Probleme und Lösungsansätze der Bedarfsplanung aus Sicht der Verbraucher. Workshop Caritas, Frankfurt, Dr. Ilona Köster-Steinebach

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Transkript:

Probleme und Lösungsansätze der Bedarfsplanung aus Sicht der Verbraucher Workshop Caritas, Frankfurt, 19.04.2012 Dr. Ilona Köster-Steinebach

Inhaltsübersicht Spannungsfeld Zielsetzung Big Points der ungelösten Probleme Lösungsansätze jenseits des Gesetzes

Einfluss Was soll Bedarfsplanung erreichen? Politik: Rahmensetzung Instrumentalisierung Ökonomie: Wettbewerb der Kassen Einkommensinteressen Versorgung: Qualitativ hochwertig Sachgerecht erreichbar Gerecht für alle schwer vereinbar Finanzierung: Geringe Kosten Sinnvolle Anreize Transparenz Die Ziele der Bedarfsplanung im Interesse von Patienten und Verbrauchern sind wegen der vielfältigen Interessen schwer zu erreichen.

Inhaltsübersicht Spannungsfeld Zielsetzung Big Points der ungelösten Probleme Lösungsansätze jenseits des Gesetzes

Zentrale Probleme der Bedarfsplanung 1. Wir planen zu grob. Planung falscher Arztgruppen: Gemeinsame Beplanung der fachärztlichen Internisten Gemeinsame Beplanung von operierenden und konservativen Ärzten einer Arztgruppe Starre regionale Bezüge: Planungsbezirke für alle Arztgruppen auf Ebene des Landkreises Für Haus- und Kinderärzte etc. zu groß Für hochspezialisierte Fachärzte zu klein Planung von Köpfen : Planung berücksichtigt nur volle oder halbe Versorgungsaufträge Volle Stelle: 20 Stunden Praxisöffnungszeit verpflichtend Tatsächliche Versorgungsleistung (IGeL, Privatpatienten) variabel Unter diesen Bedingungen ist die ambulante Versorgung höchstens zufällig bedarfsgerecht.

Zentrale Probleme der Bedarfsplanung 2. Wir planen zu viel und zu wenig. Planung niedergelassener Ärzte durch KVen Nach VStG im Benehmen mit den Kassen Planung der Krankenhäuser durch die Länder Nach VStG im Benehmen mit den Kassen Planung ergänzender Angebote unstrukturiert Rehabilitation durch Krankenkassen und Rentenversicherung im Rahmen von Verträgen Ambulante Pflege, Telemedizin, Palliativversorgung durch Kassen mittels Verträge, teilweise im Wettbewerb Eine über die Versorgungsangebote koordinierte, übergreifende Planung fehlt.

Zentrale Probleme der Bedarfsplanung 3. Wir wissen nichts über den tatsächlichen Bedarf. Planung auf der Basis der Vergangenheit Demographische Entwicklung und sozialer Einfluss fehlt Modelle zur angemessenen Berücksichtigung von Mobilität? Evidenz für die Differenzierung des Bedarfs von ländlichen oder städtischen Regionen (Beispiel Psychotherapie) Planung bei ungelöstem Endogenitätsproblem Ermittlung ungedeckten und unartikulierten Bedarfs fehlt komplett Berücksichtigung angebotsinduzierter Überversorgung Ermittlung der Patientenpräferenzen unterbleibt Vertretung von Patienteninteressen weitgehend verhindert Fehlende und nicht berücksichtigte Evidenz machen bedarfsgerechte Versorgung unmöglich.

Zentrale Probleme der Bedarfsplanung 4. Wir haben keine funktionierenden Mittel, um Überversorgung abzubauen. Planungsbezirke sind zu grob. Kriterien für Sonderbedarfszulassungen sind zu unspezifisch. Honorardifferenzierung je nach Versorgungsgrad wurde wieder abgeschafft. Freiwilliger Aufkauf von Praxissitzen durch KVen uneinheitlich. Reduktion stationärer Kapazitäten durch Politik verhindert. Überversorgung verzehrt die Ressourcen, die an anderer Stelle gebraucht würden.

Zentrale Probleme der Bedarfsplanung 5. Wir wissen nichts über die Qualität des Angebots. Ambulante Versorgungsqualität wird nicht flächendeckend erfasst, ist aber sehr variabel. Stationär wird lückenhaft erfasst, wichtige Mindestmengen aber nicht umgesetzt. Erfassung des Überleitungsmanagements fehlt. Erfassung der Barrierefreiheit ausgesprochen unzureichend. 18% Stichprobenprüfungen der ambulanten Arthroskopie 15% 33% 34% Beanstandungen keine Quelle: Qualitätsberichte der KBV 2010 und 2009 Nicht nur Erreichbarkeit, sondern auch Qualität des erreichbaren Angebots muss erfasst werden. geringfügige erhebliche schwerwiegende

Inhaltsübersicht Spannungsfeld Zielsetzung Big Points der ungelösten Probleme Lösungsansätze jenseits des Gesetzes

Schlussfolgerungen nach dem Versorgungsstrukturgesetz Die derzeitige Bedarfsplanung ist nicht geeignet, eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. Leidtragende sind Patienten in ländlichen oder sozial schwachen Regionen Beitragszahler Patienten als Kunden. Das Versorgungsstrukturgesetz löst keines der beschriebenen Probleme. Lösungen müssen in weiteren Reformen erfolgen, wenn die Folgen für Patienten und Versicherte abgewendet werden sollen.

Einige Gedanken zur Lösung Differenzierung der Planung (inhaltlich und regional) erhöhen Echte sektorübergreifende Planung unter Einbeziehung aller Versorgungsangebote (z.b. Pflege, Reha, Telemedizin) erzielen Keine lokalen Anpassungen durch Sonderbedarf etc. zulassen Evidenz für die Feststellung des Bedarfs erhöhen (Versorgungsforschung und Patientenbefragungen) Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Vergütungsanreize schaffen Umschichtung der Versorgungskapazitäten von über- zu unterversorgten Regionen nachdrücklich umsetzen Qualitätssicherung stärken, nicht barrierefreie oder qualitativ schlechte Versorgungsangebote abschalten Beteiligung und Rechte der Patientenvertretung stärken

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!