Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland Seminar Grünland in der GAP-Reform am 29.08.2013 bei der NNA in Schneverdingen 1
I. Aktuelle Regelungen zum Dauergrünland 2
Welche Grünland- bzw. Dauergrünlandflächen sind im Rahmen der 1. Säule aktuell beihilfefähig? Grünland: Ackerland, auf dem Gras erzeugt wird; eingesätes oder natürliches Grünland. Dauergrünland: Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens 5 Jahre nicht Bestandteil einer Fruchtfolge waren. (Art. 2 Bst. c und d der Verordnung (EG) Nr. 1120/ 3 2009)
Welche Grünland- bzw. Dauergrünlandflächen sind im Rahmen der 1. Säule aktuell beihilfefähig? Cross Compliance (CC-)relevante Landschaftselemente, die sich auf der Antragsfläche befinden oder an diese angrenzen. (Art. 34 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1122/ 2009) 4
Welche Grünland- bzw. Dauergrünlandflächen sind im Rahmen der 1. Säule aktuell beihilfefähig? Flächen, auf die 2008 ein Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung bestand und die z.b. infolge von Maßnahmen nach der Vogelschutz- oder der FFH-Richtlinie nicht mehr beihilfefähig sind. (Art. 34 Abs. 2 Bst. b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) 5
Was ist für Dauergrünland im Rahmen von CC aktuell geregelt? Erhaltung von Dauergrünland: Zur Zeit darf in NI/HB Dauergrünland nur mit Genehmigung umgewandelt werden. Ggf. auch Rückumwandlung. (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sowie u.a. Landesverordnung zur Erhaltung von Dauergrünland.) Bei Umwandlung ohne Genehmigung erfolgt in der Regel eine Kürzung der Zahlungen um 3 %. 6
Was ist für Dauergrünland im Rahmen von CC aktuell geregelt? Schutz von Dauergrünland: Verbot des Umbruchs von nach Fachrecht geschütztem Dauergrünland. (Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und 4a DirektZahlVerpflV.) Bei Umbruch ohne Genehmigung erfolgt in der Regel eine Kürzung der Zahlungen um 3 %. 7
Was ist für Dauergrünland im Rahmen von CC aktuell geregelt? Instandhaltung von aus der Erzeugung genommenem Dauergrünland: Pflegeverpflichtung und Sperrfrist für Pflegemaßnahmen. (Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sowie 4 DirektZahlVerpflV.) Bei Verstoß erfolgt in der Regel eine Kürzung der Zahlungen um 1 oder 3 %. 8
Was ist für Dauergrünland im Rahmen von CC aktuell geregelt? Weitere Regelungen zum Schutz von Dauergrünland, die sich u.u. aus der nationalen Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie ergeben können. (Art. 5 i.v.m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und umsetzende nationale Regelungen) Bei Verstoß erfolgt in der Regel eine Kürzung der Zahlungen um 3 %. 9
II. Künftig zu erwartende Regelungen zum Dauergrünland 10
Welche Dauergrünlandflächen werden im Rahmen der 1. Säule voraussichtlich zukünftig beihilfefähig sein? Dauergrünland nach bisheriger Definition. Dauergrünland, bei dem Gras oder Grünfutterpflanzen überwiegen und das mit Bäumen oder Büschen bewachsen ist. Flächen, bei denen Gras oder Grünfutterpflanzen nicht überwiegen und die Teil etablierter lokaler Weidepraktiken sind. 11
Welche Dauergrünlandflächen werden im Rahmen der 1. Säule voraussichtlich zukünftig beihilfefähig sein? Die Flächen sind nur beihilfefähig, wenn sie in einem gewissen Mindestpflegezustand gehalten werden. Ist das nicht der Fall, wird für diese die Beihilfefähigkeit aberkannt. Keine Sanktionierung mehr über CC. 12
Was ist Greening? Greening ist ein neuer Baustein im System der Direktzahlungen und soll dazu beitragen, dass mit diesen verstärkt Umwelt- und Klimaschutzziele verfolgt werden. Die Gewährung der Basisprämie (mit heutiger Betriebsprämie vergleichbar) wird mit der Teilnahme an Greeningmaßnahmen verknüpft. 13
Was ist Greening? Bestandteile: Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangflächen Erhaltung von Dauergrünland. Sind diese Vorgaben erfüllt, erhält der Betriebsinhaber die Greeningprämie, die 30 % der Direktzahlungen ausmacht. Bei Nichteinhaltung erfolgen Kürzungen, die sich ab 2017 auch auf die Basisprämie auswirken können. 14
Was ist Greening? Ausnahmen für Ökobetriebe, Betriebe mit wenig Ackerland und Betriebe mit hohem Grünlandanteil, Teilnehmer an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, ggf. Teilnehmer an Umweltzertifizierungssystemen oder an Kleinlandwirteregelung. Übernahme einzelner Elemente aus CC. 15
Welche Regelungen wird das Greening in Bezug auf Dauergrünland enthalten? Jährliche Ermittlung des Dauergrünlandanteils an der landwirtschaftlichen Flächen auf Ebene der jeweiligen Region und Vergleich mit dem Referenzwert 2012/2015. Bei Überschreitung der 5 %-Grenze Verpflichtung zur Wiederansaat. Mitgliedstaaten können im Vorfeld für die Umwandlung Genehmigungsverfahren einführen. 16
Welche Regelungen wird das Greening in Bezug auf Dauergrünland enthalten? Erstellung von Kulissen für Dauergrünland auf Moorstandorten und in Feuchtgebieten in Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Für die betroffenen Flächen wird ein Umbruchverbot gelten. Mitgliedstaaten können diese Regelung auch auf Flächen außerhalb dieser Gebietskulissen ausdehnen. 17
Welche CC-Regelungen bleiben für Dauergrünland erhalten? Beibehaltung der bisherigen CC-Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland parallel zum Greening 2015 und 2016. Weitere Regelungen zum Schutz von Dauergrünland, die sich u.u. aus der nationalen Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie ergeben können. 18
was wirklich kommt, wird voraussichtlich erst im Dezember 2013 näher bekannt sein. Es fehlen dann noch Durchführungsbestimmungen auf EUund nationaler Ebene zur GAP-Reform. Daher: Alle Angaben ohne Gewähr! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19