Die Agentur für Arbeit (SGB III) ist zuständig für - Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren: Aufenthaltsgestattung oder Duldung UND Gestattung einer Erwerbstätigkeit mit Erlaubnis der Ausländerbehörde (siehe Nebenbestimmung in Aufenthaltsgestattung oder Duldung) UND Hohe Bleibeperspektive (insbesondere Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia, aber auch Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern, bei denen individuell von einer guten Bleibeperspektive ausgegangen werden kann keine Aufnahme von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten) Dieser Personenkreis erhält in der Regel weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG vom Sozialamt, teilweise liegt jedoch auch bereits eigenes Erwerbseinkommen oder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. - Anerkannte Flüchtlinge mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (i.d.r. Flüchtlinge, die bereits mindestens 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung nachweisen können) ODER ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II (Lebensunterhalt kann bereits eigenständig z.b. durch Erwerbseinkommen sichergestellt werden) Folie 1
Bisherige Aktivitäten der Agentur für Arbeit (SGB III) - Im Zeitraum von Mai 2015 bis 20.09.2017 wurden insgesamt 312 Flüchtlinge in der Agentur für Arbeit Bad Kissingen im Bereich der Arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung beraten und betreut. - Derzeit befinden sich noch 76 Flüchtlinge in Betreuung bei der Arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bad Kissingen (Stand: 20.09.2017). Der Großteil dieser stammt aus den Herkunftsländern Äthiopien (27) und Afghanistan (21). - Im Zeitraum 11/2015 bis 09/2017 wurden insgesamt 296 Eintritte in Bildungsmaßnahmen durch die Arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bad Kissingen realisiert (ohne die Eintritte in Integrationskurse, ESF-BAMF-Kurse und berufsbezogene Sprachkurse nach 45a AufenthG), darunter: 227 Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Bildungsträgern 31 Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgebern 28 Eintritte in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung 10 Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber (weitere 5 Anfragen laufen aktuell) - Für mindestens 28 Flüchtlinge wurde die Übersetzung ihrer ausländischen Zeugnisse und sofern möglich und sinnvoll deren Bewertung und Anerkennung in die Wege geleitet. Folie 2
Abgänge von Flüchtlingen aus dem Bereich der Arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bad Kissingen (SGB III) Insgesamt 236 Abgänge aus der Arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bad Kissingen im Zeitraum 05/2015-09/2017 (Stand: 20.09.2017) Abgänge Flucht 05.2015-09.2017 Berufsschule (BIK, BGJ); 22 Sonstige Abgänge; 45 Arbeit; 42 Ausbildung; 9 Ausreise/Umzug; 19 Übergang Jobcenter; 99 Arbeit Ausbildung Übergang Jobcenter Ausreise/Umzug Berufsschule (BIK, BGJ) Sonstige Abgänge Folie 3
Die wichtigsten Bildungsangebote der Agentur für Arbeit (SGB III) - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber zur Vermittlung von Kenntnissen oder zur Feststellung der beruflichen Eignung Maßnahmen bei einem Bildungsträger mit verschiedenen Inhalten zum Heranführen an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt bzw. zum Feststellen, Verringern oder Beseitigen von Vermittlungshemmnissen (z.b. Kompetenzfeststellungen, berufsbezogene Sprachförderung, Bewerbungsmanagement, Berufsorientierung, Coaching, meist inkl. Erprobung im Echtbetrieb) - Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 81ff. SGB III) Berufliche Anpassungsqualifizierungen (z.b. Pflegeassistent/in oder Betreuungsassistent/in nach 53c SGB XI inkl. berufsbezogener Sprachförderung) Berufliche Teilqualifizierungen (z.b. Fachkraft für Güterbewegung und Arbeitsschutz inkl. berufsbezogener Sprachförderung) Berufliche Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (z.b. Elektroniker/in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Fachlagerist/in) Unter bestimmten Voraussetzungen auch Förderung von beschäftigten Arbeitnehmern/innen im Rahmen des sog. WeGebAU-Programms Folie 4
Die wichtigsten Bildungsangebote der Agentur für Arbeit (SGB III) - Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) Erstattung von z.b. Bewerbungskosten, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen Erstattung von Kosten für die Übersetzung/Anerkennung ausländischer Zeugnisse - Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber ( 88ff. SGB III) Zuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich von Vermittlungshemmnissen und Minderleistungen/Qualifikationsdefiziten - Erstellung von Teilnahmeberechtigungen für Sprachkurse ESF-BAMF-Sprachkurse Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. 45a AufenthG (nur für die Herkunftsländer Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia, sowie im 2. Halbjahr 2017 auch Afghanistan) Folie 5
Sonstige Dienstleistungen der Agentur für Arbeit (SGB III) - Beratungs- und Informationsangebot Beratung zu individuellen Integrations-, Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten (z.t. mit Unterstützung durch den ärztlichen und berufspsychologischen Fachdienst) und Unterstützung im Bewerbungsprozess Beratung zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Information über die jeweils zuständigen Stellen/Ansprechpartner Information über sonstige Angebote zur Sprachförderung (z.b. studienvorbereitende Sprachkurse an Hochschulen, Sprach-Cafés, Online-Sprachkurse usw.) Bereitstellung diverser Informationsportale unter www.arbeitsagentur.de (z.b. Jobbörse der Agentur für Arbeit, Portal KURSNET für berufliche Aus- und Weiterbildung, Berufsinformationsportal BERUFENET usw.) - Netzwerkarbeit Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z.b. Jobcenter, Landratsamt, Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge usw.), Berufsschulen und Bildungsträgern Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Kammern, Verbänden, Innungen Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.v. als Träger der Asyl- Sozialberatung Zusammenarbeit mit Helferkreisen/Ehrenamtlichen u.v.m. Folie 6