Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

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Transkript:

Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014 aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 ( GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen : 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden : 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 248.800,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 283.000,00 Fehlbetrag -34.200,00 Zinserträge 300,00 Zinsaufwendungen 100,00 Jahresfehlbetrag -34.000,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 236.500,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 244.200,00 Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen -7.700,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein-und Auszahlungen 0,00 die Einzahlungen auf Investitionstätigkeit auf 0,00 die Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf 0,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit 0,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 236.500,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 244.200,00 Veränderung des Finanzmittelbestandes -7.700,00

Seite 2 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf : 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu den günstigsten Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung ( Kassenkredite ) wird festgesetzt auf : 0,00 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt : Grundsteuer A 310 v. H. Grundsteuer B 350 v. H. Gewerbesteuer 375 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden : für den ersten Hund 30,00 für den zweiten Hund 36,00 für jeden weiteren Hund 48,00

Seite 3 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2014 nicht festgesetzt. Wiederkehrende Beiträge i.s. von 10-16 KAG werden für das Haushaltsjahr 2014 nicht festgesetzt. Fremdenverkehrsbeiträge i.s. von 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2014 nicht festgesetzt. 7 Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt laut Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009: 1.303.582,61 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 2.500 im Einzelfall festgesetzt. 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen. 10 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2014 nicht zu.

Seite 4 11 Leistungszahlungen Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt. 12 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen. 13 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft Bruschied, den 20.06.2014 Ortsgemeinde Bruschied (Engbarth) Ortsbürgermeister (Dienstsiegel)

Hinweis: Seite 5 Die Haushaltssatzung 2014 der Ortsgemeinde Bruschied enthält nach 95,Abs.4 GemO keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. 97 Abs.1 GemO mit Schreiben vom 29.04.2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit Verfügung vom 04.06.2014 hat die Kommunalaufsicht die ausgewiesenen Fehlbeträge gemäß 121 GemO beanstandet, da die Ortsgemeinde gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs nach 93 Abs.4 GemO verstößt. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirn-Land vom 20.06.2014. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2014 bis einschließlich 01.07.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirn-Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Zimmer 35 - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Hinweis : Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Bruschied, den 20.06.2014 Ortsgemeinde Bruschied Dienstsiegel (Engbarth) Ortsbürgermeister