Telemedizin. ehealth MiG Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH

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Transkript:

Telemedizin ehealth MiG Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH

Block Datum Inhalt der Lehrveranstaltung Dozent Gastvortrag 18.10.2017 Einführung in das Gesundheitswesen (1) Busse I 25.10.2017 Einführung in das Gesundheitswesen (2) Busse 01.11.2017 Status quo und digitale Ansätze im Gesundheitswesen Busse Knöppler 08.11.2017 IT Grundlagen Zarnekow II 15.11.2017 IT- und Prozess-Compliance im Gesundheitswesen Zarnekow 22.11.2017 IT Sicherheit & Sicherheitsmanagement Zarnekow 29.11.2017 Telematikinfrastruktur Stephani 06.12.2017 Medizinprodukte Busse III 13.12.2017 Praxisbeispiel Krankenhaus Zarnekow 20.12.2018 Telemonitoring & Telemedizin Busse Schirmann 10.01.2018 mhealth Sensorik Zarnekow Hilbel 17.01.2018 Krankenhaus IT intern & Kommunikation extern Busse Hahn IV 24.01.2018 mhealth I Zarnekow Kretschmann 31.01.2018 mhealth II Zarnekow Opoku 07.02.2018 Klausurvorbereitung Blankenhagel/ Stephani 21.02.2018 Klausur Seite 2

Agenda Einführung und Definition Notwendigkeit und Ziele Nutzenpotentiale und Evidenzmap Entwicklungshemmnisse Das Fernbehandlungsverbot Gastvortrag Seite 3

Zeitliche Begriffsentwicklung Telematik im Gesundheitswesen E-Health Digital Health Umfang der Anwendungsbereiche Teleradiologie Telemedizin griechisch tẽle (Adverb) = fern, weit 60er Jahre 70er Jahre 90er Jahre New Economy Seite 4

Definition Telemedicine is defined as the provision of healthcare services, through the use of ICT, in situations where the health professional and the patient (or two health professionals) are not in the same location. It involves secure transmission of medical data and information, through text, sound, images or other forms needed for the prevention, diagnosis, treatment and follow-up of patients (ehealth Stakeholder Group, 2014) [ ] In Zukunft kann Telemedizin vor allem für den ländlichen Raum ein Bestandteil der medizinischen Versorgung werden (BMG, 2014) Seite 5

Definition Unter Telemedizin werden im weiteren Sinn alle medizinischen Maßnahmen (Diagnostik und Therapie) verstanden, bei denen sich die Akteure nicht in einem unmittelbaren Kontakt miteinander befinden. Die Überwindung der räumlichen Distanz erfolgt über technische Hilfsmittel (z.b. Telefon, Fax, bis hin zu modernsten Informations- und Kommunikations-Technologien). Seite 6 Aufteilung der Telemedizin nach Anwendungsbereichen: (1) Anwendungen im sog. Doc2Doc-Bereich : z.b. Telekonsultation, Telechirurgie (2) Anwendungen im sog. Doc2Patient-Bereich : z.b. Videosprechstunde, Telemonitoring

Beispiel Der Patient misst zu Hause seinen Blutdruck, Herzfrequenz, Körpergewicht und weitere Vitalparameter Parameter werden durch Telekommunikationstechnik an eine Datenbank gesendet (daher Telemedizin) Telemedizinisches Zentrum setzt sich ggfls. mit dem Patienten in Verbindung Quelle: getemed Quelle: Philips Seite 7

Geschichte der Telemedizin in den 1920er Jahren benutzten Handelsschiffe die Morsetechnik, um medizinischen Rat einzuholen Idee des Radio Doktor (Bild) wurde bereits 1924 skizziert Telemonitoring früh in der Raumfahrt eingesetzt in den 1960er Jahren u.a. Telekonsile des Nebraska Psychiatric Institute in Deutschland erste telemedizinischen Projekte Anfang der 1990er Jahre Seite 8

Notwendigkeit der Telemedizin Demographischer Wandel Zunahme älterer Menschen zunehmende Morbidität und Multimorbidität steigende Prävalenz chronischer Krankheiten Kostensteigerung im Gesundheitswesen Versorgung in ländlichen Regionen zum Teil suboptimal (u.a. weniger Ärzte, längere Fahrwege bei schlechter werdendem ÖPNV, ältere Bevölkerung) Seite 9

Ziele der Telemedizin Verbesserung der Versorgungsqualität Wirtschaftlichere Nutzung von Ressourcen Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen Seite 10

Deutsches Telemedizinportal Öffentliche Datenbank mit Listung aller telemedizinischen Projekte (Stand 12/2017: 169) Unter anderem Daten über Finanzierung, technische Standards, Datenschutzkonzepte, bisherige Evaluationen Ziel: sinnvollen Anwendungen soll der Weg in die Regelversorgung geebnet werden Quelle: https://telemedizinportal.gematik.de Seite 11

Nutzenpotentiale Zahler Patienten Leistungserbringer Seite 12

Nutzenpotentiale - Patienten Verbesserung des Zugangs und der Prozesse Wohnortnähere Behandlung und Nachsorge Reduzierung der Gefahr beim Transport Spezialisierte Versorgungseinrichtungen werden schneller zugänglich Verkürzte Warte- und Behandlungszeiten, Liegezeiten, Pflegezeiten Verbesserung der Versorgungsqualität Verringerung der Gefahr einer Fehlbehandlung Schneller Einleitung der Therapie Zeitkritische Notfälle haben bessere Überlebenschancen Selbsthilfegruppen werden mehr gefördert Reduktion von Mehrfachuntersuchungen und damit verbundenen Belastungen Seite 13

Nutzenpotentiale Kostenträger / Leistungserbinger Kostenträger geringere Kosten durch bspw. frühzeitiges Einleiten von Therapiemaßnahmen, Vermeidung von Doppeltuntersuchungen, Verweildauerverkürzung Leistungserbringer schnellere Einholung von Zweit-/Expertenmeinungen bessere Verfügbarkeit von Anamnesedaten Ressourcensharing Seite 14

Evidenz-Map von Telemedizin (1): jeder Punkt ein Review Seite 15

Evidenz-Map von Telemedizin (2): jeder Punkt ein Review Totten, Annette M., et al. "Telehealth: mapping the evidence for patient outcomes from systematic reviews." (2016) Seite 16

Entwicklungshemmnisse Systemstrukturen Sektorale Trennung Mangelhafte Anreizsysteme für Leistungserbringer Unzureichende Vergütungsstrukturen... Angebotsstrukturen Mangel einheitlicher Standards und Kompatibilität Nachfragestrukturen Skepsis und Unsicherheit der Leistungserbringer Verhaltener Akzeptanzzuwachs bei Patienten Seite 17

Die Videosprechstunde - Seit April 2017 können Vertragsärzte bestimme Videosprechstunden über den Kostenpauschale von 9,27 EBM abrechnen - Nur berechnungsfähig, sofern die Verlaufskontrolle in der Videosprechstunde im Rahmen einer Folgebegutachtung durch dieselbe Arztpraxis durchgeführt wird, in der die Erstbegutachtung im persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt erfolgt ehealth Grundlagen / VL 2 / Einführung (2) Seite 18 Fernbehandlungsverbot Auszug aus dem EBM Online Katalog http://www.kbv.de/html/online-ebm.php

Das Fernbehandlungsverbot 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt. Geltungsbereich ausschließlich für die individuelle ärztliche Beratung und Behandlung In der Regel persönlicher Erstkontakt notwendig; anschließend kann die Behandlung zumindest zeitweise telemedizinisch fortgeführt werden Telekonsile sind ohne unmittelbaren physischen Patientenkontakt zulässig Berufsrechtswidrig sind Ferndiagnosen (z.b. über Video) ohne Einbettung in einen direkten Behandlungszusammenhang (Quelle: Ärzteblatt, 2016) Seite 19

Das Fernbehandlungsverbot könnte kippen Zusatz bei 7 Abs. 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer BW [ ] Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren." Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat 2016 die Berufsordnung geändert bzw. erweitert Die Fernbehandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt 2 Modellprojekte sind bereits angelaufen Weitere Landesärztekammern haben sich bereits für die Fernbehandlung ausgesprochen Seite 20

Gastvortrag Patientus Seite 21