Fact Sheet Schuldscheindarlehen Basisinformationen Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 1
Schuldscheindarlehen das Grundprinzip Schuldner Gläubiger Zinsen und Rückzahlung Auszahlung Gläubiger Schuldscheindarlehen Einzelkredite unter einheitlichem Vertrag Gläubiger Gläubiger Gläubiger Arrangierung K o n s o r t i u m Bank (Mandated Lead Arranger) Bank Bank Bank EUR 50 250 Mio t0 t5 t7 Ein Schuldscheindarlehen ist die Bündelung einzelner Kreditverträge unter einer einheitlichen Vertragsdokumentation. Der Kreditnehmer stellt der arrangierenden Bank einen Schuldschein aus, den diese wiederum an andere Gläubiger ganz oder teilweise abtritt. Der Schuldschein dient zum Beweis für das Bestehen der Schuld und kann bei Tilgung vom Schuldner zurückverlangt werden gemäß 371 Satz 1 BGB. Abtretbarkeit führt zur Handelbarkeit von Schuldscheindarlehen unter Investoren allerdings nicht an der Börse bzw. einem Regulierten Markt mit einem tagesaktuellen Kurs. Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 2
Schuldscheindarlehen praktische und rechtliche Spezifika Merkmal Volumen Laufzeit Rückzahlung Verzinsung Financial Covenants Wichtigste Dokumentationsbestandteile Übliche Ausgestaltung EUR 50 bis EUR 250 Mio (im Einzelfall wesentlich höhere Beträge möglich) 3, 5 und 7 Jahre als Standard (bei Versorgern auch 10 Jahre) In der Regel endfällig Variabel (3- oder 6-Monats-Euribor plus Marge) oder Festsatz Unternehmen mit Investment Grade Rating: Keine; Unternehmen ohne oder mit Subinvestment Garde Rating: bis zu 3 Financial Covenants Pari Passu, Negativerklärung, Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der Tochtergesellscha$en, Kontrollwechsel, Cross Default, ggf. Financial Covenants; i.d.r. keine Sicherheiten Zusammenfassung von Einzelkreditverträgen unter einheitlicher Vertragsdokumentation ( 488 ff. BGB) Besonderheit und Problem bei Restrukturierungen: Die Rechte aus dem Schuldschein nimmt jeder Investor für sich selbst wahr, d.h. die bei Syndizierten Krediten üblichen Mehrheitsentscheidungen für Vertragsanpassungen sind nicht möglich dies ist in der Restrukturierung von Schuldscheinen das wesentliche Problem. Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 3
Schuldscheindarlehen Ansätze zur Restrukturierung (1/2) Vorweg meist Stabilisierung von Schuldscheindarlehen durch Stillhalte- oder Verzichtserklärungen i.d.r. nur temporäre Lösung, danach Verhandlung über: Lösung 1: Zusammenführung mit anderen Instrumenten Schuldscheindarlehen wird mit einem bereits existierenden Syndizierten Kredit kombiniert und somit Konsortialdisziplin hergestellt. Problem: dies wird für Schuldschein-Gläubiger meist unattraktiv sein, da ihnen ihre isolierte Rechtsposition große Flexibilität und Sicherheit gibt. Zudem komplexere und englische Dokumentation des Konsortialkredits selten praktikabel. Lösung 2: Anpassung der Konditionen Motivation der Gläubiger eines Schuldscheindarlehens zur Zustimmung durch Verlängerung der Laufzeit (ggf. mit Aufstockung des bereitgestellten Betrags) zur Überbrückung der Krisenphase, durch Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen (ggf. Payment in Kind) oder durch Anpassung der Covenants Bei einem Schuldscheindarlehen ist es erforderlich, dies wegen der fehlenden Konsortialbindung mit jedem einzelnen Gläubiger zu vereinbaren, wobei eine einheitliche Regelung für alle Gläubiger geboten ist. Die Zustimmung wird sich der Schuldner durch angepasste Konditionen oder eine Beteiligung der Gläubiger an der im Zuge der Restrukturierung erzielten Steigerung des Unternehmenswerts erkaufen müssen. Eventuell müssen obstruierende Gläubiger abgelöst und die entsprechenden Beträge durch die übrigen Kreditgeber oder neue Investoren aufgefangen werden. Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 4
Schuldscheindarlehen Ansätze zur Restrukturierung (2/2) Lösung 3: Refinanzierung durch alternative Instrumente Vorzeitige Ablösung des Schuldscheindarlehens und Refinanzierung durch ein anderes Instrument (z.b. neuen Kredit bzw. Aufstockung eines bestehenden Kredits). Gläubiger des Schuldscheindarlehens werden mit den neuen Mitteln sofort abgelöst, was bei einer variablen Verzinsung wegen 489 Abs. 2 BGB kein Problem darstellt. Bei Festzins kann sich aber aus Vorfälligkeitsentschädigung ein erheblicher Aufwand ergeben, sofern die betreffenden Darlehensgeber im Zuge der Restrukturierungsverhandlung nicht ganz oder teilweise darauf verzichten. Hinweis: die Dokumentation neuerer Schuldscheindarlehen gewährt bei einem Covenant Breach mittlerweile kein Kündigungsrecht mehr, sondern sieht eine Erhöhung der Zinsbelastung vor. Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 5
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