FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA Winterthur und Swisscom (Schweiz AG) (5. Ausgabe - 07.2014) Abschluss der Versicherung 1 Wann kann die Versicherung abgeschlossen werden? die Versicherung kann beim Kauf eines neuen Mobiltelefons (Handy und Smartphone) oder Tablets abgeschlossen werden. die Versicherung kann auch in folgenden Fällen abgeschlossen werden: Nach dem Kauf eines Mobiltelefons (Handy oder Smartphone) oder Tablets Nach erfolgter Reparatur eines Schadenfalles 2 Für welche Mobilgeräte kann eine Versicherung abgeschlossen werden? 3 Wo kann die Versicherung abgeschlossen werden? Wichtig: Es können keine rückwirkenden Abschlüsse getätigt werden. Die Versicherung darf dem Kunden nur innerhalb von 3 Monaten nach Kauf des Mobilgerätes angeboten werden. Abschluss möglich für: Handys und Smartphones Tablets Die Versicherung kann an folgenden Orten abgeschlossen werden: Swisscom Verkaufsshop Swisscom Onlineshop (nur bei Neugeräten) 4 Welche Personen können eine solche Versicherung abschliessen? Wichtig: Der nachträgliche Abschluss der Versicherung (nach Kauf oder erfolgter Reparatur) kann ausschliesslich in einer Verkaufsstelle der Swisscom (Schweiz) AG gemäss Shop Locator erfolgen. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, können beim Kauf eines Mobiltelefons die Versicherung abschliessen. Kunden mit Wohnsitz im Ausland können gemäss Swisscom "Richtlinien Postpaid Neuanmeldungen" die Versicherung abschliessen, wenn sie ein Handyabo bei der Swisscom beziehen. Hinweis: Der Besitzer kann aber eine andere Person sein, diese muss dann registriert werden inkl. Telefonnummer. Bsp.: A). Hans Muster kauft für Tochter ein Handy mit Vertrag. Handyvertrag läuft auf Tochter Registrierung erfolgt auf Tochter B). Hans Muster kauft für Tochter ein Handy mit Vertrag. Vertrag läuft auf Hans Muster Registrierung erfolgt auf Hans Muster 5 Wo sind Details zur Versicherung zu finden? Homepage www.axa.ch/mobile unter "Das Wichtigste in Kürze" Homepage www.swisscom.ch unter Mobile Zusatzdienste Handy- und Tabletversicherung Im Produktprospekt unter: Das Wichtigste in Kürze Ihre Versicherung im Überblick Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 1
6 Muss für jedes Mobilgerät die Versicherung einzeln gekauft werden? Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft werden 7 Vorgehen bei Versicherungsfragen? Versicherungsfragen der "Swisscom Verkaufsshops" und "Swisscom Hotline" sollen per Mail an folgende Inbox gerichtet werden: CategoryManagementAnfragen.Device@swisscom.com Versicherungsdeckungen Die Anfragen werden dann gesammelt an die AXA (kooperationen.axa-box@axa-winterthur.ch), zur Abklärung weitergeleitet. 8 Welche Gefahren sind versichert? Beschädigung (plötzlich, unvorhergesehen, von aussen) Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl bis CHF 1'500 Abschliessend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB Artikel A2) 9 Was wenn einzelne Funktionen nicht mehr gehen, sind dies versicherte Ereignisse? Beispiele: Einschaltknopf funktioniert nicht mehr Kamerafunktion geht nicht mehr etc. Wichtig: Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert! Das Risiko Diebstahl ist in der Regel in der Hausratversicherung versichert. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausrat-Versicherer Kontakt auf. Durch die Swisscom ist zu prüfen, ob es sich um einen Garantiefall handelt. Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist die Deckung gegeben, sofern die Funktionen durch eine plötzliche und unvorhergesehende Beschädigung von aussen nicht mehr gehen. Sind die oben aufgeführte Gegebenheiten nicht erfüllt, handelt es sich um nicht versicherte Ereignisse und werden somit nicht von der AXA übernommen. 10 Welche Leistungen sind versichert? Das versicherte Mobiltelefon bzw. Tablet ist zum Neuwert versichert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher CHF 1'500.- nicht übersteigen darf. Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl ist bis maximal CHF 1'500.- versichert. 11 Wie hoch ist der Selbstbehalt? Beschädigung: CHF 50.- pro Schadenereignis Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.- 12 Wo gilt die Versicherung? weltweit 13 Von wann bis wann gilt die Versicherung? Beginn - Versicherungsabschluss beim Kauf eines Mobilgerätes: Es gilt das Datum, an dem das Gerät gekauft wurde. Ende Versicherungsabschluss beim Kauf eines Mobilgerätes: Der Versicherungsschutz erlischt automatisch 24 Monate nach Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Beginn Versicherungsabschluss nachträglich nach Kauf eines Mobilgerätes: Es gilt das Datum, an dem die Versicherung gekauft wurde. Ende Versicherungsabschluss nachträglich nach Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 2
14 In welchen Fällen erlischt die Versicherung vorzeitig? 15 Was wenn ein nicht versichertes Ereignis eintritt? Kauf eines Mobilgerätes: Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit dem Ablauf der Garantie (24 Monate nach Kaufdatum des Gerätes), welche die Swisscom gewährt und kann nicht verlängert werden. Die Versicherung erlischt: im Totalschadenfall wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren Schäden den Listenpreis des Mobilgeräts übersteigt. bei Verlust / Diebstahl des Gerätes Schaden wird von der Versicherung nicht bezahlt Bei Verlust / Diebstahl des Gerätes erlischt die Versicherung vorzeitig Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 3
Registrierung 16 Wie finde ich die Registrierungspage? Geben Sie im Internetbrowser folgende Adresse ein: www.axa.ch/mobile oder Suchen Sie im Google mit axa.ch/mobile Link anwählen 17 Gibt es eine Hilfe für die Registrierung? Unter www.axa.ch/mobile Hilfe zur Registrierung kann eine Wegleitung heruntergeladen werden. Mittels Hilfe -Link auf der www.axa.ch/mobile-seite kann der Kunde zudem per Formular die Anmeldeschwierigkeiten melden und wird nachregistriert. 18 Fragen zur Registrierung? Auf www.axa.ch/mobile unter "Technische Anfragen" können Fragen zur Registrierung gestellt werden. Bsp.: Registrierung hat nicht funktioniert etc. 19 Wie funktioniert die Registrierung? Ablauf für Registrierung: 1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer, Firefox, Google Chrome) www.axa.ch/mobile 2. email Adresse erfassen, Passwort für Account vergeben (für späteren Wiedereinstieg) und auf Button "Senden" klicken 3. Details zur Person ausfüllen und auf Button "Anmelden" klicken: Anrede Name, Vorname Sprache Land Mobiltelefon (Format beachten) 4. Aktivierungscode von der Kundenkarte (auf dem Prospekt) eingeben und auf Button "Code prüfen" klicken 5. Handy- bzw. Tablet- und Adressangaben ergänzen und auf Button "Senden" klicken: Handy- bzw. Tabletmarke (auswählen) Modell IMEI Nr. Kaufdatum Strasse Nr. PLZ, Ort 20 Probleme mit Aktivierungscode? Problem unter "Hilfe" melden. Das Anliegen wird geprüft und es folgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden. 21 Wo findet man die IMEI Nr.? Auf dem Handy bzw. Tablet den Code *#06# eingeben und anwählen und die IMEI Nr. erscheint auf dem Display oder Die IMEI Nr. ist auf der Kaufquittung der Swisscom ersichtlich. 22 Was ist, wenn man keine email Adresse hat? Einen email Account erstellen 23 Was ist zu tun, wenn ein Kunde keine Mailadresse hat? oder Auf die Registrierung verzichten. Die Swisscom übermittelt der AXA die nötigen Daten. Geschieht ein Schadenfall bevor die Übermittlung erfolgt, wird diese abgewartet und/oder der Kunde kann den Kaufbeleg der Swisscom als Beweis einreichen. Untenstehende Daten mit dem Kunden aufnehmen und auf www.axa.ch/mobile unter "Technische Hilfe" per Mail Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 4
24 Nach Eingabe der Mailadresse wird nach einem Passwort gefragt der AXA mitteilen. Angaben zur Person Anrede Vorname / Nachname Adresse Geburtsdatum Mobiletelefon-Nr. Handy- bzw. Tabletangaben Handy- bzw. Tabletmarke Modell IMEI-Nr. Kaufdatum Aktivierungscode Das bedeutet, dass der Kunde bei der AXA bereits mit seiner Emailadresse registriert ist und unter der eingegebenen Mailadresse schon ein Konto besteht. Es kann zum Schutz der Daten kein neues Passwort vergeben werden, sondern das bestehende muss verwendet werden. Wenn dieses nicht bekannt ist, kann es unter Passwort vergessen abgefragt werden. Vorgehen beim vergessen des Passwortes? Via "Passwort anfordern" wird das bestehende Passwort zurückgesetzt Es wird ein Mail mit Link zugestellt, damit ein neues Passwort angefordert werden kann Link öffnen und neues Passwort vergeben Wieder auf www.axa.ch/mobile gehen und die Registrierung vornehmen 25 Wie werden mehrere Mobilgeräte registriert? Wenn mehrere Mobilgeräte (Handys und Tablets) inkl. Versicherung gekauft wurden, können diese im gleichen Account registriert werden. 1. erstes Mobilgerät registrieren 2. Um ein weiteres Mobilgerät zu registrieren, auf Button "Handy registrieren" klicken und Aktivierungscode sowie Angaben des weiteren Mobilgeräts eingeben. Hinweis: Alle Mobilgeräte sind zu registrieren, auch wenn sie den gleichen Aktivierungscode hätten (sofern die Versicherung dafür gekauft wurde). 26 Bestätigungsmail oder SMS nicht erhalten? Für das Bestätigungs-SMS ist wichtig, dass die Handynummer auf der Registrierungspage im internationalen Format gemäss Beispiel eingegeben wird: +41791234567 Falls der Dienst für das Mail oder SMS nicht funktioniert hat, kann über "Technische Anfragen" eine Bestätigung für die Registrierung per Mail angefordert werden. 27 Besteht der Versicherungsschutz auch ohne die Registrierung? 28 Wie ist das Vorgehen, wenn man keine schriftlichen AXA News erhalten möchte? Das Handy bzw. Tablet, für welches die Versicherung abgeschlossen wurde, ist auch versichert, wenn die Registrierung nicht vorgenommen wurde. Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall sichergestellt. Nach erfolgter Registrierung auf www.axa.ch/mobile, kann unter "Meine Einstellungen" der Newsletter wieder abgemeldet werden. Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 5
Schadenfall 29 Wie ist das Vorgehen im Schadenfall? 1. Beschädigtes Mobilgerät in Swisscom Shop bringen 2. Im Swisscom Shop wird die Reparatur oder der Ersatz veranlasst 3. Die Kosten bei Swisscom begleichen 4. Nach erfolgter Reparatur unter www.axa.ch/mobile Schadenformular ausfüllen, die von Swisscom erhaltene Rechnung / Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die AXA übermitteln oder Schadenmeldung ausdrucken und mit der Rechnung/Zahlungsbeleg per Post an die AXA senden Hinweis: die Adresse für die Zusendung der Schadenmeldung und Rechnung/Zahlungsbelegs lautet wie folgt: AXA Winterthur Service Center Postfach 357 8401 Winterthur wird die Reparatur durch jemand anderen als der Swisscom im Auftrag gegeben, wird keine Rückzahlung durch die AXA erfolgen. Ein Beschädigtes Gerät ist immer via Swisscom reparieren zu lassen. 30 Wie viele Schäden können angemeldet werden? Es ist möglich, dass während der Versicherungsdauer von max. 24 Monaten mehrere Schadenfälle angemeldet werden. Das versicherte Mobiltelefon bzw. Tablet ist zum Neuwert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher das Maximum von CHF 1'500.00 nicht übersteigen darf, versichert. Nach Erreichen dieses Betrages erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Im Falle eines Totalschadens erlischt die Versicherung ebenfalls. 31 An wen wendet man sich, wenn man mit der Reparatur / Reparaturentscheidung nicht zufrieden ist? Ist der Kunde mit der Reparatur oder dem Reparaturentscheid nicht einverstanden, hat er sich an die Swisscom (Schweiz) AG zu wenden. Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den Reparaturentscheid der Swisscom zu überstimmen. Im gemeldeten Schadenfall überprüft die AXA die Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) des Schadens zurück. Beispiel: Display des Handys ist durch herunterfallen beschädigt worden. Swisscom Entscheid: Beschädigung des Displays = Folge des Schadens Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden, somit keine Folgen des Schadens Reparatur = Displaywechsel AXA Rückerstattung: Reparatur (Displaywechsel) = gedeckter Schaden Gebrauchsschäden = kein gedeckter Schaden Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 6
Geräteaustausch 32 Vorgehen, wenn ein Mobilgerät ausgetauscht wird / Meldung neuer IMEI-Nr. (SWAP-Geräte)? Bei bestimmten Marken tauscht die Swisscom die beschädigten Mobilgeräte durch sogenannte SWAP- Geräte aus. In diesen Fällen liegt kein Totalschaden vor und die Versicherung geht auf das neuwertige Ersatzgerät über. Die Deckung erlischt lediglich, wenn die Schadensumme den Gerätewert (gemäss Listenpreis) übersteigt. Wenn ein neues Mobilgerät gekauft werden muss, erlischt die Versicherung und für das neue Mobilgerät kann eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Die neue IMEI Nr. wird in der Regel von der Swisscom an die AXA übermittelt. 33 Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät innerhalb 14 Tagen zurückgegeben und kein neues bezogen wird? 34 Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät infolge Defekt zurückgegeben und gegen ein neues gleiches Mobilgerät getauscht wird? Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Account unter www.axa.ch/mobile (nach erfolgter Registrierung und erneutem Login) in der blauen Hilfebox über Wechsel der IMEI Nr. melden einen Wechsel der IMEI Nr. zu melden. Die AXA prüft die Änderung und nimmt diese für den Kunden vor. Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden die Versicherungsprämie zurück. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des Mobilgeräts. Die AXA löscht die Daten des retournierten/stornierten Mobilgeräts. Variante 1: Die Swisscom tauscht das Mobilgerät aus und registriert den IMEI-Wechsel bei sich intern Die Swisscom meldet der AXA die neue IMEI Nr. Der Kunde hätte aber auch die Möglichkeit, den Tausch der IMEI Nr. via seinem Profil auf www.axa.ch/mobile zu melden (Button "IMEI-Nr.- Wechsel") AXA ändert die IMEI Nr. beim bestehenden Mobilgerät 35 Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät zurückgegeben und gegen ein neues anderes Mobilgerät getauscht wird? Variante 2: Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden die Versicherungsprämie für das retournierte Mobilgerät zurück. Für das neue Mobilgerät wird die Versicherung neu abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Versicherungsprämie für das neue Mobilgerät der Swisscom. Der Kunde registriert das neue Mobilgerät (als weiteres Gerät) unter seinem Profil auf www.axa.ch/mobile Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des ersten defekten Mobilgeräts Die AXA löscht die Daten des defekten/stornierten Mobilgeräts Die Versicherung geht nicht auf das neue Mobilgerät über! Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden die Versicherungsprämie für das retournierte Mobilgerät zurück. Für das neue Mobilgerät wird die Versicherung neu abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Versicherungsprämie für das neue Mobilgerät der Swisscom. Der Kunde registriert das neue Mobilgerät (als Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 7
36 Mobilgerät verkauft geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über? weiteres Gerät) unter seinem Profil auf www.axa.ch/mobile. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des ersten Mobilgeräts Die AXA löscht die Daten des ersten Mobilgeräts Die Versicherung kann unter folgenden Voraussetzungen auf den neuen Kunden übertragen werden: Neuer Besitzer ist in der CH wohnhaft Neuer Besitzer hat eine Schweizer Handy Nr. Wichtig ist: Der bisherige Besitzer muss dem neuen Besitzer den Prospekt inkl. Kundenkarte weitergeben Der bisherige Besitzer muss dem neuen Besitzer mitteilen, dass er im Fall eines Schadens die Swisscom aufsuchen soll Reparaturen werden nur von der AXA bezahlt, wenn sie bei der Swisscom in Auftrag gegeben wurden Der neue Besitzer soll sich via www.axa.ch/mobile registrieren Der bisherige Kunde soll in seinem Account unter www.axa.ch/mobile (nach erfolgter Registrierung und erneutem Login) in der blauen Hilfebox über Wechsel der IMEI Nr. melden den Verkauf des Handys bzw. Tablets melden und den neuen Besitzer mitteilen(vor- und Nachname, Kauf- bzw. Verkaufdatum). Die AXA prüft die Änderung und löscht den Account des bisherigen Kunden. Handy- und Tabletversicherung Juli 2014 8