THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

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Transkript:

1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Steuerbonus auf Ausgaben für Umbauarbeiten und Abbau architektonischer Barrieren in Hotelbetrieben Grundlegendes / Antragstellung... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar SONDERRUNDSCHREIBEN 2/2016

2 Wirtschaft & Steuern STEUERBONUS AUF AUSGABEN FÜR UMBAUARBEITEN VON HOTELS FÜR DAS JAHR 2015 Was versteht man unter einem Hotelbetrieb? Der Hotelbetrieb muss seit mindestens 01. Jänner 2012 und aus mindestens sieben Zimmern bestehen. Die Leistungen können in einem oder mehreren Hotelgebäude ausgeübt werden. Im Vergleich zum Digitalisierungsbonus zählt jedoch nicht die ausschließliche Eingliederung in die Ateco-Klasse 55, somit sind von diesem Bonus einige Kategorien ausgeschlossen, z.b. Zimmervermieter, U.a.d.B etc. Wieviel beträgt der Steuerbonus? Es kann um einen max. Steuerbonus von Euro 200.000,00 in dem Dreijahreszeitraum 2014-2016 angesucht werden, wobei die Spesen max. Euro 666.667,00 ausmachen dürfen. Der Steuerbonus beträgt somit 30% der Ausgaben und muss auf drei gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Falls im Jahr 2014 um einen Bonus angesucht wurde, kann nur mehr für max. den Differenzbetrag angesucht werden. Welche Kategorien und Spesen sind förderungswürdig? Die Liste ist ziemlich lang und detailliert. Anbei werden die wichtigsten Arbeiten genannt. Zum besseren Verständnis werden die offiziellen Anleitungen (in Italienisch) beigelegt. Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Buchstabe b) DPR Nr. 380/2001): Arbeiten zur Erneuerung und zum Austausch von größeren Bereichen an Gebäuden; Arbeiten zur Instandhaltung und Ergänzung von sanitären Anlagen; Arbeiten zur Teilung und Einverleibung von Baueinheiten, ohne jedoch das Gesamtvolumen des Hotelgebäudes zu verändern. Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten (Buchstabe c) DPR Nr. 380/2001): Arbeiten zur Festigung, Erneuerung und Renovierung der Hauptbestandteile des Gebäudes, das Einfügen von zusätzlichen Anlagen und Bestandteilen etc.. Bauliche Umgestaltung (Buchstabe d) DPR Nr. 380/2001): Arbeiten zur teilweisen oder gesamten Abänderung der Hotelstruktur; Arbeiten zum Abriss und Wiederaufbau der Struktur, jedoch darf das Gesamtvolumen nicht geändert werden. SONDERRUNDSCHREIBEN 2/2016

3 Wirtschaft & Steuern Abbau von architektonischen Barrieren: Austausch von Böden, Türen, Schlössern etc. und Anpassung der technologischen Voraussetzungen; Arbeiten an Stiegen und Aufzügen, Rampen intern und extern; Neuarbeiten von sanitären Anlagen, welche an behinderten Personen angepasst sind; Austausch von Fenstern und Türen; Entwicklung von Produkten, Anlagen, Unterhaltungsprogrammen und Dienstleistungen, welche für alle Personen zugänglich sind, ohne dass weitere Anpassungen notwendig sind. Arbeiten zur energetischen Sanierung: Arbeiten zum teilweisen oder gesamten Austausch von Klimatisierungsanlagen; Kauf von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen; Dämmung von Gebäuden zum Verlust von Wärmeenergie; Installation von Abschirmungen, um den Energiebedarf zu reduzieren; Realisierung von elektrischen, thermischen und sanitären Anlagen um den Energiebedarf zu reduzieren (ab Energieklasse A). Ankauf von Möbeln und Einrichtungen (im Ausmaß von 10% der gesamten Förderung): Diese Anlagen dürfen nicht innerhalb des nach dem Ankauf zweiten darauffolgenden Jahres veräußert werden. Kauf und Austausch von Küchen oder anderen speziellen Anlagen (Öfen, Kühlschränke und Tiefkühltruhen, Geschirrspülanlagen, Waschmaschinen, Eismaschinen, Sicherheitsanlagen etc.); Möbel und Einrichtungen (Tische, Schreibtische, Betten und Matratzen, Lauben, Schirme, Fliegengitter etc.); Möbel und Einrichtungen für das Bad (Duschen, interne Tapeten, Beleuchtungsanlagen, Badeinrichtung); Einrichtungen für Spielplätze, Gymnastik- und Fitnesshallen, Sicherheitsböden etc.; Möbel und Einrichtungen für den Wellnessbereich. NEUERUNG Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 wurde eingeführt, dass der Bonus nun auch für Umbauarbeiten mit Kubaturerweiterung zusteht. Bisher mussten Arbeiten mit Kubaturerweiterung von der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen werden. SONDERRUNDSCHREIBEN 2/2016

4 Wirtschaft & Steuern Antrag Der zeitliche Rahmen wurde wie folgt festgelegt: für 2015 muss der Antrag zwischen dem 11. und 29. Jänner 2016 eingereicht werden; Der Click-Day für die Einreichung des Antrages ist der 01. Februar 2016. Die Vorgehensweise ist folgende: Registrierung auf einem Webportal des Ministeriums für Tourismus und Kultur; Ausfüllen des Antrages, welcher aus zwei Teilen besteht und sowohl vom rechtlichen Vertreter des Betriebes als auch von einem Freiberufler, welche die effektiv getätigten Spesen bestätigt, digital unterschrieben werden muss; Einreichen des Antrages über das Webportal anhand eines "Click Day". Für die Abwicklung benötigen wir Ihre Hilfe: Mitteilung der Entscheidung, ob wir einen Antrag machen sollen; Vereinbarung eines Termins bei der Handelskammer (Nebensitz in Bruneck), um die digitale Unterschrift zu erhalten, falls noch nicht verfügbar; den Key (USB-Stick oder Service-Karte) mit der digitalen Unterschrift benötigen wir für das Unterschreiben des Antrages; Wichtig: Das Einreichen des Antrages wird von der Kanzlei Ausserhofer übernommen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie deshalb, uns Ihre Entscheidung in Bezug auf die Inanspruchnahme des Steuerbonus innerhalb Freitag, den 22.01.2016 per Fax (0474 572399) oder an die Mailadresse markus@ausserhofer.info zukommen zu lassen. Wir erlauben uns, Sie darauf hinzuweisen, dass von unserer Kanzlei für die Überprüfung der Unterlagen die Ausarbeitung und der Versand des Antrages ein Honorar in Höhe von Euro 500,00 zuzüglich eines prozentuellen Aufschlages von ca. 3,5% auf den Bonusbetrag verrechnet wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass unser Aufwand unabhängig von einem eventuellen negativen Ausgang in Rechnung gestellt wird. Das Honorar versteht sich zzgl. MwSt. SONDERRUNDSCHREIBEN 2/2016

5 Wirtschaft & Steuern Meine Entscheidung: JA: ich möchte den Steuerbonus beantragen und beauftrage die Kanzlei Ausserhofer GmbH dies zu erledigen; NEIN: ich bin an dem Steuerbonus nicht interessiert. Name/Firmenbezeichnung: Datum: / / Unterschrift: Hinweis: Sofern wir keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie an einer Rückerstattung nicht interessiert sind. dr. Markus Hofer SONDERRUNDSCHREIBEN 2/2016