Anleitung zur Abrechnung für Einsätze während des Qualifikationsverfahrens der Allgemeinbildung (ab.pkorg.ch)

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Transkript:

1/7 Anleitung zur Abrechnung für Einsätze während des Qualifikationsverfahrens der Allgemeinbildung (ab.pkorg.ch) Die Anleitung zur Abrechnung während des Qualifikationsverfahrens der Allgemeinbildung ist wie folgt unterteilt: 1. Unterschied zwischen den Lehrpersonen 1 2. Das Tool ab.pkorg.ch 3 3. Angaben zu speichern und speichern und einreichen 7 1. Wir unterscheiden folgende Lehrpersonen, die für das Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung tätig sind: a) Lehrpersonen, die Allgemeinbildung unterrichten, die in der Abteilung Soziale Berufs beschäftigt sind. b) Lehrpersonen, die auch Allgemeinbildung unterrichten, die in der Allgemeinen Abteilung beschäftigt sind. c) Lehrpersonen, die Fächer (ausser Allgemeinbildung) in der Abteilung Soziale Berufe unterrichten. d) Lehrpersonen, die Fächer (ausser Allgemeinbildung) in der Allgemeinen Abteilung unterrichten. e) Spezialfälle; Lehrpersonen, die keiner der vier oben genannten Gruppen angehören (z.b. Fachlehrpersonen der Bekleidungsgestalterinnen) Folgend werden die verschiedenen Abrechnungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Einsätzen der Lehrpersonen erläutert: a) Die Lehrpersonen, die andere Einsätze während der schriftlichen Prüfung der Berufskenntnisse oder mündlichen Prüfung der FABE haben, ziehen die Unterrichtsstunden, die sie an diesen besagten Tagen bei den FABE Prüfungen haben, ab. Beispiel: Rüdiger hätte am Montag 5 Lektionen (Allgemeinbildung und OAQ im 1. Lehrjahr) und am Donnerstag 6 Lektionen Allgemeinbildung (zwei Klassen 2. Lehrjahr). Er ist Aufsichtsperson am Montag an der schriftlichen Prüfung Berufskenntnisse während 5 Stunden und am Donnerstag Aufsichtsperson an der mündlichen Prüfung FABE während 8 Stunden. Zusätzlich ist er Aufsichtsperson an der Schlussprüfung am Montag in der zweiten Woche. Somit rechnet er den gesamten Montag (erste Woche) und den Donnerstag für die Berufskunde (pkorg.ch) ab; am Montag 5 Stunden Aufsicht minus 5 Lektionen und am Donnerstag 8 Stunden Aufsicht minus 6 Lektionen. Die 5 Lektionen am Montag und die 6 Lektionen am Donnerstag, die er in der ersten Woche der beiden Prüfungswochen auf pkorg.ch abgerechnet hat, wird er für die Abrechnung auf ab.pkorg.ch (Allgemeinbildung) nicht mehr abziehen. Falls er Lektionen an Abschlussklassen unterrichten würde, müsste er diese Lektionen in der zweiten Prüfungswoche, in der die Schlussprüfung der Allgemeinbildung stattfindet, nicht mehr abziehen. Für die Lehrpersonen, die Allgemeinbildung in der Sozialen Abteilung unterrichten, gilt folgende Regel für die Anzahl der Lektionen, die bei Unterrichtsausfall angegeben werden müssen: Alle Einsätze für die Berufskenntnisse schriftlich oder der mündlichen Prüfung FABE, werden an diesen Einsatztagen für pk.org verrechnet. Alle anderen Lektionen werden auf ab.pkorg verrechnet. b) Die Lehrpersonen, die andere Einsätze in der Allgemeinen Abteilung haben (z.b. Detailhandel), ziehen die Unterrichtsstunden, die sie am besagten Tag der Schlussprüfung Allgemeinbildung

2/7 haben, an diesem Tag ab und müssen dies für die restlichen Einsätze in der Allgemeinen Abteilung nicht mehr tun. Beispiel: Gerlinde hätte am Montag in der zweiten Prüfungswoche (Schlussprüfung Allgemeinbildung) 4 Lektionen Deutsch und 4 Lektionen Wirtschaft im 2. Lehrjahr DHF. Sie ist Aufsichtsperson am Montag an der schriftlichen Prüfung der Allgemeinbildung. Somit rechnet sie für die Abrechnung auf ab.pkorg.ch 8 Lektionen und 5 Stunden Aufsicht. In diesem Fall würde die Abrechnung ins Minus geraten, da 8 Lektionen mehr als 5 Stunden Aufsicht ergeben. Gerlinde müsste in diesem Fall keine Abrechnung einreichen. Für ihre restlichen Einsätze in der Allgemeinen Abteilung muss sie diese 8 Lektionen jedoch nicht mehr abziehen und reicht die restliche Abrechnung bei Walter Braun ein. Falls Gerlinde keinen Unterricht am besagten Montag hätte, könnte sie auf ab.pkorg.ch 5 Stunden Aufsicht berechnen und aufgrund der fehlenden Lektionen keinen Abzug machen. c) Die Lehrpersonen, die andere Einsätze in der Abteilung Soziale Berufe haben (z.b. mündliche Prüfung, Korrekturen, etc.), ziehen die Unterrichtsstunden, die sie am besagten Tag der Schlussprüfung Allgemeinbildung haben, an diesem Tag ab und müssen dies für die restlichen Einsätze der Abteilung Soziale Berufe und in der Abrechnung auf pkorg.ch nicht mehr tun. Beispiel: Karl-Heinz hätte am Montag in der zweiten Prüfungswoche (Schlussprüfung Allgemeinbildung) 4 Lektionen Mensch und Entwicklung und 4 Lektionen Begleitung und Betreuen. Er ist Aufsichtsperson während der schriftlichen Prüfung der Allgemeinbildung. Somit rechnet er für die Abrechnung auf ab.pkorg.ch 8 Lektionen und 5 Stunden Aufsicht. In diesem Fall würde die Abrechnung ins Minus geraten, da 8 Lektionen mehr als 5 Stunden Aufsicht ergeben. Karl-Heinz müsste in diesem Fall keine Abrechnung einreichen. Für seine restlichen Einsätze in der Abteilung Soziale Berufe muss er diese 8 Lektionen jedoch nicht mehr abziehen und reicht die restliche Abrechnung auf pkorg.ch ein. Falls Karl- Heinz keinen Unterricht am besagten Montag hätte, könnte er auf ab.pkorg.ch 5 Stunden Aufsicht berechnen und aufgrund der fehlenden Lektionen keinen Abzug machen. d) Die Lehrpersonen, die andere Einsätze in der Allgemeinen Abteilung haben, ziehen die Unterrichtsstunden, die sie am besagten Tag der Schlussprüfung Allgemeinbildung haben, an diesem Tag ab und müssen dies für die restlichen Einsätze der Allgemeinen Abteilung nicht mehr tun. Beispiel: Woglinde hätte am Montag in der zweiten Prüfungswoche (Schlussprüfung Allgemeinbildung) 8 Lektionen Allgemeine Berufskunde Bauen und Wohnen 2. Sie ist Aufsichtsperson während der schriftlichen Prüfung der Allgemeinbildung. Somit rechnet sie für die Abrechnung auf ab.pkorg.ch 8 Lektionen und 5 Stunden Aufsicht. In diesem Fall würde die Abrechnung ins Minus geraten, da 8 Lektionen mehr als 5 Stunden Aufsicht ergeben. Woglinde müsste in diesem Fall keine Abrechnung einreichen. Für ihre restlichen Einsätze in der Allgemeinen Abteilung muss sie die 8 Lektionen nicht mehr abziehen und reicht die restliche Abrechnung bei Walter Braun ein. Falls Woglinde keinen Unterricht am besagten Montag hätte, könnte sie auf ab.pkorg.ch 5 Stunden Aufsicht berechnen und aufgrund der fehlenden Lektionen keinen Abzug machen. e) Falls es Lehrpersonen gibt, die keiner der vier Gruppen angehören, handelt es sich dabei um Spezialfälle. Es gibt z.b. Lehrpersonen, bei denen während der beiden Prüfungswochen keine Unterrichtslektionen ausfallen (Fachlehrerinnen Bekleidungsgestalterinnen). Diese müssen selbstverständlich auch keine Lektionen, die ausgefallen sind, angeben.

3/7 2. Tool ab.pkorg.ch 2.1 Sie geben Ihr Benutzername und Ihr Passwort ein. 2.2 Sie klicken auf Abrechnung. 2.3 Sie klicken auf Neue Abrechnung.

4/7 2.4 Sie wählen Examinator/in und die Wahl Prüfungsart. 2.4.1 Beispiel: Vertiefungsarbeit z.b. 45 Vertiefungsarbeiten (pro Kandidatin = pro Produkt)

5/7 2.4.2 Beispiel: Schlussprüfung ; 25 Arbeiten = pro Arbeit 2.4.3 Beispiel Unterrichtsausfall ; z.b. 7 Lektionen am Montag der Schlussprüfung Allgemeinbildung Unter dem Buchungstext findet sich auch Aufsicht, wo 5 Stunden für die Aufsicht der schriftlichen ABU Prüfung eingegeben werden können.

6/7 2.5 Sie wählen Zweitkorrektur. 2.5.1 z.b. 4 Vertiefungsarbeiten als Zeitkorrektur einer Kollegin / eines Kollegen: 2.5.2 z.b. 6 Schlussprüfung als Zweitkorrektur einer Kollegin / eines Kollegen:

7/7 3. Angaben Speichern oder Speichern und einreichen Alle Angaben werden zuerst gespeichert. Bereits nach den Korrekturen der VA und / oder der Zweitkorrekturen von Kolleginnen oder Kollegen (im Januar 2015) kann die Eingabe auf ab.pkorg.ch gemacht werden. Nach der Schlussprüfung im Juni, kann die Eingabe bezüglich der Schlussprüfung und des Unterrichtsausfalls getätigt werden. Nachdem alle Eingaben gemacht und geprüft worden sind, kann speichern und einreichen angeklickt werden. Im Anschluss daran kontrolliert die Prüfungsleiterin / der Prüfungsleiter die Eingabe und nimmt, bei Unklarheiten, Kontakt mit der Lehrperson auf. Im Anschluss daran prüft das Amt noch einmal sämtliche Angaben und zahlt die entsprechenden Beträge den Examinatoren sobald als möglich aus. Falls es zusätzlich Fragen zur Eingabe auf ab.pkorg.ch gibt, steht die Prüfungsleiterin / der Prüfungsleiter per Mail jederzeit zur Verfügung. Paul Müller Rektor