Dienststelle Berliner Feuerwehr, Zentraler Service Informationstechnik Datum 08.11.2016 Telefon 20 800 Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Anlagen: Vordruck Inn 171 a Blatt sonstige Anlagen (z.b. Kopien) Blatt 1. Organisatorische Einordnung des Aufgabenkreises (Arbeitsgebietes): Kapitel/Titel 0565/ Lfd.Nr. des GVPl./Stellenbezeichnung/Vgr. (BesGr., Lgr.) BePo / EG 12 Teil 2 Nr. 11.4, Abteilung/Amt ZS IT A Letzte BAK vom Bewertungsentscheidung vom 2. Beschreibung des Arbeitsgebietes nach dem gültigen GVPl.: Siehe beigefügte Kopien aus dem GVPl., die auch die Stellung des Arbeitsgebietes im Organisationsgefüge des Amtes/Sachgebietes aufzeigt! Neues Arbeitsgebiet Gegenüber der letzten Stellenbewertung eingetretene Änderungen im Arbeitsgebiet - IT- Systemadministrator(in) für das Einsatzleitsystem der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS) im Land Berlin - Leitungs- und Koordinierungsaufgaben als Leiter der Arbeitsgemeinschaft technischen Betriebsdienstes für das ELS der BOS im Land Berlin. - Selbständige Überwachung, Administration und Weiterentwicklung des Einsatzleitsystems (ELS) bestehend aus dem Sprachkommunikationssystem, dem Einsatzleitrechner sowie der Leitstellen- Infrastrukturtechnik. - Einsatz und Pflege von Kontroll- und Überwachungsprogrammen für die Leitstellen- Fachanwendungen. - Technische Planung, Verwaltung und Optimierung der unterschiedlicher IT-Leitstellensysteme. - Mitarbeit bei der Beschreibung von Systemfunktionalitäten, Parametern und Qualitätsanforderungen zur Weiterentwntwicklung des ELS. - Mitarbeit bei der Beschreibung und Weiterentwicklung von Serviceleveln zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit des ELS. - Unterstützung bei der Erstellung von Pflichtenheften für Vergabeverfahren (Ausschreibungen) hohen Schwierigkeitsgrades. - Mitarbeit bei der Erstellung des IT- Sicherheitskonzeptes für das ELS sowie deren konsequente Umsetzung. - Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes sowie der Geheimhaltung. 3. Umfang der Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber folgenden Dienstkräften (Zahl und Gruppe): Mindestens drei Mitarbeiter der Entgeltgruppe 11, Teil II Abschnitt 11.4 TV-L Im Rahmen des Aufgabengebietes gegenüber Mitarbeitern und Beschäftigen der Vertragsfirmen, die für die Berliner Feuerwehr auftragsausführende Arbeiten leisten. Unterschrifts-/Feststellungsbefugnis Feststellung der Richtigkeit im Rahmen des Aufgabengebietes für Lieferung und Leistungen, sowie im Rahmen der durch die GGO 1 ( 65) festgelegten Regelungen.
Funktionsbezeichnung und Bewertung der Stelle der/des unmittelbaren Vorgesetzten Gruppenleiter ELS, A 13S 4. Bemerkungen z.b. besondere Belastungen am Arbeitsplatz Es werden Aufgaben und Funktionen wahrgenommen, die durch das Arbeiten an ständig in Betrieb befindlichen datenverarbeitenden Anlagen und Verfahren, ein in besonders hohem Maß an verantwortungsvolles und sorgfältiges Handeln erfordern. Die Bedeutung für den Dienstbetrieb der BOS- Organisationen im Land Berlin bedingt die Bereitschaft ggf. an einer noch einzurichtenden Rufbereitschaft oder einem Schichtdienst teilzunehmen. Arbeiten in Stress-Situationen. 5. Benötigte Fachkenntnisse und Fähigkeiten Die im Aufgabenkreis zu erledigenden Arbeitsvorgänge sind mit den Arbeitsleistungen, den Arbeitsergebnissen und den hierfür jeweils benötigten Fachkenntnissen und Fähigkeiten der Anlage Vordruck Inn 171 a zu entnehmen! Art, Ort und Dauer der Grundausbildung, Spezialausbildung, Weiterbildung, Erwerb von Erfahrungswissen usw. Fachkenntnisse: - Für die Tätigkeit als Beschäftige(r) in der IT-Systemtechnik ist eine abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Bacherlor oder vergleichbar) oder nachgewiesene gleichwertige Fähigkeiten oder Erfahrungen in unterschiedlichen IT- Bereichen notwendig. - Kenntnisse in servergestützten Informationsnetzen. - Fundierte Kenntnisse über Arbeitsplatzcomputer (APC), Serversysteme, Lokale Netze (LAN), aktuelle Anwendungssoftware (Office - Systeme, Kommunikationssoftware, Bürokommunikation etc.), Datenschutz und Datensicherheit, sowie Archivierungssysteme, Datenbanken und grafische Informationssysteme. - Beherrschung der gängigen Betriebssysteme, systemnaher Software und Hardwarekomponenten. - Kenntnis und sichere Anwendung der rechtlichen Aspekte des IT - Einsatzes (Ergonomie, UVV, einschlägige Regelwerke). Spezielle Kenntnisse: - Fundierte Kenntnisse in der Funktionalität und Administration von Datenbanken, deren Replikations- und Sicherungsverfahren insbesondere SQL-Datenbanken - Praktische Fähigkeiten für die Installation von Hardware- und Netzwerkkomponenten. - Erfahrung in der Fehlersuche über verschiedene DV-Systeme und lokale Netze hinweg. - Gute Kenntnisse der APC- und Server - Hardware - Gute Kenntnisse über Schnittstellen. - Beherrschung der diversen Administrationstools - Kenntnisse in der Administration von Servern, Bridges, Routern und Gateways und anderer Kommunikations und/oder Netzwerkkomponenten. - Kenntnisse der IT- Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzgesetzen. Sonstige Fähigkeiten und Anforderungen: Die Aufgabenerledigung ist serviceorientiert, erfordert Flexibilität hinsichtlich Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowohl bei dem Anfall der täglichen Arbeit als auch bei Projektarbeit innerhalb der gesetzlichen Regelungen und setzt eine hohe Belastbarkeit voraus. Die Bereitschaft zur Rufbereitschaft und/ oder Schichtdienst ist erforderlich. Große Selbständigkeit, gute Auffassungsgabe, technisches Verständnis. Zielorientierte, kooperative Arbeitsweise, Teamfähigkeit. Unabdingbar sind ferner Teamfähigkeit und soziale Kompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit. Weiterhin ist der Führerschein Klasse B (alt: 3) notwendig. Aufgestellt: Geprüft: Kenntnis genommen: Büroleitung Personalwirtschaftsstelle Stelleninhaber/in
1 a) Leitungs- und Koordinierungsaufgaben der Arbeitsgemeinschaft des technischen Betriebsdienstes für die IT- Systemadministration des ELS Das ELS besteht aus einer Vielzahl von verschiedenen Arten von Servern, Komponenten der Datennetze und Kommunikationsschnittstellen die miteinander zu verbinden und in physikalische, virtuelle und logische DV-Netze zu gliedern und zu strukturieren sind. Zu diesem Zweck müssen die einzelnen Komponenten installiert und über die erforderlichen Systemeinstellungen administriert werden. Die für die o.g. Komponenten benötigte Betriebssoftware ist zu installieren, zu verwalten sowie auf dem jeweils aktuellen technischen Stand zu halten. Sofern diese komplexen Aufgaben als Fremdleistung vergeben wurden, müssen die erforderlichen Funktionsprüfungen und Abnahmen vorgenommen werden. Dabei können die einzelnen Fachanwendungen der BOS- Organisationen hinsichtlich Verfügbarkeit (z.b. unterbrechungsfrei, Rund um die Uhr), Anzahl der Teilnehmer, Stufung der Zugriffsberechtigungen, Komplexität der Fachaufgabe unterschiedliche Vorgaben haben. Ständige Kontrolle der laufenden Verfahren hinsichtlich Verfügbarkeit, Auslastung, Antwortzeitverhalten, Betriebssicherheit, Benutzerverwaltung, etc.. Erstellen von Dienstplänen zur Sicherstellung des technischen Betriebsdienstes. Organisatorisches und fachliches Anleiten des zugewiesenen Personals des technischen Betriebsdienstes. Erstellen von regelmäßigen technischen Reports zur Qualitätssicherung (Umsetzung der Servicelevel). Sicherstellen der Betriebsfähigkeit der verschiedenen IT-Verfahren Mitarbeit bei Tests und Einführung neuer Software-Releases der verschiedenen Anwendungen und Hardware-Komponenten Realisierung von Datensicherungskonzepten Unterstützung der örtlichen Anwendungsbetreuer, insbesondere bezüglich Datenschutz und Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung. Hinsichtlich der Kommunikationsbeziehungen sind Insellösungen, geschlossene Benutzergruppen, in Fachschalen gruppierte Gemeinschaftslösungen, Teilnehmer an der allgemeinen Bürokommunikation, interne, mit Fachanwendungen des Landes und mit öffentlichen Netzen verbundene Systeme zu betreuen und gegeneinander abzugrenzen. Da die durchzuführenden Arbeiten überwiegend während des laufenden Echtbetriebes durchgeführt werden müssen, sind sehr gute, fundierte Kenntnisse über Endgeräte, Server, LAN, WAN, MAN und die verschiedensten Ausprägungen der behördenweiten und öffentlichen Netze erforderlich. Die Beherrschung der gängigen Betriebssysteme, systemnahen Software und der damit korrespondierenden Hardwarekomponenten ist unverzichtbar. Aktuelle Anwendungssoftware muss in soweit beherrscht werden, dass sie für den eigenen Gebrauch und für die Durchführung von Funktionskontrollen oder zur Fehlereingrenzung beim Anwender eindeutig beurteilt werden kann. 60 %
2 a) Mitarbeit bei der Entwicklung von Einsatzstrategien zum Einsatz von IT-Anwendungen für die verschiedenen taktischen und operativen BOS- Aufgaben. Entwicklung von Konzepten und Organisation für IT-basierte, mehrplatzfähige Fachanwendungen unter Einbeziehung von IST-Analysen, Auswertung von Untersuchungsergebnissen, Hard- und Softwarekonzepten, Dienstleistungsangeboten, Festlegung von Schnittstellen, Datenhaltung und -sicherung, Sicherheitsaspekten. Auf der Basis der aus den ermittelten Eckwerten und der zu lösenden Fachaufgabe resultierenden SOLL-Konzeptes sind mit den zukünftigen Nutzern Dienstgüte und Servicelevel abzustimmen Bestehende Lasten- und Pflichtenhefte Die ausschreibungsfähigen Unterlagen zu erstellen und gegebenenfalls den Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Der Anwender/Auftraggeber ist bei der Durchführung der Ausschreibung, Bearbeitung eingehender Angebote, der Auswahl bis hin zur Zuschlagserteilung einzubinden. Weiterhin sind Test- und Abnahmekriterien für beauftragte IT-Maßnahmen auszuarbeiten und der Nutzer, sowie sonstige zuständige Stellen an den Teil- und/oder Schlussabnahmen zu beteiligen. Für die Übergabe an den Betrieb sind die erforderlichen Dokumentationen, Benutzerhandbücher und zu regelnde Verfahrensabläufe rechtzeitig abgestimmt bereitzustellen und auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Ein ständiger Kontakt mit dem notwendigen Informationsaustausch zum Anwender, Hard- und Softwarelieferanten bzw. realisierenden Firmen ist herzustellen und aufrechtzuerhalten. Das wegen der großen Auswahlmöglichkeiten an Hard- und Software erforderliche IT-Wissen muss flexibel für die Belange der einzelnen Fachbereiche eingesetzt werden. Hierbei ist insbesondere durch Setzen bzw. Berücksichtigen von Hausstandards großer Wert auf die weitgehende Vereinheitlichung zu legen. Erfahrungen in der Aufstellung von IST-Analysen, SOLL- Konzepten und bei der Ausarbeitung von Pflichtenheften und Ausschreibungsunterlagen. Solide Kenntnisse im Haushaltsund Vergaberecht. Es werden hohe Anforderungen an die Flexibilität und Selbständigkeit des Stelleninhabers gestellt, da ein großer Teil der Aufgaben vor Ort unter hohem Zeitdruck durchgeführt werden muss. 20%
3 a) Mitarbeit bei der Analyse des Bedarfs und der diesbezüglichen technologischen Entwicklungen für die zu bearbeitenden Teilbereiche. Analyse neuer technischer Entwicklungen und Trends des IT- Marktes hinsichtlich ihrer Eignung für die BOS. Analyse der Verwendungsmöglichkeiten inhaltlicher Standards in einzelnen IT-Vorhaben. Analyse der Entwicklungen und Trends in Systemhäusern und Fachinstitutionen (Normungsgremien, Prüfinstitute etc.) Dazu ist es notwendig den Kontakt zu den einschlägigen Firmen und Gremien zu suchen und zu halten. Weiterhin ist das Lesen von Fachliteratur und die ständige Bereitschaft zur Fortbildung für diese Aufgabe unabdingbar. 20% Die Tätigkeiten zu Lfd. Nr. 1-3 erfordern eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung, weil die Vielfalt der Probleme schwieriger und zusammenhängender Aufgabenbereiche ein weittestgehendes selbständiges und verantwortliches Handeln unter Einsatz von sehr speziellem Fachwissen erfordert. Diese Voraussetzungen können auch durch eine langjährige praktische Erfahrung erfüllt sein. 1 ) Soweit Funktionen (s. Tz. 2. 12. Der AV zum 37. ÄTV zum BAT) insgesamt bewertet werden, entfällt die Unterteilung nach Arbeitsvorgängen; es ist lediglich die Funktion zu beschreiben und die Zahl der Mitarbeiter anzugeben, ggf. nach Besoldungsgruppen, Vergütungsgruppen, Lohngruppen, Arbeitsvorgänge sind jedoch aufzuführen, wenn der Antrag darauf gestützt ist, dass nunmehr die Basisfunktion einer höherwertigen Berufstätigkeit erfüllt wird. 2 ) Beschreibung der Arbeitsleistungen eines Arbeitsvorgangs. 3 ) Zu wählen ist ein einheitlicher repräsentativer Zeitraum (s. Tz. 2.4.4 der AV zum 37. ÄTV). 4 ) Bezogen auf das gesamte Arbeitsgebiet des Angestellten. 5 ) Genaue Angaben von Bestimmungen aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Arbeitsanweisungen, von Fachliteratur, von Spezialkenntnissen, Erfahrungswissen usw.. Soweit Fachkennntisse oder Fähigkeiten sich auf mehrere Arbeitsvorgänge beziehen, genügen entsprechende Hinweise.