des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13008 18. Wahlperiode 28.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11732 (neu) Südsudan Hungersnot abwenden, Völkermord verhindern A. Problem Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Bürgerkrieg im Südsudan nach dem Scheitern des Friedensabkommens im Juli 2016 noch heftiger als zuvor entbrannt sei. Die Menschenrechtskommission der VN habe in ihrem Abschlussbericht vom März 2017 eine massive Zunahme von schwersten Menschenrechtsverletzungen in den letzten neun Monaten sowie eine Zunahme der Kampfhandlungen konstatiert. Ferner stellen die Antragsteller fest, dass aufgrund der Vertreibungen und der andauernden Konflikte die Nahrungsmittel knapp geworden seien. Die Menschenrechtskommission für den Südsudan und der Sonderberater des Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord hätten bereits im November bzw. Dezember 2016 Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Südsudan gemacht. Durch die Resolution S/RES/2327 (2016) vom 16.12.2016 habe sich der Sicherheitsrat einige dieser Vorschläge, wie zum Beispiel die Entsendung einer 4.000 Mann starken Schutztruppe, zueigen gemacht. Die südsudanesische Regierung habe der Entsendung einer Schutztruppe mehrmals zugestimmt, ihre Zustimmung dann aber wieder widerrufen, zuletzt im Januar 2017. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, sich insbesondere einzusetzen für das Zustandekommen eines umfassenden VN-Waffenembargos in den Südsudan, inklusive und offene Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, die Freilassung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die beschlossene Entsendung einer regionalen Schutztruppe sowie den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung.

Drucksache 18/13008 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten aus der Fraktion der CDU/CSU. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/13008 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen. Berlin, den 28. Juni 2017 Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Dr. Matthias Zimmer Vorsitzender Frank Heinrich (Chemnitz) Berichterstatter Gabriela Heinrich Berichterstatterin Inge Höger Berichterstatterin Tom Koenigs Berichterstatter

Drucksache 18/13008 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Gabriela Heinrich, Inge Höger und Tom Koenigs I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Bürgerkrieg im Südsudan nach dem Scheitern des Friedensabkommens im Juli 2016 noch heftiger als zuvor entbrannt sei. Die Menschenrechtskommission der VN habe in ihrem Abschlussbericht vom März 2017 eine massive Zunahme von schwersten Menschenrechtsverletzungen in den letzten neun Monaten sowie eine Zunahme der Kampfhandlungen konstatiert. Insbesondere habe die sexuelle Gewalt gegen Frauen epidemische Ausmaße erreicht. Der Sonderberater des Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, sehe in der Eskalation der Gewalt entlang ethnischer Linien das Potential für einen Völkermord. Ferner stellen die Antragsteller fest, dass aufgrund der Vertreibungen und der andauernden Konflikte die Nahrungsmittel knapp geworden seien. Die Menschenrechtskommission für den Südsudan und der Sonderberater des Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord hätten bereits im November bzw. Dezember 2016 Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Südsudan gemacht. Durch die Resolution S/RES/2327 (2016) vom 16.12.2016 habe sich der Sicherheitsrat einige dieser Vorschläge, wie zum Beispiel die Entsendung einer 4.000 Mann starken Schutztruppe, zueigen gemacht. Die südsudanesische Regierung habe der Entsendung einer Schutztruppe mehrmals zugestimmt, ihre Zustimmung dann aber wieder widerrufen, zuletzt im Januar 2017. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, sich insbesondere einzusetzen für das Zustandekommen eines umfassenden VN-Waffenembargos in den Südsudan, inklusive und offene Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, wie von den Vereinten Nationen, der AU, IGAD und anderen gefordert, die Freilassung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und anderen friedlichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die beschlossene Entsendung einer regionalen Schutztruppe, den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung. Außerdem solle die Bundesregierung möglichst rasch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit wieder aufnehmen, sobald substantielle Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und des Friedens erkennbar würden, schnellstmöglich humanitäre Hilfe leisten und den Umfang der humanitären Hilfe von 57 Millionen Euro (2016) für den Südsudan mindestens verdoppeln. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 94. Sitzung am 26. April 2017 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/13008 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 91. Sitzung am 28. Juni 2017 die Beratungen über den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten aus der Fraktion der CDU/CSU, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass man sich beim Thema Südsudan grundsätzlich einig sei. Man habe sich innerhalb des Ausschusses aber gegenseitig blockiert. Letztlich sei eine Einigung auch aus zeitlichen Gründen bzw. wegen der Abstimmungsprozesse mit dem Auswärtigen Amt gescheitert. Vieles, was in dem vorliegenden Antrag gefordert werde, sei bereits auf den Weg gebracht worden. Nach der übereinstimmenden Ansicht der Ausschussmitglieder hätte man mit einem gemeinsamen Antrag jedoch eine besondere Signalwirkung erzielen können. Im Übrigen sei die Fraktion der CDU/CSU dankbar dafür, dass der Bundestag mit seiner Finanzierung dazu beigetragen habe, einen nationalen Dialog anzustoßen. Damit sei man sogar über das, was in dem vorliegenden Antrag gefordert werde, hinausgegangen. Die Fraktion der SPD vertrat die Ansicht, sie sei enttäuscht darüber, dass es dem Ausschuss nicht gelungen sei, zum Thema Südsudan einen von allen Fraktionen mitgetragenen Antrag einzubringen. Dies hätte dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Ende der Legislaturperiode gut angestanden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein gemeinsamer Antrag trotz der Bereitschaft aller an den Vorgesprächen Beteiligten, in dieser Sache zu einem Konsens zu finden, am Ende gescheitert sei. Die Fraktion der SPD habe sich bemüht, alle bei den Gesprächen genannten Aspekte in ihren Antragsentwurf einfließen zu lassen. Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass sie an den Verhandlungen über einen fraktionsübergreifenden Antrag nicht beteiligt gewesen sei. Sie stimme jedoch mit einem Großteil der in dem vorliegenden Antrag enthaltenen Forderungen überein. Im Südsudan seien Millionen von Menschen von einer Hungersnot betroffen, und es herrsche ein unerbittlicher Bürgerkrieg, der von der Öffentlichkeit nicht angemessen wahrgenommen werde. Sie bezweifle, dass man mit Hilfe der UNMISS zu einer Lösung kommen könne. Daher werde sie den Antrag ablehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass sich die Fraktionen in der Sache einig gewesen seien und deshalb versucht hätten, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Dieses Vorhaben sei letztlich am Verhalten der Fraktion der CDU/CSU bei der Erarbeitung des Antrages gescheitert. Es sei anzunehmen, dass es einen Entwurf der Fraktion der SPD gegeben habe, der aber am Ende nicht die Zustimmung der Fraktion der CDU/CSU gefunden habe. Dies sei bedauerlich, weil es hier um die Stellungnahme zu einem Konflikt gegangen sei, der nach Ansicht des Sonderberaters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Verhütung von Völkermord das Potential habe, sich zu einem Völkermord zu entwickeln. Dazu hätte der Bundestag unbedingt Stellung nehmen müssen. Berlin, den 28. Juni 2017 Frank Heinrich (Chemnitz) Berichterstatter Gabriela Heinrich Berichterstatterin Inge Höger Berichterstatterin Tom Koenigs Berichterstatter

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