Amtliche Bekanntmachung

Ähnliche Dokumente
Öffentliche Bekanntmachung

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

- 1-2 Finanzen und Steuern

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

S T A D T W A I B L I N G E N G r o ß e K r e i s s t a d t

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

Amtsblatt. Inhalt. Fassungen.

Sitzung des Gemeinderates vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

H a u s h a l t 2015

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008

H a u s h a l t s s a t z u n g

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.h., Telefon / 99 90

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung aße. Ebertpark 10.

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 15. Jahrgang Luckenwalde, 15. Februar 2007 Nr. 4

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Transkript:

1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 gem. 79 Gemeinderordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018/2019 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 2018 in EUR 2019 in EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 117.794.738 118.566.563 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 119.194.402 124.713.229 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.399.664-6.146.666 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 4.240.000 3.430.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 2.820.000 2.280.000 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.420.00 1.150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 20.336-4.996.666 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 115.163.328 115.975.573 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 110.938.979 116.053.652 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 4.224.349-78.079 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.520.900 11.071.960 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 23.337.700 19.565.440 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -12.816.800-8.493.480

2/10 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -8.592.451-8.571.559 2.8 Gesamtbetrag d. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 7.500.000 7.500.000 2.9 Gesamtbetrag d. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 187.500 562.500 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 7.312.500 6.937.500-1.279.951-1.634.059 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden], (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2018 wird festgesetzt auf 7.500.000,00 EUR, [davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0,00 EUR]. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden], (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2019 wird festgesetzt auf 7.500.000,00 EUR, [davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0,00 EUR]. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird sowohl für das Haushaltsjahr 2018 als auch für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt auf 10.000.000,00 EUR.

3/10 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400. v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 380. v. H. der Steuermessbeträge. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Schwäbisch Hall geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schwäbisch Hall, den 13.12.2017 Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 24.01.2018, AZ: 14-2241.-2 / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 13.12.2017 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß 121 Abs.2 GemO i.v.m. 81 Abs.2 GemO bestätigt. Außerdem wurde der in 2 der Haushaltssatzung 2018/2019 für das Haushaltsjahr 2018 und für das Haushaltsjahr 2019 jeweils auf 7.500.000,-- festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) gemäß 87 Abs.2 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung 2018/2019 und im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den 08.02.2018 Bürgermeisteramt

4/10 Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 13.12.2017 aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan 2018 2019 Erträgen von 545.000 550.000 und Aufwendungen von 905.000 910.000 2. Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 899.000 889.000 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 500.000 Schwäbisch Hall, den 13.12.2017 Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 24.01.2018 AZ: 14-2241.-2/ Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 13.12.2017 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Friedhöfe Schwäbisch Hall für die

5/10 Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EiGB i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der in 4 dieses Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 erneut in Höhe von jeweils 500.000 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten dieser Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht. Schwäbisch Hall, den 08.02.2018 Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 13.12.2017 aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan 2018 2019 Erträgen von 8.086.000 8.186.000 und Aufwendungen von 8.077.200 8.242.700 2. Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 7.208.000 8.899.700 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 3.729.200 5.359.700 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

6/10 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 3.500.000 Schwäbisch Hall, den 13.12.2017 Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 24.01.2017, AZ: 14-2241.-2/ Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 13.12.2017 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 201 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die in 2 des Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 3.729.200 und für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 5.359.700 festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan 2018 und 2019 wurden jeweils gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die in 4 des Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 ebenfalls auf jeweils 3.500.000 festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind in diesem Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den 08.02.2018 Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 13.12.2017 aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen:

7/10 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 2018 2019 1. Im Erfolgsplan mit Erträgen von 7.752.700 7.796.500 und Aufwendungen von 7.708.000 7.814.000 2. Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 1.583.700 1.197.500 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 959.000 635.000 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 3.000.000 Schwäbisch Hall, den 13.12.2017 Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 24.01.2018, AZ: 14-2241.-2/ Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 13.12.2017 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall l für die Wirtschaftsjahre 201 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die in 2 des Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 959.000 und für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 635.000 festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die in 4 des Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 ebenfals auf jeweils

8/10 3.000.000 festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten dieser Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht. Schwäbisch Hall, den 08.02.2018 Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 13.12.2017 aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan 2018 2019 Erträgen von 1.167.100 1.268.000 und Aufwendungen von 2.286.900 2.425.600 2. Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 1.141.800 1.191.800 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

9/10 Schwäbisch Hall, den 13.12.2017 Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 24.01.2018, AZ: 14-2241.-2/ Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 13.12.2017 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs e Touristik und Marketing Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in diesem Festsetzungsbeschluss und im Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den 08.02.2018 Bürgermeisteramt Amtliche Bekanntmachung Entsprechend 81 Abs. 3 GemO wird hiermit bekannt gegeben, dass 1. die Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 2. der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 3. der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 4. der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 5. derr Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Touristik und Marketing Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis 20. Februar 2018, je einschließlich, unter http: // www.schwaebischhall.de/buergerstadt/buergerinfo/fianzen zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Schwäbisch Hall, den 08. Februar 2018

10/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 gem. 79 Gemeinderordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018/2019 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 2018 in EUR 2019 in EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 117.794.738 118.566.563 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 119.194.402 124.713.229 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.399.664-6.146.666 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 4.240.000 3.430.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 2.820.000 2.280.000 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.420.00 1.150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 20.336-4.996.666 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 115.163.328 115.975.573 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 110.938.979 116.053.652 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 4.224.349-78.079 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.520.900 11.071.960 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 23.337.700 19.565.440 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -12.816.800-8.493.480