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Transkript:

I. Einführung II. Prozessgrundsätze III. Prozessvoraussetzungen IV. Parteien V. Beweisrecht VI. Verfahren in erster Instanz VII. Rechtsmittel VIII. Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage IX. Zwangsvollstreckung X. Einstweiliger Rechtsschutz XI. Internationales Zivilprozessrecht Seite 218

Allgemeines Begriff des Rechtsmittels Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung, die einem Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht (vollständig) stattgibt gerichtet auf Aufhebung oder Abänderung der Entscheidung («ordentliche») Rechtsmittel der ZPO Berufung (gegen erstinstanzliche Urteile) Revision (gegen Urteile des Berufungsgerichts) Rekurs (gegen Beschlüsse) Revisionsrekurs (gegen abändernde oder bestätigende Beschlüsse des Rekursgerichts im Rekursverfahren) Seite 219

Allgemeines Ausschluss der formellen Rechtskraft (Unabänderlichkeit) aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt): Ausschluss der materiellen Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bei Berufung ( 436 ZPO) und Revision ( 474 Abs. 3 ZPO) grundsätzlich nicht bei Rekurs ( 492 Abs. 1 ZPO) aufsteigende Wirkung (Devolutiveffekt) Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht Zweiseitigkeit rechtliches Gehör für beide Parteien im Rechtsmittelverfahren Seite 220

Besondere Prozessvoraussetzungen Überblick Statthaftigkeit Rechtsmittellegitimation Rechtzeitigkeit Nichtvorliegen eines Rechtsmittelverzichts oder einer Rechtsmittelrücknahme Beschwer Form- und Inhaltserfordernisse Seite 221

Besondere Prozessvoraussetzungen Statthaftigkeit Anfechtbarkeit der Entscheidung durch das gewählte Rechtsmittel (geeignetes Anfechtungsobjekt) bei Konkurrenz von Rechtsbehelfen: Wahlrecht der Partei; Häufung möglich unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels schadet nicht ( 431 Abs. 2 ZPO) unrichtige Rechtsbelehrung eröffnet gesetzlich versagten Rechtsmittelzug nicht (LES 2007, 34; OGH 08 CG.2008.3) Seite 222

Besondere Prozessvoraussetzungen Rechtsmittellegitimation bei Entscheidungen in der Hauptsache o Parteien o Nebenintervenient im Rahmen von 19 f. ZPO bei Zwischenstreitigkeiten: auch Personen, o denen ein Antragsrecht zusteht, oder o denen ein Handlungs- oder Leistungsbefehl erteilt wird, oder o denen ein gesetzlicher Anspruch gewährt wird Dritte, die von (möglichen) Entscheidungswirkungen betroffen sind? Seite 223

Besondere Prozessvoraussetzungen Rechtzeitigkeit Berufungs- und Revisionsfrist: vier Wochen ( 434 Abs. 1, 474 Abs. 2 ZPO) Rekursfrist: 14 Tage ( 489 Abs. 1 ZPO) Rechtsmittelfristen sind Notfristen (d.h. unerstreckbar) Beginn: mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung ( 434 Abs. 2, 489 Abs. 2 ZPO) (im Bagatellverfahren mit Verkündigung, falls beide Parteien anwesend waren) Seite 224

Besondere Prozessvoraussetzungen Rechtzeitigkeit (Fortsetzung) Postenlauf zählt nicht mit ( 126 Abs. 3 ZPO) bei Adressierung an unrichtiges Gericht ist aber Einlangen beim zuständigen (d.h. beim Landgericht) massgeblich (Ausnahme: falsche Rechtsmittelbelehrung, 416a Abs. 4 ZPO) fristwahrende Wirkung von Telefax und E-Mail (StGH 2009/208) bei Versäumung der Rechtsmittelfrist: ggf. Wiedereinsetzung Seite 225

Besondere Prozessvoraussetzungen Einmaligkeit des Rechtsmittels (Rspr.) Rechtsmittelbefugnis ist mit Einbringung des das Rechtsmittel enthaltenden Schriftsatzes konsumiert keine nachfolgenden Ergänzungen oder Mitteilungen (LES 2009,167; OGH 06 CG.2011.205) Seite 226

Besondere Prozessvoraussetzungen kein Rechtsmittelverzicht (vor Erhebung des Rechtsmittels) Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts nach Erlass der Entscheidung nicht von Zustimmung des Gegners abhängig ( 442 Abs. 2 ZPO) keine Rechtsmittelzurücknahme (nach Erhebung des Rechtsmittels) Zurücknahme der Berufung bis zum Schluss der mündlichen Berufungsverhandlung ( 454 Abs. 1 ZPO) Seite 227

Besondere Prozessvoraussetzungen Beschwer besondere Form des Rechtsschutzinteresses als Voraussetzung der Rechtsmittelzulässigkeit Beeinträchtigung des Rechtsmittelwerbers in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung formelle Beschwer: Abweichung der Entscheidung vom Antrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil materielle Beschwer: Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung (grundsätzlich nur massgeblich, wenn kein Sachantrag des Rechtsmittelwerbers vorlag) h.m.: keine Beschwer durch die Gründe Seite 228

Besondere Prozessvoraussetzungen Formerfordernisse allgemeine Erfordernisse eines Schriftsatzes ( 75 ff. ZPO) Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung ( 437 Abs. 1 Ziff. 1, 475 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO) unrichtige Bezeichnung unerheblich, wenn Begehren deutlich erkennbar ( 431 Abs. 2 ZPO) Seite 229

Besondere Prozessvoraussetzungen Inhaltserfordernisse Erklärung, inwieweit die Entscheidung angefochten wird (Anfechtungserklärung) ( 437 Abs. 1 Ziff. 2, 475 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO) bestimmte kurze Bezeichnung der Anfechtungsgründe ( 437 Abs. 1 Ziff. 2, 475 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO) Erklärung, ob Aufhebung oder Abänderung und welche beantragt werde (Anfechungsantrag) ( 437 Abs. 1 Ziff. 2, 475 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO) Seite 230

Besondere Prozessvoraussetzungen allgemeine Rechtsmittelbeschränkungen Überprüfbarkeit nur von Gerichts-, nicht von Parteifehlern Verbot der reformatio in peius (ergibt sich aus Antragsprinzip; Abänderung zu Gunsten des Rechtsmittelgegners nur, wenn er selbst ein Rechtsmittel erhoben hat; Ausnahme bei Nichtigkeitsgründen) Neuerungsverbot (beschränkte) Neuerungserlaubnis im Berufungsverfahren im Revisionsverfahren neue Tatsachen und Beweise nur zur Geltendmachung/Widerlegung von Nichtigkeitsgründen oder Verfahrensmängeln Seite 231

Rechtsmittelentscheidung Zurückweisung/Verwerfung bei Unzulässigkeit reformatorische Entscheidung Entscheidung des Rechtsmittelgerichts in der Sache selbst kassatorische Entscheidung Aufhebung und Zurückweisung an die Unterinstanz Seite 232

Form der Rechtsmittelentscheidung Urteil (bei Entscheidung der Rechtsmittelinstanz in der Sache selbst über eine Berufung/Revision) Bestätigung des unterinstanzlichen Urteils bei unbegründeter Berufung Stattgebung und Abänderung der Entscheidung Seite 233

Form der Rechtsmittelentscheidung Beschluss Zurückweisung des Rechtsmittels als unzulässig Aufhebung der Entscheidung und des vorinstanzlichen Verfahrens wegen Verfahrensmängeln (ggf. auch Zurückweisung der Klage) Abweisung des auf Nichtigkeitsgründe gestützten Rechtsmittels jede Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss Seite 234

Berufung Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile ( 431 Abs. 1 ZPO) Verfahrensfehler und Entscheidungsfehler (inhaltliche Fehler) «Neuverhandlungsgrundsatz» ( 432 ZPO) beschränktes Rechtsmittel: Bindung an Berufungserklärung, Berufungsgründe und Berufungsantrag Neuerungserlaubnis in Berufungsschrift und Berufungsantwort ( 432, 452 ZPO) Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Kostensanktion oder Mutwillensstrafe bei Verschleppungsabsicht ( 452 Abs. 3 ZPO) Seite 235

Berufungsgründe (Überblick) Verfahrensfehler Nichtigkeitsgründe sonstige Verfahrensmängel Entscheidungsfehler unrichtige Tatsachenfeststellung unrichtige rechtliche Beurteilung Beschränkung der Berufungsgründe in Bagatellsachen: 470 i.v.m. 472 ZPO Seite 236

Nichtigkeitsgründe besonders schwerwiegende Verfahrensfehler führen nicht zur Wirkungslosigkeit der Entscheidung, sondern nur zur Anfechtbarkeit von Amts wegen wahrzunehmen (Voraussetzung: Berufung zulässig) absolute Wirkung (keine Prüfung des Einflusses auf Richtigkeit der Entscheidung) h.m.: Aufzählung in 446 ZPO nicht erschöpfend auch: Mängel, für die an anderer Stelle entsprechende Sanktionen vorgesehen sind auch: Verfahrensmängel, deren Gewicht jenem der ausdrücklich geregelten Nichtigkeitsgründe gleichkommt Seite 237

Nichtigkeitsgründe Grundvoraussetzungen zivilgerichtlicher Entscheidungsgewalt Teilnahme eines ausgeschlossenen (oder rechtskräftig abgelehnten) Richters ( 446 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO) vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung ( 446 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO) unprorogable Unzuständigkeit ( 446 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO) Unzulässigkeit des Rechtswegs ( 446 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO) Verstoss gegen die Dispositionsmaxime ( 405 ZPO) (str.) Seite 238

Nichtigkeitsgründe Grundvoraussetzungen für die Prozessteilnahme der Parteien mangelnde Parteifähigkeit mangelnde Prozessfähigkeit, mangelnde Vertretung im Prozess bzw. Mangel der notwendigen gesetzlichen Vertretung ( 446 Abs. 1 Ziff. 5 ZPO) Verstoss gegen das Zweiparteiensystem (Identität von Kläger und Beklagtem) mangelnde Vollmacht des Einschreiters ( 37 ZPO) Seite 239

Nichtigkeitsgründe Grundvoraussetzungen für die Fairness des Verfahrens Entzug des rechtlichen Gehörs (insbesondere durch Unterlassung der Zustellung) ( 446 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO); vgl. auch StGH LES 2007, 420 ungerechtfertigter Ausschluss der Volksöffentlichkeit ( 446 Abs. 1 Ziff. 7 ZPO) Verletzung der Mündlichkeit durch Entgegennahme von Protokollentwürfen ( 446 Abs. 1 Ziff. 8 ZPO) mangelnde Überprüfbarkeit des Urteils, Widersprüchlichkeit des Urteils, (gänzliches) Fehlen von Entscheidungsgründen ( 446 Abs. 1 Ziff. 9 ZPO) Seite 240

Nichtigkeitsgründe Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Anspruchs Missachtung der Streitanhängigkeit ( 251 Abs. 2 ZPO) Missachtung der Rechtskraft ( 251 Abs. 2 ZPO) Missachtung der Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht ( 245 Abs. 4 ZPO) Seite 241

Sonstige wesentliche Verfahrensmängel ( 465 ZPO) (weniger schwerwiegende) Verstösse gegen Prozessrecht nicht von Amts wegen wahrzunehmen (ausdrückliche Rüge erforderlich) keine absolute Wirkung (Erfordernis der Relevanz des Mangels) Mangel muss (abstrakt) geeignet gewesen sein, die Unrichtigkeit der Entscheidung herbeizuführen Seite 242

Sonstige wesentliche Verfahrensmängel ( 465 ZPO) Verfahrensmangel, der eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache zu hindern geeignet war ( 465 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO) («primärer Verfahrensmangel») z.b. Nichtaufnahme beantragter Beweismittel z.b. Verstoss gegen richterliche Prozessleitungspflicht z.b. Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes Seite 243

Sonstige wesentliche Verfahrensmängel ( 465 ZPO) unvollständige Erledigung der Sachanträge ( 465 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO) Konkurrenz mit Urteilsergänzungsantrag unvollständige Sachverhaltsfeststellung als Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung ( 465 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO) («sekundärer Verfahrensmangel») Seite 244

Unrichtige Sachverhaltsfeststellung Aktenwidrigkeit (Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Übernahme des Akteninhalts) unrichtige Beweiswürdigung unrichtige Anwendung von Erfahrungssätzen Geltendmachung der Unrichtigkeit von Sachverhaltsfeststellungen unter Berufung auf neue Tatsachen und Beweise ( 437 Abs. 3 ZPO) Seite 245

Unrichtige rechtliche Beurteilung unrichtige Ermittlung der anzuwendenden Rechtsnorm unrichtige Auslegung der Rechtsnorm unrichtige Subsumtion hinreichend deutliche Ausführung des Berufungsgrundes erforderlich; wenn gegeben: rechtliche Beurteilung nach jeder Richtung (ohne Bindung an die Rechtsansicht des Berufungswerbers) zu prüfen Seite 246

Bagatellberufung in Bagatellsachen (Streitwert bis CHF 1000) Berufung nur wegen Nichtigkeit wesentlicher Verfahrensmängel Aktenwidrigkeit unrichtiger rechtlicher Beurteilung ( 470 i.v.m. 472 ZPO) Seite 247

Berufungsverfahren Erhebung der Berufung (beim Landgericht) ( 435 ff. ZPO) oder Überreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes (Berufungsschrift) Erklärung zu gerichtlichem Protokoll Zurückweisung verspäteter Berufungen durch das Landgericht ( 438 Abs. 1 ZPO) Seite 248

Berufungsverfahren Inhalt der Berufung ( 437 ZPO) allgemeine Erfordernisse eines vorbereitenden Schriftsatzes Bezeichnung des angefochtenen Urteils Berufungserklärung, Berufungsgründe, Berufungsantrag Tatsachen und Beweismittel zum Beweis der Berufungsgründe fakultativ: kurze Rechtsausführung; Darlegung von Tatsachen und Beweisen Seite 249

Berufungsverfahren Berufungsbeantwortung ( 438 Abs. 2 ZPO) vorbereitender Schriftsatz oder Erklärung zu Protokoll Notfrist: vier Wochen Zweck: Widerlegung der Berufungsgründe (nicht: eigenständige Bekämpfung der Entscheidung) neue Tatsachen und Beweise zur Widerlegung der Berufungsgründe: bei sonstigem Ausschluss in Berufungsbeantwortung vorzubringen nach Einlangen der Berufungsbeantwortung (oder ungenütztem Fristablauf): Vorlage der Berufungsschrift, der Berufungsbeantwortung, der Akten und Zustellnachweise an das Obergericht Seite 250

Vorverfahren vor dem Berufungsgericht Prüfung der Zulässigkeit der Berufung Wahrnehmung von Nichtigkeitsgründen Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung durch Beschluss (ggf. nach Vorerhebungen) Seite 251

Erledigung im Vorverfahren Unzulässigkeit der Berufung verspätete Berufung fehlende Bezeichnung des angefochtenen Urteils fehlender Berufungsantrag fehlende Anführung der Berufungsgründe Anfechtung eines Versäumungsurteils, weil keine Säumnis vorgelegen habe Berufung wegen Nichtigkeit oder amtswegige Wahrnehmung der Nichtigkeit Anfechtung des in das Urteil aufgenommenen Anspruchs über Einrede der Unzuständigkeit, Streitanhängigkeit, Rechtskraft Seite 252

Hauptverfahren vor dem Berufungsgericht Prüfung sonstiger Verfahrensmängel Prüfung der Unrichtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen Prüfung der Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung Aufgreifen im Vorverfahren nicht wahrgenommener Mängel von Zulässigkeitsvoraussetzungen Aufgreifen im Vorverfahren nicht wahrgenommener Nichtigkeitsgründe Seite 253

Berufungsverhandlung Möglichkeit des Verzichts der Parteien (nicht bindend) ( 449 ZPO) Termin: grundsätzlich ca. 14 Tage zwischen Vorladung und Verhandlung ( 450 Abs. 1 ZPO) Rücknahme der Berufung möglich bis Schluss der mündlichen Berufungsverhandlung ( 454 ZPO) Erweiterung/Ersetzung der Berufungsanträge oder Berufungsgründe: mit Einwilligung oder bei rügelosem Verhandeln des Gegners ( 453 Abs. 1 und 2 ZPO) keine Klageänderung im Berufungsverfahren ( 453 Abs. 3 ZPO) Seite 254

Berufungsverhandlung neue Ansprüche und Einreden: in den Grenzen der Berufungsanträge und Berufungsgründe ( 452 Abs. 1 ZPO) neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, Tatsachen und Beweise: wenn vorher in Berufungsschrift/Berufungsbeantwortung dem Gegner mitgeteilt ( 452 Abs. 2 ZPO) Zurückweisung verspäteten Vorbringens ( 452 Abs. 3 ZPO) Seite 255

Berufungsverhandlung Ablauf ( 456 ZPO) Aufruf der Sache Vortrag des Berichterstatters Verlesung der Anträge der Parteien und des betroffenen Teils des Urteils, ggf. auch des Verhandlungsprotokolls Vorträge der Parteien Beweisaufnahme Beratung des Senats und Entscheidung Verhandlung und Entscheidung auch bei Ausbleiben einer Partei oder beider ( 461 ZPO) Seite 256

Entscheidung des Berufungsgerichts mit Beschluss Zurückweisung der Berufung als unzulässig Aufhebung des Urteils und des Verfahrens erster Instanz als nichtig und Zurückweisung an das Landgericht oder Zurückweisung der Klage Verwerfung bei Nichtvorliegen der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe Aufhebung des Urteils wegen eines Verfahrensmangels und Zurückweisung an das Landgericht mit Urteil (bestätigend oder abändernd) in allen anderen Fällen Seite 257

Entscheidung des Berufungsgerichts kassatorische oder reformatorische Entscheidung bei Verfahrensmängeln Nichtigkeitsgründe: zwingend Aufhebung der Entscheidung ( 447 ZPO) sonstige Verfahrensmängel o primär Aufhebung und Zurückweisung an Erstgericht ( 465 Abs. 1 ZPO) o nach Ermessen: Entscheidung des Obergerichts in der Sache selbst, ggf. nach Verhandlungsergänzung ( 465 Abs. 3 ZPO) bei übereinstimmendem Antrag der Parteien wenn nach Ermessen des Gerichts geeignet, Erledigung zu beschleunigen oder erheblichen Kostenaufwand zu vermeiden Seite 258

Entscheidung des Berufungsgerichts bei Aufhebung und Zurückweisung: Bindung des Landgerichts an rechtliche Beurteilung, von welcher Berufungsgericht bei seinem Beschluss ausgegangen ist ( 468 Abs. 2 ZPO) Seite 259

Revision Rechtsmittel gegen Urteile des Appellationsgerichts ( 471 Abs. 1 ZPO) unzulässig in Bagatellsachen ( 471 Abs. 2 ZPO) beschränktes Rechtsmittel (grundsätzlich) auf Rechtsprüfung beschränkt (Ausnahme: Aktenwidrigkeit) Prüfung in den Grenzen der Revisionsanträge ( 473 Abs. 1 ZPO) Neuerungsverbot; neue Tatsachen oder Beweismittel nur zur Unterstützung oder Bekämpfung der Behauptung von Nichtigkeitsgründen und wesentlichen Verfahrensmängeln ( 473 Abs. 2 ZPO) Seite 260

Revisionsgründe Nichtigkeit des Berufungsurteils sonstige wesentliche Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die eine erschöpfende Erörterung und gründliche Behandlung der Streitsache zu hindern geeignet war Aktenwidrigkeit des Berufungsurteils unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Appellationsgericht Seite 261

Wahrnehmung erstinstanzlicher Mängel vor OGH Nichtigkeitsgründe, die im Berufungsverfahren nicht geltend gemacht/wahrgenommen wurden: Geltendmachung im Revisionsverfahren zulässig Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht verneint wurde: keine Geltendmachung im Revisionsverfahren? Geltendmachung zulässig bei Verletzung des rechtlichen Gehörs: StGH LES 2007, 420 Seite 262

Wahrnehmung erstinstanzlicher Mängel vor OGH Heilung sonstiger Verfahrensmängel der ersten Instanz, die vor Berufungsgericht nicht geltend gemacht wurden unzutreffende Verneinung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels durch Berufungsgericht: Mangelhaftigkeit der Berufungsentscheidung? Nachholung einer im Berufungsverfahren unterbliebenen Rechtsrüge in der Revision? Seite 263

Unterscheidung von Rechts- und Tatfragen Rechtsfragen Anwendung einer Rechtsnorm einschliesslich der dafür notwendig vorausgesetzten Erfahrungssätze und allgemeinen Rechtsbegriffe rechtliche Schlussfolgerungen aus festgestelltem Sachverhalt Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe Auslegung eines Urkundeninhalts Seite 264

Unterscheidung von Rechts- und Tatfragen Tatfragen Feststellung der den Sachverhalt bildenden Tatsachen Beweiswürdigung Schlussfolgerungen auf Tatsachen aufgrund von Erfahrungssätzen Seite 265

Revisionsverfahren subsidiäre Anwendbarkeit der Bestimmungen über Berufungsverfahren ( 482 ZPO) Einbringung der Revisionsschrift oder Erklärung zu Protokoll beim Landgericht ( 474 Abs. 1 ZPO) Zurückweisung verspäteter Revision durch Landgericht ( 476 Abs. 1 ZPO) Seite 266

Revisionsverfahren Inhalt der Revisionsschrift ( 475 ZPO) allgemeine Erfordernisse eines Schriftsatzes Bezeichnung des angefochtenen Urteils Revisionserklärung, Revisionsgründe, Revisionsantrag Tatsachen und Beweismittel zum Beweis der Revisionsgründe bei Revision wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung Darlegung der Gründe, aus denen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint Seite 267

Revisionsverfahren Revisionsbeantwortung ( 476 Abs. 2 4 ZPO) schriftlich oder zu Protokoll Notfrist: vier Wochen Zweck: Widerlegung der Revisionsgründe (nicht: eigenständige Bekämpfung der Entscheidung) neue Tatsachen und Beweise zur Widerlegung der Revisionsgründe: bei sonstigem Ausschluss in Revisionsbeantwortung vorzubringen nach Einlangen der Revisionsbeantwortung (oder ungenütztem Fristablauf): Vorlage der erstinstanzlichen Akten an das Obergericht, das diese nach Anschluss der berufungsgerichtlichen Akten an den OGH weiterleitet Seite 268

Revisionsverfahren Verfahren vor dem OGH grundsätzlich Aktenverfahren: Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung ohne vorangehende mündliche Verhandlung ( 478 Abs. 1 ZPO) Anordnung einer mündlichen Verhandlung ( 478 Abs. 2 ZPO) Seite 269

Revisionsentscheidung Beschluss Zurückweisung (Verwerfung) bei Unzulässigkeit Verwerfung bei Nichtvorliegen der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe Aufhebung und Zurückverweisung an das Obergericht oder Landgericht bei Nichtigkeitsgründen oder Verfahrensmängeln, die neue Verhandlung erforderlich machen Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückweisung der Klage bei einer die Klage betreffenden Nichtigkeit Seite 270

Revisionsentscheidung Urteil Bestätigung des Berufungsurteils Abänderung des Berufungsurteils Bei Aufhebung und Zurückverweisung: Bindung des Erst- bzw. Berufungsgerichts an die Rechtsansicht des OGH Seite 271

Rekurs Rechtsmittel gegen Beschlüsse selbständige Anfechtung: statthaft, soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen ( 483 Abs. 1 ZPO) bei Ausschluss eines abgesonderten Rechtsmittels gegen einen Beschluss: Bekämpfung mit dem gegen die nächstfolgende anfechtbare Entscheidung eingebrachten Rechtsmittel ( 484 ZPO) (vorbehaltener Rekurs) unanfechtbare Beschlüsse (z.b. 153, 291 Abs. 2, 349 Abs. 2, 366 Abs. 2 ZPO) Rekursbeschränkungen im Bagatellverfahren ( 485 ZPO) Seite 272

Rekurs Rekursgründe Nichtigkeitsgründe ( 483 Abs. 2 ZPO) alle weiteren Revisionsgründe unrichtige Tatsachenfeststellung: nur soweit Überprüfung in reinem Aktenverfahren möglich (Urkunden, Gutachten) Seite 273

Rekursverfahren Einbringung der Rekursschrift oder Erklärung zu Protokoll beim Landgericht ( 488 Abs. 1 ZPO) Inhalt der Rekursschrift allgemeine Schriftsatzerfordernisse Rekursantrag? Rekursgründe? bei Anfechtung wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung: Darlegung der Gründe für Unrichtigkeit ( 488 Abs. 2 ZPO) Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens Seite 274

Rekursverfahren unzulässige und verspätete Rekurse: Zurückweisung durch das Erstgericht ( 491 ZPO) Selbststattgebung durch das Erstgericht Rekurse betreffend Verfahrenshilfe, Strafverfügungen und prozessleitende Beschlüsse Beschlüsse, mit denen ein Antrag ohne Anhörung des Gegners zurück- oder abgewiesen wurde in allen anderen Fällen: Vorlage an das Rekursgericht Seite 275

Rekursverfahren reines Aktenverfahren: Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung ohne vorangehende mündliche Verhandlung ( 494 Abs. 1 ZPO) Neuerungsverbot (LES 1998, 297) Entscheidung des Rekursgerichts: Beschluss Zurückweisung Abweisung (Bestätigung des angefochtenen Beschlusses) Aufhebung und Zurückweisung an das Erstgericht Abänderung des angefochtenen Beschlusses Seite 276

Revisionsrekurs Rechtsmittel gegen abändernde Beschlüsse der zweiten Instanz über einen Rekurs Revisionsrekursgründe: alle Revisionsgründe unzulässig im Bagatellverfahren ( 485 Abs. 2 ZPO) unzulässig, wenn erstinstanzlicher Beschluss (zur Gänze) bestätigt wurde ( 496 Abs. 1 ZPO) («Konformatsbeschlüsse») Seite 277

Rekurs gegen Beschlüsse im Berufungsverfahren Statthaft bei Zurückweisung der Berufung ( 487 Ziff. 1 ZPO) Nichtigerklärung des erstrichterlichen Urteils ( 487 Ziff. 2 ZPO) Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht und Rechtskraftvorbehalt durch das Appellationsgericht ( 487 Ziff. 3 ZPO) Seite 278

Rekurs gegen aufhebende Rekursentscheidungen Aufhebung und Zurückweisung zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung Rekurs nur statthaft bei Rechtskraftvorbehalt des Rekursgerichts ( 495 Abs. 2 ZPO) Seite 279

I. Einführung II. Prozessgrundsätze III. Prozessvoraussetzungen IV. Parteien V. Beweisrecht VI. Verfahren in erster Instanz VII. Rechtsmittel VIII. Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage IX. Zwangsvollstreckung X. Einstweiliger Rechtsschutz XI. Internationales Zivilprozessrecht Seite 280

Zweck und Rechtsnatur doppeltes Rechtsschutzziel: Beseitigung einer (rechtskräftigen) Entscheidung bei besonders schwerwiegenden Mängeln prozessuale Rechtsgestaltungsklagen Erwirkung einer neuerlichen Entscheidung Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungsbegehren Seite 281

Zweck und Rechtsnatur funktionelle Ähnlichkeit mit Rechtsmitteln «Rechtsmittelklagen» Unterschiede gegenüber Rechtsmitteln kein Devolutiveffekt (Entscheidung durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird) (grundsätzlich) keine Aufschiebung von Rechtskraft und Vollstreckbarkeit Seite 282

Anwendungsbereich alle sacherledigenden Entscheidungen Urteile in Beschlussform ergehende Sachentscheidungen Beschlüsse, die das Verfahren abschliessend beenden Seite 283

Legitimation und Beschwer Aktiv- und Passivlegitimation Parteien des Vorprozesses Rechtsnachfolger (soweit von Rechtskraft erfasst) Nebenintervenienten formelle Beschwer des Klägers Betroffenheit des Klägers vom Anfechtungsgrund (?) Seite 284

Aufhebungsverfahren Eingeschränkte Parteidisposition kein Anerkenntnis, Vergleich, stattgebendes Versäumungsurteil, keine Bindung an Geständnis Klagefristen relative Klagefrist: ein Monat ( 502 Abs. 1 und 2 ZPO) absolute Klagefrist ( 502 Abs. 3 ZPO): zehn Jahre nach Rechtskraft (Ausnahme: mangelnde Vertretung im Verfahren) Seite 285

Aufhebungsverfahren Zuständigkeit ( 500 ZPO) Nichtigkeitsklage und Wiederaufnahmsklage wegen strafbarer Amtspflichtverletzung Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat; bei mehreren angefochtenen Entscheidungen das höchste sonstige Fälle der Wiederaufnahmsklage Gericht erster Instanz, wenn nicht nur höherinstanzliche Entscheidung angefochten Seite 286

Inhalt der Klage ( 504 ZPO) (zweigliedriges) Klagebegehren Antrag auf Aufhebung der Entscheidung (bei Nichtigkeitsklage auch auf Aufhebung des Verfahrens) anstelle der angefochtenen begehrte Entscheidung in der Sache gesetzlicher Anfechtungsgrund Tatsachen und Beweismittel, aus denen der Anfechtungsgrund abgeleitet wird Tatsachen und Beweismittel, aus denen sich Einhaltung der Klagefrist ergibt Seite 287

Verfahrensgang Vorprüfungsverfahren allgemeine und besondere Prozessvoraussetzungen Aufhebungsverfahren (iudicium rescindens) Prüfung des Vorhandenseins des Aufhebungsgrundes Klagszurückweisung (bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung) oder Sachurteil über die Aufhebung Erneuerungsverfahren (iudicium rescissorium) bei Stattgebung im Aufhebungsverfahren: neue Verhandlung und Entscheidung über den Rechtsstreit Seite 288

Nichtigkeitsklagegründe ( 497 ZPO) Ausgeschlossenheit des Richters besonders schwerwiegende Verstösse gegen das rechtliche Gehör und Partei im Verfahren gar nicht oder bei Prozessunfähigkeit nicht durch gesetzlichen Vertreter vertreten keine nachträgliche Genehmigung der Prozessführung Ausschluss der Nichtigkeitsklage ( 497 Abs. 2 und 3 ZPO) bei erfolgloser früherer Geltendmachung bei möglicher, aber unterlassener früherer Geltendmachung Seite 289

Wiederaufnahmsgründe ( 498 ZPO) strafrechtliche Wiederaufnahmsgründe Urkundenfälschung falsche Beweisaussage Prozessbetrug strafbare Amtspflichtverletzung des Richters Seite 290

Wiederaufnahmsgründe ( 498 ZPO) Verstoss gegen Rechtskraft, Ausserachtlassung einer präjudiziellen Vorentscheidung Aufhebung einer präjudiziellen strafgerichtlichen Entscheidung (str.: analoge Anwendung auf sonstige präjudizielle Entscheidungen) Verstoss gegen die Rechtskraft einer Vorentscheidung in derselben Sache prozessuale Diligenzpflicht: frühere Geltendmachung ohne Verschulden der Partei nicht möglich Seite 291

Wiederaufnahmsgründe ( 498 ZPO) Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen neu aufgefundene/benutzbare Tatsachen oder Beweismittel (nova reperta), deren Vorbringen und Benützung im früheren Verfahren eine günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte prozessuale Diligenzpflicht: frühere Geltendmachung ohne Verschulden der Partei nicht möglich nachträgliches Benützbarwerden präkludierter Beweise ( 499 ZPO) Seite 292