Qualifiziertes Nachrangdarlehen

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Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Diese Information gilt auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Transkript:

Qualifiziertes Nachrangdarlehen Kontingent-Darlehen W6 Zwischen der WIN eg, 79098 Freiburg Darlehensnehmerin und dem/der folgenden Darlehensgeber/in Name Vorname Straße PLZ und Ort Telefon Email Geburtsdatum wird folgender Vertrag geschlossen: 1. D a r l e h e n s b e t r a g Die WIN eg erhält von dem/der Darlehensgeber/in ein qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von Euro für die Initiierung und Entwicklung von Projekten im Bereich gemeinschaftlich soziales Wohnen (siehe Punkt 4). Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 2.000 Euro. Höhere Beträge müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit. 2. M i n d e s t l a u f z e i t u n d V e r z i n s u n g Das Darlehen hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Der Zinssatz beträgt 1,9% p.a. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt ab dem Monatsersten des auf den Zahlungseingang folgenden Monats auf Basis von 360 Zinstagen p.a. (12 Monate á 30 Tage). Die Laufzeit beginnt mit der Verzinsung. Die Zinsen sind jeweils jährlich zum Jahresende fällig und sollen auf folgendes Konto ausgezahlt werden: IBAN: DE Kreditinstitut: 3. K ü n d i g u n g s f r i s t Das Darlehen wird unbefristet gewährt. Der/die Darlehensgeber/in kann den Darlehensvertrag erstmals mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Darlehensvertrag mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende kündbar. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten jederzeit zu kündigen. 4. Z w e c k Die WIN eg beabsichtigt, im Zeitraum vom 01.03.2018 bis 28.02.2019 eine Gesamtsumme vom 100.000 Euro mit dem vorliegenden Nachrangdarlehensangebot einzuwerben. Die Mittel werden für die Finan- WIN eg Herrenstraße 45 79098 Freiburg TEL 0761-38 38 85-32 FAX 0761-38 38 85-51 info-win@oekogeno.de www.oekogeno.de/win Vorstand: Joachim Bettinger und Rainer Schüle Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd Steyer AG Freiburg GnR 700077 Formular Nr. 26 / Version 001

zieru g des Bauvorhabe s I I ere Gä slesgru d in Nürtingen verwendet. Das Bauvorhaben hat ein Gesamtinvestitionsvolumen von prognosegemäß 9 Mio. Euro. Die WIN eg ist Bauherrin und bewirtschaftet die Immobilie, in der sie Wohnungen an Ihre Mitglieder vermietet. Neben der Finanzierung durch insgesamt 0,6 Mio. Euro Nachrangdarlehen wird das Bauvorhaben plangemäß durch 3,5 Mio. Euro Genossenschaftseinlagen und 4,9 Mio. Euro Bankdarlehen finanziert. 5. D a r l e h e n s g e b e r Der/die Darlehensgeber/in ist eine natürliche Person und handelt auf eigene Rechnung. 6. R a n g r ü c k t r i t t s k l a u s e l Da die WIN eg kein Kreditinstitut ist, darf sie nach dem Kreditwesengesetz nur Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt entgegennehmen. Für diese Darlehen gilt Folgendes: Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft eröffnet werden, werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Darlehensrückzahlungsforderungen des/der Darlehensgebers/in (Zins- und Tilgungsleistungen) im Insolvenzverfahren erst nach der Befriedigung der in 39 InsO bezeichneten Forderungen berücksichtigt. Die Darlehensrückzahlungsforderung ist im Insolvenzfall der Gesellschaft nachrangig im Sinne von 39 Absatz 2 InsO. Die Darlehensrückzahlungsforderung und die Zinsforderungen können so lange und soweit nicht geltend gemacht werden, wie sie ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft herbeiführen würde. Gleiches gilt, wenn die Genossenschaft aus einem anderen Grund außerhalb eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden sollte. Dies bedeutet insbesondere, dass die Forderung des/der Darlehensgebers/in nur aus zukünftigen Jahresüberschüssen, Liquidationsüberschüssen oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Genossenschaft übersteigenden freien Vermögen der Genossenschaft, das nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger im Sinne des 39 Absatz 2 InsO verbleibt, beglichen wird. Sämtliche nachrangige Darlehen sind im Verhältnis untereinander gleichrangig. Die nachrangigen Ansprüche dürfen auch nicht durch Zahlungen im Wege der Aufrechnung erfüllt werden. Erhält der/die Darlehensgeber/in trotz der Nachrangigkeit Zahlungen, auch im Wege der Aufrechnung aus dem nachrangigen Darlehen, hat er diese ungeachtet anderer Vereinbarungen zurückzuführen. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der Darlehensnehmerin nicht garantiert werden, d. h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. 7. E r g ä n z e n d e V e r e i n b a r u n g Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen bzw. werden durch diesen Vertrag ersetzt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet zusammenzuwirken und eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß auch für eine Regelungslücke. Ort und Datum Ort und Datum Darlehensgeberin / Darlehensgeber Vorstand WIN eg WIN eg Herrenstraße 45 79098 Freiburg TEL 0761-38 38 85-32 FAX 0761-38 38 85-51 info-win@oekogeno.de www.oekogeno.de/win Vorstand: Joachim Bettinger und Rainer Schüle Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd Steyer AG Freiburg GnR 700077 Formular Nr. 26 / Version 001

Ein Nachrangdarlehen kann ohne große Formalitäten gewährt werden. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung: 1. Nachrangdarlehensvertrag und Widerrufsbelehrung ausfüllen, unterzeichnen und zurücksenden. 2. WIN eg bestätigt die Annahme des Darlehens mit einer Kopie des gegengezeichneten Vertrages. 3. Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung auf ein dann näher bezeichnetes Konto. S t e u e r l i c h e H i n w e i s e Die dem/der Darlehensgeber/in zugeflossenen Zinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (vgl. 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG). Ein Einbehalt von Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag) durch die WIN eg ist bei Kapitalforderungen gemäß 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG nicht durchzuführen (vgl. 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG). Die Zinsen müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden (vgl. 32b EStG). Die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge beträgt derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% auf 25%) sowie ggf. Kirchensteuer. Zu beachten ist, dass etwaige Verluste durch den Ausfall der Darlehensforderung keine steuerlich abziehbaren Verluste darstellen. WIN eg Herrenstraße 45 79098 Freiburg TEL 0761-38 38 85-32 FAX 0761-38 38 85-51 info-win@oekogeno.de www.oekogeno.de/win Vorstand: Joachim Bettinger und Rainer Schüle Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd Steyer AG Freiburg GnR 700077 Formular Nr. 26 / Version 001

Verbraucherschutzinformation und Widerrufsbelehrung Aufgrund des 312 d Abs. 2 BGB, der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen regelt, sind Ihnen als Verbraucher die folgenden Informationen vor Abgabe Ihres Darlehensangebotes zur Verfügung zu stellen: Grundlage Ihrer Darlehensgewährung an die WIN eg ist der vorliegende Prospekt Kontingent- Darlehen W6 und der darin beigelegte Darlehensvertrag. Darlehensnehmerin Darlehensnehmerin ist die WIN eg mit Sitz Herrenstraße 45, 79098 Freiburg, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg unter GnR 700077. Zweck der Genossenschaft und Gegenstand des Unternehmens Die Genossenschaft verpflichtet sich sozialen, städtebaulichen und ökologischen Qualitätsschwerpunkten. Gegenüber Einzelinteressen haben Merkmale, die auf Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und Stabilität, nachbarschaftliches Wohnen, nachhaltige Einbindung in das Wohnquartier bei größtmöglichen Freiräumen für eigenverantwortliches Handeln der Mitglieder abzielen, Vorrang. Der genossenschaftliche Wohnraum soll dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial wie ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung, sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Wesentliche Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistungen Der/die Darlehensgeber/in gewährt der WIN eg ein Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel und erhält dafür eine Verzinsung auf den Darlehensbetrag. Leistungen auf das Darlehen dürfen nicht erbracht und nicht gefordert werden, wenn die Zahlung die Insolvenz der WIN eg zur Folge hätte. Somit greifen die insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzvorschriften für die Darlehensgeber/innen in aller Regel erst dann ein, wenn das Nachrangkapital zu Gunsten vorrangiger Gläubiger der WIN eg verbraucht wurde. Das Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel ist auf der letzten Seite des Prospekts beschrieben. Es werden max. 100.000 Euro in einem Zeitraum von 12 Monaten eingeworben. Abschluss des Darlehensvertrages Um der WIN eg ein Nachrangdarlehen zu gewähren, muss der/die Darlehensgeber/in ein vollständig ausgefülltes Darlehensangebot einreichen und den Darlehensbetrag auf das Konto der Genossenschaft einzahlen. Der Darlehensvertrag wird mit Annahme des Angebots durch die die WIN eg, der Einzahlung des Darlehens auf ihr Bankkonto und dem Verstreichen der Widerrufsfrist wirksam. Höhe und Kosten der Darlehensgewährung Das der WIN eg zu gewährende Darlehen muss mindestens 2.000 Euro betragen, durch 500 ohne Rest teilbar sein und ist in bar zu leisten. Der/die Darlehensgeber/innen hat eventuelle eigene Kosten (z. B. Porto, Überweisungskosten) zu tragen. Im Falle einer späteren Übertragung seines Darlehens (Abtretung) sind von dem/der Darlehensgeber/in hierdurch eventuell entstehende Kosten zu tragen, sofern diese nicht von dem Übernehmer getragen werden. Darüber hinaus entstehen dem Darlehensnehmer keine weiteren Kosten. Formular Nr. 27 / Version 001

Die Einzahlung des Darlehensbetrags muss innerhalb von 2 Wochen nach Annahme des Darlehensangebots auf das Konto der WIN eg erfolgen. Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. jeden Jahres gezahlt. Die Zinsen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Leistungsvorbehalte Nach Annahme des Darlehensangebots des/der Darlehensgebers/in, der Einzahlung des Darlehensbetrages auf das Konto der WIN eg und dem Ablauf der Widerrufsfrist bestehen keine Leistungsvorbehalte. Risiken Eine Darlehensgewährung an die WIN eg ist, wie in diesem Prospekt dargestellt, wegen ihrer Ausgestaltung als Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel mit spezifischen Risiken behaftet. Insbesondere dürfen Leistungen auf das Darlehen nicht erbracht und nicht gefordert werden, wenn die Zahlung die Insolvenz der WIN eg zur Folge hätte. Weitere Risiken sind auf den Seiten 2 und 3 des Informations-Prospekts benannt. Vertragssprache Dieser Prospekt, das Darlehensangebot, die Widerrufsbelehrung sowie diese Informationen sind ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: WIN eg Herrenstraße 45 79098 Freiburg Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. WIN eg, Februar 2018 Formular Nr. 27 / Version 001

Ich habe den Informations-Prospekt, einschließlich der Risiko-Informationen sowie der Risiken von Nachrangdarlehen zum Kontingent-Darlehen W6, und die Verbraucherschutzinformationen zum Fernabsatz und Widerrufsbelehrung der WIN eg erhalten und gelesen.. Ort / Datum. rechtsverbindliche Unterschrift Darlehensgeber/in Hinweis: Dieses Darlehe ist ei e Ver öge sa lage i Si e des Ver öge sa lagengesetzes. Für diese Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt erstellt, da für dieses Darlehen nach 2 Absatz 1 Nr. 3 VermAnlG keine Prospektpflicht besteht. Weitergehende Informationen erhält der/die Darlehensgeber/in direkt von der WIN eg. Formular Nr. 27 / Version 001