5-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität



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Transkript:

Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa 5-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität Andere reden wir handeln. Erfolgreich. Und das seit Jahren. Und wir wollen noch besser werden. Wir werden 1. die Schlagkraft der Ermittler und Strafverfolger weiter verbessern 2. die Außendienste der hessischen Finanzämter weiter deutlich verstärken 3. die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung deutlich erhöhen 4. auch weiterhin Steuerschlupflöcher konsequent schließen und dadurch ungewollte Steuergestaltungen verhindern 5. für Steuergerechtigkeit eintreten und Strafbarkeitslücken schließen

5-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität Andere reden wir handeln. Erfolgreich. Und das seit Jahren. Und wir wollen noch besser werden. Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität war in den vergangenen Jahren eine der wichtigsten Aufgaben der hessischen Steuerverwaltung, der hessischen Polizei und der Staatsanwaltschaft. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Sie schädigt das Steueraufkommen und damit das Gemeinwesen. Die Hessische Landesregierung begreift Steuerhinterziehung als einen Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft. Darüber hinaus führt Wirtschaftskriminalität wie etwa Steuerhinterziehung nicht erst seit der Finanzmarktkrise zu erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Nach seriösen Schätzungen entgehen dem Staat alleine durch Steuerhinterziehung jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe. Die konsequente Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs führt zu Steuergerechtigkeit, sichert die notwendigen Einnahmen für den Staat und ermöglicht die Begrenzung der Steuerlast. Die erfolgreiche Arbeit der hessischen Steuerverwaltung, der hessischen Polizei und der Staatsanwaltschaft zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg! Unseren Weg wollen wir konsequent weiter gehen und werden deshalb (1) die Schlagkraft der Ermittler und Strafverfolger weiter verbessern Wirtschaftskriminalität führt nicht erst seit der Finanzmarktkrise zu erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Für die effektive und umfassende strafrechtliche Verfolgung der Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen und der Steuerhinterziehung im Besonderen sind in Hessen insbesondere die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen in Frankfurt am Main zuständig. In der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (ZBS) eingerichtet. 2

Damit ist die Sachkompetenz zur effektiven Verfolgung von Wirtschaftskriminalität am führenden Banken- und Finanzplatz Deutschlands gebündelt und Hessen damit bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität strukturell umfassend aufgestellt. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten dabei effektiv und erfolgreich mit der Steuerfahndung, den übrigen Finanz- und den Polizeibehörden zusammen. Diese bereits sehr effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten zeigt messbare Erfolge und soll weiterhin stetig optimiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus erfolgreich abgeschlossenen Großverfahren. Es spricht im Übrigen für sich, dass bisher niemand Zweifel an der Effektivität der Arbeit der hessischen Behörden geäußert hat. Ganz im Gegenteil! Hessen liegt bei beinahe allen wichtigen Kennzahlen im bundesweiten Vergleich seit Jahren im vorderen Bereich. Wer vor diesem Hintergrund eine Bundessteuerverwaltung fordert, verfolgt zumindest keine hessischen Interessen. Beispielhaft sei auf folgende konkrete Maßnahmen hingewiesen: Bekämpfung des bandenmäßigen Umsatzsteuerbetrugs im Bereich des Emissionshandels Aufdeckung und Ermittlung von vorgetäuschten Kettengeschäften mit Mobiltelefonen Ein weiteres Ermittlungsfeld sind unberechtigt in Anspruch genommene Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufsgeschäften (2) die Außendienste der hessischen Finanzämter weiter deutlich verstärken Den gestiegenen Anforderungen durch die fortschreitende Internationalisierung, den europäischen Binnenmarkt und die damit einhergehende Veränderung der Kapitalmärkte sowie die Komplexität der Ermittlungsverfahren wurde bereits in den vergangenen Jahren konsequent Rechnung getragen. Insbesondere wurden die Außendienste der hessischen Finanzämter seit dem Jahr 2005 3

um mehr als 16 % aufgestockt und ihre Arbeitsweise kontinuierlich optimiert. Um eine zeitnahe Abarbeitung aller Selbstanzeigen zu gewährleisten, wurden die hessischen Steuerfahndungsstellen im Frühjahr 2010 zeitnah um 40 Bedienstete aus den Finanzämtern befristet verstärkt. Schlagkräftige Ermittlungsteams, die zentral koordiniert werden und eng vernetzt sind mit den zuständigen Staatsanwaltschaften, gehören zum Standard der hessischen Steuerfahndung. Die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Rahmenbedingungen zeigen hervorragende messbare Erfolge. Hessen liegt beim Prüfungsturnus von Großbetrieben im vorderen Bereich, bei Großunternehmen ist Hessen Spitzeneiter, was die Prüfungshäufigkeit angeht. Das durchschnittlich erzielte Mehrergebnis bei der Prüfung von Großbetrieben liegt sehr deutlich über dem Bundesdurchschnitt. In Hessen liegt auch die Prüfungsdichte von Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften über 500.000 Euro (vormals Einkommensmillionäre) deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Um diese erfolgreiche Arbeit der hessischen Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsstellen auch in Zukunft zu gewährleisten und noch auszubauen, wird eine weitere Verstärkung der Außendienste der hessischen Finanzämter um 105 weitere Betriebsprüfer und Steuerfahnder erfolgen. Insgesamt werden die Außendienste der hessischen Finanzämter durch dieses Programm damit nochmals maßgeblich aufgestockt und der eingeschlagene Weg einer zielgerichteten Stärkung der hessischen Steuerverwaltung konsequent fortgesetzt. (3) die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung deutlich erhöhen In den vergangenen über zehn Jahren ist die hessische Steuerverwaltung konsequent modernisiert worden. Die Einstellung und Ausbildung von ca. 300 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr hat kontinuierlich zu einer angemessenen Personalausstattung geführt. Um weiterhin unserem Anspruch einer effizienten und gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze gerecht zu werden, werden in den Jahren 2013 bis 2015 die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung erhöht. Denn eine 4

optimale Ausstattung der Außendienste ist nur dann sinnvoll möglich, wenn sie mit einer angemessenen Personalausstattung sämtlicher Arbeitsbereiche der Finanzämter in Einklang steht. Bereits im August diesen Jahres werden 35 zusätzliche Finanzanwärter ihr Studium an der Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda beginnen, jeweils 35 zusätzliche Finanzanwärter folgen in den Jahren 2014 und 2015. So kann die Verstärkung der Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsstellen mit der erforderlichen Personalnachführung in anderen Arbeitsbereichen gewährleistet werden. (4) auch weiterhin Steuerschlupflöcher konsequent schließen und dadurch ungewollte Steuergestaltungen verhindern Während sich andere in Kriegsrhetorik üben und es am Ende auch bei Worten belassen arbeitet die Hessische Landesregierung in entscheidender Stelle mit beim Schließen von Steuerschlupflöchern. So hat die Unternehmensteuerreform 2008 die allgemeinen Steuersätze auf ein international wettbewerbsfähiges Maß gesenkt und gleichzeitig durch die Schließung von Gestaltungsmöglichkeiten Steuerumgehungen verhindert und das inländische Besteuerungssubstrat gesichert. In diese Richtung zielen auch die hessischen Anträge zum Jahressteuergesetz 2013 und zu anderen Gesetzen des Steuerpakets 2012/2013, beispielsweise die Maßnahmen zur Sicherstellung der Besteuerung bei hybriden Finanzierungen, zur Monetarisierung von Verlusten oder zur Verhinderungen von Steuergestaltungen im Investmentsteuerbereich. Auf Antrag und Initiative Hessens wird sich die Jahres- Finanzministerkonferenz, die in diesem Jahr im Mai in Wiesbaden stattfindet, mit der Bekämpfung des unlauteren internationalen Steuerwettbewerbs und der darauf aufbauenden Steuerplanung beschäftigen. 5

Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, in nachdrücklichen Verhandlungen mit anderen Staaten, die als Steueroasen gelten, auf die Einhaltung von OECD-Standards zum Informationsaustausch von Steuerdaten hinzuwirken. Wir halten dem militärischen Sprachgebrauch entnommene Drohungen Deutschlands gegen Nachbarländer für unangemessen. Unser Ziel ist es, möglichst alle Steuerhinterzieher zur Rechenschaft zu ziehen. Der Ankauf von Steuer-CDs stellt allenfalls eine punktuelle Maßnahme dar. Wer es mehr auf spektakuläre Einzelfälle abgesehen hat, musste das Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen. Wer alle Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz treffen und alle deutschen Steuerpflichtigen richtig zur Kasse bitten will, muss das Steuerabkommen befürworten. (5) für Steuergerechtigkeit eintreten und Strafbarkeitslücken schließen Im Rahmen des laufenden Dialoges mit der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis wurden bisher keine Normierungsdefizite im Bereich des Steuerstrafrechts identifiziert. Das einzige zuletzt geäußerte Normierungsdefizit betrifft die Strafbarkeit der Datenhehlerei. Am 3. Mai 2013 wird Hessen deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Damit kann eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden: Bisher fehlt das Pendant zum Straftatbestand der Hehlerei, der insbesondere das Absetzen von Diebesgut bei beweglichen Sachen unter Strafe stellt. Dieser Gesetzentwurf tangiert auch die Fälle des Ankaufs von Steuer-CDs, wenn dies auch nicht die primäre Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist. Nach dem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei soll nämlich der Erwerb rechtswidrig erlangter Daten, der ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch Amtsträger oder deren Beauftragte dient, nicht vom Tatbestand der Datenhehlerei erfasst werden ( 202d Abs. 5 StGB-E). Diese Tatbestandsausschlussregelung soll mithin gerade Amtsträger erfassen, die rechtswidrig erlangte Daten in Form von Steuer-CDs erwerben, um ihre 6

Amtspflichten zu erfüllen. Ziel dieser Regelung ist es, Rechtssicherheit für die am Ankauf der Steuer-CDs beteiligten Beamten zu schaffen und deren Kriminalisierung zu vermeiden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine Brücke in die Ehrlichkeit und soll es auch bleiben Die strafbefreiende Selbstanzeige hat sich bewährt. Sie bietet den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen angemessenen Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben, um eine bislang verborgene und ohne die Berichtigung möglicherweise auch künftig verborgen bleibende Steuerquelle im Interesse des Fiskus und damit im Interesse der Öffentlichkeit zu erschließen. Ohne die Offenbarung der Täter würden zudem oftmals keine Ermittlungsansätze gegenüber Helfern und Mittätern bestehen und damit Ermittlungsmöglichkeiten und Steueraufkommen (in Form von Nachzahlungen inklusive Zinsen und ggf. Strafzuschlag i.h.v. 5 Prozent) verringert. Dem Steuerhinterzieher, der geneigt ist, seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder vollumfänglich nachzukommen, wird darüber hinaus eine verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten. Es soll kein faktischer Zwang zu weiteren Steuerhinterziehungen geschaffen werden, um eine Strafverfolgung wegen zuvor begangener Taten zu vermeiden. Gleichwohl darf der Staat seinen Verzicht auf den Strafanspruch nicht an zu weit gefasste Voraussetzungen knüpfen. Bloßes Taktieren nach dem Stand der Ermittlungen oder im Hinblick auf Meldungen hinsichtlich des Ankaufs von Steuer-CDs soll nicht belohnt werden. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28. April 2011 erfolgte durch den Ausschluss der bewussten Teilselbstanzeige daher eine Verschärfung des 371 Abgabenordnung. Nunmehr muss eine strafbefreiende Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge Straffreiheit auch eintritt. Es muss also reiner Tisch durch den Steuerhinterzieher gemacht werden. 7