TKS NACHTRAG NR. 1 ZUM WERTPAPIERPROSPEKT. Union AG WKN: A1X3Q4 ISIN: DE000A1X3Q40

Ähnliche Dokumente
Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni gemäß 6 WpPG

Nachtrag Nr. 1 vom 2. Juni 2008 zum Prospekt vom 29. Mai 2008

Nachtrag Nr. 1. Wertpapierprospekt

Nachtrag Nr. 1 vom 20. April Schuldverschreibungen mit fester, variabler oder gestufter Verzinsung, Nullkupon-Schuldverschreibungen

Nachtrag Nr. 1 vom 18. Dezember zum Verkaufsprospekt. für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Nachtrag Nr. 1 nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz. Wacker Construction Equipment AG München

2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 4. Juni 2013 zur Begebung von Reverse Convertible Wertpapieren und Express Wertpapieren

Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm)

Ophirum ETP GmbH Frankfurt am Main (Emittentin) Goldbarren / Silberbarren / Platinbarren / Palladiumbarren

Pelikan AG Berlin ISIN DE / WKN ISIN DE / WKN

vpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE WKN Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Nachtrag vom 20. April 2016

B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R

Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB

Heidelberger Beteiligungsholding AG Hauptversammlung 10. Mai 2016 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Absatz 4

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich

9. Juni BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1. gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG")

Nachtrag Nr. 1 nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der. MBB Clean Energy AG. vom zum Wertpapierprospekt vom betreffend das

ecoconsort AG Nachtrag 1 vom 23. Mai 2012 Basisprospekt für Orderschuldverschreibungen Stand 24. August 2011

Wir laden hiermit unsere. Aktionärinnen und Aktionäre zu. der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel. Bayerpost München,

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main

WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Erster Nachtrag vom

Tantalus Rare Earths Aktiengesellschaft. mit Sitz in Grünwald. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung. Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Nachtrag Nr. 1 vom 21. Dezember 2015 gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz. zum. Wertpapierprospekt

DIE SPARKASSE BREMEN AG

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten

Nachtrag Nr. 1 vom

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln.

Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013

Endgültige Bedingungen

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CytoTools AG, Darmstadt. Verkürzter Zwischenabschluss

Vereinbarung über die Anpassung der Aufwendungsersatzvereinbarung vom 30. Januar/2. Februar zwischen. Hybrid Raising GmbH, Norderfriedrichskoog

VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Vorzugsaktien in Stück. in Stück

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

BEDINGUNGEN DES UMTAUSCHANGEBOTS

Überblick. Ordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 Seite 1 von 5

USI GROUP HOLDINGS AG / ZÜRICH

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015

BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,--

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 AktG zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

NACHTRAG. Nachtrag für Genussscheine (Tranche I) der FOUR GATES AG, Dresden

Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG am 9. Juni STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG ISIN DE000XNG Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Anmeldung zur Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnungsschein für neue Aktien der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG

E I N L A D U N G. zur. 98. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

OVB Holding AG, Köln ISIN DE

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016

Aktiengesellschaft Essen

- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien

Auszüge aus dem Aktiengesetz:

Heidelberger Lebensversicherung AG

Addex Pharmaceuticals Ltd, Plan-les Ouates

KHD Humboldt Wedag International AG Köln

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen. München ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Heliocentris Energy Solutions AG Berlin (ISIN DE000A1MMHE3 / WKN A1MMHE)

ProReal Deutschland Fonds 3 GmbH & Co. KG

NBIC Capital AG Amtsgericht Hamburg HRB ISIN: DE000A0DNBJ4 Junge Aktien: ISIN DE000A11QUW0. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Nachtrag B zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

SWARCO TRAFFIC HOLDING AG EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SWARCO I First in Traffic Solutions.

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10.

Nachtrag. gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz. vom 17. April zu den Zusammenfassungen und Wertpapierbeschreibungen.

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN ISIN DE

GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf. Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i.

Innovativ Capital AG Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer a ISIN AT ordentliche Hauptversammlung. am 25.

BENE AG. Waidhofen an der Ybbs, FN h ISIN AT00000BENE6. Einladung

1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014

Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der Nachtrag ) gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes dar.

EINLADUNG. zur Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2015

Solar-Deutschlandportfolio V CFB-Fonds 180 Nachtrag Nr. 2 zum Verkaufsprospekt vom 20. Februar 2013 sowie Nachtrag Nr. 1 vom 26.

Biofrontera AG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE

Golfanlagen Ortenau AG

Order / Zeichnung Unternehmensanleihe zehsa-anleihe LR01 Wertpapier-Kaufauftrag

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

Pflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des

5. Die Hauptversammlung

Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1

S&T AG Linz, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

- Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom , 17:03. Amtsgericht Charlottenburg

Erwerbsangebot (Barangebot)

Widerrufsbelehrung (Onlineshop)

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 16. ordentliche Hauptversammlung 3.

Transkript:

TKS Union AG NACHTRAG NR. 1 ZUM WERTPAPIERPROSPEKT WKN: A1X3Q4 ISIN: DE000A1X3Q40

Nachtrag Nr. 1 gemäß 16 Abs. 1 WpPG vom 17. Oktober 2013 zum Wertpapierprospekt vom 27. September 2013 für das öffentliche Angebot von 50.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00 der TKS Union AG Hamburg International Securities Identification Number: DE000A1X3Q40 Wertpapier-Kenn-Nummer: A1X3Q4 Börsenkürzel: TKU1

- 2 - Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 WpPG der TKS Union AG vom 17. Oktober 2013 zu dem bereits veröffentlichten Wertpapierprospekt vom 27. September 2013 betreffend das öffentliche Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen (nachfolgend der Wertpapierprospekt ). Der Wertpapierprospekt wurde am 30. September 2013 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Widerrufsbelehrung Nach 16 Abs. 3 WpPG können Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der aufgrund des Wertpapierprospektes angebotenen Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit gemäß 16 Abs. 1 WpPG vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist an die TKS Union AG, Poststr. 25, 20354 Hamburg, zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nachtragauslösende Umstände Folgende nachtragauslösende Umstände sind eingetreten: - Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats der TKS Union AG am 15. Oktober 2013 über eine von der Darstellung im Wertpapierprospekt abweichende Verwendung des Emissionserlöses aus der Anleihebegebung, wonach ein Betrag in Höhe von EUR 40,0 Mio. an die Zwischenholdinggesellschaften weitergereicht und von diesen in voller Höhe zur Wachstumsfinanzierung der Sojuz-Gruppe verwendet werden soll. Dementsprechend wird nun nicht mehr ein Teil des Nettoemissionserlöses in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. verwendet, um eine Kaufpreisforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. an die KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH für den Erwerb von Darlehensforderungen in gleicher Höhe gegenüber den Zwischenholdinggesellschaften zu zahlen. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH am 14. Oktober 2013 eine Vereinbarung mit der TKS Union AG abgeschlossen haben, die vorgenannte Kaufpreisforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. in eine Darlehensforderung mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge umzuwandeln. Gemäß dem am 17. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG

- 3 - und der RKS Agrarbeteiligungs GmbH abgeschlossenen Kaufvertrag über die Abtretung aller Forderungen der RKS Agrarbeteiligungs GmbH gegenüber der TKS Union AG sowie den Zwischenholdinggesellschaften an die KTG Agrar AG ist die vorstehend genannte Darlehensforderung nunmehr in voller Höhe an die KTG Agrar AG zu zahlen. Des Weiteren wird auch nicht ein Betrag in Höhe von ca. EUR 12,25 Mio. aus dem Nettoemissionserlös von den Zwischenholdinggesellschaften zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens in gleicher Höhe, das den Zwischenholdinggesellschaften von der KTG Agrar AG zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der weiteren 50 %-Anteile an den Betriebsgesellschaften gewährt wurde, verwendet. Diese Darlehensforderung ist gemäß den am 31. Mai 2013 zwischen der KTG Agrar AG und den Zwischenholdinggesellschaften zu einem für langfristige Darlehensverträge marktüblichen Zinssatz jeweils abgeschlossenen Darlehensverträgen erst am 3. Juni 2023 zur Zahlung fällig. - Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zwischen der KTG Agrar AG, der RKS Agrarbeteiligungs GmbH sowie der TKS Union AG am 15. Oktober 2013 zu dem Darlehensvertrag zwischen der RKS Agrarbeteiligungs GmbH und der TKS Union AG vom 25. September 2013, aufgrund derer die Darlehenssumme von EUR 5,6 Mio. auf EUR 6,7 Mio. erhöht wurde und die KTG Agrar AG als weitere Darlehensgeberin beigetreten ist. Diese Erhöhung der Darlehenssumme wurde vorgenommen, um der TKS Union AG zuzüglich zu der Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb der 35 %-Anteile an den Zwischenholdinggesellschaften einen Betrag in Höhe von EUR 1,1 Mio. für die Finanzierung der Nebenkosten dieses Erwerbs sowie für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zur Verfügung zu stellen. - Abschluss eines Kaufvertrages am 17. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und der RKS Agrarbeteiligungs GmbH über den Erwerb sämtlicher bislang von der RKS Agrarbeteiligungs GmbH an der TKS Union AG gehaltenen 500.000 Aktien, die erst nach Zahlung des am 28. Oktober 2013 fällig werdenden Kaufpreises auf die KTG Agrar AG übergehen. - Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen der KTG Agrar AG als Darlehensgeberin und der TKS Union AG als Darlehensnehmerin am 17. Oktober 2013 über die Gewährung eines Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 20,0 Mio. - Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals der TKS Union AG auf EUR 1,0 Mio. in das Handelsregister am 17. Oktober 2013.

- 4 - Nachtragspflichtige Änderungen Die TKS Union AG gibt die nachfolgend beschriebenen Änderungen im Hinblick auf den Wertpapierprospekt bekannt: - In dem Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - B.12 Wesentliche historische Finanzinformationen werden auf Seite 9 des Wertpapierprospektes in dem ersten Absatz nach der Übersicht zu den Kapitalflussrechnungen der letzte Satz dieses Absatzes gestrichen und der dritte Satz dieses Absatzes wie folgt neu gefasst: Zur Zwischenfinanzierung des Anteilserwerbs sowie zur Finanzierung der Nebenkosten dieses Erwerbs und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat die TKS ein Gesellschafterdarlehen von der KTG Agrar AG in Höhe von EUR 6,7 Mio. zu einem marktüblichen Zinssatz für kurzfristige Darlehen erhalten, das spätestens am 31. März 2014 zurückzuzahlen ist. - In dem Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - B.12 Wesentliche historische Finanzinformationen wird auf Seite 9 des Wertpapierprospektes nach dem ersten Absatz nach der Übersicht zu den Kapitalflussrechnungen der folgende Satz hinzugefügt: Diese Kaufpreisforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. wurde gemäß der am 14. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH einerseits sowie der TKS Union AG andererseits abgeschlossenen Vereinbarung in eine Darlehensforderung mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge umgewandelt. Seit dem 17. Oktober 2013 ist die KTG Agrar AG alleinige Inhaberin dieser Darlehensforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio., da sie an diesem Tag den bislang der RKS Agrarbeteiligungs GmbH zustehenden Teil der Darlehensforderung erworben hat. - In dem Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - B.12 Wesentliche historische Finanzinformationen werden auf Seite 9 des Wertpapierprospektes in dem zweiten Absatz nach der Übersicht zu den Kapitalflussrechnungen der letzte Satz gestrichen und nach diesem Absatz der folgende Absatz ergänzt: Am 17. Oktober 2013 haben die KTG Agrar AG als Darlehensgeberin und die TKS Union AG als Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 20,0 Mio. abgeschlossen. Der Darlehensvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und wurde mit einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge abgeschlossen.

- 5 - - Der Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - B.13 Für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit relevante Ereignisse der Geschäftstätigkeit auf Seite 10 des Wertpapierprospektes wird wie folgt neu gefasst: Zur Finanzierung des Erwerbs von jeweils 35 % der Anteile an den Zwischenholdinggesellschaften im September 2013 sowie zur Finanzierung der Nebenkosten dieses Erwerbs und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat die TKS ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 6,7 Mio. erhalten. Es ist vorgesehen, diese Darlehensforderung vollständig durch einen Teil des Emissionserlöses aus der Anleihebegebung, die Gegenstand dieses Prospekts ist, abzulösen. Die Hauptversammlung der TKS hat am 25. September 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 950.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zum Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie um EUR 950.000,00 auf EUR 1.000.000,00 zu erhöhen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hatten die KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH jeweils 475.000 neue Aktien gezeichnet. Die Zahlung der Einlagen ist am 8. Oktober 2013 erfolgt und die Kapitalerhöhung wurde am 17. Oktober 2013 in das Handelsregister eingetragen, wodurch die Kapitalerhöhung wirksam geworden ist. Des Weiteren haben die KTG Agrar AG als Darlehensgeberin und die TKS Union AG als Darlehensnehmerin am 17. Oktober 2013 einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 20,0 Mio. abgeschlossen. Der Darlehensvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und wurde mit einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge abgeschlossen. Darüber hinaus existieren keine Ereignisse aus jüngster Zeit der Geschäftstätigkeit der TKS, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. - In dem Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - D.2 Risiken der Emittentin auf Seite 14 des Wertpapierprospektes wird der erste Spiegelstrich wie folgt ersetzt: - - absichtlich freigelassen - - Der Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - B.16 Beteiligung und Beherrschungsverhältnisse auf Seite 11 des Wertpapierprospektes wird insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft sieht zurzeit folgendermaßen aus: Anzahl der Stückaktien 1.000.000

- 6 - Aktionär Anzahl der Aktien Anteil der Stimmrechte KTG Agrar AG 500.000 50 % RKS Agrarbeteiligungs GmbH 500.000 50 % Insgesamt 1.000.000 100 % Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Unterschiedliche Stimmrechte bestehen bei der Gesellschaft nicht. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Es bestehen keine mittelbaren oder unmittelbaren Beherrschungsverhältnisse eines Aktionärs an der TKS, da keiner der Aktionäre zurzeit über eine einfache Stimmmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft verfügt. Nach Vollzug des Kaufvertrages vom 17. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und der RKS Agrarbeteiligungs GmbH über den Erwerb sämtlicher bislang von der RKS Agrarbeteiligungs GmbH an der TKS Union AG gehaltenen Aktien, der voraussichtlich am 28. Oktober 2013 stattfinden soll, ist die KTG Agrar AG die alleinige Aktionärin der TKS und übt dann einen beherrschenden Einfluss auf diese aus, da sie dann über die Stimmmehrheit in der Hauptversammlung der TKS verfügen wird. Sonstige Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der TKS führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt. - Der Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - E.2b Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses auf Seite 15 und 16 des Wertpapierprospektes wird insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Gesellschaft erwartet, dass ihr bei vollständiger Platzierung aller Teilschuldverschreibungen, sofern die Teilschuldverschreibungen alle zu einem Ausgabebetrag von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung (100 % des Nennbetrags) ausgegeben werden, durch das Angebot Kosten in Höhe von ca. EUR 2,0 Mio. entstehen und ihr demgemäß aus dem Angebot ein maximaler Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 48,0 Mio. zufließt. Sofern die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise zu einem geringeren Ausgabebetrag ausgegeben werden, reduziert sich der Nettoemissionserlös entsprechend. Die Emittentin beabsichtigt, den ihr im Rahmen des Angebots zufließenden Nettoemissionserlös zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Sojuz- Gruppe, zur Rückführung eines Darlehens der KTG Agrar AG sowie zur Schaffung einer Liquiditäts-/ Working Capital-Reserve zu verwenden. Konkret beabsichtigt die TKS, den Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, nach Prioritäten geordnet, zu verwenden:

- 7-1. Weiterreichung des Nettoemissionserlöses im Umfang von ca. EUR 40,0 Mio. als Gesellschafterdarlehen an die Zwischenholdinggesellschaften zum Ausbau des Geschäftsbereichs Schweineaufzucht und -vertrieb durch den Bau weiterer Schweinemastanlagen sowie zur Finanzierung des beabsichtigten Flächenwachstums der Sojuz-Gruppe durch Erwerb von Landwirtschaftsbetrieben und Zukauf von Anbauflächen. 2. Rückzahlung des der TKS von der KTG Agrar AG gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 6,7 Mio. zur Zwischenfinanzierung des Kaufpreises für den Erwerb der 35 %-Anteile an den Zwischenholdinggesellschaften sowie der Erwerbsnebenkosten und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs. 3. Schaffung einer Liquiditäts-/Working Capital-Reserve in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. Im Fall einer nur teilweisen Platzierung der Teilschuldverschreibungen beabsichtigt die Emittentin, anderweit Gesellschafterdarlehen oder sonstiges Fremdkapital aufzunehmen, um die vorstehend genannten Zwecke in voller Höhe finanzieren zu können. Die Emittentin beabsichtigt, den Emissionserlös, soweit er nach bisheriger Planung für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit der Sojuz-Gruppe verwendet wird, im Rahmen von Gesellschafterdarlehen an die russischen Zwischenholdinggesellschaften weiterzureichen. Die russischen Zwischenholdinggesellschaften werden den so erhaltenen Anteil am Emissionserlös auf der Grundlage noch zu fassender Gesellschafterbeschlüsse den operativen Gesellschaften zur Finanzierung der strategischen Ziele entweder durch Darlehen oder im Rahmen von Kapitalerhöhungen zur Verfügung stellen. - In dem Abschnitt I. Zusammenfassung des Prospektes - E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen - Gegenstand des Angebots auf Seite 17 des Wertpapierprospektes werden die ersten beiden Sätze des dritten Absatzes wie folgt neu gefasst: Die Bedienung der Zahlungsverpflichtungen der Emittentin aus der Anleihe erfolgt hauptsächlich aus den Zinseinnahmen, welche sie von den Zwischenholdinggesellschaften aufgrund der im Rahmen der Weiterreichung des Nettoemissionserlöses gewährten Gesellschafterdarlehen erhält, sowie aus den Gewinnen der Betriebsgesellschaften. An diesen Gewinnen der Betriebsgesellschaften partizipiert die Emittentin über die Gewinnausschüttungen der Zwischenholdinggesellschaften an ihre Gesellschafter.

- 8 - - Der Abschnitt II. Risikofaktoren - 1. Unternehmensbezogene Risiken - e) Aufgrund der vorgesehenen Verwendung des Nettoemissionserlöses ist ggf. die Möglichkeit eingeschränkt, den Nettoemissionserlös für Neuinvestitionen zu verwenden. auf Seite 22 des Wertpapierprospektes wird gestrichen und stattdessen durch die folgende Angabe ersetzt: e) - absichtlich freigelassen - - In dem Abschnitt IV. Die Schuldverschreibungen und das Angebot - 2. Rendite und Finanzierung der Zahlungsverpflichtungen auf Seite 44 des Wertpapierprospektes werden die ersten beiden Sätze des dritten Absatzes wie folgt ersetzt: Die Bedienung der Zahlungsverpflichtungen der Emittentin aus der Anleihe erfolgt hauptsächlich aus den Zinseinnahmen, welche sie von den Zwischenholdinggesellschaften aufgrund der im Rahmen der Weiterreichung des Nettoemissionserlöses gewährten Gesellschafterdarlehen erhält, sowie aus den Gewinnen der Betriebsgesellschaften. An diesen Gewinnen der Betriebsgesellschaften partizipiert die Emittentin über die Gewinnausschüttungen der Zwischenholdinggesellschaften an ihre Gesellschafter. - Der Abschnitt IV. Die Schuldverschreibungen und das Angebot - 10. Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses auf Seite 48 und 49 des Wertpapierprospektes wird wie folgt neu gefasst: Die Gesellschaft erwartet, dass ihr bei vollständiger Platzierung aller Teilschuldverschreibungen, sofern die Teilschuldverschreibungen alle zu einem Ausgabebetrag von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung (100 % des Nennbetrags) ausgegeben werden, durch das Angebot Kosten in Höhe von ca. EUR 2,0 Mio. entstehen und ihr demgemäß aus dem Angebot ein maximaler Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 48,0 Mio. zufließt. Sofern die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise zu einem geringeren Ausgabebetrag ausgegeben werden, reduziert sich der Nettoemissionserlös entsprechend. Die Emittentin beabsichtigt, den ihr im Rahmen des Angebots zufließenden Nettoemissionserlös zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Sojuz-Gruppe, zur Rückführung eines Darlehens der KTG Agrar AG sowie zur Schaffung einer Liquiditäts-/Working Capital Reserve zu verwenden. Konkret beabsichtigt die TKS, den Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, nach Prioritäten geordnet, zu verwenden: 1. Weiterreichung des Nettoemissionserlöses im Umfang von ca. EUR 40,0 Mio. als Gesellschafterdarlehen an die Zwischenholdinggesellschaften zum Ausbau

- 9 - des Geschäftsbereichs Schweineaufzucht und -vertrieb durch den Bau weiterer Schweinemastanlagen sowie zur Finanzierung des beabsichtigten Flächenwachstums der Sojuz-Gruppe durch Erwerb von Landwirtschaftsbetrieben und Zukauf von Anbauflächen. 2. Rückzahlung des der TKS von der KTG Agrar AG gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 6,7 Mio. zur Zwischenfinanzierung des Kaufpreises für den Erwerb der 35 %-Anteile an den Zwischenholdinggesellschaften sowie der Erwerbsnebenkosten und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs. 3. Schaffung einer Liquiditäts-/Working Capital Reserve in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. Im Fall einer nur teilweisen Platzierung der Teilschuldverschreibungen beabsichtigt die Emittentin, anderweit Gesellschafterdarlehen oder sonstiges Fremdkapital aufzunehmen, um die vorstehend genannten Zwecke in voller Höhe finanzieren zu können. Die Emittentin beabsichtigt, den Emissionserlös, soweit er nach bisheriger Planung für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit der Sojuz-Gruppe verwendet wird, im Rahmen von Gesellschafterdarlehen an die russischen Zwischenholdinggesellschaften weiterzureichen. Die russischen Zwischenholdinggesellschaften werden den so erhaltenen Anteil am Emissionserlös auf der Grundlage noch zu fassender Gesellschafterbeschlüsse den operativen Gesellschaften zur Finanzierung der strategischen Ziele entweder durch Darlehen oder im Rahmen von Kapitalerhöhungen zur Verfügung stellen. - Der Abschnitt VI. Allgemeine Informationen über die Gesellschaft - 4. Angaben über das Kapital der Gesellschaft auf Seite 65 und 66 des Wertpapierprospektes wird wie folgt neu gefasst: Seit der am 17. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.000.000,00. Es ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

- 10 - - In dem Abschnitt VII. Geschäftstätigkeit der TKS und der Sojuz-Gruppe - 7. Wesentliche Verträge auf Seite 75 des Wertpapierprospektes wird der zweitletzte Satz des ersten Absatzes wie folgt neu gefasst: Zur Zwischenfinanzierung des Anteilserwerbs sowie zur Finanzierung der Nebenkosten dieses Erwerbs und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat die TKS ein Gesellschafterdarlehen von der KTG Agrar AG in Höhe von EUR 6,7 Mio. zu einem marktüblichen Zinssatz für kurzfristige Darlehen erhalten, das spätestens am 31. März 2014 zurückzuzahlen ist. - In dem Abschnitt VII. Geschäftstätigkeit der TKS und der Sojuz-Gruppe - 7. Wesentliche Verträge auf Seite 75 des Wertpapierprospektes werden der zweite Absatz wie nachfolgend angegeben neu gefasst und der letzte Satz des dritten Absatzes gestrichen: Der Kaufpreis für die vorgenannten Darlehensforderungen in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. betrug ca. EUR 11,1 Mio. und diese Kaufpreisforderung wurde von der F.S. FarmCo Limited und der MIFR Holding Limited zur Begleichung eigener Darlehensverbindlichkeiten an die KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH abgetreten. Gemäß der am 14. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH einerseits sowie der TKS Union AG andererseits abgeschlossenen Vereinbarung wurde diese Kaufpreisforderung in eine Darlehensforderung mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge umgewandelt. Seit dem 17. Oktober 2013 ist die KTG Agrar AG alleinige Inhaberin dieser Darlehensforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio., da sie an diesem Tag den bislang der RKS Agrarbeteiligungs GmbH zustehenden Teil der Darlehensforderung erworben hat. - In dem Abschnitt VII. Geschäftstätigkeit der TKS und der Sojuz-Gruppe - 7. Wesentliche Verträge auf Seite 75 des Wertpapierprospektes wird am Ende dieses Abschnittes der folgende Absatz hinzugefügt: Am 17. Oktober 2013 haben die KTG Agrar AG als Darlehensgeberin und die TKS Union AG als Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 20,0 Mio. abgeschlossen. Der Darlehensvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und wurde mit einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge abgeschlossen.

- 11 - - In dem Abschnitt IX. Organe und Hauptaktionäre - 3. Aufsichtsrat auf Seite 91 des Wertpapierprospektes wird der erste Absatz unter der Übersicht mit den Funktionen von Herrn Hofreiter wie folgt neu gefasst: Herr Hofreiter ist Vorstandsmitglied der KTG Agrar AG, die der TKS ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 6,7 Mio. gewährt hat. Des Weiteren steht der KTG Agrar AG eine Darlehensforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. gegenüber der TKS zu. Daher besteht bei Herrn Hofreiter aufgrund der vorgenannten Umstände die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, da er als Vorstandsmitglied der KTG Agrar AG an der vollständigen und möglichst umgehenden Erfüllung der vorstehend aufgeführten Forderungen interessiert ist, als Aufsichtsratsvorsitzender der TKS jedoch möglicherweise kein Interesse an einer unverzüglichen Erfüllung dieser Forderungen hat. - In dem Abschnitt IX. Organe und Hauptaktionäre - 3. Aufsichtsrat auf Seite 92 des Wertpapierprospektes wird der erste Absatz gestrichen. - Der Abschnitt IX. Organe und Hauptaktionäre - 5. Hauptaktionäre auf Seite 93 und 94 des Wertpapierprospektes wird wie folgt neu gefasst: Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft sieht zurzeit folgendermaßen aus: Anzahl der Stückaktien 1.000.000 Aktionär Anzahl der Aktien Anteil der Stimmrechte KTG Agrar AG 500.000 50 % RKS Agrarbeteiligungs GmbH 500.000 50 % Insgesamt 1.000.000 100 % Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Unterschiedliche Stimmrechte bestehen bei der Gesellschaft nicht. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Es bestehen keine mittelbaren oder unmittelbaren Beherrschungsverhältnisse eines Aktionärs an der TKS, da keiner der Aktionäre zurzeit über eine einfache Stimmmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft verfügt. Nach Vollzug des Kaufvertrages vom 17. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und der RKS Agrarbeteiligungs GmbH über den Erwerb sämtlicher bislang von der RKS Agrarbeteiligungs GmbH an der TKS Union AG gehaltenen Aktien, der voraussichtlich am 28. Oktober 2013 stattfinden soll,

- 12 - ist die KTG Agrar AG die alleinige Aktionärin der TKS und übt dann einen beherrschenden Einfluss auf diese aus, da sie dann über die Stimmmehrheit in der Hauptversammlung der TKS verfügen wird. Sonstige Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der TKS führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Vereinbarungen oder Abmachungen mit Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Personen hinsichtlich der Bestellung eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieds bestehen nicht. - In dem Abschnitt Geschäftsgang und Aussichten auf Seite G-1 des Wertpapierprospektes werden der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen und der zweite Absatz wie folgt neu gefasst: Mit Kaufverträgen vom 19. September 2013 hat die TKS jeweils 35 % der Anteile an den Zwischenholdinggesellschaften von der F.S. FarmCo Limited und der MIFR Holding Limited, beide Zypern, zu einem Kaufpreis von insgesamt rund EUR 5,6 Mio. erworben. Die Anteilsübertragungen wurden am 19. September 2013 wirksam, wodurch die TKS ihren Geschäftsbetrieb als Beteiligungs- und Finanzholding aufgenommen hat. Zur Zwischenfinanzierung des Anteilserwerbs sowie zur Finanzierung der Nebenkosten dieses Erwerbs und für Anlaufkosten aus der Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat die TKS ein Gesellschafterdarlehen von der KTG Agrar AG in Höhe von EUR 6,7 Mio. zu einem marktüblichen Zinssatz für kurzfristige Darlehen erhalten, das spätestens am 31. März 2014 zurückzuzahlen ist. Dieses Darlehen soll aus dem Nettoemissionserlös zurückgezahlt werden. Des Weiteren hat die TKS im Rahmen des Anteilserwerbs Darlehensforderungen gegenüber den Zwischenholdinggesellschaften in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio. erworben. Der Kaufpreis für diese Darlehensforderungen betrug insgesamt ca. EUR 11,1 Mio. und diese Kaufpreisforderung wurde von der F.S. FarmCo Limited und der MIFR Holding Limited zur Begleichung eigener Darlehensverbindlichkeiten an die KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH abgetreten. Gemäß der am 14. Oktober 2013 zwischen der KTG Agrar AG und die RKS Agrarbeteiligungs GmbH einerseits sowie der TKS Union AG andererseits abgeschlossenen Vereinbarung wurde diese Kaufpreisforderung in eine Darlehensforderung mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge umgewandelt. Seit dem 17. Oktober 2013 ist die KTG Agrar AG alleinige Inhaberin dieser Darlehensforderung in Höhe von ca. EUR 11,1 Mio., da sie an diesem Tag den bislang der RKS Agrarbeteiligungs GmbH zustehenden Teil der Darlehensforderung erworben hat.

- 13 - Am 17. Oktober 2013 haben die KTG Agrar AG als Darlehensgeberin und die TKS Union AG als Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 20,0 Mio. abgeschlossen. Der Darlehensvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und wurde mit einem marktüblichen Zinssatz für langfristige Darlehensverträge abgeschlossen. Verantwortung, Veröffentlichung und Bereithaltung Die TKS Union AG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Nachtrags und erklärt, dass die darin enthaltenen Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Der Wertpapierprospekt der TKS Union AG vom 27. September 2013 wurde gemäß 14 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WpPG am 9. Oktober 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.tksunion.ag/investor-relations) veröffentlicht. Der Nachtrag Nr. 1 vom 17. Oktober 2013 wird gemäß 16 Abs. 1 Satz 5 i.v.m. 14 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WpPG ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Gedruckte Exemplare des Wertpapierprospekts sowie des Nachtrags Nr. 1 sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft, Poststr. 25, 20354 Hamburg, auf Anfrage kostenlos erhältlich.

TKS Union AG TKS Union AG Poststraße 25 D-20354 Hamburg E-Mail: anleihe@tksunion.ag Internet: www.tksunion.ag