Was ist Forfaitierung? Geschäftsprozesse bei der Finanzierung von Außenhandelsgeschäften 0162 2913 948) 1
Übersicht I. Definition und Begriff der Forfaitierung II. Vertrags und Rechtsverhältnisse III. Kosten der Forfaitierung IV. Handlungsmöglichkeiten glichkeiten des Exporteurs Nutzen eigener Kalkulationen 0162 2913 948) 2
Begriff Allgemein Ankauf von später fällig werdenden Forderungen bei Vorliegen guter Sicherheiten ohne Rückgriff auf vorherige Forderungseigentümer im Nichtzahlungsfall. Praxis Ankauf von Exportforderungen durch Banken oder Spezialinstitute in unterschiedlichen Formen 0162 2913 948) 3
Merkmale Refinanzierung von Lieferantenkrediten Wirtschaftliche und politische Risiken übernimmt der Forderungskäufer (Forfaiteur/Exporteurbank) Gewährleistungsrisiko bleibt beim Exporteur, d.h. für Mängel aus Grundgeschäft und den rechtlichen Bestand der Forderung haftet der Exporteur 0162 2913 948) 4
Vorteile für den Exporteur Bilanzentlastung durch Umwandlung eines Lieferantenkredites in ein Bargeschäft Liquiditätserhöhung und Schonung der Kreditlinien 100% Finanzierung der Exportforderungen incl. Käuferzinsen Risikominderung: Politische, wirtschaftliche, Währungs und Zinsänderungsrisiken übernimmt der Forfaiteur Feste Kalkulationsbasis Einsparung von Verwaltungs und Versicherungskosten Flexible Zahlungsbedingungen Warenursprung/Warenart (z.b. gebrauchte Güter) sind für die Forfaitierung ohne Belang 0162 2913 948) 5
Grenzen der Forfaitierung Sehr große Beträge schwer platzierbar im Markt Lange Vorlauf und Finanzierungszeiten z.b. im Anlagegeschäft Bestimmungen im Käuferland, wenn z.b. Finanzierung nicht erwünscht Keine Produktionsfinanzierung 0162 2913 948) 6
Abgrenzung zum Factoring: Zahlungsziele Stückelung Beträge Dokumentation Risikoübernahme Kosten Auszahlung Forfaitierung: Kurz mittel, langfristig Nur individuelle Forderungen ab ca. 100.000 EUR pro Einzelforderung Wechsel und Buchforderungen (i.d.r. bankbesichert) politische und wirtschaftliche Risiken Finanzierungskosten individuell ohne Selbstbehalt Factoring: Nur kurzfristig Forderungspakete ab ca. 2 Mio. EUR Umsatz Buchforderungen (ohne Banksicherheiten) keine politischen Risiken FactoringEntgelt pauschal Sperrbetrag (ca. 10% SB) 0162 2913 948) 7
Vertrags und Rechtsverhältnisse Exporteur Liefervertrag Forderung aus Liefervertrag Importeur Zahlung des Forderungsgegenwertes Abstrakte Forderung Forfaitierungsvertrag Garantieauftrag Forfaitierungsgesellschaft (Bank) Banksicherheit Importeurbank 0162 2913 948) 8
Zeitlicher Ablauf (nach Liefervertragsabschluss) Exporteur Liefervertrag Warenversand Wechselübergabe Importeur Forfaitierungsvertrag Dokumentation Forfaitierungsgesellschaft (Bank) Abrechnung+Auszahlung Separate Garantie (eventuell) Wechselinkasso Gutschrift Forderungsbetrag Avalleistung Importeurbank 0162 2913 948) 9
Voraussetzungen Forderungsankauf Akzeptables Länder/ Kreditrisiko für den Forfaiteur Ordnungsgemäße Dokumentation I.d.R. Sicherheiten der Importeurbank Betragsuntergrenzen (von Bank zu Bank verschieden) Mindestlaufzeiten (von Bank zu Bank verschieden) Rückzahlungsmodus Gängige Währung Abrechnung Abgeschlossener Forfaitierungsvertrag (Forderungsübernahme gegen fristgerechte Andienung der Dokumentation) Lieferung muss erfolgt und die Forderung existent sein Dokumentation in der vereinbarten Form 0162 2913 948) 10
Dokumentationsformen Wechselforderungen Buchforderungen Gezogene Wechsel Solawechsel Vorteile von Wechselforderungen Weltweite Verwendung Einheitliche Gesetzgebung Einfache Übertragbarkeit 0162 2913 948) 11
Besonderheiten von Wechselforderungen Gezogener Wechsel (Bill of Exchange) Haftung des Exporteurs als Aussteller (Art. 9 WG) Without recourse schließt nur Haftung als Indossant aus Ausschluss durch Freistellungserklärung des Forfaiteurs Solawechsel Haftung des Importeurs als Aussteller Without recourse schließt Haftung als Indossant aus Geeignetes Instrument für die Forfaitierung Beide Wechselarten Effektivklausel wenn Währung des Wechsels nicht mit der gesetzlichen Währung am Zahlungsort übereinstimmt (Art. 41 WG) 0162 2913 948) 12
Bankaval Bankgarantie Bankbürgschaft Forfaitierung Banksicherheiten Einfache Übertragung mit dem Wechsel durch Indossierung Bedingungslose, unwiderrufliche und abstrakte Zahlungsverpflichtung Hohe rechtliche Sicherheit durch internationales Wechselrecht Bei gezogenem Wechsel ist der Bezug auf den Importeur notwendig Einwandfreie Bonität der Bank ist für den Forfaiteur erforderlich Unwiderruflich, bedingungslos, frei übertragbar und abstrakt Zahlung in effektiver Währung ohne Abzüge Abtretungserklärung an den Forfaiteur ist notwendig Nicht abstrakt Zusätzliche Erklärung der bürgenden Bank ist notwendig Nachsicht Akkreditiv Richtlinien und Gebräuche für DokumentenAkkreditive Unwiderrufliches Akkreditiv Vorbehaltlose Aufnahme der Dokumente Abtretungserklärung an den Forfaiteur ist notwendig 0162 2913 948) 13
Besonderheiten von Buchforderungen Probleme Rechtsbeständigkeit, Verrechenbarkeit, genaue Festlegung der Beträge und Fälligkeiten Lösungen Alternative I :Abstrakte, bedingungslose unwiderrufliche Bankgarantie Alternative II :NachsichtAkkreditiv einer Bank Die Forfaitierung von Buchforderungen erfordert hohen administrativen Aufwand Ausnahme: Ankauf von Forderungen aus standardisierten Lieferverträgen im Inland 0162 2913 948) 14
Struktur: Forfaitierung Staatliche Exportkreditversicherung Kombination aus Bank und Versicherungsprodukt Exporteur ist Deckungsnehmer Abtretung aller Forderungen und Ansprüche aus der Deckung an den Forfaiteur Schriftliche Zustimmung des Bundes zur Abtretung ist notwendig Gründe für den Exporteur: Hohes Länderrisiko verhindert die Platzierbarkeit der Forderung am Markt Ankaufende Bank ist zur Übernahme des Selbstbehaltes bereit Kosten der Deckung sind niedriger als bei Forderungsankauf ohne Deckung Besonderheiten für den Exporteur: Exporteur ist Vertragspartner des Bund bis zum Ende der Laufzeit, evtl. muss Schadensabwicklung übernommen werden Haftung ggü. dem Forfaiteur für den Bestand der Deckung, Zahlung des Entgeltes und evtl. Verzugszinsen im Schadensfall Liefervertrag unterliegt Vorgaben des OECDKonsensus 0162 2913 948) 15
Abrechnungsschema Auftragswert Diskontbetrag Effektivzins / Diskontsatz Bruttoeinstand Refinanzierungssatz Zwischenanlage (Gewinn/Verlust) Bereitstellungsprovision Bearbeitungsgebühr Käuferzinsen Respekttage Bruttomarge Internes Bank Controlling Risikoprämie (wirtsch./land) Marge für Kostendeckung Gewinn Kreditversicherung Kurssicherung = Nettoerlös für den Exporteur 0162 2913 948) 16
Kostenelemente Diskontsatz Zinsen werden einmalig im Voraus in Abzug gebracht Berechnungsbasis i.d.r. 365/360 Umrechnung in Effektivsatz (nachschüssige halbjährlich fällige Zinsen incl. Zinseszinsen) Käuferzinsen werden vom Forfaiteur diskontiert Variabler Zinssatz erhöht für den Exporteur das Zinsänderungsrisiko Respekttage für die Tage zwischen Fälligkeit der Forderung und Geldeingang beim Forfaiteur (i.d.r. Bankarbeitstage) 0162 2913 948) 17
Kostenelemente Bereitstellungspro vision Entgelt für die Bereithaltung der Geldmittel Berechnung ab Unterzeichnung Forfaitierungsvertrag bis zur Auszahlung Zahlbar i.d.r. bei Auszahlung Bearbeitungsgebühr Entgelt für Geschäfte mit erhöhtem Aufwand (Kleine Beträge und/oder kurze Laufzeiten) Kreditversicherung Versicherungsentgelte werden getrennt vom Versicherer berechnet Erhöhte Risikoprämie für nicht versicherten Selbstbehalt Exporteurverpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen vom Tag der Fälligkeit bis zur Rückzahlung bzw. Entschädigung Kurssicherung Erfolgt i.d.r. getrennt vom Forderungsankauf Absicherung über Devisentermin oder optionsgeschäft Bei Festzinsgeschäften werden Zwischenanlagekosten berechnet 0162 2913 948) 18
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