SVGW GASLEITSÄTZE G1 Technische Gasfachtagung 23. April 2015 ; Frauenfeld Andreas Peter SVGW Anwendungstechnik
Allgemeiner Geltungsbereich Die Richtlinie G1 gilt für die Planung, die Errichtung, die Änderung den Betrieb und die Instandhaltung von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken nach der Hauptabsperrarmatur. 2
SVGW - VKF Relevanten Neuerungen wie z.b. die neuen Brandschutzvorschriften werden vorab im FAQ zum Regelwerk G 1 online publiziert. Wichtige Änderungen werden immer auch parallel per Zirkular in Briefform verschickt. 3
Neu seit Oktober 2014 auf der SVGW Webseite: Online FAQ`s 4
Neu seit Oktober 2014 auf der SVGW Webseite: Online FAQ`s 5
Massgebliche Änderungen durch die neue VKF Raumlüftung bei raumluftunabhängiger Betriebsweise Klassifizierung von Baustoffen: Die Einstufung "nichtbrennbar" oder "NBB" entfällt und wird durch die Brandverhaltensgruppe RF1 (kein Brandbeitrag) ersetzt. Gebäude mit geringen Abmessungen 6
Raumlüftung bei raumluftunabhängiger Betriebsweise 10.3.1 Übersicht und Verweise Achtung: gilt nur für koaxiales LAS, nicht für getrennte LAS Systeme! Unterschied zur neuen VKF WTA 3.5: ab 70 kw werden bei der G1 auch bei LAS-System zwei Lüftungsöffnungen gefordert! 7
Wann sind bei raumluftunabhängigen Gasverbrauchsapparaten (Bauart C) mit einer Leistung bis 70 kw Lüftungsöffnungen notwendig? G1 19.10.5 Neu: zusätzliches Beispiel als Variante von 1. Das koaxiale Mantelrohr wird nur bis zum Kaminschacht geführt. Kommt bei der nächsten Revision. 8
Raumluftunabhängige Gasverbrauchsapparate (Bauart C), grösser 70 kw Die natürliche Belüftung des Heizraumes erfolgt mit 2 Lüftungsöffnungen von je mind. 100 cm 2. Die gesamte Querschnittsfläche A verteilt sich auf: 2/3 Aussenluftöffnungsfläche 1/3 Abluftöffnungsfläche A = (A min + k Q A ) 0,4 A min = 100 cm 2 k = 2 cm 2 /kw mindestens 100 cm2 Querschnittsfläche (über Ringspalt des LAS) mindestens 100 cm2 Querschnittsfläche mindestens 100 cm2 Querschnittsfläche mindestens 100 cm2 Querschnittsfläche 9
VKF WTA Gebäude mit geringen Abmessungen Gilt für Gebäude mit max. 11 m Gesamthöhe Gesamt max. 600 m 2 Geschossfläche verteilt auf max. 1 Geschoss unter Erdreichniveau und 2 Geschosse über Erdreich Eine Wohneinheit Bei flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann der Ausbau des Aufstellungsraumes beliebig sein. Bei einem VKF zugelassenen Abgassystem LAS T080 kann die Abgasleitung ohne spezielle Anforderungen durch das Gebäude nach oben gezogen werden (bisher min. EI30) 10
VKF WTA Gebäude mit geringen Abmessungen Max. 600 m2 Geschossfläche gesamt Max. 11 m Gebäudehöhe (über Erdreich) Max. 1 Geschoss unter Erdreichniveau, max. 2 Geschosse über Erdreichniveau Der Dachspitz (egal ob bewohnt oder unbewohnt) wird in der Regel als vollständiges Geschoss angerechnet. 11
VKF WTA Gebäude mit geringen Abmessungen Ist die Grundfläche eines Geschosses <50% der Grundfläche, so zählt dieses bei der Brandschutznorm nicht als Geschoss Beispiel Galerie-Geschoss 12
VKF WTA Gebäude mit geringen Abmessungen Liegen mehr als 50% der Aussenwandfläche unter Erdreichniveau, ist das Geschoss ein Untergeschoss. Bei Hanglagen kann es prinzipiell sein, dass das unterste Geschoss nicht als UG eingestuft wird dann dürfte darüber nur noch ein Geschoss liegen und nicht zwei. 13
HERZLICHEN DANK Andreas Peter ; Anwendungstechnik SVGW a.peter@svgw.ch SVGW Schwerzenbach Eschenstrasse 10 8603 Schwerzenbach Tel:+41 (0)44 806 30 50 Fax:+41 (0)44 825 57 19 SSIGE Lausanne Bureau Romand Chemin de Mornex 3 1003 Lausanne Tel: +41 (0)21 310 48 60 Fax: +41 (0)21 310 48 61 SSIGA Bellinzona Coordinatore Svizzera Italiana Piazza Indipendenza 7 6500 Bellinzona Tel: +41 (0)91 821 88 23 SVGW Zürich (Hauptsitz) Grütlistrasse 44 Postfach 2110 8027 Zürich Tel:+41 (0)44 288 33 33 Fax:+41 (0)44 202 16 33