Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

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Transkript:

Bundesrat Drucksache 742/13 29.10.13 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Ministerpräsident Kiel, 29. Oktober 2013 des Landes Schleswig-Holstein An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 916. Sitzung am 8. November 2013 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Torsten Albig Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 742/13 Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorzulegen, in dem geregelt wird, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Bundesländer und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.

Drucksache 742/13-2- Begründung: Mit dem Stationierungskonzept des BMVg vom 26.10.2011 wird die Anzahl der Dienstposten in Deutschland voraussichtlich bis zum Jahr 2022 von 281.500 auf 197.500 reduziert. Die durchschnittliche Anzahl der Dienstposten je 1.000 Einwohner wird damit von 3,4 auf 2,4 abgesenkt. Im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Bundeswehr sollen 31 von 394 Standorten geschlossen werden. Weitere 90 Standorte werden signifikant, d. h. um mehr als 50 % des bisherigen Dienstpostenumfangs bzw. um mehr als 500 Dienstposten reduziert. 33 dieser Standorte werden auf weniger als 15 Dienstposten verkleinert. Neben weiteren Umorganisationen (Standorte mit weniger als 15 Dienstposten werden zukünftig nicht mehr als Standort geführt) führt dies dazu, dass die Bundeswehr nach Umsetzung sämtlicher geplanter Schließungen nur noch an an 264 Standorten präsent sein wird. Dies alles bedeutet, dass in den Jahren bis 2022 für mindestens 31 Standorte, zuzüglich einiger Standorte, die noch aus Altentscheidungen geschlossen werden, eine vollständige Nachnutzungsmöglichkeit gefunden werden muss. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Standorten, die bereits geschlossen wurden, für die aber noch keine Nachnutzungsmöglichkeit gefunden wurde. Auch für die 90 Standorte die signifikant reduziert werden muss eine Möglichkeit gefunden werden, wie mit dem Abbau der Dienstposten und dem damit einergehenden Verlust von Arbeitsplätzen und Kaufkraft umgeganden werden kann. Die Schließung von Standorten bzw. die deutliche Reduzierung von Dienstposten stellt für die betroffenen Kommunen eine besondere Herausforderung dar. Zum Einen durch die möglichen strukturellen Probleme für die Kommunen durch Kaufkrafteinbußen im Zuge des Wegzuges der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien auf Grund des Abbaus von Dienstposten. Zum Anderen durch den grundsätzlichen Konversionsprozess, in dem die Kommunen für die freiwerdenden Flächen eine wirtschaftlich tragbare Nachnutzung entwickeln müssen. Dies kann dadurch erschwert werden, dass es sich in einigen Fällen um große Liegenschaften im ländlichen Bereich im Außenbereich Gebiet kleiner Kommunen handelt. Zur Unterstützung der durch die Konversion betroffenen Kommunen hat der Bundesrat bereits am 15.06.2012 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorgelegt (Bundesratsdrucksache 227/12 Beschluss). Der Bundesrat schlägt hierin vor, Art.

-3- Drucksache 742/13 1 Abs. 1 des BImAG um den folgenden Satz zu ergänzen: Bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften hat sie gleichrangig sicherzustellen, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden. Unter diesem Gesichtspunkt könnten die betreffenden Liegenschaften auch unterhalb des wirtschaftlich gebotenen Marktpreises abgegeben werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Änderung des Art. 1 in der vorgeschlagengen Form abgelehnt (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/10334). Zur Begründung hat die Bundesregierung u. a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. Erstzugriffsoption zugesteht, welche den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des weiteren hat der Bund den Mittelansatz der GRW für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. erhöht. Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag bisher nicht beraten. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die sog. Erstzugriffsoption für viele der betroffenen Kommunen keine realistische Option ist, da die Konversionsliegenschaften häufig im ländlichen Gegenden, teilweise im Außenbereich der Gemeinden liegen und somit ein öffentlicher Bedarf die Ausnahme ist. Die Erhöhung des Mittelansatzes der GRW-Mittel für das Jahr 2013 ist für die betroffenen Kommunen ebenfalls keine nachhaltige Lösung, da ein Großteil der Standortschließungen und reduzierungen erst in den folgenden Jahren umgesetzt werden wird und somit der Mittelansatz für das Jahr 2013 nicht ins Gewicht fällt. Des weiteren waren die zusätzlichen Mittel der GRW nicht explizit für Konversionsmaßnahmen vorgesehen sondern konnten regulär im Rahmen des GRW-Rahmenplans eingesetzt werden. Auf der MPK am 06.12.2012 wurde die Forderung nach einer Öffnungsklausel in Art. 1. des BImAG erneut vorgebracht. Die Bundesregierung hat dies erneut unter Hinweis auf die Erstzugriffsoption und aufgestockte Mittel im Bereich der GRW und der Stätdebauförderung abgelehnt. Auf der CdS-Konferenz am 16.05.2013 haben die Bundesländer erneut an ihren Beschluss hinsichtlich einer Öffnungsklausel erinnert. Auch dieser Vorstoß ist bisher folgenlos geblieben. Insofern wird vorgeschlagen, den Bund erneut aufzufordern, eine Änderung des des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorzulegen, in dem geregelt wird, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Bundesländer und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.