Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV 4.September 2015 Aufzug- und Fördertechnik Niggemeier & Leurs GmbH Rechtsanwalt HARTMUT HARDT, info@ra-hardt.de, Tel.: 0179 39 59 602 Rechtsanwalt HARTMUT HARDT VDI, info@ra-hardt.de, Tel.: 0179 39 59 602 1
2 Struktur 3 ArbSchG Organisation und Mittel 5 ArbSchG Gefährdungslagen 13 ArbSchG Pflichtenübertragung Die neue Betriebssicherheitsverordnung Prävention Ziel Kontrolle 7 ArbSchG Geeignetheit 15 ArbSchG Eigenschutz Sicherheit bei jedweder Tätigkeit mit Arbeitsmitteln 16 ArbSchG Meldepflicht bei Sicherheitsdefiziten Risikomündigkeit des Arbeitgebers auf dem Niveau des Stands der Technik Qualitätssicherung Wahrnehmungstiefe Der AG muss: mitwirken kontrollieren koordinieren Pflichtverstöße verhindern präventiv beurteilen Beherrschen von Regelbetrieb und Betriebsstörungen Instandhaltungsplan Prüfpflichten Unterweisung Übungen Fortbildung
3 Rechtliche Anforderung Einleitung an den Nachweis der Sicherheit Fachwissen Regelwerke to comply with Konformität Sorgfalt Exculpation Rechtspflichten
Strategie Taktik Operativer Bereich Einleitung GF DLS FK MA/ Ext Fachkunde und Zuverlässigkeit K o m m u n i k a t i o n Organisation Umsetzungsplanung Lastenheft Umsetzungserfüllung Pflichtenheft 4
5 Rechtliche Anforderung an die Sicherheit Sicherheit * Gefährdung** Gefahr*** zu beachtende Vorgabe relevantes Verhalten sorgfältiges Handeln/gehörige Aufsicht gesteigerte Vorsicht / Berücksichtigung des Einzelfalles Prävention (Gefahrenabwehr durch fachkundiges und zuverlässiges Handeln) Basis: Anerkannte Regeln der Technik Fortschritt: Stand der Technik Verbot Fehlverhalten (Vorsatz / Fahrlässigkeit) als Garant rechtliche Würdigung Schadenseintritt ist nicht zu erwarten zumutbare Möglichkeit des Schadenseintritts als Zugeständnis an die Gefahren der Technik Schadenseintritt ist zu erwarten * Sicherheit = idealisierter Zustand der Freiheit von Unsicherheiten ** Gefährdung = potentielle Schadenquelle *** Gefahr = ohne geeignete Gegenmaßnahmen tritt absehbar ein Schaden ein
6 Abschnitt 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung) 1 Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln* durch die Auswahl/Verwendung geeigneter Arbeitsmittel durch die geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren durch die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten *Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen.
7 Abschnitt 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung) Arbeitsschutzgesetz 1 konkretisiert sich für Arbeitsmittel in der BetrSichV erläutert die Umsetzung in der TRBS entfaltet eine Vermutungswirkung des rechtmäßigen Handelns
8 Abschnitt 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung) Montieren und Installieren Bedienen An- oder Abschalten Einstellen Gebrauchen Betreiben Instandhalten Reinigen Prüfen Umbauen Erproben Demontieren Transportieren Überwachen Verwenden i.s. des 2
9 Was ist Instandhaltung? 2 Abs. 7: Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Die Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen nach DIN 31051 soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder nach Ausfall wieder hergestellt wird. (Begründung zu 2 Abs. 7)
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16 Das ist Instandhaltung! 10 Instandhaltung und Änderung DIN 31051 TRBS 1112 BekBS 1114 DIN EN 13269 DIN EN 13306
17 Das ist Instandhaltung! 10 Abs.1 Instandhaltung und Änderung Gesamte Verwendungsdauer Sicherer Zustand Herstellerangaben Unverzügliche Instandhaltungsmaßnahmen
18 Das ist Instandhaltung! 10 Abs.2 Instandhaltung und Änderung Gefährdungsbeurteilung Betriebsanleitung des Herstellers Fachkundige, beauftragte und eingewiesene Beschäftigte Geeigneter Auftragnehmer mit vergleichbaren Qualifikationen
19 Das ist Instandhaltung! 10 Abs.3 Instandhaltung und Änderung Festlegung von Verantwortlichkeiten Gesicherte Kommunikation Abgesicherte Bereiche Warn- und Gefahrenhinweise Schutz vor besonderen Gefahren Geeignete PSA Freigabesysteme
20 Das ist Instandhaltung! 10 Abs.4 Instandhaltung und Änderung Geeignete Schutzmaßnahmen bei Aufheben der Regelbetriebssicherheit Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahmen gewährleisten
21 Das ist Instandhaltung! 10 Abs.5 Instandhaltung und Änderung Bei Änderungen von Arbeitsmitteln ist die Prüfpflicht neu zu ermitteln Die Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen, ebenso die Anforderung nach Produktsicherheitsgesetz und den diesbezüglichen Verordnungen nach 8 Abs. 1 ProdSichG
22 Was ist Betreiben? Quelle: VDI 3810.1.1
Was ist Montieren? 23
Was ist Überwachen? 24
25 Abschnitt 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung) 2 Fachkunde: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit Nachweis der Fachkunde durch Schulungen / Unterweisungen Befähigung: Instandhaltung: Wie Fachkunde und Kenntnis zur Prüfung von Arbeitsmitteln sowie weitergehendes Spezialwissen Maßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung
26 Begriffsbestimmung des 2 Stand der Technik: Überwachungsbedürftige Anlagen: Fortschrittliches Wissen, praktische Geeignetheit, gesicherter Schutz der Beschäftigten mit Erfolg in der Praxis erprobt 2 Nr. 30 ProdSichG und Anhang 2 der Verordnung
27 Bestand GefB. Bef. Inst. Prüf. Dok. Deleg. Kon. Anhang 1: mobile, sf oder Nichtsf/ Heben von Lasten/ Höhe Anhang 2: Aufzüge/ Ex- Gefahr/ Druckanlagen Anhang 3: Krane/ Flüssiggasanlagen/ Veranstaltungstechnik Sonstiges
GLÜCK AUF! Annenstraße 137 58453 Witten HARTMUT an der Ruhr HARDT Tel.: 02302-956133 VDI Fax: 02302-956136 Internet: ra-hardt.de E-Mail: RA-Hardt@t-online.de 28