Entwicklungsauftrag / Entwicklungsvertrag

Ähnliche Dokumente
Mustervertrag. Drittmittelvertrag. 1 Aufgabenstellung und Durchführung

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Dr. Thiele IT-Beratung

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

Geheimhaltungsvereinbarung

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Allgemeine Geschäftsbedingungen

W E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben)

Werkvertrag. als Auftragnehmer

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal

MUSTER SPONSORINGVERTRAG

L I E F E R V E R T R A G

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

Forschungs- und Entwicklungsvertrag der Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

Willst du mit mir wohnen?

Beratervertrag Nr. XXXX

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

Allgemeine Vertragsbedingungen

Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Vereinbarung zur strategischen Innovationspartnerschaft

LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu

Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an:

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Kaufvertrag. zwischen. und

Mietvertrag Musikanlage

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Lizenzvertrag. - Profi cash -

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Vertrag über die Teilnahme am mbuf Partnernetzwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Glinkastraße 24, Berlin, - Auftraggeberin - und

Web-Design-Vertrag (Muster)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 4viewture UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden 4viewture genannt.

(Name, Firma, Anschrift) Auftraggeber - (nachstehend AG genannt) Prof. Dr. - Projektleiter/in -

K O M P O S I T I O N S A U F T R A G

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bewilligungsbescheide des Zuwendungsgebers regeln lediglich die direkten Rechtsbeziehungen zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber.

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwicklungskooperationen. Arbeitskreis Patente - Recht Steuern

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

Beratervertrag Finanzierung/Kreditsanierung

Matthias- Daniel Wende Hauptstraße Pottum CNS.de cns.de. Webdesignvertrag. Zwischen...

Auftrag zur Tarifoptimierung PKV. Angestellt Selbständig Rentner

Treuhandvertrag (über die Einrichtung eines sonstigen Zweckvermögens gem. 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG und 14 Verwaltungsordnung)

Vertrag Individualberatung

Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr Köln... im Folgenden Vermieterin

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

ZUSAMMENARBEITSVERTRAG

Unternehmensgegenstand: Organisieren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Image- und Kommunikationsberatung

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder

Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis

Betreff: Geheimhaltungsvereinbarung/Geheimhaltungsverpflichtung

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

Freier Mitarbeiter Vertrag

Allgemeine Nutzungsbedingungen. des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, Karlsruhe

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

Treuhandvertrag (über die Einrichtung eines sonstigen Zweckvermögens gem. 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG und 14 Verwaltungsordnung)

Transkript:

Entwicklungsauftrag / Entwicklungsvertrag Zwischen Betrieb/Firma... vertreten durch... (im Folgenden Auftraggeber) und der Octopus Fluids GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 14, 01067 Dresden (im Folgenden Auftragnehmerin) Ausführende Stelle: Verantwortlicher Projektleiter:... (im Folgenden Projektleiter) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1 Aufgabenstellung und Durchführung (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich folgende Aufgaben unter der Projektleitung von... und weiteren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Auftragnehmerin durchzuführen: - (genaue Bezeichnung der Fragestellung/Arbeitsschritte etc., oder Verweis auf Anlage) (2) Der Forschungs- und Entwicklungsauftrag wird in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber binnen... einen Abschlussbericht, welcher das Ergebnis der Arbeiten in nachvollziehbarer Weise wieder gibt, sowie dabei entstandene Unterlagen enthält. 2 Dauer Der Vertrag beginnt am... und läuft bis zum... Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag verlängert werden. Die Einzelheiten sind schriftlich zu vereinbaren. 3 Vergütung (1) Der Auftraggeber beteiligt sich an der Finanzierung des o.g. Forschungs- und Entwicklungsauftrages in Höhe von... (in Worten:...) zzgl. Umsatzsteuer gemäß dem als Anlage beigefügten Kostenplan/der im Auftrag vom... enthaltenen Kostenplan. Die aufgrund dieses Vertrages vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel sind Zuwendungen zur Erfüllung der Forschungsaufgaben der Auftragnehmerin. (2) Der in Absatz 1 genannte Betrag ist vom Auftraggeber wie folgt bereitzustellen:... nach Unterzeichnung des Vertrages....../

...... Die Zahlung erfolgt jeweils auf Abruf durch die Auftragnehmerin auf ein von ihr zu bezeichnendes Konto. Die Zahlung des letzten Teilbetrages ist unabhängig von der Vorlage des gemäß 1 Abs. 2 zu erstellenden Abschlussberichtes. (3) Außerhalb der Vergütung gemäß Abs. 1 werden Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsauftrag anfallen, durch den Auftraggeber nur nach vorheriger Abstimmung auf der Basis des Sächsische Reisekostengesetzes SächsRKG erstattet. (4) Für zusätzliche, nicht in diesem Vertrag vereinbarte Forschungsarbeiten durch die Auftragnehmerin, die auf einem ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers beruhen, wird durch den Auftraggeber gesonderter Aufwendungsersatz geleistet. (5) Die Kosten für Erfindungen und daraus resultierende Schutz- und Nutzungsrechte gemäß 4 ff werden durch die Vergütung nach Abs. 1 nicht abgedeckt. 4 Vertraulichkeit (1) Die Auftragnehmerin wird die ihr und ihren Mitarbeitern aufgrund dieses Vertrages bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen und Geschäftsvorgänge des Auftraggebers vertraulich behandeln, soweit dies im berechtigten Interesse des Auftraggebers liegt. Der Auftraggeber wird als vertraulich gekennzeichnete Arbeitsergebnisse von Mitarbeitern der Auftragnehmerin, von denen er im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeiten Kenntnis erhält, in gleicher Weise vertraulich behandeln. Diese Verpflichtungen enden nach einem Zeitraum von.. Jahren ab Beendigung des Forschungsvorhabens. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Durchführung der Forschungsarbeiten hinzugezogenen Mitarbeiter die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren. (2) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen - allgemein bekannt sind oder - ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder - rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder - bei der betroffenen Vertragspartei bereits vorhanden sind. (3) Der Auftraggeber anerkennt die grundsätzliche Pflicht der Auftragnehmerin zur Veröffentlichung von Art, Gegenstand und Ergebnis der von ihr durchgeführten Forschungsarbeiten. Veröffentlichungen während der Laufzeit des Vorhabens werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Widerspricht der Auftraggeber einer ihm vorgelegten Veröffentlichung (Originaltext) nicht binnen 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, gilt seine Zustimmung als erteilt. 5 Rechte an Ergebnissen der Arbeiten (1) Die Ergebnisse der Arbeiten, mit Ausnahme der schutzrechtsfähigen Ergebnisse, die dem gewerblichen Rechtsschutz zugänglich sind, gehen mit der Übergabe des

Schlussberichts an den Auftraggeber über, vorbehaltlich der Rechte der Auftragnehmerin nach Abs. 3. (2) Sind die Ergebnisse, soweit diese der Auftragnehmerin zustehen, durch Urheberrechte geschützt, so steht dem Auftraggeber vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 das nichtausschließliche, durch den Auftraggeber übertragbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zu, diese in unveränderter oder geänderter Form auf alle Nutzungsarten beliebig zu nutzen (insbesondere zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen und zu verarbeiten) und Dritten für alle Nutzungsarten Nutzungsrechte einzuräumen. (3) Unbeschadet von Abs. 1 und Abs. 2 behalten die Auftragnehmerin und ihre betroffenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für ihre eigenen Zwecke in Forschung und Lehre ein nichtausschließliches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an Ergebnissen und Rechten gemäß Abs. 1 und Abs. 2. Hinsichtlich Veröffentlichungen gilt 4 Abs. 3. 6 Entstehende Schutzrechte (1) Erfindungen, die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Auftragnehmerin während der Dauer dieses Vertrages auf dem Gebiet der Forschungsarbeiten gemäß 1 tätigen, werden von der Auftragnehmerin unbeschränkt in Anspruch genommen und im Namen der Auftragnehmerin zum Schutzrecht angemeldet sowie danach dem Auftraggeber unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Diese Schutzrechte stehen ausschließlich der Auftragnehmerin zu. Die Auftragnehmerin trägt die entstehenden Kosten. (2) Erfindungen, die gemeinsam von Mitarbeitern der Auftragnehmerin und Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer dieses Vertrages auf dem Gebiet der Forschungsarbeiten gemäß 1 getätigt werden, sind von den Parteien gegenüber ihren Arbeitnehmern unbeschränkt in Anspruch zu nehmen und gemeinsam im Namen der Auftragnehmerin und des Auftraggebers zum Schutzrecht anzumelden. Die Vertragspartner werden sich hierüber gegenseitig unverzüglich informieren und sich einvernehmlich über die jeweiligen Erfinderanteile verständigen und das Ergebnis dieser Abstimmung schriftlich festlegen. Solche Schutzrechte stehen den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu. Die entstehenden Kosten werden von den Vertragspartner entsprechend ihrer Erfinderanteile getragen. Die Vertragspartner werden sich spätestens drei Monate vor Ablauf der Prioritätsfrist abstimmen und verständigen, in welchen Ländern korrespondierende Auslandsschutzrechte anzumelden sind. (3) Wenn die Auftragnehmerin Erfindungen gemäß Abs. 1 oder 2 nicht zum Patent anmelden will, wird sie den Auftraggeber entsprechend informieren. 7 Benutzung der Schutzrechte (1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber eine Option ein auf Abschluss eines Lizenzvertrages über die Nutzung der im Rahmen der Forschungsarbeiten entstandenen Schutzrechte. Die Nutzungsrechte werden in dem abzuschließenden Lizenzvertrag geregelt.

(2) Die Laufzeit der Option ist befristet auf drei Monate ab Abschluss der Forschungsarbeiten. Eine Verlängerung der Option ist kostenpflichtig. (3) Die Option ist durch den Auftraggeber schriftlich per eingeschriebenen Brief gegenüber der Auftragnehmerin auszuüben. (4) Will der Auftraggeber bei gemeinschaftlich angemeldeten Schutzrechten das Nutzungsrecht gewerblich ausüben, ist eine Vereinbarung mit der Auftragnehmerin über den Anteil der Auftragnehmerin am Schutzrecht gegen ein angemessenes Entgelt zu treffen. Die Nutzung durch Dritte bedarf der Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. 8 Haftung / Gewährleistung (1) Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Forschungsarbeiten mit der bei ihr üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihr bekannten Standes der Wissenschaft und Technik durchführen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsauftrages wirtschaftlich verwertbar und frei von Schutzrechten Dritter sind. Soweit entgegenstehende Schutzrechte bekannt werden, teilt die Auftragnehmerin diese unverzüglich dem Auftraggeber mit. (2) Die Haftung der Vertragsparteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzung oder Delikt ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für Folgeschäden (z.b. entgangenen Gewinn, Vermögensschäden) ist ausgeschlossen. 9 Vorzeitige Beendigung Jeder Vertragspartner ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Entwicklungsvorhabens werden ab dem Zeitpunkt der Beendigung weitere Entwicklungsarbeiten durch die Auftragnehmerin nicht mehr durchgeführt. Die Auftragnehmerin wird die bis dahin vorliegenden Unterlagen dem Auftraggeber zusenden. Der Auftraggeber erstattet der Auftragnehmerin über den Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Vorhabens hinaus diejenigen Aufwendungen, die anlässlich des Entwicklungsauftrages und zur Erfüllung von Rechtspflichten noch anfallen, es sei denn, die Auftragnehmerin unterlässt es pflichtwidrig, für die rechtzeitige Beendigung der rechtlichen Verpflichtungen Sorge zu tragen. Die bei vorzeitiger Beendigung über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus die Auftragnehmerin zu erstattenden Aufwendungen dürfen sie bei Durchführung des Vorhabens insgesamt veranschlagten Mittel nicht übersteigen.

10 Sonstiges Durch diese Vereinbarung wird keiner der Vertragspartner ermächtigt, für den/die jeweils/anderen Vertragspartner Verpflichtungen zu begründen oder sonstige Erklärungen abzugeben. 11 Änderungen / Unwirksamkeit Für Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden ist Schriftform erforderlich. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12 Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien (rückwirkend zum...) in Kraft. 13 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Dresden. Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift Auftraggeber Auftragnehmer Projektleiter