I. Leistungskonzept Chemie der Sekundarstufe I



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Transkript:

I. Leistungskonzept Chemie der Sekundarstufe I 1.1 Grundsätze Die Leistungsbewertung im Fach Chemie beruht auf den Vorgaben des Schulgesetzes ( 48 (1) (2)), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I ( 6 (1) (2)) und den gültigen Richtlinien und Lehrplänen für die Sekundarstufe I. Demnach soll die Leistungsbewertung über den Stand des Lernprozesses der Schülerin bzw. des Schülers Aufschluss geben und auch Grundlage für die weitere Förderung sein. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben werden grundlegende Kompetenzen zu erwerben und diese progressiv weiter zu entwickeln. Die Fachkonferenz Chemie überprüft ständig die Inhalte zur kompetenzorientierten Vermittlung fachsystematischer Zusammenhänge. Ziel ist es die unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler, ihre Lernanstrengungen und ihre individuelle Lernentwicklung best möglich zu fördern. Die vier Kompetenzbereiche Umgang mit Fachwissen, Kommunikation, Bewertung und Erkenntnisgewinnung sollen dabei in hinreichender Form berücksichtigt werden. Umfang und Schwerpunktbildung sollen jeweils den Jahrgangsstufen entsprechend angemessen berücksichtigt werden. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sollen zunehmend komplexere Fertigkeiten wie Beschreiben und Erklären, Herstellen von Zusammenhängen, Bewertung von Daten und Versuchsergebnissen sowie Darstellung quantitativer Zusammenhänge in die Bewertung einbezogen werden. Eine genauere Differenzierung der Anforderungen der einzelnen Jahrgangsstufen sind im Curriculum festgeschrieben. 1.2 Leistungsbewertung im Fach Chemie Die Leistungsbewertung im Fach Chemie gründet sich auf Bewertungen des Unterrichtsgesprächs, der Gruppenarbeit, der Experimente, der Referate und Vorträge und der Leistung in kurzen schriftlichen Übungen. 1.2.1 Leistungsbewertungen im Unterrichtsgespräch Eine Bewertung der mündlichen Mitarbeit erfolgt nach den folgenden Aspekten: - Fachliche Qualität - Bezug auf den Unterrichtszusammenhang - Konstruktivität für die Lernprogression - Kontinuität und Quantität der Beiträge

1.2.2 Leistungsbewertungen in der Gruppenarbeit/Partnerarbeit Die Schülerin/der Schüler - orientiert sich hinsichtlich der Erarbeitung eines Produktes an der Aufgabenstellung; - fördert das kommunikative Lernen im Sinne der Gruppenarbeit/Partnerarbeit; - engagiert sich hinreichend bei der Präsentation des Produkts; Die Darstellung der Gruppenarbeitsergebnisse im Plenum werden nach vergleichbaren Kriterien wie die der Referate beurteilt. 1.2.3 Leistungsbewertung im Experiment Planung: Die Schülerinnen und Schüler planen ein Experiment eigenständig oder in der Gruppe zielgerichtet und auf die Fragestellung bezogen. Durchführung: Die Schülerinnen und Schüler führen ein Experiment eigenständig bzw. in der Gruppe nach folgenden Kriterien durch: - Beachtung der Sicherheitsbestimmungen - Beachtung des zeitlich vorgegebenen Rahmens - Schriftliche Protokollierung der Beobachtung (Genauigkeit/ Vollständigkeit) - Geordneter Abbau der Gerätschaften und saubere Hinterlassung des Arbeitsplatzes - Selbstständiges und sicheres Experimentieren - Orientiert sich hinsichtlich der Erarbeitung eines Produktes an der Aufgabenstellung; Auswertung: - Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Protokoll, in dem die Punkte Geräte, Chemikalien, Durchführung, Beobachtung und Auswertung systematisch aufgeführt sind. - Diese Punkte sind vollständig, sauber und detailliert ausgearbeitet und fachlich korrekt. 1.2.4 Leistungsbewertungen von Referaten Vorbereitung - Genaues Erfassen des Themas - Gezielte Recherche in zuverlässigen Quellen - Sachlogische Gliederung - Anschauliche Visualisierung der Gliederung und komplexer Sachverhalte - Evtl. Erstellung eines Hand-out.

Vortragsleistung - Langsames und freies Sprechen unter Nutzung des Materials (auch experimentell) - Nutzung des Materials - Flexibiliät und Qualität bei Rückfragen - Einbindung des Kurses in den Vortrag Hinweise zur Gewichtung von Referaten - Sachliche und inhaltliche Kriterien werden deutlich stärker gewichtet als formale Aspekte - Bei Gruppenreferaten muss die Arbeit des Einzelnen in der Vorbereitung und im Rahmen des Vortrages einzeln gewichtet werden. 1.2.5 Leistungsbewertung von schriftlichen Übungen Pro Halbjahr können ca. 1-2 schriftliche Übungen benotet werden. Eine schriftliche Übung sollte nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Noten schriftlicher Übungen gehen höchstens zu 30 % in die Note des jeweiligen Halbjahres ein. Die Benotung von schriftlichen Übungen erfolgt nach folgender Tabelle: Note von (%) bis(%) 6x ungenügend 0,00 24,00 5m mangelhaft (minus) 25,00 32,00 5x mangelhaft 33,00 40,00 5p mangelhaft (plus) 41,00 49,00 4m ausreichend (minus) 50,00 53,00 4x ausreichend 54,00 57,00 4p ausreichend (plus) 58,00 62,00 3m befriedigend (minus) 63,00 66,00 3x befriedigend 67,00 70,00 3p befriedigend (plus) 71,00 74,00 2m gut (minus) 75,00 78,00 2x gut 79,00 82,00 2p gut (plus) 83,00 87,00 1m sehr gut (minus) 88,00 91,00 1x sehr gut 92,00 95,00 1p sehr gut (plus) 96,00 100,00

1.2.6 Gesamtbewertung Grundlage der Leistungsbewertung ist vorrangig die Punkte 2.1-2.4. Schriftliche Leistungen (2.5) können lediglich dazu dienen, das Leistungsbild zu vervollständigen bzw. zu festigen.

II. Leistungskonzept Chemie der Sekundarstufe II 2.1 Grundsätze Grundsätze zur Leistungsbewertung sind festgelegt in: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II-Gymnasium/Gesamtschule Chemie Schriftenreihe Schulen in NRW, MSWWF des Landes NRW, Düsseldorf, 1999. Die Kriterien der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Schul(-halb)jahres bekannt gemacht werden (Vermerk im Kursheft)! 2.2 Schriftlicher Bereich 2.2.1 Klausuren Die Klausuren müssen die 3 Anforderungsbereiche abdecken. Der Anforderungsbereich II geht mit ca. 50% in die Bewertung ein. Der Anforderungsbereich III muss deutlich stärker gewertet werden (ca. 30%) als der Anforderungsbereich I (ca. 20%). Die Lösungen werden mit Lösungspunkten versehen und die erreichte Punktzahl wird mit der max. erreichbaren Punktzahl ins Verhältnis gesetzt. Die Darstellungsleistung wird bei der Bepunktung mitbeachtet (ca. 10% der Gesamtpunktzahl). Die Bewertung orientiert sich an der Benotung in den zentralen Abiturprüfungen, so dass für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen folgende Tabelle verwendet werden kann: Note Punkte von(%) bis(%) 6x ungenügend 0 0,00 19,00 5- mangelhaft (minus) 1 20,00 26,00 5x mangelhaft 2 27,00 33,00 5+ mangelhaft (plus) 3 34,00 39,00 4- ausreichend (minus) 4 40,00 44,00 4x ausreichend 5 45,00 49,00 4+ ausreichend (plus) 6 50,00 54,00 3- befriedigend (minus) 7 55,00 59,00 3x befriedigend 8 60,00 64,00 3+ befriedigend (plus) 9 65,00 69,00 2- gut (minus) 10 70,00 74,00 2x gut 11 75,00 79,00 2+ gut (plus) 12 80,00 84,00 1- sehr gut (minus) 13 85,00 89,00 1x sehr gut 14 90,00 94,00 1+ sehr gut (plus) 15 95,00 100,00

Folgender Klausurplan ist für die Oberstufe gültig: Halbjahr EF 1-1 EF 1-2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Anzahl d. 1 1 2 2 2 1 Klausuren GK Std. 2 2 2 2 3 3 ZStd. LK Std. - - 3 3 4 4,25 ZStd. Zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung soll spätestens in der Qualifikationsphase die Operatoren-Schreibweise bei den Klausuraufgaben benutzt werden (vgl. www.schulministerium.nrw.de). 2.2.2 Facharbeit In der Jahrgangsstufe Q2.1 kann die erste Klausur durch die Anfertigung einer Facharbeit ersetzt werden. Die Beurteilungskriterien für Facharbeiten regelt eine für alle Fächer verbindliche Festlegung im Schulprogramm des EG-Lippstadt. 2.3 Mündlicher Bereich 2.3.1 Sonstige Mitarbeit Die Leistungsbewertung beruht auf: 1. der mündlichen Mitarbeit (einschl. mündlicher Stundenzusammenfassungen), wobei besonders auf die Kontinuität Wert gelegt wird 2. den praktischen, experimentellen Fähigkeiten, einschl. der Auswertung von Experimenten 3. Anfertigung und Präsentation von Referaten und Kurzvorträgen 4. Unterrichtsbeiträgen auf der Basis von Hausaufgaben 5. den Teamfähigkeiten bei Gruppenarbeitsphasen 2.4 Bildung der Kursabschlussnote Bei Schülerinnen und Schülern, die das Fach Chemie mit Klausur gewählt haben setzt sich die Kursabschlussnote zu 50% aus der zusammengesetzten Note des schriftlichen Bereichs und zu 50% aus den beiden zusammengefassten SoMi-Noten zusammen. (Ausnahme: Stufe EF: Klausur 33,3%;Sonst. Mitarbeit 66,6%).