FEUERBRAND AKTIONSPLAN ZUR UMSETZUNG DER MASSNAHMEN

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Transkript:

AKTIONSPLAN ZUR UMSETZUNG DER MASSNAHMEN Der Aktionsplan enthält sowohl die Fortführung bereits er als auch ergänzende und neu erarbeitete Maßnahmen. FEUERBRAND AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at

INHALT 1. Monitoring und Maßnahmen zur Erhebung des Feuerbrandbefalles 4 Regelmäßige Kontrolle der Obstbaumbestände und sonstiger Wirtspflanzen auf 4 Feuerbrandbefall 4 2. Vorbeugende Maßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung 4 Sanierungsmaßnahmen bei Feuerbrandbefall jeglicher Wirtspflanzen 4 Erhaltung und e Aktualisierung eines Feuerbrand-Warndienstes 4 Verbesserung der Feuerbrandprognose 5 Bereitstellung resistenter Unterlagen für Obstbauern 5 Einführung von marktfähigen Apfelsorten, die eine geringe Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand aufweisen in den Lebensmittelhandel 5 Erhaltung genetischer Ressourcen 6 Anbau von robusten Sorten für den Streuobstbau forcieren 6 Stärkung bzw. Ausweitung des Objektschutzes 6 3. Alternative Maßnahmen zum Streptomycineinsatz 7 Akkordierte und standardisierte Vorgangsweise zur Prüfung und Bewertung von Präparaten mit angeblicher Feuerbrandwirkung ohne Zulassung 7 Stufenmodell zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Feuerbrandbekämpfung 7 4. Streptomycineinsatz und begleitende Maßnahmen 7 Antibiotikaeinsatz zur Feuerbrandbekämpfung 7 Einsatz von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln 8 Information der Imker über Streptomycineinsatz 9 5. Information, Schulung und Beratung 10 Beratung über den Ersatz von Feuerbrand-Wirtspflanzen im Wild- und Zierpflanzenbereich 10 Informationsblatt über die Feuerbrandanfälligkeit von Tafelobstsorten 10 Informationsblatt über Anfälligkeiten von Streuobstsorten 10 Erfahrungsaustausch über Feuerbrand-Prognosemodelle 11 Information der Imker zum Thema Feuerbrand 11 Erhebung von Befallsdaten im Bio-Kernobstbau 11 Weiterführung der Beratung für Intensivobstbaubetriebe und Kernobst-Hochstamm-Besitzer 12 Verbesserung der Koordination zwischen Bundes- und Landesstellen 12 Fortbildung der Obstbauern und Gartenbesitzer 12 Öffentlichkeitsarbeit 12 6. Anpassung rechtlicher Bestimmungen 13 Anpassung der landesrechtlichen Regelungen der Wanderbeschränkungen für Bienen in allen Bundesländern 13 Vereinheitlichung des Inverkehrsbringungs- und Auspflanzverbotes für Feuerbrandwirtspflanzen 13 7. Versuchstätigkeit und Forschung 13 Durchführung von Forschungsprojekten zur Bekämpfung des Feuerbrandes 13 Freilandversuche zur Testung von Präparaten (mit Eignung zur Anwendung im ökologischen und / oder integrierten Pflanzenschutz) auf ihre Wirksamkeit gegen Feuerbrand 14 Forschungskoordination 14 Honigmonitoring, Rückstände von Streptomycin im Honig 9 Resistenzmonitoring 9 2 3

1. Monitoring und Maßnahmen zur Erhebung des Feuerbrandbefalles Verbesserung der Feuerbrandprognose Regelmäßige Kontrolle der Obstbaumbestände und sonstiger Wirtspflanzen auf Feuerbrandbefall Kontrollen werden bereits durchgeführt. Die laut Prognosemodellen errechnete Feuerbrandgefahr wird den Obstbauern in den meisten Obstbauregionen zur Verfügung gestellt. Über das Vorhandensein des Erregers in einem Bestand liegen allerdings keine Informationen vor. Nach Infektionsperioden im Frühjahr wöchentliche Kontrollen auf Symptome durchführen; auf Unterlagenbefall achten, im Winter auf Canker kontrollieren. Betroffene kontrollieren weiterhin Bestände auf Feuerbrandbefall, vermehrte Schulung durch Berater notwendig. Landwirte und sonstige Wirtspflanzenbesitzer bzw. Feuerbrandbeauftragte, Aufruf durch zuständige Stellen gem. Landesgesetzen über Landes-Landwirtschaftskammern, Gemeinden, Amtliche Pflanzenschutzdienste der Länder (APSD) u. a. Einbeziehung von Monitorings zur Erfassung der Erregermengen in den Obstanlagen Untersuchung von Blüten und/oder Bienen Landes-Landwirtschaftskammern, interessierte Landwirte, AGES versuchsweise ab 2014, Bereitstellung resistenter Unterlagen für Obstbauern 2. Vorbeugende Maßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung Sanierungsmaßnahmen bei Feuerbrandbefall jeglicher Wirtspflanzen Riss-, Schnitt- und Rodungsmaßnahmen inkl. Vernichtung der befallenen Pflanzen(teile) Es gibt laut Literatur resistente Unterlagen für Apfel. Derzeit sind viele dieser Unterlagen nicht verfügbar bzw. werden in den Baumschulen nur auf Vorbestellung Bäume auf verfügbaren, resistenten Unterlagen hergestellt, was eine Vorlaufzeit der Bestellung von 1-2 Jahren nötig macht. Baumschulen sollen für die begrenzte Produktion von Apfelbäumen auf resistenten Unterlagen gewonnen werden, um der Praxis die Möglichkeit zu geben, damit zu experimentieren und Erfahrungen zu sammeln. Beibehaltung der Maßnahmen, geschulte Personen für die Sanierung von Hochstämmen beauftragen Aufruf an die Praxis Eruieren der vielversprechenden Unterlagen und der Lizenzbedingungen. Praxisversuche, Sammelbestellung für österreichische Obstbauern für Marktsorten auf diesen resistenten Unterlagen. Auftragsvergaben an einige Baumschulen. Bündelung der Erfahrungen. APSD, Landes-Landwirtschaftskammern, Feuerbrandbeauftragte AGES, Bundesobstbauverband, Regionale Obstbauverbände, Bundesfachsektion Baumschulen und Staudengärtner, Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg, HBLA und BA Klosterneuburg, BOKU Erhaltung und e Aktualisierung eines Feuerbrand-Warndienstes Der termingerechte Einsatz jeglicher Pflanzenschutzmittel ist Voraussetzung für deren erfolgreichen Anwendung. Der Zugang zu aktualisierten Prognose-Programmen ist für die Zukunft unsicher, die Wartung bestehender Modelle schwierig. Es besteht Verunsicherung hinsichtlich der Treffsicherheit bei den verwendeten Modellen. Sicherung und wo notwendig Erweiterung des Zuganges zu aktuellen Prognoseprogrammen Erfahrungsaustausch verstärken, Vergleich verschiedener bestehender Modelle Landes-Landwirtschaftskammern Einführung von marktfähigen Apfelsorten, die eine geringe Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand aufweisen in den Lebensmittelhandel Derzeit ist es kaum möglich den Lebensmittelhandel mit anderen als den derzeit gängigen und großteils anfälligen Apfelsorten zu beliefern. Vermarktung robuster Sorten über den Handel Eruieren einer kleinen Sortenpalette robuster Tafelobstsorten. Gespräche mit dem Handel mit dem Ziel, eine Abnahmegarantie für begrenzte Mengen solcher Sorten zu erreichen. Forcieren der Nachpflanzung durch diese Sorten. AGES, Bundesobstbauverband, Regionale Obstbauverbände, Landes-Landwirtschaftskammern in Koordination mit den Vermarktern 4 5

Erhaltung genetischer Ressourcen 3. Alternative Maßnahmen zum Streptomycineinsatz An der HBLA und BA Klosterneuburg, der BOKU, an der Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg, am OVG St. Andrä und an einigen landwirtschaftlichen Fachschulen sowie privaten Standorten werden Kernobstsorten in Österreich gesammelt und erhalten. Fortführung der o. a. Tätigkeiten unter Berücksichtigung des Feuerbrandrisikos (z. B. Sicherung gefährdeter Sorten auf mehreren Standorten) Koordinierung der Tätigkeiten zur Erhaltung von Kernobstsorten (Koordinierung der Erhaltungstätigkeit der heimischen Genbanken, Erstellung bzw. Weiterentwicklung von Sortendatenbanken) HBLA und BA Klosterneuburg Akkordierte und standardisierte Vorgangsweise zur Prüfung und Bewertung von Präparaten mit angeblicher Feuerbrandwirkung ohne Zulassung ab 2015 Es besteht derzeit keine akkordierte Vorgangsweise. Richtlinie und Vorgangsweise zur Prüfung und Bewertung von Präparaten mit angeblicher Feuerbrandwirkung, Informationen über bereits durchgeführte Mittelprüfungen mit Ergebnissen zur Verfügung stellen Erstellung der Richtlinie und Akkordierung einer Vorgangsweise AGES (Richtlinien und Umsetzungsplan), APSD Anbau von robusten Sorten für den Streuobstbau forcieren Kernobstsorten, die wenig anfällig gegenüber Feuerbrand sind, sind vielfach am Markt nicht erhältlich. Über Nachpflanzaktionen ist die Sortenwahl teilweise lenkbar. Bei Sortenwahl bei Auspflanzungen auf Feuerbrand-Robustheit achten. Bündelung der Bemühungen zur Verfügbarkeit robuster Sorten Baumschulen, Streuobst- und Gartenbauverbände ab 2014 Stufenmodell zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Feuerbrandbekämpfung Präparate zur Feuerbrandbekämpfung müssen auf Grund Ihrer Wirkungsweise vorwiegend vorbeugend eingesetzt werden. Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel weisen unterschiedlich hohe Wirkungsgrade auf. Von der LK Vorarlberg wurde ein Modell entwickelt, das den Einsatz zugelassener Präparate in Abhängigkeit vom Infektionsrisiko empfiehlt. optimaler Einsatz der zugelassenen Pflanzenschutzmittel Prüfung der möglichen Übernahme des Modells für alle Regionen LK, AGES ab 2014, Stärkung bzw. Ausweitung des Objektschutzes 4. Streptomycineinsatz und begleitende Maßnahmen Befallene Wirtspflanzen in der Umgebung von zu schützenden Pflanzen(beständen) können Ausgangspunkt von Infektionen sein. Verringerung des Infektionsdruckes Antibiotikaeinsatz zur Feuerbrandbekämpfung Im Nahbereich von zu schützenden Objekten (z. B. Erwerbsobstanlagen, Streuobstbestände, seltene heimische Kernobstsorten, historische Zierpflanzen etc.) müssen vorbeugende Maßnahmen zur Erregerabwehr sowie allfällige Sanierungsmaßnahmen nach Befall verstärkt werden. Landwirte und sonstige Wirtspflanzenbesitzer, Feuerbrand-Beauftragte, Landes-Landwirtschaftskammern, APSD ab 2015 Streptomycineinsatz zur Feuerbrandbekämpfung bei Gefahr im Verzug erlaubt. Es gibt derzeit nur wenige alternative Präparate, die sich zur Feuerbrandbekämpfung eignen. Feuerbrandbekämpfung ohne Antibiotika Zulassung und Einsatz von geeigneten antibiotikafreien Präparaten BAES, BOV, LKÖ ab 2014 6 7

Einsatz von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln Information der Imker über Streptomycineinsatz Der Einsatz von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln wird jährlich evaluiert und gegebenenfalls unter Einhaltung strenger Auflagen befristet bewilligt. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) genehmigt die Anwendung und das Inverkehrbringen von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln (wenn ein entsprechender Antrag vorliegt) nach 13 unter Vorgabe einzuhaltender Bestimmungen oder stellt nach der Evaluierung fest, dass eine neuerliche Zulassung nicht ausgesprochen werden kann. Einhaltung der nach Maßgabe der lt. allfälliger Genehmigung des BAES für die Anwendung und das Inverkehrbringen von Streptomycin-haltigen PSM gemäß EU-Verordnung 1107/2009, Art. 53 1 einzuhaltenden Bestimmungen Der Zugang der Imker zu Informationen über den Einsatz (Ort, Umfang, Zeitpunkt) antibiotikahaltiger Präparate zur Feuerbrandbekämpfung im Obstbau wurde in letzten Jahren verbessert und funktioniert derzeit zufriedenstellend. Im Falle eines unvermeidbaren Einsatzes von Antibiotika zur Existenzsicherung des Erwerbsobstbaues sind seitens der zuständigen Behörden Maßnahmen zu treffen, die eine rechtzeitige Information der Imker über den Termin geplanter Einsätze, die geplanten Einsatzorte und nach erfolgter Anwendung über die tatsächlichen Anwendungsflächen sicherstellen. Beibehaltung und ggf. Verbesserung geeigneter Wege, die die zeitgerechte Information der Imker über den geplanten Einsatz und die zugehörigen geografischen Daten sicherstellen. Genehmigung für maximal 120 Tage Maximal 2 Anwendungen und nur während der Blüte Nur für Ertragsanlagen des Intensivobstbaues Landes-Landwirtschaftskammern, Imkerverbände, APSD, Landesregierungen im Falle einer Zulassung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel, ggf. jährlich Ausarbeitung von Anwendungsrichtlinien für die Länder, die den Einsatz von Streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln planen. Darin sind geregelt: Einhaltung der Auflagen des Zulassungsbescheides Umsetzung der allgemeinen Standardmaßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung Anwendung darf nur erfolgen, wenn eine akute Gefahr des Feuerbrandauftretens (Blüteninfektion) besteht und die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen Warndiensthinweis der zuständigen Landesbehörde belegt ist. Abgabe des Pflanzenschutzmittels unter Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer Bestätigung der zuständigen Landesbehörde Die Gesamtmenge für die Abgabe des Pflanzenschutzmittels ist im Vornhinein je Bundesland festzulegen. Die Anwendung darf nur in den von der zuständigen Landesbehörde festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten erfolgen. Die Öffentlichkeit und die zuständigen Imkerverbände sind über die potentiellen Anwendungsflächen rechtzeitig im Vorhinein zu informieren. Die Anwendung hat tunlichst außerhalb der Zeit des Bienenfluges zu erfolgen. Die Verwender haben jede Anwendung unter Angabe des Ausmaßes der Fläche und der Örtlichkeit unverzüglich der zuständigen Landesbehörde zu melden. Regelung bezüglich nicht verbrauchter Restmengen Abstandsregelung zu Wohngebäuden und zu Oberflächengewässern Dem BAES sind die Daten über die Umsetzungsmaßnahmen der in Anwendungsrichtlinien enthaltenen Bedingungen vorzulegen. Berichte gegenüber dem BAES bis spätestens 1. November des Jahres über den Einsatz von Streptomycin (enthält Daten über die Umsetzungsmaßnahmen der in den Anwendungsrichtlinien enthaltenen Bedingungen und Informationen über die rechtliche Organisation des Streptomycineinsatzes) Sicherstellung, dass mit Streptomycin kontaminierte Imkereiprodukte nicht in Verkehr gebracht werden bzw. als Lebensmittel verwendet werden Honigmonitoring bezüglich Imkereiprodukten BAES, Landesregierungen, Bezirksverwaltungsbehörden, APSD, Landes-Landwirtschaftskammern, BOV Honigmonitoring, Rückstände von Streptomycin im Honig Der Einsatz von Antibiotika kann zu Rückständen im Honig führen, dies führt zu Verunsicherung der Kunden. Im Falle einer Zulassung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel muss sichergestellt werden, dass kein belasteter Honig in Verkehr gebracht wird, allenfalls müssen die Imker entschädigt werden. Die Kosten für Honigmonitoring, Honiguntersuchungen und Entsorgung von belastetem Honig sind von den Ländern zu tragen. Weiterhin sollen alle anderen in der Strategie erwähnten Maßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung (vorbeugende Maßnahmen, Kultur- und Kontrollmaßnahmen) vorrangig umgesetzt werden. Verpflichtendes Honigmonitoring im Falle einer Streptomycinanwendung, Rückstandsuntersuchungen, Honigankauf und Entsorgung von belastetem Honig nach Anwendung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel zur Feuerbrandbekämpfung. APSD, BAES, Imkerverbände, Landes-Landwirtschaftskammern bei Zulassung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel, ggf. jährlich Resistenzmonitoring Seit 2006 wird im Falle von Zulassungen und Anwendungen Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel ein Resistenzmonitoring zur Überprüfung der Empfindlichkeit von E. amylovora gegenüber Streptomycin durchgeführt. Beibehaltung des Monitorings Isolierung und Identifizierung von E. amylovora aus Proben von Streptomycin-behandelten Kernobstanlagen, Bewertung der Veränderung der Sensitivität im Vergleich zur Shifting Baseline von Wildtyp-Isolaten ab 2014, jährlich APSD (Probenahme), AGES bei Zulassung und Anwendung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel, ggf. jährlich 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates 8 9

5. Information, Schulung und Beratung Erfahrungsaustausch über Feuerbrand-Prognosemodelle Beratung über den Ersatz von Feuerbrand-Wirtspflanzen im Wild- und Zierpflanzenbereich In den Baumschulen ist die Umstellung auf tolerante Sorten im Gange, ein gänzlicher Verzicht auf die Produktion von Feuerbrand-Wirtspflanzen ist aus ökonomischen Gründen derzeit nicht möglich; in Oberösterreich und Tirol existieren bereits Informationsfolder (LK- OÖ, OÖ Gärtner, Land Oberösterreich, Land Tirol, LK Tirol). In der Umgebung von Obstanlagen und Baumschulen werden im Haus- und Kleingartenbereich sowie für den Garten- und Landschaftsbau bei Neupflanzungen im Zier- und Wildpflanzenbereich vermehrt Nicht-Wirtspflanzen empfohlen. In den meisten Obstbauregionen Österreichs ist die Feuerbrandprognose bereits etabliert. e Evaluierung Erfahrungsaustausch der Personen, die mit diesen Modellen arbeiten; ggf. Verbesserung der Prognose durch ergänzende Informationen durchführen Amtliche Pflanzenschutzdienste der Länder, Landes-Landwirtschaftskammern, Obstbauberatung bei Bedarf Beratung via Folder, Internet, Veranstaltungen APSD, Landes-Landwirtschaftskammern, Bundesfachsektion Baumschulen und Staudengärtner Information der Imker zum Thema Feuerbrand Informationsstand z. T. lückenhaft bzw. je nach Interessenslage ausgerichtet (Imker bzw. Pflanzenschutzaspekte) Informationsblatt über die Feuerbrandanfälligkeit von Tafelobstsorten Es gibt in Österreich keine diesbezüglichen Merkblätter. Merkblatt für Landwirte und Hobbygärtner Imker werden über das Thema Feuerbrand und seine Biologie informiert, zu allgemeinen Informationsveranstaltungen sollen Imker ausdrücklich eingeladen werden. Beratung und Information der Imker bei geeigneten Veranstaltungen APSD, Imkerverbände, Landes-Landwirtschaftskammern Zusammenfassung von Darstellungen aus der Literatur und eigenen Versuchsergebnissen AGES, Landes-Landwirtschaftskammern ab 2015 Erhebung von Befallsdaten im Bio-Kernobstbau Informationsblatt über Anfälligkeiten von Streuobstsorten Es gibt in Österreich einzelne Listen mit regionaler Gültigkeit. Merkblatt für Landwirte und Hobbygärtner Bewertung der Aussagekraft vorhandener Daten und Zusammenführung der Informationen, regional angepasste Merkblätter erstellen ARGE Streuobst, HBLA und BA Klosterneuburg, BOKU, AGES zur Zeit nur zusammengefasste Daten über Feuerbrandbefall in den einzelnen Bundesländern (getrennte Erfassung in der Steiermark) getrennte Erhebung des Befalls (Bio/konventionell) in allen Bundesländern, um eventuelle Unterschiede zu erkennen und darauf reagieren zu können getrennte Datenerfassung Biologischer Obstbau / nicht biologischer Obstbau in den Befallserhebungsbögen der Länder Landes-Landwirtschaftskammern (Bio-Beratung), Amtliche Pflanzenschutzdienste der Länder ab 2010 ab 2014 10 11

Weiterführung der Beratung für Intensivobstbaubetriebe und Kernobst-Hochstamm- Besitzer wird bereits durchgeführt Fortführung der intensiven Beratung, Hilfestellung bei Ausschnittmaßnahmen bei Hochstämmen spezielle Themen wie: Sortenwahl bei Neupflanzungen, Erkennung von Symptomen (auch Canker, Unterlagenbefall), Sanierung nach Befall, rechtliche Hintergründe APSD, Landes-Landwirtschaftskammern, AGES, Erzeugerorganisationen 6. Anpassung rechtlicher Bestimmungen Anpassung der landesrechtlichen Regelungen der Wanderbeschränkungen für Bienen in allen Bundesländern Die Wanderbeschränkungen für Bienen wurden in einigen Bundesländern aufgehoben, in anderen sind solche weiterhin in Kraft. Prüfung und Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Wanderbeschränkungen für Bienen im Hinblick auf die tatsächliche Ausbreitung des Feuerbrandes und die damit verbundenen phytosanitären Anforderungen in den Bundesländern bei gleichzeitiger Abwägung deren Auswirkungen auf den Bienensektor. Verbesserung der Koordination zwischen Bundes- und Landesstellen Feuerbrand-Round-Table an der AGES, Koordinationssitzung beim BMLFUW, APSD-Koordinationssitzungen Aufhebung oder jedenfalls Anpassung der Wanderbeschränkungen in den Feuerbrand-Verordnungen der Länder bzw. dem Wr. Bienenzuchtgesetz in Hinblick auf eine gesamtheitliche Bewertung der nunmehr vorliegenden phytosanitären Situation und der Auswirkungen auf den Bienensektor. APSD, Landesregierungen ab 2014; in den Regionen mit potentiellem Streptomycineinsatz dringlich vereinfachte Kommunikation Prüfung der Möglichkeit und Finanzierbarkeit einer gemeinsamen Plattform (BAES eservices) APSD, BAES Vereinheitlichung des Inverkehrsbringungs- und Auspflanzverbotes für Feuerbrandwirtspflanzen unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern Vereinfachung für bundesweit agierende Handelsketten und Betriebe Fortbildung der Obstbauern und Gartenbesitzer wird bereits durchgeführt Fortführung, neue Erkenntnisse werden an Betroffene und Interessierte weitergegeben Adaptierung der Feuerbrandverordnungen APSD, Landesregierungen ab 2014 Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Fortbildung der Lehrer an berufsbildenden Schulen, Informationsveranstaltungen für Obstbauern: Landes-Landwirtschaftskammern, Obstbau-Verbände, AGES; für Gartenbesitzer: Siedlervereine, Gartenbauvereine, APSD, Gemeinden, AGES 7. Versuchstätigkeit und Forschung Durchführung von Forschungsprojekten zur Bekämpfung des Feuerbrandes Öffentlichkeitsarbeit Erstellung und Verbreitung von Informationen zum Thema Feuerbrand (Schwerpunkte: der Feuerbranderreger sowie vorbeugende Maßnahmen für dessen Bekämpfung, Berichte über Ergebnisse einzelner Maßnahmen) für eine breite Öffentlichkeit und das Obstbau-Fachpublikum durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Printmedien, Fernsehen und auch Internet, Abhaltung von Round-Table-Gesprächen Vermittlung der Gesamtheitlichen Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes 2014-2020 in Österreich e Projekte: siehe Anhang I Fortsetzung der Forschungs- und Versuchstätigkeit, Schwerpunkte: verstärkte Suche nach Alternativen zum Streptomycineinsatz, Verbesserung des Warndienstes Durchführung von Forschungsprojekten, Versuchen, wissenschaftlichen Arbeiten BOKU, TU Wien, AGES, ARC Seibersdorf, HBLA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg, Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg zielgruppenorientierte Information alle 12 13

Freilandversuche zur Testung von Präparaten (mit Eignung zur Anwendung im ökologischen und / oder integrierten Pflanzenschutz) auf ihre Wirksamkeit gegen Feuerbrand Durchführung exakter Freiland-Wirksamkeits-Testungen mit künstlicher Inokulation wurde an einem Standort etabliert Prüfung der möglichen Ausweitung auf weitere Standorte Koordination der Versuche, Durchführung Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg, AGES, BOKU, HBLA und BA Klosterneuburg, OVA St. Andrä jährlich Forschungskoordination Forschungs-Round-Table für österreichische Projektnehmer Koordination und Informationsaustausch und Abstimmung zu Projektinhalten national und im deutschsprachigen Raum Beibehaltung des Forschungs-Round-Table AGES jährlich bzw. bei Bedarf öfter 14 15

GESUNDHEIT FÜR MENSCH, TIER UND PFLANZE Impressum Herausgeber/Medieninhaber: AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191 1220 Wien www.ages.at Grafische Gestaltung: strategy-design Hersteller/Druck: Online Druck GmbH Verlags-/Herstellungsort: Würzburg, Deutschland Fotos: AGES, Fotolia AGES, März 2015 Alle Rechte vorbehalten.