NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG Sie können dieses interaktive Formular als PDF-Dokument von der IHK-Internetseite (www.wuppertal.ihk24.de > Recht und Fair Play > Gewerberecht > Versicherungsvermittler > Formulare Dokument 10643) herunterladen und direkt am PC ausfüllen. Reichen Sie den Antrag bitte mit Ihrer Unterschrift versehen im Original (nicht per Telefax oder E-Mail) bei der IHK ein. Bitte beachten Sie auch das IHK-Merkblatt Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler (www.wuppertal.ihk24.de > Recht und Fair Play > Gewerberecht > Versicherungsvermittler > Informationen > Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler Dokument Nr. 10290) sowie die beigefügte Checkliste. Inhalt des Formularsatzes Formular 4: Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen Checkliste Anerkannte Sachkundenachweise Anlage Einverständniserklärung des aufsichtsberechtigten Arbeitnehmers Für wen ist das Formular bestimmt? Dieses Formular richtet sich an Gewerbetreibende mit Hauptniederlassung im Bezirk der IHK Wuppertal- Solingen-Remscheid, die eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in oder Versicherungsberater/in beantragt haben. Es dient dem Nachweis der Sachkunde, wenn der Gewerbetreibende selbst keine Sachkundeprüfung abgelegt hat und auch keinen anerkannten Ausbildungsabschluss nachweisen kann. In diesem Fall kann die Sachkunde durch angestellte Aufsichtspersonen nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, die die Aufsicht über alle mit der Versicherungsvermittlung betrauten Beschäftigten führen und den Inhaber vertreten können (z. B. Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter). Eine Führungskraft darf maximal 50 Beschäftigte beaufsichtigen. Die Übertragung der Aufsicht und die Vertretungsmacht sind zu erklären. Achtung: Wenn die beauftragte Aufsichtsperson aus dem Unternehmen ausscheidet oder aus anderen Gründen nicht mehr die Aufsicht über die mit der Versicherungsvermittlung betrauten Beschäftigten führt, ist dieser Umstand der IHK unverzüglich mitzuteilen und ggf. eine andere Person zu benennen. Dasselbe gilt, wenn sich die Anzahl der vermittelnden Beschäftigten wesentlich erhöht. Welche Angaben müssen eingetragen werden? zu Bitte geben Sie auf dem Formular zunächst den Namen des Antragstellers an, bei natürlichen Personen den bürgerlichen Namen (Vor- und Zunamen), bei juristischen Personen die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung. Falls Sie als Einzelunternehmer oder mit anderen Gesellschaftern als Personengesellschaft im Handelsregister eingetragen sind, machen Sie bitte Angaben zur Firma und zum Register (Amtsgericht, HR-Nummer). Falls Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreiben, geben Sie die gemeinsame Bezeichnung hier an. zu Teilen Sie hier bitte die Kontaktdaten Ihres Unternehmens mit. zu Des Weiteren bitten wir um Angabe der Daten und Funktionen der beauftragten Aufsichtspersonen. Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Postanschrift: Postfach 42 01 01 42401 Wuppertal Büroanschrift: Heinrich-Kamp-Platz 2 42103 Wuppertal Telefon (0202) 2490-0 Telefax (0202) 2490-999 E-Mail: ihk@wuppertal.ihk.de Internet: www.wuppertal.ihk24.de
- 2 Welche Anlagen sind dem Antrag beizufügen? Nachweis der Sachkunde Die Sachkunde der beauftragten Aufsichtspersonen ist durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses oder durch Vorzeigen des Originals nachzuweisen. Welche Abschlüsse anerkannt werden, entnehmen Sie bitte der beigefügten Checkliste. Wenn es für die Anerkennung der Sachkunde auf Berufserfahrung oder praxis ankommt, dann legen Sie Ihrem Antrag bitte Unterlagen bei, die die relevante Tätigkeit darlegen, z. B. Gewerbeanmeldungen, Bescheinigungen oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber oder Bestätigungen von Versicherungen. Je eindeutiger die vorgelegten Unterlagen sind, desto zügiger und unproblematischer kann die Erlaubnis erteilt werden. Nachweis der Vertretungsberechtigung Die Übertragung der Sachkunde auf andere ist nach dem Gesetz nur zulässig, soweit es sich dabei um Personen handelt, die das Unternehmen vertreten dürfen. Das sind zunächst solche Führungskräfte, die innerhalb der Geschäftsführung (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) mit der Beaufsichtigung der vermittelnden Beschäftigten betraut sind. Die Voraussetzungen treffen aber auch auf vertretungsberechtigte Angestellte wie Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte zu. Die Vertretungsbefugnis ist der IHK durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder einer Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des/der Arbeitnehmers/in Wenn es sich bei der Aufsichtsperson um ein/e Arbeitnehmer/in handelt, bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen um eine Einverständniserklärung des/der Arbeitnehmers/in. Ansprechpartnerin: Elke Stoermer Tel: 0202/2490-403, Fax: 0202/2490-499 E-Mail: e.stoermer@wuppertal.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Geschäftsbereich Recht und Fair Play Postfach 42 01 01 42401 Wuppertal NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG 1 Name des/der Gewerbetreibenden: (bei natürlichen Personen Vor- und Zuname; bei juristischen Personen die eingetragene Bezeichnung) Registergericht und -nummer: bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft: 2 Anschrift der Hauptniederlassung des Unternehmens Straße: PLZ und Ort: 3 Folgende natürliche Person/en wird/werden beschäftigt, der/denen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen ist/sind und die den Gewerbetreibenden vertreten darf/dürfen: 1. Vor- und Zuname: 2. Vor- und Zuname: Formulare für Versicherungsvermittler/-berater Formular 4 Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen
- 2-3. Vor- und Zuname: 4. Vor- und Zuname: Für die genannten Personen lege ich jeweils vor: den Sachkundenachweis durch Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung Zeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation ( 4 und 19 Versicherungsvermittlungsverordnung) Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Vermittler/Berater seit 31. August 2000 ( 1 Abs. 4 Versicherungsvermittlungsverordnung) Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung aller oben genannten Aufsichtspersonen Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug oder Handlungsvollmacht) Die oben genannten vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen betreuen insgesamt * Beschäftigte, die beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befasst sind. * Bitte Anzahl der Beschäftigten eintragen. Ort/Datum: Unterschrift/Stempel: Hinweis: Bei Ausscheiden einer der angeführten Personen ist der Antragsteller verpflichtet, unverzüglich die zuständige Industrie- und Handelskammer zu informieren und eine neue vertretungsberechtigte Aufsichtsperson zu benennen. Dasselbe gilt, wenn sich die Anzahl der beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten wesentlich erhöht.
Anlage ANLAGE ZUM NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABS. 2 Nr. 4 GEWERBEORDNUNG Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Aufsichtsperson (von jedem benannten Arbeitnehmer gesondert auszufüllen) Vor- und Zuname der Aufsichtsperson Geburtsdatum Ich erkläre mein Einverständnis, dass mir die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen wird. Ich ermächtige meinen Arbeitgeber/meine Gesellschaft, meine oben genannten persönlichen Daten sowie Angaben zu meiner Funktion im Unternehmen und den Nachweis meiner Sachkunde schriftlich und in elektronischer Form an die zuständige Erlaubnisbehörde, die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Postfach 42 01 01 42401 Wuppertal, weiterzuleiten. Ort/Datum: Unterschrift Aufsichtsperson
Checkliste für den Nachweis der Sachkunde Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 oder 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung ist unter anderem davon abhängig, dass der Antragsteller selbst oder von ihm beauftragte Aufsichtspersonen einen Sachkundenachweis erbringen. Es werden folgende Nachweise anerkannt: Nachweis der Sachkunde Die Sachkunde ist grundsätzlich vom Antragsteller (bei juristischen Personen Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) nachzuweisen; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auf einen oder mehrere leitende Angestellte übertragen werden. Sachkundeprüfung als Versicherungsfachmann/frau (IHK) oder Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Vermittler/Berater seit 31. August 2000 oder Abschlusszeugnis (1) eines Studiums der Rechtswissenschaft, (2) eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss (3) als Versicherungskaufmann oder frau oder Kaufmann oder frau für Versicherungen und Finanzen (4) als Versicherungsfachwirt oder wirtin (5) als Fachwirt oder wirtin für Finanzberatung (IHK) Abschlusszeugnis (1) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau oder (2) als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder (3) als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbilden des Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung vorliegen; Abschlusszeugnis (1) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder (2) als Investmentfondskaufmann oder frau oder (3) als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt. Abschlusszeugnis einer Hochschule oder Berufsakademie sowie Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung; Prüfung zum Versicherungsfachmann/frau (BWV), wenn vor dem 01.01.2009 abgelegt. Ansprechpartnerin: Elke Stoermer Tel: 0202/2490-403, Fax: 0202/2490-499 E-Mail: e.stoermer@wuppertal.ihk.de Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Postanschrift: Postfach 42 01 01 42401 Wuppertal Büroanschrift: Heinrich-Kamp-Platz 2 42103 Wuppertal Telefon (0202) 2490-0 Telefax (0202) 2490-999 E-Mail: ihk@wuppertal.ihk.de Internet: www.wuppertal.ihk24.de