Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 19/2012 Bund-Future: Termingeschäfte am Rentenmarkt



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Transkript:

Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 19/2012 Bund-Future: Termingeschäfte am Rentenmarkt Inhaltsverzeichnis 15.05.2012 1. Einführung... 2 2. Zinssatz und Kurshöhe... 2 3. Handel mit Futures... 2 4. Euro-Bund-Future... 2 Beispiel zum Verlauf des Bund-Futures bei steigenden Zinsen... 3 Beispiel zum Verlauf des Bund-Futures bei fallenden Zinsen... 4 Beispiel zum Bund-Futures als Absicherung eines Rentendepots... 4 4.1. Spread-Geschäfte... 4 Beispiel für ein Time-Spread-Geschäft... 4 Beispiel für ein Inter-Product-Geschäft... 4 4.2. Steuerliche Behandlung... 4 5. Bobl-Future... 5 6. Buxl-Future... 5 7. CONF-Future... 5 8. Euribor-Future... 6

1. Einführung Wer am Rentenmarkt anlegt, macht dies üblicherweise durch den Kauf von Anleihen oder indirekt über Investmentfonds. Die laufenden Zinsen bringen dann den Ertrag. Aber auch die Kursausschläge der Bonds sorgen für positive oder negative Performance. Die ist abhängig von der Tendenz des allgemeinen Marktzinsniveaus. Anstatt Kursschwankungen über Anleihen auszunutzen, gelingt dies auch mit Futures auf Renten. Die geben den Kurs von fiktiven Anleihen wieder und können jederzeit an der Terminbörse ge- und verkauft werden. Der Beitrag erläutert die Anlagemöglichkeiten in Futures am Beispiel der an der EUREX gehandelten Kontrakte auf den Bund-Future, zeigt Strategien auf, weist auf vergleichbare Futures hin und erläutert die steuerliche Behandlung. Der Bund- Future erfreut derzeit mit steigenden Notierungen, so wurde am 7. Mai 2012 ein neues Allzeithoch von über 142 Punkten erreicht, während die Renditen der zehnjährigen Anleihen aus Deutschland ein Rekordtief von unter 1,6 Prozent aufwiesen. 2. Zinssatz und Kurshöhe Festverzinsliche Anleihen weisen eine Nominalverzinsung auf. Dies ist die Höhe des Kupons im Verhältnis zum Nennwert. Der Emissions- und der anschließende Börsenkurs entsprechen in den meisten Fällen nicht dem Nennwert der Anleihe, sondern werden über oder unter pari gehandelt; ihr Wert liegt unter oder über dem Nennwert von 100 Prozent. Für die Berechnung der Rendite muss sowohl die Zinshöhe als auch das investierte Kapital berücksichtigt werden. Die Effektivverzinsung, also die Rendite, weist immer von der Nominalverzinsung ab, sofern eine Anleihe nicht genau bei 100 Prozent notiert. Die Rendite von Anleihen hängt von der Bonität des Schuldners und der Laufzeit ab. Das erste Kriterium spielt an der EUREX keine Rolle, da es sich hier nur um Staatsanleihen mit bester Bonität handelt. Faustregel: Die Kursveränderung fällt umso heftiger aus, je ferner die Fälligkeit einer Anleihe liegt. Steigt also das Marktzinsniveau, fällt der Kurs eines Einjahrespapiers kaum und die Anleihe mit 10 Jahren Restlaufzeit deutlich. 3. Handel mit Futures Der Preis eines Futures leitet sich aus dem Kurs eines zu Grunde liegenden Wertpapiers ab, etwa einer Bundesanleihe. Über Terminmärkte wie die EUREX hat der Anleger die Möglichkeit, eine seiner Markteinschätzung und Risikoneigung entsprechende Position einzugehen, ohne ein Wertpapier kaufen oder verkaufen zu müssen. Die Vertragserfüllung bei solchen Futures erfolgt zu festgelegten Terminen, meist viermal jährlich. Vor Fälligkeit oder Verfall eines Futures kann der Anleger seine Position durch eine Gegentransaktion glattstellen. Gewinne oder Verluste werden täglich gutgeschrieben oder belastet. Beim Kauf eines Futures muss nicht der gesamte Gegenwert eines Kontraktes investiert werden. Das Gewinn- und Verlustpotential ist daher bezogen auf das eingesetzte Kapital weitaus höher als bei der zu Grunde liegenden Anleihe. Beim Eingehen einer Futures-Position sind Barmittel oder Wertpapiere bei der EUREX zu hinterlegen. Damit bietet das Clearinghaus allen Mitgliedern die Erfüllung der Kontrakte beim eventuellen Zahlungsausfall eines Handelsteilnehmers. Grundsätzlich kann die Vertragserfüllung von Futures in Form von Barausgleich oder Lieferung des Basiswertes erfolgen. Bei den EUREX-Futures werden die Titel physisch geliefert. Der Inhaber einer Short-Position (Verkäufer) ist daher zur Lieferung von Anleihen verpflichtet, der Besitzer einer Long-Position (Käufer) muss die Papiere gegen Zahlung des Lieferpreises entgegennehmen. Der Handel mit Zins-Futures dient aber nur selten dazu, am Liefertag Anleihen hin und her zu verschieben. Futures werden vielmehr eingesetzt, um die Preisentwicklung des Basiswertes während der Laufzeit nachzubilden. Meist wird der Kontrakt vor Fälligkeit glattgestellt. 4. Euro-Bund-Future Er ist derzeit unter besonderer Beobachtung, da er im Frühjahr 2012 auf historische Höhen erklommen war. Am 7. März 2012 notierte er bei 140,22 Punkten, während es Mitte 2010 nur 110 Punkte waren. Dies liegt an den extrem niedrigen Zinssätzen, für eine zehnjährige Bundesanleihe gibt es noch nicht einmal zwei Prozent Zinsen. Am 7. Mai 2012 stieg der Bund-Future auf ein neues Allzeithoch von über 142 Punkte, indem er vor allem von der politischen Unsicherheit in Europa profitiert hatte. Die Zukunft der Niederlande angesichts einer Regierungskrise und das Ergebnis der Frankreich-Wahl zum Präsidenten sowie in Griechenland beunruhigten die Anleger, auf der Suche nach einem sicheren Hafen schichteten Anleger ihr Geld in Bundesanleihen um. Entsprechend fielen die Renditen der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen, die sich entgegengesetzt zu den Kursen bewegen, auf ein Rekordtief von 1,552 Prozent. Zieht man von diesen Zinsen den Inflationszielwert der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent ab, müssen Anleger sogar draufzahlen, damit sie ihr Geld einem Staat mit bester Bonität leihen dürfen. Im Gegensatz hierzu haben beispielsweise Spanien und Italien durch die Euro-Krise deutlich mehr zu zahlen. - 2 -

Die Renditen für zehnjährige spanische lagen Mitte April 2012 bei einer Rendite von 5,9 Prozent und die zehnjährigen italienischen Papiere rentierten mit 5,5 Prozent. Das liegt an dem Zweifel von Investoren an der Finanzkraft Spaniens und Italiens, was sich wiederum in anziehenden Renditen bemerkbar macht. Wer zuvor Bund-Futures erworben hatte, konnte enorme Gewinne einstreichen. Die Dividendenrendite vieler Titel im DAX oder Stoxx50 mit teilweise deutlich über 4 % liegt klar über dem Ertrag zehnjähriger Bundesanleihen, die es kaum auf die Hälfte bringen. Der erst Ende des Jahres 1990 eingeführte Bund-Future (richtiger Name: Euro-Bund-Future) ist ein Zinsterminkontrakt, der auf eine fiktive oder genauer "synthetische" deutsche Bundesanleihe mit sechsprozentiger Verzinsung und einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren standardisiert ist. In den Future einlieferbar sind effektive Anleihen in Form eines Korbes von lieferbaren Bundesanleihen, die am Liefertag eine Restlaufzeit von mindestens 8 ½ und maximal 10½ Jahren haben. Der Zinssatz spielt keine Rolle. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den deutschen Rentenmarkt, der an den Terminbörsen in Deutschland (Eurex) oder in London (LIFFE) gehandelt wird. Ein Kontraktwert und somit der Mindesthandelswert beträgt 100.000 Euro. Der Bund-Future dient der Spekulation auf Zinsveränderungen am deutschen Kapitalmarkt und dem Absichern von Zinsänderungsrisiken (Hedging). Fallender Zinssatz bedeutet steigenden Future-Kurs und umgekehrt, wie bei den Anleihekursen. Bei erwarteten steigenden Zinsen tritt man somit als Verkäufer des Bund-Futures auf, bei steigenden als Käufer. Hinweis: Der Bund-Future ist der weltweit am meisten gehandelte Finanzterminkontrakt überhaupt mit einem auf Euro lautenden Basiswert. An den Terminbörsen in London und Frankfurt werden Umsätze im Bund-Future getätigt, der einem Mehrfachen des Umsatzes in Bundesanleihen an allen deutschen Börsenplätzen zusammen entspricht. Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Euro- BUND-Future-Kontrakt kann nur durch bestimmte Schuldverschreibungen nämlich Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren erfüllt werden. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 2 Mrd. Euro aufweisen. Die Notierung erfolgt in Prozent, wobei 0,01 Prozent ein Tick ausmacht, der somit jeweils 10 Euro wert ist. Im Gegensatz zu Optionsgeschäften ist dieser Terminkontrakt kein Recht, sondern eine Verpflichtung. Der Verkäufer eines Euro-Bund-Future- Kontrakts hat die Verpflichtung, am Liefertag Anleihen im Nominalwert von 100.000 Euro zu liefern und der Käufer hat die Verpflichtung, diese Anleihen abzunehmen. Durch Glattstellung des Kontraktes vor dem Liefertag hat der Investor die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung freizukommen. Der Bund-Future wird mit drei Fälligkeitsterminen börsentäglich zwischen 08.00 und 19.00 Uhr fortlaufend an der EUREX gehandelt, und zwar in den drei nachfolgenden Monaten des Zyklus März, Juni, September und Dezember. Demgemäß beträgt die längste Laufzeit eines Kontraktes neun Monate. Als Liefertermin gilt der zehnte Kalendertag des Liefermonats (bei Feiertag in Hessen der nächste Börsentag); der letzte Handelstag des Future-Kontraktes ist der zweite Börsentag vor dem jeweiligen Liefertermin. Die Notierung des Kontraktes erfolgt in Prozent per 100 Euro Nominalwert, wobei zwei Nachkommastellen ausgewiesen werden, analog zum Handel mit Bundesanleihen. Anlage-Tipp: Der Handel mit dem Bund-Future läuft an der EUREX bis 19.00 Uhr. Am letzten Tagesstand kann jeder Anleger ablesen, wie sich der gesamte Rentenmarkt und somit die Zinssätze nachbörslich weiterentwickelt haben (und vermutlich den Folgetag beginnen werden). Die täglich um die Mittagszeit nur einmal ermittelte Umlaufrendite gibt lediglich Auskunft über die Tendenz an der Präsenzbörse, Einflüsse von den zeitlich später einsetzenden US-Rentenmärkten können hierbei noch keine Rolle spielen. Abends kann die Zinsentwicklung auch auf t- Bond-Futures abgelesen werden, der Kontrakt auf US-amerikanische Treasuries. Beispiel zum Verlauf des Bund-Futures bei steigenden Zinsen Anleger A setzt auf fallende Zinsen und kauft einen Kontrakt Anleger B erwartet steigende Zinsen und verkauft einen Kontrakt Die Rechnung Anleger A ( ) Anleger B ( ) Kurs bei Beginn 105,50 % 105,50 % Kaufpreis (ohne Spesen) 105.500 105.500 Kurs bei Laufzeitende 101.50 % 101,50 % Wert 101.500 101.500 Gewinn/Verlust 4.000 + 4.000-3 -

Beispiel zum Verlauf des Bund-Futures bei fallenden Zinsen Anleger A setzt auf fallende Zinsen und kauft einen Kontrakt Anleger B erwartet steigende Zinsen und verkauft einen Kontrakt Die Rechnung Anleger A ( ) Anleger B ( ) Kurs bei Beginn 105,50 % 105,50 % Kaufpreis (ohne Spesen) 105.500 105.500 Kurs bei Laufzeitende 110.50 % 110,50 % Wert 110.500 110.500 Gewinn/Verlust + 5.000 5.000 Beispiel zum Bund-Futures als Absicherung eines Rentendepots Wert des Rentendepots 1 Mio. Wert des Depots 990.000 Verkauf von 10 Bund-Futures, um den drohenden Zinsanstiege abzusichern. Laufzeit 6 Monate. Kaufkurs 96 % Die Rechnung Rentendepot Bund-Future Marktwert zum Beginn 990.000 960.000 Kurs bei Laufzeitende 95,00 % 93,00 % Wert zum Ende 950.000 930.000 Gewinn/Verlust 40.000 + 30.000 Zinsen für 6 Monate rund 30.000 Gesamtgewinn + 20.000 Fazit: Das Depot wurde ohne Verluste abgesichert. Der Anleger kassiert weiterhin laufende Zinsen und wartet, bis die Kurse der Anleihen bei Laufzeitende gegen 100% tendieren und Kursverluste ausgeglichen sind. Umgekehrt funktioniert das Beispiel, wenn ein Investor fallende Zinsen erwartet und eine spätere Wiederanlage seiner Anleihen eine geringere Rendite bringt. Dann lohnt der Kauf von Bund- Futures. Durch den Ertrag aus dem Bund-Future werden dann die Zinsverluste durch die Reinvestition ausgeglichen. Fallen die Zinsen wider Erwarten nicht, entsteht zwar kein Gewinn aus dem Termingeschäft, dafür ist aber eine Anlage in höher verzinsliche Wertpapiere möglich. 4.1. Spread-Geschäfte Bei einem Spread wird gleichzeitig ein Future ge- und verkauft. Der Gewinn ergibt sich aus der erwarteten Änderung der Preisdifferenz zwischen beiden Positionen. Bei einem Time-Spread werden Futures auf den gleichen Basiswert, aber unterschiedliche Fälligkeitsmonate gehandelt. Motiv: Einer der beiden Zinssätze entwickelt sich positiver/negativer. Beispiel für ein Time-Spread-Geschäft Kauf Bund-Futures Juni zu 115,00% Verkauf Bund-Futures September zu 114,85% Spread 0,15% Verkauf Juni-Futures zu 115,20% Kauf September-Futures zu 115,00% Spread + 0,20 Gewinn 5 x 10 Euro x 10 Kontrakte 500 Euro Eine andere Alternative ist das Inter-Product-Spread. Hier werden Kauf- und Verkaufspositionen in unterschiedliche Basiswerte, aber gleiche Laufzeiten investiert. Motiv: Die Zinsentwicklung für einzelne Laufzeiten entwickelt sich unterschiedlich. Beispiel für ein Inter-Product-Geschäft Kauf Bund-Futures Juni zu 115,00% Verkauf Bobl-Futures Juni zu 114,50% Spread 0,50% Verkauf Bund-Futures zu 116,50% Kauf Bobl-Futures zu 115,00% Spread + 1,50 Gewinn 150 x 10 Euro x 10 Kontrakte 4.2. Steuerliche Behandlung 1.500 Euro Private Gewinne oder Verluste, die aus dem Handel mit dem Bund-Future anfallen, stellten bis 2008 stets steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte dar, da die maximale Laufzeit auf die nächsten drei Jahresquartale beschränkt ist, also immer unter einem Jahr liegt. Verluste können mit anderen Veräußerungsgewinnen auch aus Erträgen, die nicht vom Terminmarkt stammen verrechnet werden und sind vor- und rücktragsfähig. - 4 -

Kommt es entgegen der ursprünglichen Differenzerzielungsabsicht ausnahmsweise zu einer Lieferung von Anleihen durch die Glattstellung einer Short-Position, liegt für den Verkäufer eines Future-Kontrakts vorrangig ein Veräußerungsgeschäft vor. Für den Käufer dieses Futures liegen bei einer weiteren Veräußerung der erworbenen Bundesanleihen ebenfalls Einnahmen aus der Veräußerung der Anleihen vor, sofern diese Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Bei nach 2008 eingegangenen Rechtsgeschäften unterliegen die Gewinne oder Verluste der Abgeltungsteuer gem. 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Das bringt zwei Vorteile, das Plus wird moderater versteuert und das Minus ist mit Zinsen oder Dividenden verrechenbar. Ausführliche Informationen zu privaten Termingeschäften: BMF-Schreiben vom 27.11.2001 ( IV C 3 S 2256 265/01, BStBl I 2001, 986, DStR 2002, 172, DB 2002, 116). Futures und Forwards stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Bei physisch nicht lieferbaren Basiswerten (z. B. Aktienindex) wandelt sich die Verpflichtung auf Lieferung oder Abnahme in einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis des Kontrakts und dem Wert des Basisobjekts bei Fälligkeit des Kontrakts. Wird bei Fälligkeit eines Future-Kontrakts ein Differenzausgleich gezahlt, erzielt der Empfänger einen Gewinn und der Zahlende einen Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft i. S. des 20 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Bei der Glattstellung eines Future-Kontrakts liegt ein Termingeschäft i. S. des 20 Abs. 2 Nr. 3a EStG vor. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Summe oder Differenz aller während der Laufzeit des Kontrakts geleisteten Zahlungen. Wird der Basiswert geliefert, sind die auf den Future-Kontrakt geleisteten Zahlungen sowie die Nebenkosten des Future- Kontrakts beim Käufer Anschaffungskosten des Basiswerts. Veräußert der Käufer den Basiswert, liegt bei ihm ein Veräußerungsgeschäft i. S. des 20 Absatz 2 EStG vor. Hinweis: Die Verwaltung beantwortet in einem umfangreichen 105- seitigen Schreiben (BMF 22.12.2009, IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl 2010 I S. 94) eine Reihe von Einzelfragen zur Anwendung von Termingeschäften und Stillhaltergeschäften in den Tz. 9-47. Fazit: Solche Terminmarktgeschäfte können, müssen nicht hochspekulativ sein, wie die vorherigen Beispiele zeigen. Eine Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Anleger in diesem Bereich erfahren ist und Verluste einkalkuliert. Für den Bund- Future als Zinstermingeschäft spricht, dass er sehr transparent ist, faire Kurse aufweist und einer der am meisten beachteten Rentenkontrakte weltweit ist. Für Kleinanleger sind zur Spekulation auf Zinsveränderungen eher Optionsscheine geeignet. Die sind durch den Börsenhandel einfacher zu praktizieren und das Verlustrisiko ist auf den Kapitaleinsatz beschränkt. 5. Bobl-Future Der Euro-Bobl-Future (= mittelfristiger Bund-Future) ist ein Zinsterminkontrakt, der auf eine fiktive 6%-ige Bundesanleihe mit einer Restlaufzeit von 4,5 bis 5,5 Jahren standardisiert ist. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den deutschen Rentenmarkt, der an der deutschschweizerischen Terminbörse EUREX zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr gehandelt wird. Der Mindest-Handelswert und auch ein Kontrakt beträgt 100.000 Euro. Der Bobl-Future dient der Spekulation auf Zinsveränderungen am deutschen Kapitalmarkt und zum Absichern von Zinsänderungsrisiken (Hedging). Fallender Zinssatz bedeutet steigenden Future-Kurs und umgekehrt. Die Notierung des Bobl-Future wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und richtet sich hauptsächlich nach der Marktzinsentwicklung. Die Notierung erfolgt in Prozent vom Nominalwert; 0,01% ist ein Tick, der 10 Euro ausmacht. Beispiele zur Anwendung sind dem Kapitel Bund-Future zu entnehmen. Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Kontrakt des Euro-Bobl-Future kann nur durch Bundesanleihen oder Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit von 4,5 bis 5,5 Jahren erfüllt werden. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 2 Mrd. Euro aufweisen. 6. Buxl-Future Der Euro-Buxl-Future ist ein Zinsterminkontrakt, der auf eine fiktive synthetische deutsche 6%-ige Bundesanleihe mit einer Restlaufzeit von 20 bis 30,5 Jahren standardisiert ist. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den deutschen Rentenmarkt; der Mindesthandelswert beträgt 100.000 Euro, wobei die Notierung in Prozent erfolgt; 0,01% entspricht dabei 10 Euro. Der Buxl-Future soll eine Ergänzung zu den kurz-, mittel- und langfristigen Kontrakten (EURIBOR, Bobl und Bund-Future) darstellen. Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Kontrakt des Euro-Buxl-Future kann nur durch Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 20 bis 30,5 Jahren erfüllt werden. Die Anleihen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd. Euro aufweisen. 7. CONF-Future Der CONF-Future ist ein Zinsterminkontrakt, der auf eine fiktive synthetische langfristige Schuldverschreibung der Schweizer - 5 -

Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit von 8 bis 13 Jahren standardisiert ist. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den deutschen Rentenmarkt; der Mindesthandelswert beträgt 100.000 CHF, wobei die Notierung in Prozent erfolgt; 0,01% entspricht dabei 10 CHF. Monate liegen. Nur beim Dreimonats-Future war eine Steuerfreiheit möglich, da eine Laufzeit über ein Jahr angeboten wird. Zu einer Lieferung von Anleihen durch die Glattstellung einer Short- Position kann es beim Euribor-Future im Gegensatz zum Bund- Future nicht kommen. Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Kontrakt des Futures kann nur durch Anleihen der Schweizer Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit von 8 bis 13 Jahren erfüllt werden. Die Anleihen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 500 Mio. CHF aufweisen. Hinweis: Die Handelszeit ist kürzer als bei Futures auf deutsche Anleihen und geht nur von 8.30 bis 17.00 Uhr. 8. Euribor-Future Der Euribor-Future ist ein kurzfristiger Zinsterminkontrakt, der auf eine Laufzeit von einem Monat (Einmonats-Euribor) oder drei Monate (Dreimonats-Euribor) festgelegt ist. Basiswert ist der Interbanken-Zinssatz für Ein- bzw. Dreimonats-Termingelder in Euro, der auf Basis des Euribor (European Interbank Offered Rate) standardisiert ist. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den deutschen Rentenmarkt, der an der Deutschen Terminbörse (EUREX) gehandelt wird. Der Mindesthandelswert beträgt drei Mio. Euro (ein Monat) bzw. eine Mio. Euro (drei Monate). Der Euribor-Future dient der Spekulation auf kurzfristigen Zinsveränderungen am deutschen Kapitalmarkt im Euro und zum Absichern von nicht absehbaren Zinsänderungsrisiken (Hedging). Fallender Zinssatz bedeutet steigenden Future-Kurs und umgekehrt. Bei steigenden Zinsen tritt man somit als Verkäufer des Futures auf und umgekehrt. Die einzelnen Monatskontrakte haben eine Laufzeit von je einem Monat und laufen jeweils für die folgenden sechs Monate, so dass immer sechs verschiedene Futures gleichzeitig gehandelt werden. Die Dreimonatskontrakte haben eine Laufzeit von je einem Monat und laufen jeweils für die folgenden drei Monate sowie die nächsten elf Quartalsmonate, so dass immer 14 verschiedene Futures gleichzeitig gehandelt werden mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren. Die Erfüllung erfolgt durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag, der Handel in Prozent mit drei Dezimalstellen auf der Basis 100 abzüglich gehandeltem Zinssatz. Ein Tick beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von 12,50 Euro. Private Gewinne oder Verluste, die aus dem Handel mit einem Future anfallen, stellten bis 2008 steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte dar, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als 12-6 -

Ansprechpartner Rolfjosef Hamacher Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht, Fon 0221/47 43 471 Fax 0221/47 43 499 hamacher@axis.de Bernhard Fuchs Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Fon 0211/43 83 560 Fax 0211/43 83 5611 fuchs@axis.de Dipl.-Finw. Heinrich Bürmann Rechtsanwalt, Steuerberater, Fon 030/40502950 Fax 030/405029599 buermann@axis.de axis RECHTSANWÄLTE GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Fon: 0221 4743-0, Fax: 0221 4743-111 Schlüterstraße 41, 10707 Berlin Fon: 030 4050295-0, Fax: 030 4050295-99 Heinrichstraße 155, 40239 Düsseldorf Fon: 0211 438356-0, Fax: 0211 438356-11 axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fon: 0221 4743-570, Fax: 0221 4743-499 axis actuarial services GmbH Fon: 0221 4743-331, Fax: 0221 4743-111 Solvency Fabrik GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fon: 0221 4743-570, Fax: 0221 4743-111 axis Steuerberatungsgesellschaft mbh Fon: 0221 4743-560, Fax: 0221 4743-111 Centroallee 285, 46047 Oberhausen Fon: 0208 6070405-0, Fax: 0208 6070405-29 axis consulting GmbH Fon: 0221 4743-450, Fax: 0221 4743-499 info@axis.de www.axis.de Die Ausführungen in dieser Publikation sollen einer allgemeinen Information dienen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann aufgrund der Komplexität der behandelten Themen nicht erhoben werden; ebenso wird eine einzelfallbezogene Beratung hierdurch nicht ersetzt. Die Einheiten der axis-beratungsgruppe übernehmen keine Haftung für die Folgen einer Verwendung dieser in der Publikation dargelegten Informationen. - 7 -