Die Arbeit der NAK. Das Deutsche Institut für Menschenrechte

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Transkript:

Die Arbeit der NAK Gewährleistung sozialer Menschenrechte: Völkerrechtliche Verankerung und politischer Auftrag Jährliches Treffen der Menschen mit Armutserfahrung (national) Jährliches Europäisches Treffen der Menschen mit Armutserfahrung Fachtage zu aktuellen, armutspolitischen Themen Beraterkreis zum Armuts- und Reichtumsbericht Dr. Claudia Mahler (Deutsches Institut für Menschenrechte) Anna Katharina Dietrich (Nationale Armutskonferenz) Positionspapiere Stellungnahmen zu Gesetzen und Berichten Schattenbericht und weitere Publikationen erstmals: Parallelbericht WSK-Rechte 24.04.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 1 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 3 Die Nationale Armutskonferenz Das Deutsche Institut für Menschenrechte Seit 2001 / seit 2016 gesetzliche Grundlage/ unabhängige Institution Information und Dokumentation, wissenschaftlichen Spezialbibliothek zu Menschenrechten, Beratung von Politik und Gesellschaft, Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit, Menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit in Deutschland, Internationale Zusammenarbeit mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Menschenrechtsgremien der UN und des europäischen Menschenrechtsschutzsystems sowie NGOs - Förderung des Dialogs über Menschenrechtsfragen in Deutschland. 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 2 24.04.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 4 1

Warum Menschenrechte? Menschenrechte für alle Menschenwürde unveräußerlich, kann nicht abgesprochen werden Menschenrechte sind universell, gleichwertig und bedingen einander Nicht ausreichend umgesetzt Defizite aufdecken Stärken politische Forderungen Ausgangssituation 4. Staatenbericht 2000 Abschließenden Bemerkungen 2001 Follow up Kernbericht 2009 enthält viele generelle Daten die das BMJ bei der UN einreicht 24.04.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 5 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 7 Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland 1973 ratifiziert seit 1976 gültiges Recht Einfaches Bundesgesetz abgeschlossene 5. Berichtsrunde Startschuss für den 6. Berichtszyklus Staatenbericht und List of Issues eingereicht Fakultativprotokoll zum Sozialpakt seit 2008 ist eine Ratifikation möglich 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 6 5. Staatenbericht 5. Bericht für Juni 2006 angesetzt Eingereicht September 2008 in französischer Sprache (Engl. 2010) Federführende Ministerium BMAS Abschluss 2011 Follow up im Anschluss Was ist in der Zwischenzeit passiert? 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 8 2

Verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure Sie können Vorschläge für die sogenannte List of Issues bei der vorbereitenden Arbeitsgruppe einreichen. Sie können einen eigenen Bericht für die Sitzung zu Deutschland beim Ausschuss einreichen ("Parallelbericht" bzw. "Schattenbericht"). Meist gibt es einen eigenen kurzen Besprechungstermin für zivilgesellschaftliche Akteure vor den Sitzungen mit den Ausschussmitgliedern. Sie können eine eigene Veranstaltung für Ausschussmitglieder anbieten. 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 9 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 11 Berichtszyklus 6. Staatenbericht ist am 9. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen 22. Februar 2017 in der englischen Fassung beim Ausschuss eingereicht worden Start Berichtszyklus des Staatenberichtsverfahrens. List of Issues Ergänzende Fragen / klarstellende Fragen vorbereiten Begründung warum diese Fragen wichtig sind In englischer oder französischer Sprache einreichen Deadline für LoI August 2017 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 10 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 12 3

List of Issues der NAK Die NAK hat im August 2017 eine LOI beim UN Sozialausschuss eingereicht Ziel: Der Ausschuss greift Fragen der NAK auf Teilnahme an Pre-Session in Genf (Okt. 2017) Beispiel A: Erwerbsarmut Beispiel B: Recht auf angemessenen Lebensstandard, Kinderarmut Beispiel B: Art. 11: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Empfehlungen des Ausschusses von 2011 Der Ausschuss ( ) ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsbeziehern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Zudem ist der Ausschuss besorgt darüber, ( ) dass weiterhin annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze sind. 6. Deutscher Staatenbericht: Diese existenzsichernden Leistungen gewährleisten einen angemessenen Lebensstandard. 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 13 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 15 Beispiel A: Erwerbsarmut 6. Staatenbericht: Der deutsche Arbeitsmarkt ist in guter Verfassung. Die Erwerbslosigkeit (ILO- Definition) hat seit 2007 um 4,1 Prozentpunkte abgenommen NAK: Die Erwerbsarmut hat sich zwischen 2004 und 2014 verdoppelt. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Eindämmung des Niedriglohnsektors? Beispiel B: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (II) List of Issues der NAK: Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Fehlsteuerungen im Familienleistungsausgleich abzubauen? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Zugang zu sozial- oder familienpolitischen Leistungen für arme Haushalte zu erleichtern? Warum ist es möglich, das menschenwürdige Existenzminimum durch Sanktionen einzuschränken? 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 14 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 16 4

List of Issues des UN-Sozialausschuss Der offizielle Fragenkatalog des Ausschusses greift mehrere Themen der NAK auf, darunter: Kinderarmut, Erwerbsarmut Zugang zu / Inanspruchnahme von Leistungen Höhe der Grundsicherung/Methode der Bedarfsermittlung Arbeitsverhältnisse von migrantischen Pflegekräften Gesundheitsversorgung von EU-Bürger*innen, Asylsuchenden, Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus Fehlen einer bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit Parallelbericht der NAK Die NAK wird im August 2018 einen Parallelbericht beim UN-Sozialausschuss einreichen. Ziel: Abschließende Bemerkungen des Ausschusses an die Bundesregierung beeinflussen Sept./Okt. 2018: 64. Session des UN Sozialausschusses mit Befragung der Bundesregierung Anschließend: Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 17 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 19 Parallelbericht Gemeinsam in einer Koalition Themen einzeln Aufgreifen Aufwand Zeitlicher Verlauf Parallelbericht der NAK (II) Art 7: Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen Erwerbsarmut Arbeitsbedingungen migrantischer Pflegekräfte Art. 9: Recht auf soziale Sicherheit Altersarmut von Frauen Grundsicherung / Methode der Bedarfsermittlung Kinderarmut, Zugang zu Leistungen 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 18 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 20 5

Parallelbericht der NAK (III) Art. 11: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Sanktionen AsylbLG Leistungsausschluss von EU-Bürger*innen Art. 12: Recht auf Gesundheit Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Leistungsausschluss von EU-Bürger*innen Follow up Follow up zu den einzelnen Empfehlungen des Ausschusses Themen mit nationalen Prozessen verbinden 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 21 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 23 Dialog in Genf Möglichkeiten der Kontaktaufnahme Themen in den Vordergrund bringen Möglichkeiten der Vernetzung Bündelung der Ressourcen Themen gemeinsam einbringen 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 22 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 24 6

Follow up der NAK Wie können wir das Staatenberichtsverfahren und die Empfehlungen des UN Sozialausschusses an die Bundesregierung zukünftig stärker für unsere politische Arbeit nutzen? NAK-Fachtag für Frühjahr 2019 geplant Weiterführende Informationen http://www.ohchr.org/en/hrbodies/cescr/pa ges/cescrindex.aspx http://www.institut-fuermenschenrechte.de/themen/wirtschaftliche -soziale-und-kulturelle- rechte/sozialpakt/staatenberichtspruefung- 2018/ 24.04.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 25 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 27 Warum soll sich die Zivilgesellschaft beteiligen? Sozialpakt - UN prüfen Deutschland 2018 Wie können sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände am Verfahren beteiligen? eigene Sicht der Dinge vorbringen Klarstellung und Ergänzungen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Claudia Mahler Mail: mahler@institut-fuermenschenrechte.de Tel: 030-259359-125 http://www.institut-fuermenschenrechte.de Anna-Katharina Dietrich anna-katharina.dietrich@diakonie.de www.nationale-armutskonferenz.de 02.05.2018 www.institut-fuer-menschenrechte.de 26 7