A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 26

Ähnliche Dokumente
A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

Nummer 02. Verordnung der Stadt Passau über das Taubenfütterungsverbot 10

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 13

Nummer 22. Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über das Betretungsverbot an der Ortspitze

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Passau (StatS) 100

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT. 73. Jahrgang Nr.15 Datum Inhaltsverzeichnis:

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

AMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Nr. 34/ Dezember 2014

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Amtsblatt für die Stadt Büren

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

(Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2735/10 der Gemarkung Mammendorf 63

Augsburg, Nr. 28

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Rechtsbehelfsbelehrung

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 6 Dingolfing, 21.

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 7. August Nr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung zur Durchführung flächendeckender Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Varroa-Milbe im Jahr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Bekanntmachung Bürgerversammlung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Nähere Informationen zu oben genannten Ausschreibungen siehe unter und

Nummer 21. Kreis-Wohnungsbau GmbH - Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau 134

Amtsblatt für die Stadt Büren

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

INHALT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Bekanntmachungen der Gemeinden und Zweckverbände. Nummer Seite

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am

Bekanntmachung Bürgerversammlung

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Augsburg, Nr. 3

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Wesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Amtsblatt der Stadt Werne

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

AMTSBLATT DER GEMEINDEN UND DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Amtsblatt gegründet 1746

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g geändert durch Allgemeinverfügung vom

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Nr Jahrgang

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Schweinbach- Glonngruppe (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Gastronomiebetrieb im Familienbad am Plärrer in Augsburg neu zu verpachten

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

Nr Jahrgang. Das Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt, erlässt folgenden. Bescheid:

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibungen

Regierung der Oberpfalz

79/33 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am 24. September 2017 im Wahlkreis 213 Erding - Ebersberg

67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50. Inhalt: Sitzung des Kreistages am

Amtsblatt der Stadt Hilden

Transkript:

A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 05.10.2016 Nummer 26 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 109. Änderung Bebauungsplan Wohnen Thann, Gemarkung Heining; Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 110. Änderung Bebauungsplan Gewerbe Thann, Gemarkung Heining; Vollzug der Baugesetze Antrag von Herrn Konrad Mader, Drosselweg 2, 94036 Passau auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses; hier: Anhebung des Gebäudes, Fassadenänderungen in der Max-Matheis-Straße 43, auf Flur-Nr. 182/28, der Gemarkung Heining. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn. Antrag der Firma Erich Röhr GmbH & Co. KG, Spitalhofstraße 61/70, 94032 Passau auf Baugenehmigung zum Neubau Gebrauchtwagenzentrum VW Röhr mit Verkauspavillon und Lagerhalle, Holzheimerstraße 6, auf Flur-Nr. 98/22, der Gemarkung Haidenhof. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn. Vollzug der Wassergesetze Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes am Werk I, Grubweg, durch die ZF Friedrichshafen AG; Bekanntmachung des Erörterungstermins SEITE 160 160 161 161 162 164 165 Herausgeber und presserechtlich verantwortlich: Stadt Passau - Hauptamt, Rathausplatz 2, 94032 Passau 159 Jahresabonnement (einschl. Zustellung) 23,00 Euro; Einzelpreis 0,80 Euro / Anzeigenfrei / bei Ausfall kein Ersatzanspruch

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 109. Änderung und im Parallelverfahren Bebauungsplan Wohnen Thann, Gemarkung Heining; Bekanntmachung der öffentlichen Planauslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Wohnen Thann, Gemarkung Heining, gebilligt. Mit diesen Planungen sollen insbesondere auf den Flächen Fl.Nrn. 36, 36/2, 39, 40, 42 und Teilflächen der Fl.Nrn. 75, 76, 77, 78 und 136 Gmkg. Heining, d.h. zwischen dem bestehenden Dobl und der bestehenden Wohnbebauung Neustifter Straße und Doblsteiner Weg, ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie im nördlichen Bereich ein Mischgebiet (MI) verwirklicht werden. Die o.a. Pläne mit Begründungen, einschließlich Umweltberichte, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (sap), Verkehrsgutachten und Lärmgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 14. Oktober 2016 bis einschließlich 14. November 2016 während der Dienststunden vor dem Zimmer 206 des Neuen Rathauses, II. Etage, Rathausplatz 3, öffentlich aus. Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar: Ermittlung und Bewertung der durch das Baugebiet verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich und dessen Sicherstellung; Auswirkungen des Baugebietes auf den Artenschutz, insbesondere auf den Lebensraum des Kiebitzes einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität / CEF-Maßnahmen für den Kiebitz im Gemeindegebiet Windorf (Gaishofen-Irring, Besensandbach, Hidring-Höbersdorf); Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der durch das Vorhaben ausgelösten Umweltauswirkungen, d.h. insbesondere Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild; Auswirkungen auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter wie Mensch (insb. bezüglich Immissionsbelastung durch Lärm und Staub), Boden (insb. bezüglich Versiegelung, Bodenfunktion), Wasser (Grund- und Oberflächenwasser), Klima/Luft (insb. kleinflächige Veränderungen des lokalen Kleinklimas), Kultur- und Sachgüter; Regelung der Oberflächenwasserentsorgung. Informationen zu alternativen Planungsansätzen. Verkehrsuntersuchung, insbesondere mit Darlegung der Ausgangslage und Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Verkehrsmengen bzw. Verkehrsbewegungen usw. zur Prüfung der verkehrlichen Wirkungen der geplanten Vorhaben. Lärmuntersuchung der vom Baugebiet ausgelösten bzw. auf sie einwirkenden Verkehrsgeräusche, Dimensionierung von Geräuschemissionskontingenten, Prognose einwirkender Verkehrsgeräuschimmissionen sowie Ableitung von Ansprüchen auf Schallschutz. Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Informationen zu den Themen: Bahnimmissionen, Land- und Forstwirtschaftliche Belange, Verkehr- und Lärmbelastungen, Ab- und Oberflächenwasserentsorgung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen hierzu sowie naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen. 160

Während der o.a. Auslegungszeit können Anregungen bzw. Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden. Nach der Auslegungsfrist eingegangene Anregungen bzw. Stellungnahmen können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Einleitung einer Normenkontrolle nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Passau, den 05. Oktober 2016 STADT PASSAU Jürgen Dupper Oberbürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 110. Änderung und im Parallelverfahren Bebauungsplan Gewerbe Thann, Gemarkung Heining; Bekanntmachung der öffentlichen Planauslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Gewerbe Thann, Gemarkung Heining, gebilligt. Mit diesen Planungen sollen insbesondere auf den Flächen Fl.Nrn. 18/80, 73/20, 75/3 und Teilflächen der Fl.Nrn. 18/47, 75, 76, 77, 78 und 136 Gmkg. Heining, d.h. südlich der Bahntrasse, ein Gewerbegebiet (GE) verwirklicht werden. Die o.a. Pläne mit Begründungen, einschließlich Umweltberichte, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (sap), Verkehrsgutachten und Lärmgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 14. Oktober 2016 bis einschließlich 14. November 2016 während der Dienststunden vor dem Zimmer 206 des Neuen Rathauses, II. Etage, Rathausplatz 3, öffentlich aus. Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar: Ermittlung und Bewertung der durch das Baugebiet verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich und dessen Sicherstellung; Auswirkungen des Baugebietes auf den Artenschutz, insbesondere auf den Lebensraum des Dunklen und Hellen Wiesenknopf- Ameisenbläulings sowie des Kiebitzes einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität / CEF-Maßnahmen für den Kiebitz im Gemeindegebiet Windorf (Gaishofen-Irring, Besensandbach, Hidring-Höbersdorf); Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der durch das Vorhaben ausgelösten Umweltauswirkungen, d.h. insbesondere Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild; Auswirkungen auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter wie Mensch (insb. bezüglich Immissionsbelastung durch Lärm und Staub), Boden (insb. bezüglich Versiegelung, Bodenfunktion), Wasser 161

(Grund- und Oberflächenwasser), Klima/Luft (insb. kleinflächige Veränderungen des lokalen Kleinklimas), Kultur- und Sachgüter; Regelung der Oberflächenwasserentsorgung. Informationen zu alternativen Planungsansätzen. Verkehrsuntersuchung, insbesondere mit Darlegung der Ausgangslage und Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Verkehrsmengen bzw. Verkehrsbewegungen usw. zur Prüfung der verkehrlichen Wirkungen der geplanten Vorhaben. Lärmuntersuchung der vom Baugebiet ausgelösten bzw. auf sie einwirkenden Verkehrsgeräusche, Dimensionierung von Geräuschemissionskontingenten, Prognose einwirkender Verkehrsgeräuschimmissionen sowie Ableitung von Ansprüchen auf Schallschutz. Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Informationen zu den Themen: Bahnimmissionen, Land- und Forstwirtschaftliche Belange, verkehrliche Erschließung, Verkehr- und Lärmbelastungen, Ab- und Oberflächenwasserentsorgung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen hierzu sowie naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen. Während der o.a. Auslegungszeit können Anregungen bzw. Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden. Nach der Auslegungsfrist eingegangene Anregungen bzw. Stellungnahmen können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Einleitung einer Normenkontrolle nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Passau, den 05. Oktober 2016 STADT PASSAU Jürgen Dupper Oberbürgermeister Vollzug der Baugesetze; Antrag von Herrn Konrad Mader, Drosselweg 2, 94036 Passau auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses; hier: Anhebung des Gebäudes, Fassadenänderungen in der Max-Matheis-Straße 43, auf Flur-Nr. 182/28, der Gemarkung Heining. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn. Mit Bescheid vom 28.09.2016 (BA-Nr. T-365-2016) wurde der o. g. Bauantrag in nachfolgender Form (verkürzt dargestellt) genehmigt: 1. Für das o. g. Bauvorhaben wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk ver-sehenen Bauvorlagen unter Auflagen eine Baugenehmigung erteilt. 162

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger/die Klägerin, die Beklagte (Stadt Passau) und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. HINWEISE ZUR RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten Hinweis: Die formelle Einzelzustellung des Baugenehmigungsbescheides an diejenigen Eigentümer benachbarter Grundstücke, die ihre schriftliche Zustimmung nicht erteilt haben, kann durch die heutige öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, da mehr als 20 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Zustellung der Baugenehmigung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Baugenehmigung mit Eingabeplänen und Beschreibung des Vorhabens liegt in Zi-Nr. 107, 1. Etage des Neuen Rathauses, Rathausplatz 3, während der Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Passau, den 28.09.2016 S T A D T P A S S A U Jürgen Dupper, Oberbürgermeister 163

Vollzug der Baugesetze; Antrag der Firma Erich Röhr GmbH & Co. KG, Spitalhofstraße 61/70, 94032 Passau auf Baugenehmigung zum Neubau Gebrauchtwagenzentrum VW Röhr mit Verkauspavillon und Lagerhalle, Holzheimerstraße 6, auf Flur-Nr. 98/22, der Gemarkung Haidenhof. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn. Mit Bescheid vom 30.09.2016 (BA-Nr. B-272-2016) wurde der o. g. Bauantrag in nachfolgender Form (verkürzt dargestellt) genehmigt: 1. Für das o. g. Bauvorhaben wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen unter Auflagen eine Baugenehmigung erteilt. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger/die Klägerin, die Beklagte (Stadt Passau) und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. HINWEISE ZUR RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten Hinweis: Die formelle Einzelzustellung des Baugenehmigungsbescheides an diejenigen Eigentümer benachbarter Grundstücke, die ihre schriftliche Zustimmung nicht erteilt haben, kann durch die heutige öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, da mehr als 20 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Zustellung der Baugenehmigung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Baugenehmigung mit Eingabeplänen und Beschreibung des Vorhabens liegt in Zi-Nr. 107, 1. Etage des Neuen Rathauses, Rathausplatz 3, während der Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Passau, den 30.09.2016 S T A D T P A S S A U Jürgen Dupper, Oberbürgermeister 164

Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes am Werk I, Grubweg, durch die ZF Friedrichshafen AG; Bekanntmachung des Erörterungstermins Die ZF Friedrichshafen AG hat die Durchführung eines 159Planfeststellungsverfahrens gemäß 68 Abs. 1 i. V. m. 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines privaten Hochwasserschutzes für das Werksgelände der ZF in Grubweg beantragt. Das geplante Vorhaben erstreckt sich von Strom-km 2223,3 (Bahnbrücke) bis 2224,0 (Untere Schneckenbergstraße). Die Planungen umfassen im Wesentlichen: - Grundwasserabdichtungsmaßnahmen (bereits genehmigt und ausgeführt) - Binnenentwässerung (teilweise ausgeführt) - Hochwasserschutzdeich bzw. Geländemodellierungen - Hochwasserschutzwände - Mobile Elemente im Bereich Hauptpforte, Feuerwehrzufahrt (bei A-R5) und Werksstraße zum anderen Werksbereich im Bereich des Bahndammes - Druckdichten Ausbau der Verrohrung des Schneckenbergbaches (Druckleitung Ei-Profil) Mit der Umsetzung des Vorhabens soll die Herstellung einer Hochwasserschutzanlage mit dem Ziel einer vollständigen Hochwasserfreilegung für ein 500-jährliches Hochwasserereignis der Donau (zuzüglich 50 cm Freibord) erfolgen. Die verfahrensgegenständlichen Antragsunterlagen lagen vom 26.02.2016 bis 29.03.2016 in der Stadt Passau und vom 02.03.2016 bis 05.04.2016 beim Markt Obernzell zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die möglichen Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Verfahren wurden Einwendungen erhoben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz- BayVwVfG). Im Zuge des vorgenannten Verwaltungsverfahrens findet daher ein Erörterungstermin statt. Der Erörterungstermin wird gemäß 70 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Art. 69 BayWG (Bayerisches Wassergesetz), Art. 73 Abs. 6 Satz 1 und 2 BayVwVfG auf festgelegt. Donnerstag, den 13. Oktober, 10.00 Uhr im Sitzungszimmer des Alten Rathauses Zi. 204, Rathausplatz 2 + 3, 94032 Passau Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG). Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, sowie Personen, die von dem Vorhaben betroffen sind. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Jeder Teilnehmer hat sich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass auszuweisen. 165

Es wird darauf hingewiesen, dass - die Teilnahme am Erörterungstermin freiwillig ist. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen; - bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist; - durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, nicht erstattet werden können. Passau, 28.09.2016 Jürgen Dupper Oberbürgermeister 166