs- und Vermittlungsaufwand und den Konditionen des ausgewählten Anbieters. (4) Der Anspruch auf die Vergütung ist entstanden und fällig, wenn der Vermittler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachgewiesen hat und ein erfolgreicher Abschluss zustande gekommen ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist die Vergütung soweit entstanden und fällig, wie das Darlehen an ihn ausgezahlt ist und zwei Wochen seit Abschluss des Darlehensvertrags vergangen sind, ein Widerruf desselben folglich nicht mehr möglich oder das Widerrufsrecht erloschen ist. 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Dienste anderer Darlehensvermittler in Anspruch zu nehmen. (2) Die Möglichkeit des Abschlusses von vergütungsfreien Eigengeschäften durch den Auftraggeber bleibt von dem Auftrag unberührt. (3) Der Auftraggeber gibt dem Vermittler unverzüglich die erforderlichen Unterlagen (z.b. Bonitätsunterlagen) und alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren oder der Vermittler zur Durchführung des Auftrags benötigt. (4) Der Auftraggeber hat die Obliegenheit, vor Abschluss des in Aussicht genommenen Darlehensvertrages beim Vermittler zurückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss 9

nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt Auftraggeber diese Pflicht, so ist er dem Vermittler zum Ersatz sämtlicher Aufwendungen verpflichtet. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler vom Zustandekommen eines Darlehensvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm nach Aufforderung eine beglaubigte Abschrift sämtlicher Vertragsunterlagen zur Einsicht vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Darlehensvertrag auf die Tätigkeit des Vermittlers zurückzuführen ist. Für Darlehensverträge, die später als ein Jahr nach Ende des Darlehensvermittlungsvertrags zustande kommen, gilt dies nur, wenn der Vermittler ein berechtigtes Interesse geltend macht. (6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Darlehensvermittlungsvertrags in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. (7) Der Auftraggeber erkennt an, dass auch Mitwirkung oder Mitverursachung des Vermittlers zu einem Darlehensvertrag den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch begründen. (8) Der Auftraggeber entbindet mit Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags den Darlehensgeber von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Vermittler. (9) Ergeben sich nach Unterzeichnung dieses Darlehensvermittlungsvertrages und Abschluss des avisierten Darlehens neu hinzutretende Umstände, die den Auftrag betreffen bzw. berühren könnten, so ist der Vermittler umgehend zu informieren. 4 Rechte und Pflichten des Vermittlers (1) Der Vermittler wird unparteilich sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch des Darlehensgebers tätig werden, um eine für den Auftraggeber optimale Lösung zu finden. Der Vermittler ist unabhängig tätig. Er handelt weder ausschließlich noch für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber. (2) Der Vermittler ist berechtigt, Untervermittler und andere Hilfspersonen in die Bearbeitung des Auftrages einzuschalten. (3) Der Vermittler verpflichtet sich, unter Wahrung der strikten Unparteilichkeit sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch des Darlehensgebers tätig zu werden nachhaltig unter Ausnutzung aller sich bietender Abschlusschancen den Auftrag auszuführen. (4) Der Vermittler nimmt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Er ist verpflichtet alle in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln. (5) Der Vermittler ist zu Nachforschungen über Angaben und Unterlagen des Auftraggebers nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen des Auftraggebers weiter, für deren Richtigkeit er dem Auftraggeber sowie Dritten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben und Unterlagen vor Darlehensvertragsschluss selbst zu überprüfen. 5 Vertragsdauer (1) Der Darlehensvermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. (2) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Monatsende zu kündigen. (3) Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 6 Vertraulichkeit Beide Parteien werden alle im Rahmen des Darlehensvermittlungsvertrages in Erfahrung gebrachten Informationen sowie den Inhalt dieser Vereinbarung vertraulich behandeln und insbesondere übermittelte Informationen nicht an Dritte weitergeben. 10

7 Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand (1) Mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. (2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich - soweit zulässig der jeweilige Sitz des Vermittlers...., den......... Vermittler Auftraggeber 11