Keine Pflicht zur Signatur swissdigin-forum 23. November 2016 1
Inhalt Rückblende und Anlass Was es bedeutet 2
swissdigin Forum 20.11.2013 Fazit Regel: Substanz geht vor Form Integrität und Authentizität: Keine Modeerscheinung oder Trend, sondern eine Konstante. Grundsätze im neuen MWSTG sind eine Herausforderung für Unternehmungen und Steuerverwaltung Unternehmen und ESTV sind auf dem Weg 3
In der Zwischenzeit Widerspruch «Signaturpflicht» vs. Beweismittelfreiheit Interpellation, Motion Umfrage an Veranstaltung ergab 84% nehmen Vorsteuerabzug aufgrund von PDF- Rechnungen vor. Kommunikationsdefizit Daher «Keine Pflicht zur Signatur» Bedeutet auch: jetzt gilt es ernst. Womit? 4
Womit? mit der Beweismittelfreiheit Was gilt es bei PDF-Rechnungen grundsätzlich aus steuerrechtlicher Sicht zu beachten (neuralgische Punkte z.b. in Bezug auf dynamische Inhalte, angehängte/integrierte strukturierte Rechnungsdaten, Übermittlungskanal) Welchen Vorteil sehen Sie bei der PDF-Rechnung gegenüber der Papierrechnung, die digitalisiert und anschliessend vernichtet wird Was gilt es zu beachten, wenn PDF-Rechnungen ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt werden und der freien Beweiswürdigung 5
Grundsätze im (neuen) MWSTG Bestehender Grundsatz Beweislastverteilung Wer aus einer Tatsache Rechte ableiten will, muss diese Tatsache beweisen: Steuerbegründende Tatsachen: ESTV Steuermindernde Tatsachen: steuerpflichtige Person Neuer Grundsatz Beweismittelfreiheit Beweismittelfreiheit beinhaltet: Der Beweis einer rechtserheblichen Tatsache ist gesetzlich nicht an ein bestimmtes Beweismittel geknüpft Ein Beweismittel muss sich zum Beweis eignen (Beweiseignung) 6
Buchführungsvorschriften des OR Ordnungsmässigkeit der Buchführung (Art. 957a Abs. 2 OR) Namentlich sind zu beachten: 1. die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte; 2. der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge; 3. 4. 5. die Nachprüfbarkeit Buchungsbeleg: Definition in Art. 957a Abs. 3 OR 7
Geschäftsbücherverordnung als Checkliste Soll Ist OK Art. 3 die Buchungsbelege müssen so erfasst und aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt. Art. 4 so zu dokumentieren, dass die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege verstanden werden können. Art. 6 Verfügbarkeit Einsehbar, prüfbar Art. 9 veränderbare Informationsträger, wenn: 1. technische Verfahren zur Anwendung kommen, welche die Integrität der gespeicherten Informationen gewährleisten (z.b. digitale Signaturverfahren) O 8
Beweisgegenstand, -mittel Gegenstand MWST Leistungsaustausch OR Geschäftsfall Beweismittel freiheit Ja nein Beweismittel Z. B. Rechnung Buchungsbeleg Kriterium Integer, authentisch wahr 9
Beweismittelfreiheit, -würdigung Unabhängig vom Informationsträger werden Daten (Rechnungen) akzeptiert, die mit dem Leistungsaustausch übereinstimmen. Beispiel: elektronisch signiert übermittelte Rechnung wird ausgedruckt Überprüfen oder Umsetzen Mit dem Leistungsaustausch so verknüpfen, dass aus dem Gesamtbild Authentizität und Integrität nachweisbar sind. Verknüpfung so dokumentieren, dass sie für den Einsichtsberechtigten nachvollziehbar ist. 10