Schutzverantwortung weiterentwickeln und wirksam umsetzen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), Dr. Frithjof Schmidt, Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Omid Nouripour, Viola von Cramon-Taubadel, Agnes Brugger, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schutzverantwortung weiterentwickeln und wirksam umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieinternationaleGemeinschaftstehtimmerwiedervorderFrage,wie schwerstemenschenrechtsverletzungenininnerstaatlichenkonfliktenverhindertwerdenkönnen.aufdemmillenniumsgipfeldervereintennationen2005 hatdiegeneralversammlungdaherdie ResponsibilitytoProtect (RtoP),die Schutzverantwortungbeschlossen.DamithabenalleStaats-undRegierungschefsanerkannt,dassjederStaaterstensverpflichtetist,seineBevölkerungvor Völkermord,Kriegsverbrechen,VerbrechengegendieMenschlichkeitundethnischenSäuberungenzuschützen.ZweitensistdieinternationaleGemeinschaft verpflichtet,staatengrundsätzlichbeiderwahrnehmungihrerschutzverantwortungzuunterstützen,alsonichterstdanntätigzuwerden,wenneinstaat bereitsdabeiversagt.woeinstaatdieschutzverantwortunggegenüberseiner Bevölkerungoffenkundignichtausübenkannoderwill,istdieinternationale GemeinschaftdrittensinderMitverantwortung,durchdieVereintenNationen (VN)geeignetediplomatische,humanitäreundandereMittelbishinzuZwangsmaßnahmennachKapitelVIIderVN-Chartazuergreifen.IndiesersichergänzendenVerantwortungvonStaatenundderinternationalenGemeinschaft liegtdiechancefüreinenfrühzeitigenundwirksamenschutzvorschwersten Menschenrechtsverletzungen. DieAnerkennungderSchutzverantwortungisteinwichtigerSchritt,umkünftig schwerstemenschenrechtsverbrechenverhindernzukönnen.dieerrungenschaftdeskonzeptsbestehtvoralleminderrückbesinnungaufdenzweck staatlichersouveränität,denschutzderbürgerinnenundbürger.esschafft einenperspektivwechselvonderausschließlichenorientierungandersicherheitvonstaatenzursicherheitvonmenschen,vondertäterperspektivezur Opferperspektive.DieSchutzverantwortungzieltaufeineIntegrationvonMenschenrechtsschutzundstaatlicherSouveränität.SiestärktvorallemdieRechte besondersgefährdetergruppenwiefrauen,kinder,flüchtlingeundvertriebene.durchdaskollektivehandelnimvn-rahmenkanndieschutzverantwortungdenkooperativenmultilateralismus,dasvölkerrechtunddeninternationalen Menschenrechtsschutz insgesamt stärken. DieSchutzverantwortungwirksamumzusetzen,istdiezentraleHerausforderungfüreinenwirksamenMenschenrechtsschutzim21.Jahrhundert.Siestärkt

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diesouveränitätvonstaaten,anstattsiezuschwächen.dennstarkestaatensind fähigundwillens,dieeigenebevölkerungvorvölkermord,kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. DieRtoPwurdealsganzheitlicherAnsatzimSinneeinerSchutzverantwortung zurvorbeugung (responsibilitytoprevent),zurreaktion (responsibilitytoreact) undzumwiederaufbau (responsibilitytorebuild)konzipiert.indenletztenjahrenistdiertopinnerhalbdervnweiterkonkretisiertundfokussiertwordenim SinneeinerSchutzverantwortungzurVorbeugung (responsibilitytoprevent), zurunterstützung (responsibilitytoassist)undzurreaktion (responsibilityto react).damitrichtetdiertopheutedenfokusaufdieprimäreverantwortung vonstaatenundderenunterstützungdurchdieinternationalegemeinschaft. DurchdenSchwerpunktaufdiesePräventionspflichtensollenderEinsatzmilitärischer Mittel und die Anwendung von Gewalt verhindert werden. NurdieVereintenNationenkönneneinMandatfürdieDurchsetzungderRtoP erteilen,unddasnurstriktbegrenztaufdievierkernverbrechenvölkermord, Kriegsverbrechen,VerbrechengegendieMenschlichkeitundethnischeSäuberungen.DasKonzeptderRtoPschafftkeinezusätzlichenInterventionsgründe, sonderndefinierttatbestände.aufgrunddesihmübertragenengewaltmonopols konntedersicherheitsratschonimmerdiesouveränitäteinesmitgliedstaates beschränkenbzw.aussetzen.dievn-chartaerwähntindiesemzusammenhang aberausdrücklichnurinternationalekonflikte.diertopstelltklar,dassauchinnerstaatlichekonflikteinklardefiniertenfällendieinternationalegemeinschaftindieverantwortungnimmtunddersicherheitsratzuentsprechendenbeschlüssen legitimiert sein kann. DieSchutzverantwortungbegründetkeineneuenvölkerrechtlichenRechteoder PflichtenderVNundihrerMitgliedstaaten,sondernistbereitsimbestehenden Völkerrechtverankert.DenEinsatzvonGewaltaneineAutorisierungdesVN- Sicherheitsrateszubinden,stimmtmitgeltendemRechtübereinundistvölkerrechtlichkeineNeuigkeit.DasselbegiltfürdieSchutzverantwortungeinesjeden Staates,diebereitsausdenvertraglichenundvölkergewohnheitsrechtlichen PflichtenzurAchtungderMenschenrechteunddeshumanitärenVölkerrechts resultiert.nachartikel1dervölkermordkonvention (1948)sindStaatendazu verpflichtet,völkermordzuverhütenundzubestrafen.spätestensseitdemurteildesinternationalengerichtshofs (IGH)2007BosniaandHerzegovinavs. SerbiaandMontenegrostehtfest,dass,werseinerVerpflichtungzurVerhütung undbestrafungvonvölkermordauchineinemanderenstaatnichtnachkommt, gegengeltendesvölkerrechtverstößt.inengembezugdazustehenauchdie NormenderUN-Völkerrechtskommission (ILC)zurStaatenverantwortung.Ein massivesodersystematischesversagen einesverantwortlichenstaateslöstdie VerpflichtungandererStaatenauszusammenzuarbeiten,umdieseRechtsverletzungdurchdenEinsatzrechtmäßigerMittelzubeenden.NebenderVölkermordkonventionsindStaatenauchnachdenGenferKonventionen (1949),den ZusatzprotokollenzudenGenferKonventionen (1977),unddemStatutvon RomdesInternationalenStrafgerichtshofs (IStGH)dazuverpflichtet,Völkermord,KriegsverbrechenundVerbrechengegendieMenschlichkeitzuverhüten undzubestrafen.diesegenanntenpflichtengeltenauchvölkergewohnheitsrechtlich.verbrechengegendiemenschlichkeitkönnenauchhandlungensein, dieimrahmeneinesausgedehntenodersystematischenangriffsgegendie ZivilbevölkerungmitdemZielbegangenwerden,einenTeilderBevölkerungzu vernichten,indemnahrungundmedikamentevorenthaltenwerden.ethnische SäuberungistzwarkeineigenständigesVerbrechennachdemVölkerrecht,solcheHandlungenkönnenaberunterUmständeneinemderdreianderenVerbrechen zugeordnet werden. DieSchutzverantwortunggehtnichtaufdieInitiativevonStaats-undRegierungschefs,sondernderZivilgesellschaftzumSchutzvonMenschenvorMas-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9584 senverbrechenzurück.dieafrikanischeunionhatdieschutzverantwortungals bislangeinzigeorganisationinihregründungscharta (Artikel4Buchstabeh) aufgenommenunddamitdenvorwurfwiderlegt,dassdieschutzverantwortung einewestlichenormsei.vn-generalsekretärbanki-moonundseinesonderberaterzurpräventionvonvölkermord,francisdeng,undzurrtop,edward Luck,habenindenletztenJahrenerfolgreicheAufklärungsarbeitüberdieInhalteundZielederSchutzverantwortunggeleistetundvieleMissverständnisse ausgeräumt.dieschutzverantwortungistzwarnochkeineverpflichtendevölkerrechtlichenormundauchnochkeinvölkergewohnheitsrecht.diegewohnheitsrechtliche Etablierung der Norm schreitet aber voran. DieEreignisseinLibyenundSyrienhabenauchDefiziteinderVerrechtlichung internationalerbeziehungenaufgezeigt.dieentscheidungsstruktureninnerhalb dessicherheitsratesstellendiemachtverhältnisseausdenjahrennach1945dar. BeschlüssesinddaheroftmehrgeprägtvonnationalenInteressenundMachtansprüchenalsvongenuinerFriedenspolitik.DasgiltinbeidenRichtungen:seies, umeinenbeschlussherbeizuführenoderumeinenbeschlusszuverhindern.das HauptproblemistjedochdiefehlendeBereitschaftvonStaaten,schwersten Menschenrechtsverletzungenzubegegnen.InsbesonderediefünfVetomächte imsicherheitsratstelleninsituationenschwerstermenschenrechtsverletzungen ihrenationaleninteressenüberdieachtungdermenschenrechteundihrepflicht zurwahrungdesweltfriedensundderinternationalensicherheitundblockieren einkollektivesvorgehen.umsobemerkenswerteristes,dassdersicherheitsrat sichimfalllibyensmitderresolution1970undvorallemmitderresolution 1973soweitgehendwieniezuvorfürdieinternationaleSchutzverantwortung ausgesprochen hat. DieEnthaltungderdeutschenBundesregierungam18.März2011imSicherheitsratanderSeitevonRusslandundChinaundgegendasVotumderArabischenLigau.a.wichtigerAkteureausderRegionwareinfalschespolitisches SignalanMuammaral-Gaddafi.AngesichtsderdrohendenRückeroberung BengasisdurchregimetreueTruppenundderöffentlichenHassredenMuammar al-gaddafis,derwiebeimvölkermordinruandadieregimegegnerals Kakerlaken bezeichnete,vondenenlibyen gesäubert werdenmüsse,drohtein BengasieinMassakeranderZivilbevölkerung.DerSchutzderZivilbevölkerungvoreinemsolchenAngriffwardringlichundnotwendig.DieBundesregierunghatsichihrerVerantwortungzumTeilausinnenpolitischenErwägungen herausentzogen.dabeihättedasmittragendesun-mandatszumschutzder libyschenbevölkerungnichtartundausmaßeinerdeutschen (militärischen) Beteiligungbestimmt.DennbeieinemderartigenprinzipiellenBeschlussdes VN-Sicherheitsrates gibt es keinen Beteiligungsautomatismus. AllerdingsweistderFallLibyenaufdieGefahreneinesMissbrauchsodereiner ÜberdehnungvonRtoP-Mandatenhin.DieanderDurchsetzungderFlugverbotszonebeteiligtenNATO-StreitkräftewarennurzumSchutzderZivilbevölkerungmandatiertundnichtals LuftwaffederRebellen.DasMandatbeinhaltete wedereinenregimewechselnochwaffenlieferungenandierebellen.einmissbrauchodereineüberdehnungvonmandatenschadetderetablierungderrtop alspolitischesprinzip.esstelltsichdiefrage,wasrtop-mandategrundsätzlich leistensollenundwiesieggf.begrenztwerdenmüssen.fürdieweiterentwicklungderrtopmüssenauchdiebedenkenderstaatendessüdensaufgegriffen werden.brasilienhatsichmitdemvorstoßderresponsibilitywhileprotecting fürklarekriterienbeiderdurchführungvonrtop-mandatenausgesprochen. DieRtoPwirdsichlangfristignurdannalsvölkerrechtlicheNormetablieren können,wennglaubhaftdarstellbarist,dassdievorgabenderunstrikteingehaltenwerden.dieüberdehnungdeslibyen-mandatesisteinervonmehreren Gründen,dieRusslandzumVorwandnimmt,umeineVerurteilungdessyrischen Regimes im VN-Sicherheitsrat zu blockieren.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SolldieRtoPkünftigdazubeitragen,Menschenwirksamzuschützen,müssen jetztdienotwendigenweichenstellungenerfolgen,damitmissbräuchliches Handeln,NichthandelnoderunentschlossenesundzuspätesHandelnderinternationalenGemeinschaftausgeschlossenwerdenkönnen.Wirbrauchenklare LeitplankenfürdieErteilungundUmsetzungvonMandatenimRahmender SchutzverantwortungundmehrmultilateraleKoordination.Nochimmergibtes keineeinheitlichenkriterien,umzubestimmten,wannmassenverbrechenim SinnederSchutzverantwortungkurzbevorstehenoderschoneingetretensind, umeinangemessenesundrechtzeitigeshandelnderinternationalengemeinschaftzubefördern.vorallembeimmilitärischeneingreifendarfeineinterventionnichtmehrschadenanrichtenalseinnichthandelnderstaatengemeinschaft (donoharm).eckpunktefüreinenkriterienkataloghattebereitsdieinternationale KommissionzurInterventionundStaatensouveränität (ICISS)2001entwickelt. DieKommissionempfahlfünfgrundlegendeKriterien ErnstderBedrohung, RedlichkeitderMotive, AnwendungalsletztesMittel, VerhältnismäßigkeitderMittel und AngemessenheitderFolgen diejedochkeineneingang indasabschlussdokumentdesvn-millenniumgipfelsvon2005gefundenhaben. HiergiltesanzuknüpfenundEckpunktefüreineneinheitlichenKriterienkatalog zuentwickeln,derbeschränkungenundgrenzenvonmandatenundeinsätzen eindeutigregelt.insbesonderediemittelsowiedauerundbeendigungdereinsätzemüsseneingegrenztundbestimmtwerden.zudemmussjeweilsgenau benanntsein,wemdiebefugnisfürdeneinsatzerteiltwird.diekünftigerolle vonregionalorganisationenbedarfhierebensoweitererklärungwieaucheine künftige stärkere Rolle des IStGH und der VN-Generalversammlung. WirbraucheneineVerschiebungvoneinerreaktivenhinzueinerpräventiven SchutzverantwortungundfrühzeitigemHandeln.DieverkürzteSichtaufdas KonzeptalleinaufdiemilitärischeInterventionundderMangelaneinerKultur derpräventivenschutzverantwortungmüssenbehobenwerden.derblickmuss auchauftieferliegendeursachenschwerstermenschenrechtsverletzungengerichtetwerden,dieeinefriedlicheentwicklungverhindern.schwerstemenschenrechtsverletzungenentstehenvorallemdurchdiskriminierungundmarginalisierungverschiedenernationalitäten,ethnienundreligioneningesellschaften.dieicisshatmitbezugaufartikel55dervn-chartaverdeutlicht, dassdiebasisderpräventiondiechancengleichheit,diezurechnungsfähigkeit staatlichenhandelnsunddieeinhaltungdermenschenrechte,rechtsstaatlichkeitsowiedieförderungvonsozialemundökonomischemfortschrittunddie gleicheverteilungvonressourcensind.ungerechtehandels-undrohstoffpolitiksowierüstungsexportederindustriestaatenstelleneinhindernisfür friedlicheundnachhaltigeentwicklungdar.bilateraleundbesondersmultilateraleentwicklungspolitikimbereichgoodgovernanceundinderarmutsbekämpfungkönnendiestrukturellenursachenvonkonfliktenwirksamund frühzeitigbekämpfen.nurdurchkohärentenationaleundinternationaleanstrengungeninderaußen-,entwicklungs-,menschenrechts-undhandelspolitik kannschwerstenmenschenrechtsverletzungenwirksamvorgebeugtundkönnen militärische Interventionen im Rahmen der RtoP vermieden werden. AuchdieMöglichkeitenvonKapitel-VI-Mandaten,wiepolitischeMissionen präventivediplomatieundvermittlung,dieeinsetzungvonsondergesandten unduntersuchungsmissionenmüssenalspräventivesinstrumentstärkerausgeschöpftwerden.dasbeispielkeniahatgezeigt,wiedurchintensivevermittlung eineweitereeskalationdeskonfliktsabgewendetwerdenkonnte.generellfehlenaberimmernochstrategien,mittelundinstrumentezurwirksamenpräventionvonschwerstenmenschenrechtsverletzungenwievölkermordoderverbrechengegendiemenschlichkeit.diekrisenfrühwarnungistmeistzumangelhaft, umrechtzeitighandlungsbedarfzuerkennen.hierzuwärenkünftigeinefrühzeitigereundumfassenderezivilevn-präsenzinpotentiellenkrisenstaatenund

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9584 eineverstärktekooperationmitdenzivilgesellschaftlichennetzwerkenvorort nötig.dennletztlichkannnachhaltigermenschenrechtsschutznichtvonoben verordnet werden, sondern muss in der Gesellschaft verankert werden. DerVN-GeneralsekretärBanKi-Moonhatam30.Januar2009seinenBericht ImplementingtheResponsibilitytoProtect (A/63/677)vorgelegt.Erbenennt politischenundinstitutionellenhandlungsbedarfundgibtentsprechendeempfehlungenandiemitgliedstaatenab.erschlägtvor,dassderanwendungsbereichderrtopengseinundsichaufdievierkernverbrechenbeschränkensoll, dafüraberdasgesamtespektrumanmaßnahmenundinstrumentengenutzt wird,dasdenmitgliedstaaten,demvn-system,denregionalorganisationen undihrenpartnernausderzivilgesellschaftzurverfügungsteht ( Narrow-butdeep- Ansatz).2009hatdieStaatengemeinschaftdenBerichtdesGeneralsekretärsaufder105.VollversammlungderGeneralversammlungoffiziellzurKenntnis genommen (A/RES/63/308). DieBundesregierunghatdieEmpfehlungendesVN-Generalsekretärsbislang nichtaufgegriffenundnichternsthaftdazubeigetragen,rtopzuoperationalisieren,zuinstitutionalisierenundumzusetzen.ungeachtetderglobalenrolleund derhistorischenverantwortungdeutschlandsfürdieverhütungvonvölkermordverspieltdiebundesregierungdiemöglichkeit,dieinternationaleagenda indiesembereichmitzugestalten.vielmehrzeichnetsichdasdeutscheengagementfürdieschutzverantwortungdurchprofil-undkonzeptlosigkeitaus.rtop istkeineprioritätderdeutschenaußen-,menschenrechts-undsicherheitspolitikundfristetnochimmereinnischendasein.diebundesregierungmussendlichaufinternationaler,europäischerundnationalerebeneaktivdazubeitragen, dassderschutzvorschwerstenmenschenrechtsverletzungenkeinleeresversprechen bleibt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, zur Stärkung der Prävention 1.sichfürdieAusarbeitungderSchutzverantwortungimSinneeinerumfassendenPräventionsdoktrinunddieStärkungvonMaßnahmenaufGrundlage von Kapitel VI der VN-Charta einzusetzen; 2.sichfüreineStärkungdesVN-Generalsekretariateseinzusetzen,insbesonderedurcheinefinanzielleundpolitischeUnterstützungsowieeineinstitutionelle Aufwertung a)desgemeinsamenbürosdervn-sonderberaterfürdiepräventionvon VölkermordundfürRtoP,insbesondereauchdurchdenAufbauvonmehr KapazitätenimRahmenvonStandby-ArrangementsfüreinegezielteBeobachtung und Vermittlung in krisenhaften Entwicklungen, b)vonun-women (UnitedNationsEntityforGenderEqualityandtheEmpowermentofWomen)undderSondergesandtengegensexuelleGewalt in Konflikten sowie c)vonansätzenzurpräventivendiplomatiewieetwadertaskforceonpreventive Diplomacy; 3.sichindenVNdafüreinzusetzen,dassdiekoordinierendeRollederVN- UnterorganisationenUNHCHR (UnitedNationsHighCommissionerfor HumanRights),UNHCR (UnitedNationsHighCommissionerforRefugees), UNDP (UnitedNationsDevelopmentProgramme),UNICEF (UnitedNations InternationalChildren semergencyfund),ocha (UnitedNationsOfficefor thecoordinationofhumanitarianaffairs),wfp (WorldFoodProgramme) gestärkt wird, um Krisen wirksamer vorzubeugen;

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.sichimRahmenderVNdafüreinzusetzen,dassmultilateraleOrganisationenwieUNDPoderdieWeltbankstärkerdaraufausgerichtetwerden,strukturelleUrsachenvonschwerstenMenschenrechtsverletzungenvorallemin Ländernanzugehen,dievonderbilateralenEntwicklungszusammenarbeit vernachlässigt werden; 5.sichinderVN-Generalversammlungdafüreinzusetzen,dassdasGremium häufigervonseinenbefugnissenzurverhütungschwerstermenschenrechtsverletzungennachdenartikeln10,11,14dervn-chartagebrauch machtundempfehlungenzurstärkereninanspruchnahmederkommission fürgutedienste,vermittlungodervergleichimrahmendervnunterbreitet; 6.dieFrühwarnungzustärken,vorallemmehrdazubeizutragen,dassinnerhalbderVNgenügendRessourcenzurVerfügungstehen,umvorhandene InformationenimHinblickaufdrohendeoderbereitsstattfindendeMassenverbrechensystematischauszuwertenundeinesystematischereVernetzung mitregionalen,subregionalenundnationalenfrühwarnmechanismensowie mit Informationsnetzwerken der Zivilgesellschaft voranzutreiben; 7.sichfürdenAusbauzivilerPräventionsinstrumente (Mediations-,Polizei-, Verwaltungs-undRechtsexperten)durchsystematischesPoolingunterden VN-Mitgliedstaaten und Regionalorganisationen einzusetzen; zur Vermeidung von Blockaden im Sicherheitsrat 8.sichdafüreinzusetzen,dassdieVorverfahrenskammerdesIStGHgestärkt wird,umfaktenzurvorbereitungdereinleitungvonverfahrenwegenvölkermord,verbrechengegendiemenschlichkeitundkriegsverbrechenzu sammeln.damitsolldiepolitischeentscheidungdessicherheitsratesüber angemessenemaßnahmennichtersetzt,aberderhandlungsdruckaufdie Sicherheitsratsmitglieder erhöht werden; 9. die Kooperation zwischen den VN und dem IStGH zu stärken; 10.sichimFalleeinerBlockadedesVN-SicherheitsratesfüreineBefassung dervn-generalversammlungmitrtop-relevantenfällenimsinneder Uniting-for-Peace-Resolution von1950einzusetzen,umdurchempfehlungen an den VN-Sicherheitsrat den Handlungsdruck zu erhöhen; 11.dieZusammenarbeitundArbeitsteilungimHinblickaufdieSchutzverantwortung mit Regionalorganisationen zu intensivieren; 12.sichfüreinVertragsorganzurVölkermordkonventioneinzusetzen,dasdie EinhaltungderVertragsverpflichtungenüberwacht,umDefiziteninderVerhütungundBestrafungvonVölkermord (Artikel1derVölkermordkonvention) entgegenzuwirken; 13.sichwährendihrernichtständigenMitgliedschaftimVN-Sicherheitsratdafür einzusetzen, dass a)dieständigensicherheitsratsmitgliedervonderanwendungoderandrohungdesvetosabsehenundeinediesbezüglicheverständigungerzielen insituationen,indenendieinnummer139desgipfeldokuments2005 festgelegtenverpflichtungeninbezugaufdieschutzverantwortungoffenkundig nicht erfüllt wurden, b)imfalleeinesschwerwiegendenverdachtsaufschwerstemenschen- rechtsverletzungendiesituationnachartikel13buchstabebdesistgh- Statuts an den Chefankläger des IStGH überwiesen wird,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9584 c)dieempfehlungdesvn-generalsekretärsumgesetztwirdunddervn- SicherheitsrathäufigervonseinerBefugnisnachArtikel34derVN- ChartaGebrauchmacht,Situationenzuuntersuchen,diezuschwersten Menschenrechtsverbrechenführenkönnen,undseineBefugnisnachArtikel33Absatz2derVN-Chartanutzt,denStreitparteienbestimmte Streitbeilegungsmaßnahmen zu empfehlen (A/65/877 S/2011/393); zur Verhinderung einer Mandatsüberdehnung 14.aufinternationalerEbenefürdieAusarbeitungvonLeitkriterienzurReaktionaufschwersteMenschenrechtsverletzungeneinzutreten.Dabeisollen diekriteriendericisszurgrundlageeinerdiskussionübermöglichkeiten undgrenzenderumsetzungvonrtop-mandatengemachtundinsbesonderebeschränkungenhinsichtlichmitteln,durchführenderakteuresowie Dauer und Beendigung von Einsätzen berücksichtigt werden; 15.sichfüreinezeitlicheBegrenzungvonRtoP-MandatenmitVerlängerungsoption,eineBerichtspflichtmitzeitnahenZwischenberichtenzumVerlauf der jeweiligen Mission und für einen Abschlussbericht einzusetzen; 16.beiRtoP-MandatenaufeineengeBeschränkungaufdenSchutzvonZivilistenhinzuwirkenunddazueineDiskussionüberdieNeubewertungund OperationalisierungdesKonzeptsderSchutzzonenentlangdesVN-Untersuchungsberichts zum Massaker in Srebrenica anzuregen; zur operativen Umsetzung der Schutzverantwortung auf der Ebene der VN 17.derEmpfehlungdesVN-Generalsekretärsnachzukommen (A/63/677)und Untersuchungendarüberzuunterstützen,wieundwannnationaleundinternationaleMaßnahmenzurPräventionundReaktionaufschwersteMenschenrechtsverletzungenbeitragen,undwelcheLernprozesseesinverschiedenen Regionen gibt; 18.dieVNaufderGrundlagedieserUntersuchungendabeizuunterstützen, einenmaßnahmenkatalogzurumsetzungderschutzverantwortungunter dendreisäulen (SchutzverantwortungdesStaates,internationaleUnterstützungundKapazitätsaufbauundrechtzeitigeundentschiedeneReaktion) auszuarbeiten; 19.sichimVN-Menschenrechtsratdafüreinzusetzen,dassMaßnahmenunter denerstenbeidensäulendieseskatalogsalskriterienindasuniverselle, periodischeüberprüfungsverfahren (UPR-Verfahren)desVN-MenschenrechtsratesaufgenommenwerdenundeineDiskussionüberdieEinrichtung regionaler Peer-Review-Mechanismen anzustoßen; 20.zuklären,wiesichVN-FriedensmissionenimRahmenderSchutzverantwortungvonbisherigenFriedensmissionenunterscheidenundinwiefernandere Konzepte und Strategien erforderlich sind; 21.sichimRahmenvonVN-Mandaten,vorallemimBereichderPrävention, stärker an der Umsetzung der Schutzverantwortung zu beteiligen; 22.sichfüreinRtoP-MainstreaminginVN-Friedensmissioneneinzusetzen,indemetwaVorgabenzurPräventionundReaktionaufMassenverbrechenin die RulesofEngagement aufgenommenwerdenundangehörigevon FriedensmissionengezielteraufdenUmgangmitdrohendenMassenverbrechen geschult werden;

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode auf der Ebene der deutschen Außenpolitik 23.einenationaleStrategiezurinstitutionellenundprogrammatischenVerankerungderSchutzverantwortungaufnationalerEbeneauszuarbeiten,indem sie a)instrumentederdeutschenaußen-undaußenwirtschafts-,entwicklungs-,menschenrechts-sicherheits-undasyl-undflüchtlingspolitik daraufprüft,wiediesezurumsetzungderzweitenrtop-säulebeitragen undwieeinzelnemaßnahmengegebenenfallsangepasstoderneuausgerichtet werden könnten, um eine verbesserte Wirkung zu erzielen; b)sichinzentralenpolitischengrundsatzdokumentenderbundesrepublik Deutschland explizit zur RtoP als wichtiges politisches Prinzip bekennt; c)sichdervomglobalcenterfortheresponsibilitytoprotectinitiierten Initiativeanschließt,nationaleKontaktstellenzurKoordinationvon RtoP-Maßnahmeneinzurichten,undindiesemZusammenhangdieEin- richtungeinesbeiratszurverhütungvonmassenverbrechenvonderus- Administrationeingerichteten MassAtrocityPreventionBoards prüft; d)inzusammenarbeitmitdem BeiratZivileKrisenprävention eineinheitlicheskonzeptzurüberprüfungundüberwachungzivilerkrisenpräventionundihrerinstrumenteundstrukturenentwickelt,dasexplizit Maßnahmen zur Prävention der vier Kernverbrechen berücksichtigt; e)sichgemäßdemantrag ZivileKrisenpräventioninsZentrumdeutscher Außenpolitik (Bundestagsdrucksache17/5910)intensivfüreineStärkungpräventiverPolitikzurVorbeugungvonMassenverbrecheneinsetzt,RessourcenundInstrumentezivilerKrisenpräventionentsprechendausbautunddabeiinsbesonderedieFrühwarnungstärkt,indemsie einressortübergreifendeslagezentrummitvernetzungindiezivilgesellschaftaufbautunddenvomvn-sonderberaterzurverhütungvon VölkermordentwickeltenAnsatzzurFrühwarnungvorMassenverbrechen einführt ( Völkermord-Frühwarnsystem ); f)dieschutzverantwortunginmenschenrechtsdialogen,politischendialogen,regierungsgesprächenetc.ansprichtundgegenüberskeptischen Staaten gezielt für das Konzept wirbt; g)demdeutschenbundestagundderöffentlichkeitimrahmendesmenschenrechtsberichtsderbundesregierung,desaktionsplanszivilekrisenpräventionunddesweißbuchsregelmäßigübermaßnahmenzurumsetzungderrtopberichtet,wobeiderhandlungsbedarf,dieziele,die geplantenmaßnahmenundschwerpunktekonkretbenannt,zuständige AkteurebestimmtundeinzeitlicherRahmenzurErreichungderZiele festgelegt werden; h)nichtregierungsorganisationenregelmäßigindiebemühungenzurumsetzung der RtoP einbezieht; i)aktivöffentlichkeitsarbeitüberdieschutzverantwortungbetreibtund dabeidenschwerpunktaufpräventionlegt,umeinemverkürztenverständnisvonrtop etwadurchgleichsetzungderdrittensäulemit militärischen Maßnahmen vorzubeugen; 24.dasThemaFrauen,FriedenundSicherheitaufGrundlagederSicherheitsratsresolutionen1325,1820,1888und1889auchalsHerausforderungim SinnederRtoPzubegreifenundineinennationalenAktionsplanzuberücksichtigen;

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ imFalleeinesschwerwiegendenVerdachtsaufschwersteMenschenrechtsverletzungendieSituationnachArtikel14desIStGH-StatutsandenChefankläger des IStGH zu verweisen; auf europäischer Ebene 26.sichfüreineOperationalisierungderSchutzverantwortungimRahmender GemeinsamenSicherheits-undVerteidigungspolitik (GSVP),derGemeinsamenAußen-undSicherheitspolitik (GASP),desEuropäischenAuswärtigenDienstes (EAD),desGemeinsamenEuropäischenAsylsystems (GEAS) unddereu-entwicklungspolitikeinzusetzen,damitsichdieeunichtnur zum RtoP-Konzept bekennt, sondern es auch umsetzt; 27.sichimRatderEuropäischenUnionfüreinenEU-Sonderbeauftragtenfür die Schutzverantwortung einzusetzen; 28.sichauchinderOSZE (OrganisationfürSicherheitundZusammenarbeitin Europa)füreineAuseinandersetzungüberKonzeptundInstrumenteder RtoP einzusetzen. Berlin, den 9. Mai 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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