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Transkript:

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 1 Literatur: Systematisches Modul - Öffentliches Recht - Nr. 3 Die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht Die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht Die Anwaltsklausur in der Assessorprüfung von Manfred Mürbe, u. a. Beck Juristischer Verlag Juristisches Repetitorium, Bd.6 : Die öffentlichrechtliche und strafrechtliche Anwaltsklausur, Öffentliches Recht im Assessorexamen von Roland Kintz Beck Die Anwaltsklausur in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von Johannes Ebert, u. a. Vahlen I. Aufgabenstellungen in der Klausur In der öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur haben Sie mit folgenden Aufgabenstellungen zu rechnen: Anwaltliches Gutachten (mit und ohne Mandantenschreiben) Entwurf eines Widerspruchsschreibens (mit oder ohne vorheriges Gutachten) Entwurf einer Klageschrift (mit oder ohne vorheriges Gutachten) Entwurf eines Schriftsatzes im vorläufigen Rechtsschutzes (mit oder ohne vorheriges Gutachten) Entwurf eines Schriftsatzes im Rechtsmittelrecht (mit oder ohne vorheriges Gutachten) II. Besonderheiten in Bezug auf Stil und Inhalte Die öffentlich-rechtliche Anwaltklausur unterscheidet sich nicht grundsätzlich von anderen öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellungen. Maßgeblich sind wieder gute Kenntnisse im materiellen Recht sowie im Verfahrens- und Prozeßrecht. In formaler Hinsicht kommen Sie hier mit recht wenigen Grundkenntnissen zu den Anforderungen aus (dazu unten mehr). Anders als in der verwaltungsbehördlichen Aufgabenstellungen müssen Sie sich aber die besondere Rolle des Rechtsanwalts verdeutlichen, der zwar einerseits Organ der Rechtspflege, andererseits aber auch Vertreter seines Mandanten ist. Haben Sie Schriftsätze anzufertigen, sollten sie einen klaren, nicht zu komplizierten Stil wählen. Sie sollten immer zum Punkt kommen und niemals gegenüber Behörde und Gericht belehrend oder zu wissenschaftlich auftreten. Auch bei schweren Fehlern der Behörde sollten Sie diese nicht unsachlich oder gar beleidigend angreifen. Im Gegensatz zur Urteil und Beschluss sollten Ihre Schriftsätze immer mit Zusammenfassungen oder Schlusssätzen enden.

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 2 Anders als in der Praxis haben Sie im Regelfall davon auszugehen (gestützt durch einen entsprechenden Bearbeitervermerk), dass die tatsächlichen Angaben des Aktenauszuges vollständig sind. Die in der Praxis bei der Übernahme des Mandats häufig anzutreffende Notwendigkeit Akteneinsicht zu nehmen, Gutachten zu bestellen u. ä., entfällt selbstverständlich in der Klausur. Sie können auch davon ausgehen, dass die tatsächlichen Angaben des Mandanten der Realität entsprechen, soweit der Mandant nicht völlig unglaubwürdige Behauptungen tatsächlicher Art aufstellt. Rechtliche Ausführungen des Mandanten, soweit vorhanden, müssen Sie immer voll überprüfen. Halten Sie sich immer das Mandanteninteresse vor Augen. Diesen interessiert nicht, ob eine Frage dogmatisch spannend oder früher mal anders gesehen worden ist. Stellt sich das Begehren des Mandanten als illusorisch heraus und lassen sich überhaupt keine Anhaltspunkte finden, den gewünschten Verwaltungsakt / Realakt o. ä. zu erreichen, ist dies dem Mandanten auch mitzuteilen. Es ist nicht zu klagen, der Gebühren wegen. III. Das anwaltliche Gutachten (mit Mandantenschreiben) Wird, was eher selten vorkommt, in der Aufgabenstellung bloß die Anfertigung eines anwaltlichen Gutachtens (i.d.r. mit Mandantenschreiben) verlangt, ist für das Gutachten folgender Aufbau ratsam: Sofern ein Sachbericht verlangt wird, ist dieser voran zu stellen. Auch falls der Bearbeitervermerk keinen Sachbericht verlangt, ist es ggf. ratsam, die wichtigsten Tatsachen kurz zusammen zu fassen. Im Anschluß daran folgt das Gutachten, in dem Sie nur bei den Schwerpunkten den Gutachtenstil, sonst den Urteilsstil wählen sollten. Empfehlenswert ist es, den konkreten Handlungsvorschlag an den Anfang zu stellen. Empfehlenswert ist im Regelfall auch eine Einteilung in Zulässigkeit und Begründetheit, wobei es sehr ratsam sein kann, die Begründetheit voran zu stellen und auf die prozessualen Fragen nur noch knapp einzugehen, soweit dies unproblematisch sein sollte. Im Regelfall empfiehlt sich ein Aufbau in 4 Punkten: 1. Materielles Gutachten 2. Prozeßrechtliches Gutachten 3. Prozeßtaktische Überlegungen 4. Abfassung des konkreten Schriftsatzes 1. Materiell-rechtliches Gutachten Falls sich Probleme tatsächlicher Art stellen sollten, was allerdings im Verwaltungsrecht deutlich seltener auftritt als im Zivilrecht, können Sie auch in der Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht die aus dem Zivilrecht bekannte Vorgehensweise nutzen: Schlüssigkeitsprüfung (z.b. bei Verpflichtungssituation: AGL und Vorauss. für VA) => Erheblichkeitsprüfung (z.b. Einwendungen der Verwaltung) => Beweisstation (Klärung der Beweismittel) => Ergebnis 2. Prozeßrechtliches Gutachten Hier ist insbesondere zu fragen: Welche Rechtsbehelfe stehen dem Mandanten zur Verfügung?

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 3 Bestehen Fristprobleme und welche Chancen hätte ein Wiedereinsetzungsantrag? Sie sollten in jedem Fall (wenn auch nur kurze) Ausführungen zur Frist vornehmen! Gibt es sonstige Zulässigkeitsprobleme? Welches Gericht ist zuständig? 3. Prozeßtaktische Überlegungen Hier ist insbesondere zu fragen: Welcher Rechtsbehelf ist der für den Mandanten schnellste und/oder günstigste? Läßt sich Prozeßkostenhilfe beantragen? Hat ggf. der Rechtsbehelf, der für den Mandanten erhoben wird, im Ergebnis keinen Erfolg, da sich formelle Mängel wegen. 45, 46 VwVfG als heilbar oder unbeachtlich erweisen? Sind Tatsachen für den Mandanten ungünstig? Lassen sich seitens der Behörde Ermessensmängel über ein Nachschieben von Gründen heilen? Droht eine Verböserung im Widerspruchsverfahren/Rechtsmittelverfahren? Besteht eine volle gerichtliche Kontrolldichte (Problem: Prüfungsrecht und Beurteilungsspielraum)? Auf alle vom Mandanten geäußerten Ansichten müssen Sie ausführlich eingehen. Am Ende des Gutachtens empfiehlt sich im Gegensatz zum Urteil noch einmal eine Zusammenfassung des Ergebnisses. Hilfreich kann die Vorstellung sein, dass Sie das Gutachten für einen Kollegen der Kanzlei abfassen, um mit ihm zusammen über das weitere Vorgehen zu beraten. Im Gutachten können Sie also einem Juristen gegenüber Bericht erstatten, im Gegensatz zum Mandantenschreiben. Im anschließenden Mandantenschreiben ist darauf zu achten, dass dem Mandanten in klarer und einfacher Sprache das wesentliche Ergebnis mitgeteilt wird, und er u. a. hingewiesen wird auf die Erfolgsaussichten, das Kostenrisiko, die Möglichkeit von Prozeßkostenhilfe und eine ggf. von ihm zu treffende Entscheidung über das weitere Vorgehen. Hier ist dann in der Regel eine Fristsetzung oder der Vorschlag eines Besprechungstermins ratsam. Insbesondere wenn der vom Mandanten gewünschte Rechtsbehelf keinen Erfolg verspricht, ist dies unbedingt klar zu stellen und auf das Kostenrisiko hinzuweisen (Machen Sie sich als Rechtsanwalt das Haftungsrisiko klar!)

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 4 Beispiel für Mandantenschreiben: Rechtsanwalt Niklas Maak [ Ort ], den [ Datum ] An Herrn/Frau [ Name des Mandanten ] [ Adresse des Mandanten ] Sondernutzungserlaubnis für Nutzung der Straße zur Außenbewirtschaftung Sehr geehrte/r Herr/Frau, für die Übertragung des Mandats in obiger Angelegenheit anläßlich unseres Gespräches am 11. April möchte ich mich noch einmal bedanken. In dieser Angelegenheit hatten Sie mich beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage auf Erlaß einer Sondernutzungserlaubnis gegen die Stadt Braunschweig zu überprüfen. Nachdem ich die Sach- und Rechtslage umfassend beleuchtet habe, komme ich zu dem Schluß,... Soweit Sie geäußert haben, dass hier die Belange des Nachbarn im Haus Nr. 5 irrelevant sind, muss ich Ihnen leider mitteilen,...... Damit empfiehlt sich eine Klage auf Erlaß der begehrten Erlaubnis. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob wir diese Klage in Ihrem Auftrag erheben sollen. Da die Klagefrist am 10. Mai 2008 um 24 Uhr endet, müßten Sie mir mitteilen, ob wir insoweit tätig werden sollen. bis zum 28. April Mit freundlichen Grüßen gez. Maak Rechtsanwalt IV. Der Entwurf des Widerspruchsschreibens Die Aufgabenstellung kann auch in der Erstellung eines Widerspruchsschreibens liegen. Für Niedersachsen wird auf 8 a NdsAGVwGO verwiesen. Häufig ist hier ein Anwaltsgutachten voran zu stellen und anschließend ein Entwurf eines Widerspruchs abzufassen. Im Gutachten sollen Sie auf folgende Punkte besonders achten: Gibt es Probleme in der Zulässigkeit (soweit keine vorhanden sind, bitte auch keine weitere Darstellung der Zulässigkeit)? Ist der Widerspruch statthaft (insbes. 8a NdsAGVwGO; Fortsetzungsfeststellungswiderspruch i.d.r. unstatthaft)? Ist die Frist noch zu wahren? Oder ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach 60 VwGO (nicht 32 VwVfG) zustellen?

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 5 Greift ein Devolutiveffekt ein, und ist die Widerspruchsbehörde auf besondere Umstände hinzuweisen, welche die Ausgangsbehörde bislang verschwiegen oder untergewichtet hat? Empfehlen sich ggf. auch Ausführungen zur Zweckmäßigkeit? Wie ist die Kostenlast verteilt? Ist das Verfahren ggf. kostenfrei? Kann zugleich ein Antrag gem. 80 IV VwGO gestellt werden? Wie sollte der Antrag genau formuliert werden? Hinsichtlich des Widerspruchsschreibens ist zu beachten, dass sich in der Regel eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts empfiehlt. Aussagen zur Zulässigkeit sind, soweit nicht problematisch, i.d.r. überflüssig. Ein Antrag gem. 80 II VwVfG in Bezug auf die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren ist ratsam, auch wenn darüber eigentlich von Amts wegen zu entscheiden ist. Beispiel für Widerspruchsschreiben: Rechtsanwalt Niklas Maak [ Ort ], den [ Datum ] An [ Name der Ausgangsbehörde ] [ Adresse der Ausgangsbehörde ] Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Straße Am Walde Nr. 7 Sehr geehrte Damen und Herren, namens und kraft anliegender Vollmacht meines Mandanten, Herrn [ Name des Mandanten, Adresse des Mandanten ] erhebe ich Widerspruch gegen die Frau Heike Schmoll, Am Walde Nr. 7, erteilte Baugenehmigung vom 11.04.2008 (Az. [...]) mit dem Antrag, die Baugenehmigung aufzuheben und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren für notwendig zu erklären. Darüber hinaus beantrage ich, Aussetzung der sofortigen Vollziehung der o. a. Baugenehmigung. Begründung: I. Mein Mandant, Herr [...] ist Eigentümer des Grundstücks Am Walde Nr. 9. [...Kurze Darstellung des Sachverhalts...] II. Die Baugenehmigung verletzt meinen Mandanten in seinen Rechten. Bereits in formeller Hinsicht wurde mein Mandant im Genehmigungsverfahren [...]

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 6 Aber auch in materieller Hinsicht leidet die Baugenehmigung an einem schweren, die Verletzung der Rechte meines Mandanten begründenden Mangel [...] Aufgrund der dargestellten, die Rechte meines Mandanten verletzenden Mängel, gibt es kein Interesse für den Vollzug dieser Baugenehmigung. Die Bauherrin unternimmt allerdings seit zwei Tagen [...] Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist gem. 80 II VwVfG notwendig, da [...] Niklas Maak Rechtsanwalt Anlagen: - Vollmacht (nicht vergessen!), - V. Der Entwurf der Klageschrift Besteht die Aufgabenstellung aus dem Entwurf einer Klageschrift (mit oder ohne vorherigem Anwaltsgutachten), ist in besonderem Maße auf die Formalien zu achten. Die Klageschrift ist einzuteilen in Kopf, konkreter Sachantrag und die Begründung der Klage, bestehend aus I. Sachverhaltsdarstellung und II. Rechtliche Würdigung. In der Klageschrift (und/oder im Anwaltsgutachten) ist insbesondere Wert zu legen auf: Richtigkeit und Vollständigkeit des Rubrums. Dazu sind die Besonderheiten bei 78 VwGO zu beherrschen. Ratsam ist es auch, soweit bekannt, die Daten des Beizuladenden anzugeben (Achtung! Nicht des Beigeladenen, da die Beiladung erst durch das Gericht erfolgen kann). Einen präzisen Antrag! Vgl. dazu unten Formulierungsbeispiele. Hier ist bei der Anfechtungsklage zu fragen, was genau Klagegegenstand i.s.d. 79 VwGO ist. Bei der Verpflichtungsklage ist zwischen Versagungsgegen- und Untätigkeitsklage und Vornahme- und Bescheidungsurteil zu differenzieren. Denken Sie an mögliche Hilfsanträge. Auch ist es ratsam, die Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren zu beantragen, da nach h.m. das Gericht darüber nur auf Antrag entscheidet. Eine vollständige, aber nicht zu ausführliche Darstellung der Tatsachen. Dabei ist möglichst häufig Bezug zu nehmen auf Behördenakten, soweit bekannt, und auf Bescheide. Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes kann sind Beweisanträge sinnvoll und können sogar notwendig sein. Ggf. ist auch ein Hilfsbeweisantrag anzukündigen. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung ist nur auf die problematischen Punkte einzugehen. Erkennen Sie aber, dass ggf. das Gericht Ihrer Argumentation nicht folgt oder die Beklagte Gegenargumente vorbringen wird. Daher ist es empfehlenswert auch Ausführungen für diesen Fall aufzunehmen und soweit für den Mandanten günstig darzustellen, dass mit anderen Argumenten möglicher Weise ähnliche Ergebnisse erzielt werden.

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 7 Auch kann es ratsam sein, sich bereits in der Klageschrift einverstanden zu erklären mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter ( 6 VwGO), durch Gerichtsbescheid ( 84 VwGO) oder im schriftlichen Verfahren ( 101 II VwGO). Beispiel für Klageschrift: Rechtsanwalt Niklas Maak [ Ort ], den [ Datum ] An das Verwaltungsgericht [...] In der Verwaltungsstreitsache des Herrn [Name, Adresse] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niklas Maak [Adresse], - Klägers - gegen die Stadt Lüneburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, - Beklagte - wegen Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis erhebe ich namens und kraft anliegender Vollmacht meines Mandanten, Herrn [Name] hiermit K L A G E Ich werde in der mündlichen Verhandlung beantragen, 1. den Widerrufsbescheid [ggf. und den Widerspruchsbescheid vom [Datum] der Beklagten vom [Datum] aufzuheben und [ Weiteres Beispiel für Anfechtungsklage: den Bescheid vom [Datum] insoweit aufzuheben, als dass er 4.589,04 übersteigt, die Baugenehmigung der Beklagten vom [Datum] aufzuheben, Verpflichtungsklage: die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom [Datum] zu verpflichten, dem Kläger die begehrte Erlaubnis gemäß Antrag vom [Datum] zu erteilen, oder die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom [Datum] zu verpflichten, den Antrag des Klägers vom [Datum] unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden, Fortsetzungsfeststellungsklage: festzustellen, dass der Bescheid vom [Datum] rechtswidrig war, oder

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 8 festzustellen, dass der Kläger einen Anspruch auf Erlaß der begehrten Erlaubnis vom [Datum] hatte. Leistungsklage: die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger zahlen, Feststellungsklage: festzustellen, dass der Kläger wirksam eingebürgert worden ist, 2. die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären. 1 6.934,45 nebst 5,5 % Zinsen hieraus seit dem [Datum] zu Begründung: I. Der Kläger hat von der Beklagten mit Bescheid vom 27.03.2001 die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte erhalten. [...] Die Beklagte geht irrig davon aus, dass [...] Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens II. Der Widerruf der Gaststättenerlaubnis ist rechtswidrig. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist bereits in formeller Hinsicht [...] Sollte die Kammer sich insoweit der Ansicht der Beklagten anschließen, so ergibt sich die Rechtswidrigkeit des Widerrufs jedoch zumindest aus [...] Daher sind Ausgangs- und Widerspruchsbescheid der Beklagten aufzuheben. Niklas Maak Rechtsanwalt Anlagen: - Vollmacht (nicht vergessen!) - 1 Im Regelfall ist es ratsam entgegen anwaltlicher Praxis, keinen Kostenantrag zu stellen. Der Korrektor könnte sonst denken, Ihnen sei nicht bekannt, dass diese Entscheidung von Amts Wegen erfolgt.

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 9 VI. Aufgabenstellungen im vorläufigen Rechtsschutz Auch Aufgabenstellungen im vorläufigen Rechtsschutz können Ihnen im Examen begegnen. Hier wird aus Anwaltssicht (mit oder ohne vorherigem Anwaltsgutachten, je nach Aufgabenstellung) im Regelfall ein Antrag beim Verwaltungsgericht zu stellen sein. Dazu sollten Sie sich die wesentlichen prozessualen Fragen zu den Anträgen gem. 80 V, 80 a und 123 VwGO noch einmal klar machen. Zu prüfen ist insbesondere bei 123 VwGO, inwieweit hier der Antragsteller seinen Anordnungsanspruch und grund glaubhaft machen kann: Also welche eidesstattlichen Versicherungen vorgelegt werden können. Im Antrag des einstweiligen Rechtsschutzes empfehlen sich immer (wenn auch kurze) Ausführungen zur Statthaftigkeit des Antrags. Beispiel für Antrag im einstweiligen Rechtsschutz: Rechtsanwalt Niklas Maak [ Ort ], den [ Datum ] An das Verwaltungsgericht [...] Antrag nach 123 VwGO In der Verwaltungsstreitsache des Herrn [Name, Adresse] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niklas Maak [Adresse], - Antragstellers - gegen die Stadt Lüneburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, - Antragsgegnerin - wegen Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beantrage ich namens und kraft anliegender Vollmacht meines Mandanten, Herrn [Name] hiermit die Antraggegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller die begehrte Sondernutzungserlaubnis gem. seines Antrages vom [Datum] bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Hauptsache zu erteilen. Begründung: I. [Ähnlich wie bei der Klageschrift: Kurze Darstellung der wesentlichen Aspekte des Sachverhalts]

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 10 II. [Ähnlich wie bei der Klageschrift: Darstellung der problematischen Zulässigkeitspunkte, soweit vorhanden und Darstellung des überwiegenden Aussetzungsinteresses bei 80 V VwGO oder Glaubhaftmachung von AO-Anspruch und AO-Grund bei 123 VwGO] Niklas Maak Rechtsanwalt Anlagen: - Vollmacht (nicht vergessen!) - [Eidesstattliche Versicherung des/der vom [Datum] VII. Aufgabenstellungen im Rechtsmittelrecht (selten) Aufgabenstellungen im Rechtsmittelrecht können folgende Schriftsätze betreffen: Berufungsbegründung, Berufungszulassungsbegründung, Beschwerde. Die Berufungsbegründungsschrift folgt weitestgehend dem Aufbau der o. a. Klageschrift. Sie müssen sich ausführlich mit dem Urteil des VG soweit abgedruckt auseinandersetzen und Angriffspunkte suchen. Bei der Berufungszulassungsbegründung müssen Sie sich ausführlich mit 124 II Nr. 1 bis Nr. 5 VwGO auseinandersetzen und Gründe finden, die für eine Zulassung der Berufung sprechen. Optimaler Weise lassen sich mehrere Gründe finden, die für die Zulassung der Berufung sprechen. Bei der Beschwerde verlangt 146 IV VwGO eine Begründung. Prozessual sollten Sie 146 VwGO von 80 VII VwGO trennen (lesen!). Ist ein Antrag nach 80 VII VwGO möglich, ist es in der Regel ratsam, diesen zu stellen. Bei der Beschwerde haben Sie sich, genauso wie bei der Berufungsbegründung ausführlich mit dem Beschluß und seinen tragenden Gründen soweit abgedruckt auseinanderzusetzen und mögliche Angriffspunkte zu suchen. Beispiel für Beschwerde gem. 146 VwGO: Rechtsanwalt Niklas Maak [ Ort ], den [ Datum ] An das Verwaltungsgericht [...] In der Verwaltungsstreitsache Beschwerde des Herrn [Name, Adresse] - Antragstellers und Beschwerdeführers -

Syst. Modul ÖR Nr. 3 S. 11 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niklas Maak [Adresse], gegen die Stadt Lüneburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - erhebe ich namens und kraft anliegender Vollmacht des Antragstellers gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom [Datum] (Az....) Beschwerde, mit dem Antrag unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom [Datum] (Az...) die aufschiebende Wirkung der am [Datum] erhobenen Anfechtungsklage anzuordnen. Begründung: I. [Kurze Darstellung des Sachverhalts und der Prozeßgeschichte] II. [Rechtliche Würdigung] Niklas Maak Rechtsanwalt Anlagen: VIII. Typische Fehler in der öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur 1. Falsch ist es zu glauben, dass der Rechtsanwalt im Gegensatz zum Zivilprozeß eine deutlich geringere Pflicht habe, den Sachverhalt oder die Rechtslage aufzuklären. Zwar gilt im Verfahrens- und Prozeßrecht der Amtsermittlungsgrundsatz, aber auch im Verwaltungsund Gerichtsverfahren haben alle Beteiligten gem. 26 II VwVfG, 82 I 3, 87 I Nr. 2 VwGO umfassende Mitwirkungspflichten hinsichtlich des relevanten Tatsachenmaterials. 2. Nicht die Aussagen tatsächlicher Art des eigenen Mandanten in Frage stellen, es sei denn diese wären völlig unglaubwürdig. 3. Das eigentliche Begehren des Mandanten wird aus den Augen verloren. 4. Bei der Klageschrift werden zu viele Punkte in der Zulässigkeit erwähnt, die völlig irrelevant sind. Ist die Klage unproblematisch zulässig, schreiben Sie dazu nichts. Bei Drittanfechtungsklagen ist irrelevant, ob der Verwaltungsakt im übrigen rechtswidrig ist. Sie müssen darlegen, warum drittschützende Normen verletzt sind. Bei Verpflichtungsklagen interessiert das Gericht in der Regel nicht, ob der Versagungsbescheid rechtswidrig ist, allein maßgeblich ist, ob der Kläger einen Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt oder auf eine Neubescheidung hat (Ausnahme: Bei Entscheidungen mit Beurteilungsspielraum z. B. Prüfungsrecht).