Niedersächsisches Kultusministerium. Handreichung Sprachförderkonzept

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Transkript:

Niedersächsisches Kultusministerium Handreichung Sprachförderkonzept

Wirksame Sprachförderung wird zum Gradmesser von gelingender Integration, Teilhabe und einer interkulturellen Schulentwicklung. Genau dieser wirksamen Sprachförderung kommt eine wesentliche und zukunftsweisende Bedeutung zu. Die Fluktuation in den Schulen ist hoch, konstante Gruppengrößen sind kaum gegeben. Die Entwicklung anpassungsfähiger Formen schulischer Sprachförderung ist daher nötig. Den Schulen stehen hierzu die Möglichkeiten des Beratungs- und Unterstützungssystems der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung. Für die Entwicklung zeitgemäßer Formen schulischer Sprachförderung wird auf die Fachexpertise der Sprachbildungszentren und/oder der Fachberatungen Interkulturelle Bildung ausdrücklich hingewiesen und empfohlen, diese zu nutzen. Für die Durchführung der Fördermaßnahmen gemäß des Runderlasses Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache RdErl. d. MK v. 01.07.2014-25-816256-VORIS 22410 (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und besondere Sprachförderkonzepte ) werden zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Erstellung eines Sprachförderkonzepts, das insbesondere die Verzahnung integrativer und additiver Fördermaßnahmen vorsieht. Das Sprachförderkonzept stellt ein bewegliches Instrument dar. Es ist als prozessbegleitend zu verstehen; nicht jede Kategorie muss daher vollständig bearbeitet werden. Es dient als Strukturierungshilfe und Leitfaden.

Funktionen des Sprachförderkonzepts Entwicklungsschritte für das Sprachförderkonzept Das Sprachförderkonzept - dient der Darstellung schulischer Bedarfe der Sprachförderung, - eignet sich als Strukturierungshilfe und Leitfaden, - stellt die Verzahnung integrativer und additiver Elemente schulischer Sprachförderung dar, - berücksichtigt Elemente einer interkulturellen Schulentwicklung, - fungiert als Grundlage zur Zuweisung von Förderstunden, - visualisiert den Entwicklungsprozess der Schule und erhebt somit nicht den Anspruch, jede Kategorie dieser Handreichung abschließend beschreiben zu müssen, - begründet diejenige Form schulischer Sprachförderung, die entsprechend der individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der Schule die geeignetste ist. Planen Nutzen Sie die Vorlage als Leitfaden zur Planung Ihrer Formen schulischer Sprachförderung. Beraten Beraten Sie sich mit den Sprachbildungszentren und/oder den Fachberatungen IKB. Darstellen Stellen Sie die Verzahnung integrativer und additiver Elemente dar. Begründen Begründen Sie Ihre schulspezifische Form der Sprachförderung. Votieren Ermitteln Sie, wie viele Lehrerstunden Sie für die Sprachförderung nach dem auf S. 2 gennanten Runderlass an Ihrer Schule benötigen. Beantragen Beantragen Sie diese Lehrerstunden bei Ihrer schulfachlichen Dezernentin bzw. bei Ihrem schulfachlichen Dezernenten.

Allgemein Bemerkungen Schule (Name, Adresse) Schulleitung Schulform Schulnummer E-Mail Telefonnummer Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule davon die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen¹ Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert sind Welche Erstsprachen neben Deutsch existieren an der Schule? ¹ Dieses Kriterium ist erfüllt, sofern eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht nur mit Hilfe additiver Sprachfördermaßnahmen möglich ist.

Interkulturelle Schulentwicklung Bemerkungen Wie bildet sich die Interkulturelle Schulentwicklung im Schulprogramm ab? - Leitbild, Verankerung in den SAPs - Wert der Mehrsprachigkeit, Herkunftssprachlicher Unterricht - Verankerung im Ganztag, Projekte, AGs - Willkommenskultur, Partnerschaften, Aufnahmegespräch, mein erster Schultag... Wie werden die Eltern und/ oder Erziehungsberechtigten mit eingebunden? Mit welchen außerschulischen Partnern wird kooperiert? Werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote der NLSchB genutzt? (SpBZ, IKB-Fachberatung, SEB, FBUQ...) Welche Fortbildungen/SCHILF sind in Planung und/oder wurden bereits durchgeführt? Wer übernimmt die zentrale Koordination(Fachgruppe DaZ/ Arbeitsgemeinschaft)

Durchgängige Sprachbildung Bemerkungen Welche Organisationsformen schulischer Sprachförderungen wollen Sie anbieten? (Förderkurse DaZ, besondere Sprachförderkonzepte, Sprachlernklasse, Förderunterricht, Anschlussförderung, Kombination aus... ) Wie sieht die Verzahnung additiver und integrativer Sprachfördermaßnahmen aus? (ggf. auch als Grafik) Wie gestalten Sie die Übergänge von der Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme zur Teilnahme am Unterricht der Regelklasse? (hier: Begleitung der Schülerinnen und Schüler) Nach welchen Kriterien werden die Schülerinnen und Schüler den Formen schulischer Sprachförderung zugewiesen? Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfolgt in Form von... Wie und wo wird durchgängige Sprachbildung als Querschnittsaufgabe in allen Fächern berücksichtigt? (Leitfaden...) Ansprechperson Durchgängige Sprachbildung In der Sprachförderung tätige Lehr- und Fachkräfte und deren diesbezügliche Qualifikationen Material-/Lehrwerke-/ Literaturliste Wie viele Lehrerstunden werden für die Umsetzung des vorliegenden Sprachförderkonzepts benötigt? Wie viele Lehrerstunden standen für die Förderung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft bisher zur Verfügung?

Sprachbildungszentren in Niedersachsen Stade Oldenburg I+II Delmenhorst Meppen Osnabrück Hannover Region Hildesheim Lüneburg Celle Hannover Stadt Wolfsburg Braunschweig Salzgitter Beratungsanfragen können über das Beratungs- und Unterstützungsportal der Niedersächsischen Landesschulbehörde an die Sprachbildungszentren gerichtet werden. Göttingen Notizen

Herausgeber Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover E-Mail pressestelle@mk.niedersachsen.de Internet www.mk.niedersachsen.de Bestellung per E-Mail bibliothek@mk.niedersachsen.de per Fax 0511 120-7451 März 2016