Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen. Nr Dezember OB-Bürgersprechstunde im Mainzer Rathaus

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt für die Stadt Büren

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

Rubriken. Nr Oktober Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

Rubriken. Nr Dezember Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen Nr Februar 2017

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Bekanntgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)

Amtsblatt für die Stadt Büren

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Rubriken. Nr März 2016

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Öffentliche Bekanntmachung

21. Jahrgang 11. Dezember 2017 Nr. 45

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

Rubriken. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz. Nr November

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Jahrgang 3 Nr. 22. Inhalt:

Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg. Nr. 19/ Jahrgang

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen Nr Mai 2017

... Gremien. Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Bekanntmachung ... Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Rubriken ... Öffentliche Bekanntmachung ... Nr Juli

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden

Amtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen Nr Febuar 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

Nr März 2018 INHALT:

Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Rubriken ... Öffentliche Bekanntmachungen. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinung sta g: 27. April Tradition und Fortschritt

Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen. Nr Juni 2016

Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. 15. Jahrgang / 18. Dezember 2012 / Nr. 13

Amtsblatt für die Stadt Rathenow

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg

Rubriken ... Öffentliche Bekanntmachungen Nr September 2014

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Transkript:

Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz Rubriken Öffentliche Bekanntmachungen OB-Bürgersprechstunde Seite 1 Erneute Aufstellung von Bauleitplänen Seite 1f. Heiligkreuz-Areal Bebauungsplanentwurf Residenz- Seite 2f. passage Jahresabschluss 2014 KDZ Seite 3 Teileinziehung von Verkehrsflächen Seite 4 Stellenausschreibungen Bibliothekar/-in Seite 5 Dipl.-Sozialarbeiter/-in Seite 5 Stellv. Kita-Leiter/-in Kita Frankenhöhe Seite 5f. Nr. 47 04. Dezember 2015 www.mainz.de/amtsblatt Dieser Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 44 ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "W 104" identisch. Sie liegen in der Gemarkung Weisenau und umfassen das ehemalige IBM-Gelände sowie die östlich angrenzende Friedhofserweiterungsfläche. Sie werden begrenzt: im Norden durch den Bretzenheimer Weg, im Osten durch die Kleingartenanlage, sowie den Friedhof Weisenau, im Süden durch den Heiligkreuzweg, im Westen durch die Hechtsheimer Straße. Gremien Rechnungsprüfungsausschuss Seite 6 Klimaschutzbeirat Seite 6 Ortsbeirat Mainz-Finthen Seite 7 Impressum Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen OB-Bürgersprechstunde im Mainzer Rathaus Mittwoch, 09. Dezember 2015, 16.00 bis 17.30 Uhr, Louisville-Zimmer Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die erneute Aufstellung von Bauleitplänen Der Stadtrat der Stadt Mainz hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 gemäß 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. (in Verbindung mit) 1 Abs. 8 BauGB und gemäß 2 Abs. 1 BauGB erneut die Aufstellung folgender Bauleitpläne beschlossen: Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. 1. Änderung Nr. 44 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "Heiligkreuz-Areal (W 104)" 2. Bebauungsplan "Heiligkreuz-Areal (W 104)". Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 1

Die Planung hat zum Ziel: Mit dem Bebauungsplan "Heiligkreuz-Areal (W 104)" und der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf der Fläche des ehemaligen IBM-Geländes geschaffen werden. Es soll ein gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Wohnformen des Geschosswohnungsbaus, hohen Qualitäten und unterschiedlichen Preissegmenten entstehen. Die bestehende noch verbliebene gewerbliche Nutzung ist auch weiterhin zu sichern. Mainz, 04.12.2015 Stadtverwaltung Michael Ebling Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes Auf Grund des 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Mainz hat in seiner Sitzung am 15.07.2015 gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. (in Verbindung mit) 1 Abs. 8 BauGB erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" beschlossen. Des Weiteren hat der Stadtrat in der o. a. Sitzung am 15.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan "A 269" im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wurden bereits am 24.07.2015 öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 02.12.2015 hat der Stadtrat beschlossen, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" gemäß 3 Abs. 2 BauGB i. V.m. 4a Abs. 3 BauGB erneut, inhaltlich und zeitlich eingeschränkt, öffentlich auszulegen. Der Beschluss über die erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfes des o. a. Bebauungsplanes wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Erneute, inhaltlich und zeitlich eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "A 269", seine Begründung und die Checkliste "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.12.2015 bis 08.01.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Mainz, Stadtplanungsamt, Zitadelle, Bau A, Zimmer 212, "Am 87er Denkmal", 55131 Mainz, erneut, eingeschränkt öffentlich aus und können dort - außer feiertags sowie nicht am 24.12.2015 und am 31.12.2015 - montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06131/12-3046 von jedermann eingesehen werden. Als zusätzlicher, informeller Service für die Öffentlichkeit liegen im Zeitraum vom 14.12.2015 bis 08.01.2016 der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "A 269", seine Begründung und die Checkliste "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" im Rathaus, Foyer, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, und in der Ortsverwaltung Mainz-Altstadt, Am Rathaus (Zimmer 49), 55116 Mainz zu den dort gültigen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme erneut, eingeschränkt öffentlich aus. Im Zeitraum vom 14.12.2015 bis 08.01.2016 stehen der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "A 269", seine Begründung und die Checkliste "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt als zusätzliche Information zur Verfügung. Hinweise: Während der Auslegungsfrist können beim Stadtplanungsamt und bei der Ortsverwaltung Mainz-Altstadt Stellungnahmen - jedoch nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen der Planung - abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse stadtplanungsamt@stadt.mainz.de dem Stadtplanungsamt zugesandt werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Der o. a. Bebauungsplan "A 269" wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 2

Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "A 269" wird begrenzt durch: Die "Kleine Langgasse" im Nordwesten, die "Große Langgasse" im Nordosten, die "Spritzengasse" im Südosten und die "Schillerstraße" im Südwesten. Öffentliche Bekanntmachung Stadt Mainz Eigenbetrieb Kommunale Datenzentrale Mainz Gemäß 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 5. Oktober 1999 wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. September 2015 den Jahresabschluss der Kommunalen Datenzentrale Mainz - Eigenbetrieb der Stadt Mainz - für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt hat. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss in der Höhe von 453.555,12 ab. Der festgestellte Jahresüberschuss wird gemäß dem o. g. Stadtratsbeschluss in der Höhe von 100.000,00 dem städtischen Haushalt zugeführt, und der Restbetrag in der Höhe von 353.555,12 wird in die allgemeine Rücklage der KDZ Mainz eingestellt. Der Jahresabschluss 2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sowie der Lagebericht liegen in der Zeit vom 7. Dezember 2015 bis einschließlich zum 18. Dezember 2015 in der Kommunalen Datenzentrale Mainz, Hechtsheimer Str. 31a, Zimmer-Nr.: EG 02.13, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtsnahme aus. Mainz, 27. November 2015 Stadtverwaltung Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Michael Ebling Oberbürgermeister Mainz, 04.12.2015 Stadtverwaltung Michael Ebling Oberbürgermeister Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 3

Teileinziehung von Verkehrsflächen Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des 37 LStrG vom 1. August 1977 GVBl. 1977, 273, in der jeweils gültigen Fassung. Aus dem im Gebiet der Stadt Mainz befindlichen Flurstück, Mainz-Hechtsheim, Flur 6, Nr. aus 142/31, soll ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche der Alte Mainzer Straße, zwecks Umnutzung für eine Privatzufahrt, teileingezogen werden. Der dort vorhandene südliche Gehweg (vor Hs.-Nr. 171-175) soll zu einem 4,00 m breiten öffentlichen Fuß- und Radweg ausgebaut werden. Die einzuziehende Fläche beträgt ca. 830 m² und hat zukünftig keine Verkehrsbedeutung mehr. Dieses Vorhaben wird hiermit gemäß 37 Abs. 2 LStrG bekannt gegeben. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat als Straßenaufsichtsbehörde der Teileinziehung mit Schreiben vom 28.10.2015 zugestimmt. Die Planunterlagen, in denen die Einziehungsflächen kenntlich gemacht sind, können bei der Stadtverwaltung Mainz, 61-Stadtplanungsamt, Zitadelle, Bau C, Zimmer 231 während der Dienststunden (vormittags Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags Montag bis Donnerstag vom 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Mainz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Nachtbriefkästen befinden sich am Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz und am Stadthaus Lauterenflügel, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wird empfohlen, den Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, unter Angabe des Aktenzeichens (66-14-01) zu benennen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Die E-Mail ist an die Adresse stv-mainz@poststelle.rlp.de zu senden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.mainz.de/virtuellepoststelle aufgeführt sind. Mainz, den 24.11.2015 Stadtverwaltung Mainz In Vertretung Katrin Eder Beigeordnete Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 4

Stellenausschreibungen Wir suchen für Amt für Kultur und Bibliotheken eine / einen Bibliothekarin / Bibliothekar für die öffentliche Bücherei Anna Seghers Vollzeit oder jeweils Teilzeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeit durch die bisherige Stelleninhaberin Zum 02.01.2016 Befristet für die Dauer der Elternzeit, voraussichtlich bis 31.12.2016 Kennziffer 42/11 Aufgaben u. a.: Betreuung einer Stadtteilbücherei Lektorate Informationsdienste Bibliothekarische Bestandspflege Leseförderung Kooperation mit Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen im Stadtteil Wir erwarten: Abgeschlossenes Studium im Bereich Bibliotheks- oder Informationswissenschaft im Diplom- oder Bachelorstudiengang Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit Entgeltgruppe 9 TVöD Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert und forciert die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 18.12.2015 unter Angabe der Kennziffer 42/11 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de Wir suchen für Amt für Jugend und Familie, Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und besondere soziale Dienste eine / einen Diplom-Sozialarbeiter/-in bzw. Diplom- Sozialpädagoge/-in Teilzeit, mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Befristet bis 16.08.2017 (zzgl. 5 Std. befristet bis 30.09.2016) Kennziffer 51/73 Aufgaben u. a.: Mündliche und schriftliche Stellungnahmen im Jugendgerichtsverfahren Vermittlung und Einleitung von Hilfen nach dem SGB VIII, einschließlich Hilfeplanverfahren, Überwachen von Auflagen Haftentscheidungshilfen und Krisenintervention gem. 71, 72 a JGG und Leiten von Helferkonferenzen Mitarbeit bei der Umsetzung der Konzeption Haus des Jugendrechtes Kooperations- und Vernetzungsarbeit mit den im Stadtteil ansässigen Institutionen und freien Trägern, Präventionsarbeit Wahrnehmung von Innen- und Außendienst im Sinne aufsuchender Sozialarbeit Wir erwarten: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom- Sozialarbeiter/in oder Diplom-Sozialpädagoge/in bzw. Bachelor of Arts: Soziale Arbeit einschließlich staatlicher Anerkennung Gute Kenntnisse der Sozialgesetzgebung, des Jugendgerichtsgesetzes, des BGB und im Verwaltungsrecht Gute Kenntnisse im Bereich der (systemischen) Familienberatung, der Gesprächsführung, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie sowie der Gemeinwesenarbeit und Sozialmedizin Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit Bereitschaft zur Fortbildung und Teilnahme an Supervision Gute Office-Anwenderkenntnisse Flexible Arbeitszeit z.b. auch in Krisensituationen Führerschein Klasse B ist wünschenswert Ortskenntnisse sind von Vorteil Entgeltgruppe S 12 TVöD Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert und forciert die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 5

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 18.12.2015 unter Angabe der Kennziffer 51/73 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de Wir suchen für Amt für Jugend und Familie eine / einen Stellvertretende Leiterin / Stellvertretender Leiter für die Kindertagesstätte Hechtsheim, Frankenhöhe Kennziffer 51/74 Die Einrichtung umfasst folgendes Betreuungsangebot: 5 geöffnete Kindergartengruppen mit einer Gesamtkapazität von 116 Plätzen (davon je Gruppe 3 Plätze für Kinder ab 2 Jahren). Die Einrichtung hat ein Ganztagsangebot von 90 Plätzen. Die Kindertagesstätte ist von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Aufgaben u. a.: Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren Elternarbeit In Abstimmung mit der Leitung Übernahme von Leitungsaufgaben für ein Team von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wir erwarten: Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/-r Erzieherin bzw. Erzieher oder vergleichbare sozialpädagogische Ausbildung jeweils mit Berufserfahrung in der Kita-Arbeit Fachkompetenz und Selbstständigkeit im Umgang mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren Ausbildungs- und Beratungskompetenz Teamfähigkeit, Flexibilität Organisationsgeschick Erfahrungen mit einschlägigen EDV-Programmen wünschenswert Entgeltgruppe S 13 TVöD Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 18.12.2015 unter Angabe der Kennziffer 51/74 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de Gremien Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Montag, 07.12.2015, 17:00 Uhr, Haifa-Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz Tagesordnung a) nicht öffentlich 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Optimierung und Forcieren von Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfungen 2012-2015 3. Verschiedenes Mainz, 25.11.2015 Hannsgeorg Schönig Vorsitzender Einladung zur Sitzung des Klimaschutzbeirates am Dienstag, 08.12.2015, 16:30 Uhr, Haifa-Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs- Platz 1, 55116 Mainz Tagesordnung a) öffentlich 1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.10.2015 2. Umgang des Amtes für Projektentwicklung und Bauen mit den höheren Anforderungen der EnEV 2014 und der kommenden EnEV Novelle (Frau Beate Conradi, GWM und Herr Martin Graw, GWM) 3. Kommunikationsstrategie für Klimaschutz in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm (Frau Tatiana Herda Muñoz, Klimaschutzmanagerin VG Nieder-Olm) 4. Verschiedenes Mainz, 26.11.2015 Dr.-Ing. Volker Wittmer Vorsitzender Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 6

Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Finthen am Dienstag, 08.12.2015, 19:00 Uhr, Finther Stübchen im Bürgerhaus, Obstmarkt 24, 55126 Mainz Tagesordnung a) öffentlich Anträge 1. Forderungen der Bewohnerinnen/Bewohner der Römerquelle (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, ÖDP) 2. Fußweg zwischen Kakteenweg und Gonsenheimerstraße (CDU) 3. Hundeverbot auf dem Friedhof (GRÜNE, FDP) 4. Einwohnerfragestunde Anfragen 5. Schwerlastverkehr der US -Streitkräfte durch Finthen (CDU) 6. Sachstandsberichte 7. Mitteilungen und Verschiedenes b) nicht öffentlich 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, 30.11.2015 Herbert Schäfer Ortsvorsteher Impressum Amtsblatt Landeshauptstadt Mainz, Hauptamt Abteilung Pressestelle Kommunikation Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1 55116 Mainz Telefon 06131/ 12-2221 Telefax 06131/ 12-3383 pressestelle@stadt.mainz.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Freitag. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Ausgabe aufgelegt. Hauptdistributor des Amtsblattes ist die Internetplattform www.mainz.de. Dort kann über eine Newsletterfunktion das Amtsblatt kostenfrei abonniert werden. Ein Download als pdf-dokument ist möglich. Download und Abonnement über die Adresse www.mainz.de/amtsblatt. Das Amtsblatt wird montags zusätzlich im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 47 04. Dezember 2015 Seite 7