Nr. 9 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

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Nr. 9 Stadt Grevenbroich 06.05.2017 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung der Stadt Grevenbroich 1. Am Sonntag, dem 14. Mai 2017, findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Grevenbroich gehört zum Wahlkreis 45, Rhein-Kreis Neuss II (Stadt Dormagen, Stadt Grevenbroich und Gemeinde Rommerskirchen) Das Stadtgebiet ist in 50 Stimmbezirke eingeteilt. In jedem befindet sich ein Wahlraum. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.04.2017 bis zum 23.04.2017 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Kath. Hauptschule, Parkstraße 1, Grevenbroich-Stadtmitte, zusammen. 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Der/Die Wähler/in haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme geheim ab. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbeschreibung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der/Die Wähler/in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber/in sie gelten soll, und seine/ihre Zweitstimme in der Weise, dass er/sie im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/in in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum eindeutig gekennzeichnet und in einer Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er/sie gewählt hat. Wähler, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können eine andere Person zur Hilfe bei der Stimmabgabe in Anspruch nehmen. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 45 Rhein-Kreis Neuss II, für den der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Grevenbroich neben dem Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Es wird dringend empfohlen, die Postlaufzeiten sowie die Leerungszeiten an den Briefkästen zu beachten. Der Wahlbrief kann auch beim Wahlbüro der Stadt Grevenbroich abgegeben werden. Für die Stadt Grevenbroich werden 12 Briefwahlvorstände gebildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltage um 15.00 Uhr in der Kath. Hauptschule, Parkstraße 1, Grevenbroich-Stadtmitte, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen. Die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses sind ebenfalls öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 26 Abs. 4 Landeswahlgesetz). 7. Wer unbefugt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 hren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches - StGB). 8. Gemäß 45 Landeswahlgesetz ist das Ergebnis der Landtagswahl unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten; die Auswertung ist zu veröffentlichen. In ausgewählten Stimmbezirken wird die Stimme nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen abgegeben. Die Auswahl der Stichprobenstimmbezirke trifft die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW). Danach wurden für die Stadt Grevenbroich die Stimmbezirke 0102 Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Von-Bodelschwingh-Straße, 0122 Kindertagesstätte Barrenstein, Hoeninger Straße 2 und 0242 Grundschule Erftaue, Hünselerstraße 3, ausgewählt. 9. Gemäß 31a der Landeswahlordnung sind die barrierefreien Wahlräume in geeigneter Weise bekanntzugeben. Auf der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist, wird auf die Barrierefreiheit des jeweiligen Wahllokals besonders hingewiesen. Die nachfolgende Übersicht aller Wahllokale gibt einen Überblick über die barrierefreien/nicht barrierefreien Wahllokale. Stimmbezirk Wahlraum Adresse barrierefrei (/) 0011 Kath. Grundschule Noithausen Fröbelstraße 19 0012 Gemeindezentrum der Lukaskirche Noithausener Straße 77 0021 Wilhelm-von-Humboldt Gesamtschule Hans-Sachs-Straße 30

0022 Wilhelm-von-Humboldt Gesamtschule Hans-Sachs-Straße 30 0031 Erich Kästner-Schule Elsen Goethestraße 119 0032 Erich Kästner-Schule Elsen Goethestraße 119 0041 Erich Kästner-Schule Elsen Hebbelstraße 1 0042 Erich Kästner-Schule Elsen Hebbelstraße 1 0051 Wilhelm-Laux-Haus, Alte Schule Wiesenstraße 5 0052 Pfarrsaal Elfgen An St. Georg 1 0061 Museum Villa Erckens Am Stadtpark 1 0062 VHS-Bildungszentrum Bergheimer Straße 44 0071 Albert-Schweitzer-Haus Am Ständehaus 10 0072 Barbarahaus d. Caritasverbandes Montanusstraße 40 0081 Kindertagesstätte Sonnenland Hundhausenstraße 63 0082 Seniorenhaus Lindenhof Auf der Schanze 3 0091 Grundschule St. Josef Erftwerkstraße 50 0092 Grundschule St. Josef Erftwerkstraße 50 0101 Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Von-Bodelschwingh-Straße 0102 Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Von-Bodelschwingh-Straße 0111 Gem. Grundschule Neuenhausen

Willibrordusstraße 2 0112 Gem. Grundschule Neuenhausen Willibrordusstraße 2 0121 Kath. Pfarr- und Jugendheim Matthäusplatz 1 0122 Kindertagesstätte Barrenstein Hoeninger Straße 2 0131 Gem. Grundschule Hemmerden Schulstraße 5 0132 Gem. Grundschule Hemmerden Schulstraße 5 0141 Gem. Grundschule Kapellen 0142 Gem. Grundschule Kapellen 0151 Gem. Grundschule Kapellen 0152 Gem. Grundschule Kapellen 0161 kobus-schule Neukirchen An den Hecken 4 0162 kobus-schule Neukirchen An den Hecken 4 0171 kobus-schule Neukirchen An den Hecken 4 0172 Kindertagesstätte Hülchrath Calvinerbuschstraße 10 A 0181 Gem. Grundschule Kapellen 0182 Gem. Grundschule Kapellen 0191 Kindertagesstätte Langwaden St.-Norbert-Straße 23 0192 Gebrüder-Grimm-Schule Oststraße 20

0201 Gebrüder-Grimm-Schule Oststraße 20 0202 Dietrich-Uhlhorn Realschule Heyerweg 12 0211 Dietrich-Uhlhorn-Realschule Heyerweg 12 0212 Dietrich-Uhlhorn-Realschule Heyerweg 12 0221 Viktoria-Schule Frimmersdorf/Neurath Weidenpeschstraße 3 0222 Viktoria-Schule Frimmersdorf/Neurath Weidenpeschstraße 3 0231 Kindertagesstätte Neurath Donaustraße 45 0232 Kindertagesstätte Neurath Donaustraße 45 0241 Grundschule Erftaue Hünselerstraße 3 0242 Grundschule Erftaue Hünselerstraße 3 0251 Grundschule Erftaue Hünselerstraße 3 0252 Grundschule Erftaue Hünselerstraße 3 Hinweis Die Angabe barrierefrei / bezieht sich auf die Erreichbarkeit des Wahlraumes für Behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die mit barrierefrei gekennzeichneten Wahlräume sind für den vorgenannten Personenkreis geeignet (ebenerdig bzw. Rollstuhlrampen). Sollte das für den Wahlberechtigten zutreffende Wahllokal nicht barrierefrei sein, so kann jedes beliebige barrierefreie Wahllokal eines Stimmbezirks aufgesucht werden. In diesen Fällen ist ein Wahlschein beim Wahlamt der Stadt Grevenbroich bis spätestens 12.05.2017, 18:00 Uhr, zu beantragen. Grevenbroich, den 24.04.2017 Klaus Krützen, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Düsseldorf Mönchengladbach, den 24.04.2017 Flurbereinigungsbehörde Dienstgebäude -Dezernat 33-41061 Mönchengladbach Croonsallee 36 40 Tel.: 0211/475-9803 Fax: 0211/475-9792 Ladung Einleitung der Flurbereinigung Erftaue Kapellen-Wevelinghoven Ladung zur Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG Es ist beabsichtigt, im Gebiet der Stadt Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss) ein Flurbereinigungsverfahren nach 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchzuführen. Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Waldflächen im Bereich der Gemarkungen Wevelinghoven sowie im geringen Umfang Kapellen und Neukirchen zwischen der K 10, der K 33 und den Ortschaften Wevelinghoven und Kapellen. Das ca. 320 ha große Flurbereinigungsgebiet ist auf der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert. Zur Aufklärungsversammlung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren habe ich den Termin anberaumt auf Donnerstag, den 11.05.2017 um 17:00 Uhr im Kloster Langwaden, Raum St. Benedikt 41516 Grevenbroich. Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer von Grundstücken im vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen. Die Teilnahme an diesem Termin ist jedem Eigentümer freigestellt. Erbbauberechtigte sind den Eigentümern gleichgestellt. Durch die Teilnahme am Termin oder durch eine etwaige Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Im Auftrag gezeichnet Merten (Hauptdezernent)

Am Donnerstag, 11.05.2017, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Bernardushauses, die 26. Sitzung/9. Wahlperiode des Rates der Stadt Grevenbroich statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Schriftliche Anträge von Fraktionen und Ratsmitgliedern 2.1. Anträge der CDU-Fraktion 2.1.1. Verlängerte Fristen zur Einstellung der Vorstände in der neuen SBG AöR (Antrag Nr. 76/17) 2.2. Anträge der SPD-Fraktion 2.3. Anträge der UWG/ABG-Fraktion 2.3.1. Freies WLan im Pascal-Gymnasium (Antrag Nr. 71/17) 2.3.2. Vermüllung mit Unrat inkl. Fäkalien in Kapellen (Antrag Nr. 72/17) 2.3.3. Fußgängerzone in der Innenstadt (Antrag Nr. 73/17) 2.3.4. Lärm-/ Staubbelästigung durch die L116 (Antrag Nr. 75/17) 2.4. Anträge der FDP-Fraktion 2.4.1. Tombola zur Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer (Antrag Nr. 74/17) 2.4.2. Änderung der Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich (Antrag Nr. 77/17) 2.4.3. Stationäre Stellwände zur Wahlwerbung statt Streit um Plakatierungsstart (Antrag Nr. 78/17) 2.5. Anträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 2.6. Anträge der Fraktion Mein Grevenbroich 2.7. Anträge der Fraktion Die Linke/Piraten 2.8. Anträge der FBG 2.9. Gemeinschaftsanträge 3. Schriftliche Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern

3.1. Anfragen der CDU-Fraktion 3.2. Anfragen der SPD-Fraktion 3.3. Anfragen der UWG/ABG-Fraktion 3.3.1. GU 34 Bürgerinformation am 18.04.2017 (Anfrage Nr. 80/17) 3.4. Anfragen der FDP-Fraktion 3.4.1. Plakatierung zur Landtagswahl 2017 (Anfrage Nr. 79/17) 3.5. Anfragen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 3.6. Anfragen der Fraktion Mein Grevenbroich 3.7. Anfragen der Fraktion Die Linke/Piraten 3.8. Anfragen der FBG 4. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 5. Mittelbereitstellungen 5.1. Bekanntgabe der von der Stadtkämmerin für das Haushaltsjahr 2016 genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Zeitraum vom 06.12.2016 bis 28.02.2017 5.2. Bekanntgabe der von der Stadtkämmerin für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 18.04.2017 6. Flüchtlings- und Integrationsangelegenheiten 7. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen 8. Zuleitung des Entwurfs des hresabschlusses 2016 und seiner Anlagen an den Rat 9. Auflösung der Beteiligung Pro Wildenburg eg 10. Einbringung des Haushaltes 2018 a) Rede des Bürgermeisters b) Rede der Stadtkämmerin 11. Entscheidung über Beratungspunkte aus der Sitzung des Betriebsausschusses vom 26.04.2017 11.1. Anpassung der Sanierungsplanmaßnahme Nr. 11 "Eigenkapitalentnahme beim Eigenbetrieb Abwasseranlagen"

12. Entscheidung über Beratungspunkte aus der gemeinsamen Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses und des Haupt-, Finanz- und Demografieausschusses vom 27.04.2017 12.1. Beratung des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt vom 29.03.2017 über die überörtliche Prüfung der Stadt Grevenbroich 13. Entscheidung über Beratungspunkte aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 02.05.2017 13.1. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 46 "hnstraße" - Ortsteil Hülchrath hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Auslegung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.v.m. 13a BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten Auslegung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.v.m. 4a Abs. 3 und 13a BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken c) Satzungsbeschluss gemäß 10 (1) BauGB 13.2. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 30 "Stövergasse" - Ortsteil Kapellen hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Auslegung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.v.m. 13 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten Auslegung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.v.m. 4a Abs. 3 und 13 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken c) Satzungsbeschluss gemäß 10 (1) BauGB 13.3. Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 158 Lindenstraße/ Montanusstraße/ Nordstraße - Ortsteil Stadtmitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs.1 BauGB 14. Beantwortung von Anträgen aus den letzten Sitzungen 14.1. Wassertransportleitung von Zons in das "Rest Loch Garzweiler 2" (Antrag: 6/17) 14.2. Beantwortung von Anträgen und Anfragen - hier: Sammelbeantwortung 15. Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen 15.1. Gewerbegebiet Neurath (Anfrage Nr. 11/17) 15.2. Beantragung von Landesmittel aus der "Strukturhilfe für Kohlerückzugsgebiete" (Anfrage Nr. 13/17) 15.3. Umsetzung Dorfentwicklungspläne (Anfrage Nr. 50/17) 16. Mündliche Anträge und Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 17. Mitteilungen des Bürgermeisters

Nicht öffentlicher Teil 1. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 2. Schriftliche Anträge von Fraktionen und Ratsmitgliedern 3. Schriftliche Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 4. Auftragsvergaben/Auftragserhöhungen 5. Vortrag der Verwaltung zur Beteiligungsstruktur der Stadt 6. Beteiligung der NEW Re GmbH am Windpark Jüchen A44n 7. Entscheidung über Beratungspunkte aus der Sitzung des Personalausschusses vom 25.04.2017 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Personalangelegenheiten 10. Beantwortung von Anträgen aus den letzten Sitzungen 11. Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen 12. Mündliche Anträge und Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 13. Bekanntgabe der vom Bürgermeister erteilten Aufträge 14. Mitteilungen des Bürgermeisters Mit freundlichen Grüßen Klaus Krützen Bürgermeister Impressum Die Rathauszeitung" erscheint im Erft-Kurier Der Lokal Anzeiger für Grevenbroich - als amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Grevenbroich. Verteilung: Kostenlos mit dem Erft-Kurier V.i.S.d.P.: Stadt Grevenbroich, Der Bürgermeister Redaktion: Dr. Marc Saturra Tel. 02181/608-261, Fax 02181/608-8261 Marc.Saturra@grevenbroich.de Altes Rathaus, Am Markt 1 41515 Grevenbroich Auswahl und redaktionelle Bearbeitung bleiben vorbehalten. Redaktionsschluss: 10 Tage vor Erscheinen ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN