Politische Positionen Politischer Diskurs von ALTANA Für ALTANA relevante Regelungen und Gesetzgebungsverfahren

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Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013

Inhalt 1 2 2 2 3 3 3 4 Politische Positionen Politischer Diskurs von ALTANA Für ALTANA relevante Regelungen und Gesetzgebungsverfahren Sicherer Umgang mit Chemikalien Global Product Strategy Globally Harmonized System Nanotechnologie Industrial Emissions Directive (IED) 5 6 10 10 11 14 14 Umweltkennzahlen Ökonomische Transport Sicherheitskennzahlen Personalkennzahlen Compliance 15 GRI-Index Ansprechpartner

Politische Positionen ALTANA verfolgt die Diskussion über Gesetzesänderungen vorwiegend durch Mitarbeit in Verbänden in den Ländern, in denen wir aktiv sind. Bei Gesetzgebungsverfahren, von denen wir stark betroffen sind, bewerten wir die Auswirkungen und nehmen gegebenenfalls an der politischen Diskussion teil. 2 2 2 3 3 3 4 Politischer Diskurs von ALTANA Für ALTANA relevante Regelungen und Gesetzgebungsverfahren Sicherer Umgang mit Chemikalien Global Product Strategy Globally Harmonized System Nanotechnologie Industrial Emissions Directive (IED)

2 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Politische Positionen Politischer Diskurs von ALTANA ALTANA bringt die eigene Position in die Stellungnahme von Verbänden ein und beteiligt sich an Internetkonsultationen, zum Beispiel in der Europäischen Union (EU). Es werden auch direkte Gespräche mit Politikern geführt. Für ALTANA relevante Regelungen und Gesetzgebungsverfahren REACH-Review (EU) Global Product Strategy als Selbstverpflichtung (Weltchemieverband ICCA) Globally Harmonized System (UN) Definition und Regulierung von Nanomaterial in der EU, Nanoproduktregister Reform des US-Chemikaliengesetzes TSCA Industrieemissionsrichtlinie IED Klimaschutzgesetz /-plan für Nordrhein-Westfalen Novellierung EEG, geringere Belastung für energieintensive Industrie Sicherer Umgang mit Chemikalien 2012 hat in der Europäischen Union die gesetzlich vorgeschriebene Bewertung von REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) begonnen. ALTANA hat über den Verband der Chemischen Industrie (VCI) Stellung zu REACH bezogen: Die Gesetzgebung sollte nach unserer Ansicht möglichst unverändert bleiben, um die in den Unternehmen bereits etablierten Abläufe zu nutzen und zu festigen. Wir begrüßen vor allem die aktuelle Regelung zu Polymeren. Diese sind nämlich von der Registrierung ausgenommen, sobald ihre Einzelbausteine (Monomere) bereits registriert sind. Wenn Monomere in Polymere umgewandelt werden, reduziert dies ihr Gefahrenpotenzial. Eine Änderung wird im Rahmen des REACH-Review geprüft. Sie würde wenig Nutzen bringen, wegen der großen Zahl von Polymeren, aber hohen Aufwand verursachen. Allerdings ist die Kommunikation mittels mehrerer hundert Seiten starker Sicherheitsdatenblätter, insbesondere für Mischungen, aus unserer Sicht unnötig aufwendig geworden: Diese müssen öfter überarbeitet werden und binden somit personelle Ressourcen. Zudem ist der Nutzen für die nachfolgenden Anwender (sogenannte Downstream User) aufgrund des umfangreichen Materials sehr fragwürdig. Aufwendig ist auch die Übersetzung in die zahlreichen EU-Sprachen. Um dieses Problem zu erkennen, wurde der REACH-Review wahrscheinlich zu früh begonnen. Produktverantwortung bedeutet vorwiegend, den sicheren Umgang mit unseren Substanzen und Mischungen zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch für die gesamte Lieferkette. Hierzu benötigen wir toxikologische, ökotoxikologische und weitere Daten, um daraus Risikomanagementmaßnahmen für den sicheren Umgang ableiten zu können. Diesen Aspekt erfüllt die Chemieindustrie in der EU durch REACH. Die Informationen stehen unseren Kunden weltweit zur Verfügung.

Politische Positionen 3 Global Product Strategy 2013 hat ALTANA die Registrierung von elf Substanzen durchgeführt. Informationen über den sicheren Umgang mit diesen Substanzen würden wir nach den Richtlinien der Selbstverpflichtung Global Product Strategy (GPS) des Weltchemieverbandes ICCA, die wir unterstützen, gerne im Internet veröffentlichen. Allerdings ist dies bei Additiven aus Gründen der Vertraulichkeit nicht möglich, denn ALTANA stellt eine Wirkung und keine bestimmte chemische Substanz her. Die Chemieverbände haben jedoch für diesen Sonderfall bisher noch keine Lösung gefunden. Globally Harmonized System Das Globally Harmonized System (GHS) ist das Bestreben der Vereinten Nationen, Richtlinien zur Klassifizierung und zum Transport von chemischen Substanzen weltweit zu vereinheitlichen. Mittlerweile wird GHS in immer mehr Ländern gesetzlich verankert. Die Unternehmen in der EU haben die Vorgaben bereits umgesetzt bzw. werden dies fristgerecht tun. Leider können wir bei der Umsetzung von GHS in anderen Ländern (aktuell u. a. USA, Japan, China und Korea) die Vorleistung in der EU nicht nutzen. Es muss jeweils mit großem Aufwand eine neue Implementierung stattfinden. Insofern kann von der ursprünglich angestrebten und zu begrüßenden weltweiten Harmonisierung nicht gesprochen werden. Dies ist aus Sicht von ALTANA enttäuschend. Wir hoffen, dass wir Ende 2014 die Umsetzung in den USA abschließen können. Nanotechnologie Bereits seit Längerem wird weltweit über eine gesetzliche Regelung für Nanomaterialien diskutiert. Wir teilen die Ansicht der Chemieverbände, dass REACH Nanomaterialien ausreichend reguliert, halten aber eine Präzisierung im Laufe der Bewertung für sinnvoll. Wichtig ist, dass Bedenken zu möglichen Risiken dieser vielversprechenden Technologie durch die gesetzliche Regelung angemessen berücksichtigt werden. Bereits im Nachhaltigkeitsbericht 2012 kritisierten wir den Vorschlag der Definition von Nanomaterial der Europäischen Union. Der Vorschlag sieht eine Teilchengrößenverteilung nach Anzahl statt Volumen vor. Üblicherweise werden Volumen oder Massenverteilungen gemessen. Weiter sollen stets die Primärteilchen zugrunde gelegt werden. Diese liegen in der Regel jedoch nicht frei vor. Sie sind zu größeren Agglomeraten oder Aggregaten vereint, die auch schwer zu zerkleinern sind. Noch immer warten wir auf die Vorgabe einer standardisierten Messmethode, welche geeignet ist, routinemäßig Pulver gemäß der Definition zu messen. Die Tatsache, dass die Methodenausarbeitung so lange dauert, werten wir als Bestätigung, dass die Politik bei ihrer Definition wissenschaftliche Realitäten nicht berücksichtigt hat. Die Unklarheit an dieser Stelle stellt ein größeres Problem dar, wenn schon heute nanospezifische Regularien zu erfüllen sind. Ein Beispiel hierfür sind Nanoproduktregister. Ein solches Register ist seit 2013 verbindlich in Frankreich eingeführt. Weitere EU-Länder folgen dem Beispiel. Abgesehen von den Unklarheiten bezüglich Definition bzw. Messung von Nanomaterialien ist es für Unternehmen äußerst unerfreulich und aufwendig, dass es keine einheitliche EU-Regelung gibt. Ein allgemeines Register halten wir nicht für sinnvoll. Transparenz und Information gegenüber unseren Kunden stellen wir über Sicherheitsdatenblätter sicher.

4 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Auch die Reform des amerikanischen Chemikaliengesetzes TSCA (Toxic Substance Control Act), die sich seit einiger Zeit in der politischen Diskussion befindet, beobachten wir sehr genau und würden, wenn erforderlich, unsere Erfahrungen mit REACH in diese Diskussion einbringen. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Derzeit wird dazu ein Klimaschutzplan zur Konkretisierung des Gesetzes erstellt. ALTANA hat zu diesem Plan drei Vorschläge gemacht. Ansonsten sehen wir in dem Klimaschutzplan viele gute Ideen und für ALTANA eher Chancen als Risiken. Industrial Emissions Directive (IED) Im Grundsatz begrüßt ALTANA die neue Industrieemissionsrichtlinie IED, die die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1996 ersetzt und die Zulassung von Industrieanlagen regelt. Sie reduziert die unterschiedliche Handhabung bezüglich bestverfügbarer Technik (BVT) in der EU und führt so zu weniger Wettbewerbsverzerrung. Durch die Vorgabe einer festen Frist für Altanlagen bei der Umsetzung von BVT können sich natürlich höhere Kosten ergeben. Neu ist auch der Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser bei Neugenehmigungen und wesentlichen Änderungen. Er ist Basis für die Rückführungspflicht bei Stilllegung von Anlagen. Zur praktischen Umsetzung gibt es noch erhebliche Unsicherheit. ALTANA beteiligt sich an den entsprechenden Diskussionen.

Auf den folgenden Seiten stellen wir anhand verschiedener Konzernkennzahlen, die in die Bereiche Umwelt, Ökonomie, Transport, Sicherheit, Personal und Compliance unterteilt sind, die Unternehmensaktivitäten im Zeitraum 2006 bzw. 2007 bis 2013 vor. In einzelnen Bereichen prüfen wir, ob die Erfassung der noch auszuweiten ist. Die Umweltkennzahlen beziehen sich auf den Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013. Unternehmen, die während des gesamten Zeitraums der Erfassung der zu ALTANA gehörten, sind in den berücksichtigt. 6 10 10 11 14 14 Umweltkennzahlen Ökonomische Transport Sicherheitskennzahlen Personalkennzahlen Compliance

6 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Umweltkennzahlen Die Umweltkennzahlen stellen wir sowohl als Absolutwerte als auch bezogen auf die Bruttowertschöpfung BWS (Personalkosten + EBITDA) dar. Der Bezug auf die Wertschöpfung dient der Kompensation von Wachstum. Wo Ziele festgelegt wurden, werden die auf die Bruttowertschöpfung bezogenen Daten verwendet. Energieverbrauch Öl (absolut) ALTANA in MWh 2013 24.508 2012 28.060 2009 29.013 2007 39.588 Öl (auf BWS bezogen) in kwh / 2013 0,05 2012 0,05 2009 0,07 2007 0,08 Erdgas (absolut) ALTANA in MWh 2013 210.928 2012 204.902 2009 139.455 2007 169.035 Erdgas (auf BWS bezogen) in kwh / 2013 0,33 2012 0,34 2009 0,32 2007 0,35 Strom (absolut) ALTANA in MWh 2013 200.636 2012 198.672 2009 160.599 2007 198.416 Strom (auf BWS bezogen) in kwh / 2013 0,32 2012 0,33 2009 0,37 2007 0,41

7 Emissionen CO gesamt (Scope 1 + Scope 2) (absolut) ² ALTANA in t 2013 147.602 2012 144.305 2009 110.675 2007 143.711 CO gesamt (Scope 1 + Scope 2) (auf BWS bezogen) ² in kg / 2013 Ziel 2013: 0,24 0,23 2012 0,24 2009 0,26 2007 0,30 Ziel 2020: 0,21 CO (Scope 1) (absolut) ² ALTANA in t 2013 52.806 2012 52.695 2009 37.079 2007 45.757 CO (Scope 1) (auf BWS bezogen) ² in kg / 2013 0,08 2012 0,09 2009 0,09 2007 0,09 CO (Scope 2) (absolut) ² ALTANA in t 2013 94.796 2012 91.611 2009 73.596 2007 97.953 CO (Scope 2) (auf BWS bezogen) ² in kg / 2013 0,15 2012 0,15 2009 0,17 2007 0,20 Ozon abbauende Substanzen als Rohstoff oder Produkt: 0 Wasser Trinkwasser (ohne Wasser als Rohstoff) (absolut) ALTANA in m ³ 2013 565.080 2012 634.344 2009 686.869 2007 737.126 Trinkwasser (ohne Wasser als Rohstoff) (auf BWS bezogen) in l / 2013 Ziel 2013: 1,04 0,89 2012 1,06 2009 1,59 2007 1,53 Ziel 2017: 0,98 Scope 1: CO ² -Emissionen aus eigener Energieerzeugung (Verbrennung von Öl und Gas) Scope 2: CO ² -Emissionen aus eingekaufter Energie (Strom, Dampf). Bei Strom werden die Werte der nationalen Netze zugrunde gelegt. Es werden die Werte der International Energy Agency (IEA) verwendet.

8 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Oberflächen- / Grundwasser (absolut) ALTANA in m ³ 2013 737.582 2012 644.582 2009 462.225 2007 419.805 Oberflächen- / Grundwasser (auf BWS bezogen) in l / 2013 1,16 2012 1,07 2009 1,07 2007 0,87 Abwasser Indirekteinleitung: 23 Tonnen CSB, Abwasser Direkteinleitung: 0,9 Tonnen CSB (CSB = Chemischer Sauerstoff-Bedarf) Abfall Gefährlicher Abfall (absolut) ALTANA in t 2013 18.487 2012 19.075 2009 14.675 2007 17.988 Gefährlicher Abfall (auf BWS bezogen) in g / 2013 Ziel 2013: 31,38 29,19 2012 31,75 2009 34,06 2007 37,33 Ziel 2017: 29,89 Ungefährlicher Abfall (absolut) ALTANA in t 2013 6.286 2012 7.347 2009 5.836 2007 8.717 Ungefährlicher Abfall (auf BWS bezogen) in g / 2013 Ziel 2013: 12,05 9,92 2012 14,18 2009 13,54 2007 18,09 Ziel 2017: 11,33 Gefährlicher Abfall zur Beseitigung (absolut) ALTANA in t 2013 5.010 2012 5.134 2009 3.771 2007 6.480 Gefährlicher Abfall zur Beseitigung (auf BWS bezogen) in g / 2013 Ziel 2013: 8,41 7,91 2012 8,55 2009 8,75 2007 13,45 Ziel 2017: 7,87

9 Ungefährlicher Abfall zur Beseitigung (absolut) ALTANA in t 2013 2.152 2012 3.370 2009 2.908 2007 4.935 Ungefährlicher Abfall zur Beseitigung (auf BWS bezogen) in g / 2013 Ziel 2013: 5,51 3,40 2012 5,61 2009 6,75 2007 10,24 Ziel 2017: 5,10 Wiederverwertbarer gefährlicher Abfall (absolut) ALTANA in t 2013 4.247 2012 4.233 2009 3.567 2007 3.248 Wiederverwertbarer gefährlicher Abfall (auf BWS bezogen) in g / 2013 6,70 2012 7,05 2009 8,28 2007 6,74 Wiederverwertbarer ungefährlicher Abfall (absolut) ALTANA in t 2013 2.165 2012 2.349 2009 2.346 2007 2.934 Wiederverwertbarer ungefährlicher Abfall (auf BWS bezogen) in g / 2013 3,42 2012 3,91 2009 5,44 2007 6,09 Gef. Abfall zur thermischen Verwertung (absolut) ALTANA in t 2013 9.230 2012 9.708 2009 7.337 2007 8.260 Gef. Abfall zur thermischen Verwertung (auf BWS bezogen) in g / 2013 14,57 2012 16,16 2009 17,03 2007 17,14 Ungef. Abfall zur thermischen Verwertung (absolut) ALTANA in t 2013 1.968 2012 1.628 2009 582 2007 848 Ungef. Abfall zur thermischen Verwertung (auf BWS bezogen) in g / 2013 3,11 2012 2,71 2009 1,35 2007 1,76

10 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Biodiversität Standorte in oder in Nachbarschaft zu Schutzgebieten oder Gebieten mit hohem Biodiversitätswert: 1 Ökonomische Die Bruttowertschöpfung (Personalkosten + EBITDA) wird als Bezugsgröße für die Umweltkennzahlen verwendet. Diese Berechnung kompensiert die durch Wachstum steigenden Verbräuche. Weitere ökonomische sind vorwiegend im Geschäftsbericht aufgeführt. Bruttowertschöpfung Fertigware in Tsd. 2013 633.383 2012 600.726 2009 430.918 2007 481.814 ALTANA in t 2013 418.500 2012 407.876 2009 290.738 2007 350.797 Rohstoffeinsatz: ca. 390.000 Tonnen fossile, mineralische und metallische Rohstoffe, zusätzlich Wasser Transport Vertriebswege der Fertigwaren ALTANA Wasser Straße Luft Bahn in t 2013 106.618 308.907 1.583 2.224 2012 101.439 304.218 3.693 1.724 2009 70.387 208.170 2.125 3.627 2007 83.742 291.193 9.687 2.723

11 Sicherheitskennzahlen Die Ziele für 2013 wurden für die Sicherheitskennzahlen bisher trotz erheblicher Verbesserungen nicht erreicht. Die Zielerreichung wurde auf 2016 verschoben. Zu ALTANA neu hinzugekommene Unternehmen, die in ihrer Sicherheitsleistung stark abweichen, werden erst nach Ablauf von drei Jahren in diese Bewertung aufgenommen. WAI 1 (Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten von einem Tag oder mehr pro 1 Million Arbeitsstunden) Anzahl BYK 2013 Ziel 2016: 3 6,52 2012 4,99 2009 5,57 2007 7,83 2006 6,07 ECKART 2013 7,19 2012 6,24 2009 12,45 2007 12,87 2006 18,67 ELANTAS 2013 4,91 2012 7,32 2009 4,14 2007 12,35 2006 8,98 ACTEGA 2013 4,63 2012 12,86 2009 9,31 2007 16,51 2006 27,99 ALTANA 2013 6,02 2012 7,29 2009 8,15 2007 12,26 2006 14,92 WAI = Work Accident Indicator

12 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 WAI 2 (Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten von mehr als drei Tagen pro 1 Million Arbeitsstunden) Anzahl BYK 2013 Ziel 2016: 2,1 2,85 2012 1,66 2009 4,18 2007 3,20 2006 4,96 ECKART 2013 4,67 2012 4,86 2009 7,78 2007 7,87 2006 11,57 ELANTAS 2013 4,91 2012 6,71 2009 4,14 2007 10,40 2006 6,74 ACTEGA 2013 3,86 2012 7,01 2009 5,59 2007 11,30 2006 20,12 ALTANA 2013 3,98 2012 4,67 2009 5,57 2007 8,00 2006 10,33

13 WAI 3 (Zahl der Ausfalltage aufgrund von Arbeitsunfällen pro 1 Million Arbeitsstunden ) Anzahl BYK 2013 Ziel 2016: 50 43,63 2012 38,68 2009 110,46 2007 150,60 2006 147,83 ECKART 2013 65,39 2012 75,60 2009 130,76 2007 95,10 2006 236,32 ELANTAS 2013 114,66 2012 123,24 2009 62,46 2007 142,28 2006 94,33 ACTEGA 2013 62,51 2012 91,17 2009 107,09 2007 476,74 2006 233,78 ALTANA 2013 67,09 2012 76,25 2009 103,62 2007 176,29 2006 185,68 Anzahl der Schadensereignisse gemäß Process Safety Incident (PSI) für 2013 / 2012 / 2011, bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden Anzahl der Schadensereignisse absolut für 2013 / 2012 / 2011/ 2010, unterschieden nach Feuer und Chemikalienfreisetzung 2013 0,68 2012 0,46 2011 0,72 2013 2012 2011 2010 1 5 2 2 4 2 2 2 Feuer Freisetzung Chemikalien Schadensereignisse (Feuer, Explosion, Freisetzung von Chemikalien), Definition siehe Nachhaltigkeitsbericht 2013, Seite 31

14 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 Personalkennzahlen Anteil Teilzeitbeschäftigte Anteil Frauen in Führungspositionen (in Deutschland) in % 2013 6,6 2012 8,4 2011 8,1 2010 7,2 in % 2013 20,1 2012 18,7 2011 18,0 2010 16,5 Anteil Mitarbeiter, für die eine betriebliche Altersversorgung oder unternehmensfinanzierte Altersversorgung angeboten wird in % 2013 83,2 2012 82,7 2011 81,8 2010 81,7 Anteil Frauen (in Deutschland) in % Mitarbeiter 29 Leitende Angestellte 8 Aufsichtsrat 25 Unternehmensleitung 0 Compliance Strafen bezogen auf Umweltrecht: 238.000 Euro im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen: 2.000 Euro und 5.000 Euro bezüglich gesellschaftlicher Rechtsnormen: 0 Korruption Audits mit Aspekten Korruption: 20 Gegen Korruption geschulte Mitarbeiter: Neuzugänge und E-Learning Tool auf Italienisch für Schulungen 2014

GRI-Index ALTANA orientiert sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung an den internationalen Leitlinien G3 der Global Reporting Initiative (GRI). Diese hat einen weltweit anwendbaren Berichtsrahmen erarbeitet, der Prinzipien und Indikatoren abbildet, mit der Organisationen ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung messen können. 16 GRI-Index

16 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Index In der folgenden Liste finden Sie den Status seitens ALTANA zu sämtlichen Indikatoren, ggf. mit Kommentaren und Erläuterungen. Erläuterungen sind insbesondere dort wichtig, wo wir auf die Indikatoren nicht im Nachhaltigkeits- oder Geschäftsbericht eingegangen sind. ALTANA erfüllt die Indikatoren 1. Strategie und Analyse, 2. Organisationsprofil, 3. Berichtsparameter und 4. Governance, Verpflichtung und Engagement. Zu allen Leistungsindikatorgruppen erläutern wir in der Liste den Managementansatz. ALTANA erfüllt mindestens 23 Kernindikatoren. Daher und aufgrund der Erläuterungen zu sämtlichen GRI-Indikatoren kommt ALTANA in einer Eigenbewertung zu dem Schluss, dass die Anforderungen der Anwendungsebene (Level) A erfüllt sind. Vollständig erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfüllt NHB = ALTANA Nachhaltigkeitsbericht 2013 U = Umschlag GB = ALTANA Geschäftsbericht 2013 Die zehn Prinzipien des UN Global Compact Menschenrechte: 1 Unterstützung und Achtung der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich 2 Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt Arbeitsnormen: 3 Wahrung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen 4 Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit 5 Abschaffung von Kinderarbeit 6 Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung Umweltschutz: 7 Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen 8 Ergreifung von Schritten zur Förderung eines verantwortungsvolleren Umgangs mit der Umwelt 9 Hinwirkung auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien Korruptionsbekämpfung: 10 Eintreten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung

GRI-Index 17 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen 1. Strategie und Analyse 1.1 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers der Organisation (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender oder die jeweilige leitende Position) über den Stellenwert der Nachhaltigkeit für die Organisation und im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung. 1.2 Beschreibung der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen Umweltschutz: 8, 9 NHB, Vorwort 2. Organisationsprofil 2.1 Name der Organisation NHB, U 2.2 Wichtigste Marken, Produkte bzw. Dienstleistungen NHB, U 2.3 Organisationsstruktur einschließlich der Hauptabteilungen, der verschiedenen Betriebsstätten, Tochterunternehmen und Joint Ventures. GB, U, NHB, U 2.4 Hauptsitz der Organisation Wesel 2.5 Anzahl der Länder, in denen die Organisation GB tätig ist, und Namen der Länder, in denen Hauptbetriebsstätten angesiedelt sind oder die für die im Bericht abgedeckten Nachhaltigkeitsthemen besonders relevant sind 2.6 Eigentümerstruktur und Rechtsform NHB, U 2.7 Märkte, die bedient werden (einschließlich einer Aufschlüsselung nach Gebieten, abgedeckten Branchen und Kundenstruktur) GB Die Auswirkungen von ALTANA liegen im gesellschaftlichen Engagement wie der Förderung von Bildung und im Engagement als guter Mitbürger. Mit vielen Produkten und Innovation trägt ALTANA dazu bei, dass die Stakeholder wiederum Verbesserungen erzielen können bei Themen wie Klimaschutz und Ressourceneffizienz. In vielen Ländern schafft ALTANA gute Arbeitsplätze mit hohem Sicherheits- und Umweltniveau sowie fairer Bezahlung. Von dieser kann eine Familie leben. Potenzielle negative Auswirkungen von Verfahren und Produkten kontrolliert ALTANA über angemessene Risikomanagementmaßnahmen. Für ALTANA wesentliche Nachhaltigkeitstrends sind Klimaschutz und Ressourceneffizienz sowie Mobilität und Kommunikation. Hier bieten sich Chancen für innovative Produktlösungen, die einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sichern werden. Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit von Erdöl als fossiler Rohstoffquelle und Energieträger. Steigende Erdölpreise wirken sich so doppelt negativ auf ALTANA aus. Dem begegnen wir durch die Suche nach alternativen Rohstoffquellen und den Einsatz von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Steigerung der Energieeffizienz.

18 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen 2.8 Größe der berichtenden Organisation einschließlich GB der folgenden Angaben: Anzahl der Arbeitnehmer Nettoumsatz (für privatwirtschaftliche Unternehmen) oder Nettoerlöse (für öffentlich-rechtliche Einrichtungen) Gesamtkapitalisierung aufgeschlüsselt nach Verbindlichkeiten und Eigenkapital (für privatwirtschaftliche Unternehmen) und Anzahl der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen 2.9 Wesentliche Veränderungen der Größe, Struktur oder Eigentumsverhältnisse im Berichtszeitraum: Veränderungen in Bezug auf den Standort oder die Betriebstätigkeit, einschließlich der Eröffnung und der Schließung oder Erweiterung von Fabriken und Veränderungen in der Beteiligungsstruktur und andere Maßnahmen der Kapitalbildung, -aufrechterhaltung und -änderung (für privatwirtschaftliche Unternehmen) NHB, S. 7 10 2.10 Im Berichtszeitraum erhaltene Preise NHB, S. 13 14 3. Berichtsparameter 3.1 Berichtszeitraum (z. B. Haushaltsjahr / Kalender- NHB, U jahr) für die im Bericht enthaltenen Informationen 3.2 Veröffentlichung des letzten Berichts, falls vorhanden NHB, U Oktober 2013 3.3 Berichtszyklus (jährlich, halbjährlich usw.) NHB, U jährlich 3.4 Ansprechpartner für Fragen zum Bericht und NHB, U seinem Inhalt 3.5 Die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Berichtsinhalts, einschließlich: Bestimmung der Wesentlichkeit Festlegen der Prioritäten der einzelnen Themen im Bericht und Ermittlung der Stakeholder, bei denen die Organisation davon ausgeht, dass diese den Bericht verwenden werden 3.6 Berichtsgrenze (z. B. Länder, Abteilungen, Tochterunternehmen, gepachtete Fabriken, Joint Ventures, Zulieferer). Siehe das GRI Boundary Protocol für weitere Informationen zu diesem Thema. 3.7 Geben Sie besondere Beschränkungen des Umfangs oder der Grenzen des Berichts an. NHB, U Akquisitionen stärken unser Nachhaltigkeitsprofil. Neben der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Vorgehensweise betreiben die meisten Unternehmen Umweltmanagementsysteme. In diesem Rahmen legen die Unternehmen ihre relevanten Umweltauswirkungen fest. Die Umweltkennzahlen, die ALTANA berichtet, sind ein Querschnitt hieraus. Zusätzlich sind für Unternehmen der chemischen Industrie Arbeitssicherheit und Verfahrenssicherheit immer von Bedeutung. Orientierung ist für ALTANA auch der Responsible Care Bericht des VCI sowie Global Compact. Der Bericht betrachtet das gesamte Unternehmen. Bei den Umweltkennzahlen sind nur die Standorte mit Produktion von chemischen Stoffen oder Mischungen einbezogen. Neue Unternehmen, die nicht im gesamten Berichtsjahr zu ALTANA gehörten, sind ebenfalls noch nicht bei den Umweltkennzahlen berücksichtigt. Der Bericht beinhaltet nicht Vertretungen. Die Umweltkennzahlen erfassen nicht reine Büro- oder Laborstandorte oder geleaste Gebäude.

GRI-Index 19 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen 3.8 Die Grundlage für die Berichterstattung über Joint Ventures, Tochterunternehmen, gepachtete Anlagen und ausgelagerte Tätigkeiten sowie andere Einheiten, die die Vergleichbarkeit der Berichtszeiträume oder der Angaben für verschiedene Organisationen erheblich beeinträchtigen kann 3.9 Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für Daten, die für Indikatoren und andere Informationen im Bericht verwendet werden, einschließlich der den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Techniken 3.10 Erläutern Sie, welche Auswirkung die neue Darstellung von Informationen aus alten Berichten hat und warum die Informationen neu dargestellt wurden (z. B. Fusionen / Übernahmen, neue Referenzjahre /-zeiträume, Art des Geschäfts, Messmethoden). 3.11 Wesentliche Veränderungen des Umfangs, der Berichtsgrenzen oder der verwendeten Messmethoden gegenüber früheren Berichtszeiträumen 3.12 Der Index gibt in Form einer Tabelle an, an welcher Stelle im Bericht die Standardangaben enthalten sind. 3.13 Richtlinien und zurzeit angewendete Praxis im Hinblick auf die Bestätigung des Berichts durch externe Dritte. Erläutern Sie den Umfang und die Grundlage für die externe Prüfung, falls dies nicht bereits in dem Prüfbericht zum Nachhaltigkeitsbericht erläutert wird. Erklären Sie auch die Beziehung der berichtenden Organisation zu der Stelle bzw. den Stellen, die die Angaben im Bericht bestätigen. 4. Governance, Verpflichtungen und Engagement 4.1 Unter Corporate Governance wird hier die Führungsstruktur der Organisation verstanden. Dazu zählen auch Ausschüsse unter dem obersten Leitungsorgan, die für bestimmte Aufgaben wie z. B. die Erarbeitung von Strategien oder die Aufsicht über die Organisation zuständig sind. 4.2 Geben Sie an, ob der Vorsitzende des höchsten Leitungsorgans gleichzeitig Geschäftsführer ist. Falls dies der Fall ist, sollten seine Position im Management der Organisation und die Gründe für diese Regelung angegeben werden. 4.3 Für Organisationen ohne Aufsichtsrat geben Sie bitte die Anzahl der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans an, die unabhängig oder keine Mitglieder der Geschäftsführung sind. GB, S. 6 7, 73 ALTANA ist im Berichtszeitraum kein Joint Venture eingegangen. Outsourcing gibt es vorwiegend in den Bereichen der Fertigwarenlogisitik, Wartung und Instandhaltung sowie Investitionsprojekte. Die Daten werden vom Konzern definiert und von Verantwortlichen in den Unternehmen an ALTANA Corporate EH&S zu vorgegebenen Terminen berichtet und dort ausgewertet. Bei der Auswertung und Besuchen finden Plausibilitätsprüfungen statt. Einige Informationen werden nur im Internet zur Verfügung gestellt. Änderungen im Berichtsumfang ergeben sich durch Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Hierüber wird jeweils im Kapitel Management des NHB berichtet. Zugekaufte Firmen werden in den Bericht und die Erfassung der aufgenommen, wenn sie im gesamten Berichtsjahr zu ALTANA gehörten. in diesem Dokument In den meisten Unternehmen, die Umweltkennzahlen an ALTANA berichten, gibt es zertifizierte Umweltmanagementsysteme. Im Rahmen der jährlichen Audits erfolgen stichprobenartige Prüfungen dieser Zahlen in den Unternehmen. Weitere Verifizierung wird aus Kostengründen nicht betrieben. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat keine weitere Funktion im Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat 12 Mitglieder, die Hälfte besteht aus deutschen Konzernmitarbeitern. Diese und die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende sind nicht unabhängig.

20 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen 4.4 Mechanismen für Inhaber von Anteilen und für Mitarbeiter, um Empfehlungen oder Anweisungen an das höchste Leitungsorgan zu adressieren 4.5 Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, der leitenden Angestellten und der Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich Abfindungen) und der Leistung der Organisation (einschließlich der gesellschaftlichen / sozialen und der ökologischen Leistung) 4.6 Bestehende Mechanismen, mithilfe derer das höchste Leitungsorgan sicherstellen kann, dass Interessenkonflikte vermieden werden 4.7 Herangehensweise zur Bestimmung der Qualifikation und der Erfahrung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, um die Strategie der Organisation in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales zu lenken 4.8 Intern entwickelte Leitbilder, interner Verhaltenskodex und Prinzipien, die für die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung der Organisation von Bedeutung sind, sowie die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden 4.9 Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien 4.10 Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans selbst, insbesondere im Hinblick auf die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Leistung 4.11 Erklärung, ob und wie die Organisation den Vorsorgeansatz bzw. das Vorsorgeprinzip berücksichtigt 4.12 Extern entwickelte ökonomische, ökologische und gesellschaftliche / soziale Vereinbarungen, Prinzipien oder andere Initiativen, die die Organisation unterzeichnet bzw. denen sie zugestimmt hat oder denen sie beigetreten ist GB NHB, S. 12 GB NHB, S. 10 11, 15, 24 NHB, S. 15 Eigentümer ist im Aufsichtsrat. Die Mitarbeiter sind durch 6 Mitglieder vertreten. Das Management hat einen variablen Vergütungsanteil, der an die Zielerreichung geknüpft ist. Dazu gehören auch Nachhaltigkeitskennzahlen. durch das Compliance-Managementsystem durch Positionsbeschreibungen bei der Ernennung ALTANA Leitbild, Internet über und Ziele vierteljährlicher Bericht an die Unternehmensleitung. Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht, jährliche Aktualisierung des Risikomanagements siehe Bericht des Aufsichtsrats z. B. Management nach ISO 14001, Registrierung von Produkten nach REACH, Nanomaterialien nicht als Pulver oder toxikologisch untersucht. Sicherheitsdatenblätter. Unterstützung von Responsible Care Global Compact, Responsible Care, Nachhaltigkeitsinitiative Chemie ³

GRI-Index 21 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen 4.13 Mitgliedschaft in Verbänden (wie z. B. Branchenverbänden) bzw. nationalen / internationalen Interessenvertretungen, in denen die Organisation: ein leitendes Amt inne hat an Projekten oder Ausschüssen teilnimmt erhebliche finanzielle Beiträge leistet, die über die gewöhnlichen Mitgliedsbeiträge hinausgehen oder die Mitgliedschaft für die Organisation von strategischer Bedeutung ist 4.14 Liste der von der Organisation einbezogenen Stakeholder-Gruppen 4.15 Grundlage für die Auswahl der Stakeholder, die einbezogen werden sollen 4.16 Ansätze für die Einbeziehung von Stakeholdern, einschließlich der Häufigkeit der Einbeziehung unterschieden nach Art und Stakeholdergruppe 4.17 Wichtige Fragen und Bedenken, die durch die Einbeziehung der Stakeholder aufgeworfen wurden, und Angaben dazu, wie die Organisation auf diese Fragen und Bedenken auch im Rahmen ihrer Berichterstattung eingegangen ist 5. Managementansatz und Leistungsindikatoren Ökonomische Leistungsindikatoren NHB 2012, S. 14 Global Compact, VCI, Dachverband der 17 europäischen Lack-, Druckfarben- und Künstlerfarbenfachverbände (CEPE), Industrieund Handelskammer (IHK), Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV), Verband der Mineralfarbenindustrie (VdMi), Industrieverband Kunststoffbahnen (IVK), Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten (TEGEWA) Mitarbeiter, Nachbarn, Verteter von Lokalpolitik, Medien, Verbände, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, von unseren Aktivitäten betroffene Interessengruppen auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen und des erkennbaren Kommunikationsbedarfes Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Mitarbeiterzeitschrift, politische Positionen, technische Informationsunterlagen, Sicherheitsdatenblätter, Tage der offenen Tür, Pressemitteilungen, Projektinformationen, Internet (www.altana.de) NHB, S. 15 Anlagensicherheit, Umweltschutz, Lärm, Verkehr, Klimaschutz, Wasserverbrauch, Emissionen, Unterstützung gemeinnütziger Projekte, Ressourceneffizienz, innovative Produkte EC Managementansatz GB Budgetplanung, Festlegung von ökonomischen Zielen, Erfüllung der Ziele ist Teil des variablen Gehalts des Managements, Controlling, Innovation, Spezialprodukte, Marktführerschaft, intensive Kundenbetreuung, Akquisitionen Aspekt: Wirtschaftliche Leistung EC1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert, einschließlich Einnahmen, Betriebskosten, Mitarbeitergehältern, Spenden und anderer Investitionen in die Gemeinde, Gewinnvortrag und Zahlungen an Kapitalgeber und Behörden (Steuern) GB, S. 82, 102 107, 150

22 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen EC2 EC3 EC4 EC5 EC6 EC7 EC8 EC9 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Aktivitäten der Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen Umfang der betrieblichen sozialen Zuwendungen Bedeutende finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Subventionen) Aspekt: Marktpräsenz Spanne des Verhältnisses der Standardeintrittsgehälter zum lokalen Mindestlohn an wesentlichen Geschäftsstandorten Geschäftspolitik, -praktiken und Anteil der Ausgaben, die auf Zulieferer vor Ort an wesentlichen Geschäftsstandorten entfallen Verfahren für die Einstellung von lokalem Personal und Anteil von lokalem Personal an den Posten für leitende Angestellte an wesentlichen Geschäftsstandorten Aspekt: Mittelbare wirtschaftliche Auswirkungen Entwicklung und Auswirkungen von Investitionen in die Infrastruktur und Dienstleistungen, die vorrangig im öffentlichen Interesse erfolgen, sei es in Form von kommerziellem Engagement, durch Sachleistungen oder durch pro bono-arbeit Verständnis und Beschreibung der Art und des Umfangs wesentlicher indirekter wirtschaftlicher Auswirkungen Umweltschutz: 7 NHB, S. 17, 19 21, 22 23, 35, 37 40 Menschenrechte: 1 Arbeitsnormen: 6 GB, S. 107, 122 129 GB, S. 97, 103, 107, 111, 113 NHB, S. 60, NHB 2012, S. 44 Finanzielle Auswirkungen des Klimawandels bestehen in steigenden Energiepreisen wegen des Ausbaus der erneubaren Energien, z. B. in Deutschland. Steigende Preise für Rohöl führen zu weiteren Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe. ALTANA hat gute Chancen Werte zu schaffen mit bestehenden und neuen Produkten, die in der Lieferkette zu einer Minderung der CO ² -Emissionen beitragen. Aus Gründen von Aufwand und Ungenauigkeit verzichten wir auf eine Quantifizierung. Da die Erhebung zuverlässiger Daten schwierig ist, halten wir den Aufwand für nicht gerechtfertigt. Insbesondere im Rahmen von Wartung und Instandhaltung sowie Investitionsprojekten gibt es Zahlungen an lokale Zulieferer. Den Aufwand für eine gesonderte Erfassung halten wir für unangemessen. Grundsätzlich bevorzugt ALTANA, Managementpositionen mit lokalem Personal zu besetzen. Dies gelingt nicht immer. Zahlen wurden hierzu nicht erhoben. Vorwiegend über Spenden und durch Unterstützung des Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) in Nordrhein- Westfalen Vorwiegend durch Steuerzahlungen der Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie durch entsprechende Zahlungen in Sozialsysteme. Weiter durch Auftragsvergabe an lokale und andere Unternehmen. Eine Quantifizierung halten wir für zu aufwendig. Ökologische Leistungsindikatoren EN Managementansatz Vorgabe von Umweltkennzahlen und Zielen durch ALTANA. Kontrolle und Berücksichtigung bei variablen Gehaltsanteilen des Managements. Vorgabe, dass ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem zu betreiben ist. Unterstützung der Firmen durch Best Practice-Austausch. Abfrage nach durchgeführten Projekten

GRI-Index 23 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen EN1 EN2 Aspekt: Materialien Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen Anteil von Recyclingmaterial am Gesamtmaterialeinsatz Aspekt: Energie EN3 Direkter Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Primärenergiequellen EN4 Indirekter Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Primärenergiequellen EN5 Eingesparte Energie aufgrund von umweltbewusstem Einsatz und Effizienzsteigerungen EN6 Initiativen zur Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen mit höherer Energieeffizienz und solchen, die auf erneuerbaren Energien basieren, sowie dadurch erreichte Verringerung des Energiebedarfs EN7 Initiativen zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs und erzielte Einsparungen Aspekt: Wasser EN8 Gesamtwasserentnahme aufgeteilt nach Quellen EN9 Wasserquellen, die wesentlich von der Entnahme von Wasser betroffen sind EN10 Anteil in Prozent und Gesamtvolumen an rückgewonnenem und wiederverwendetem Wasser Aspekt: Biodiversität EN11 Ort und Größe von Grundstücken in Schutzgebieten oder angrenzend an Schutzgebiete. Ort und Größe von Grundstücken in Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten oder daran angrenzend EN12 Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität in Schutzgebieten und in Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten EN13 Geschützte oder wiederhergestellte natürliche Lebensräume Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8, 9 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8, 9 NHB, S. 37 41, Zum Teil werden Lösungsmittel destilliert und wiederverwendet. Die von ECKART bezogenen Metalle enthalten uns unbekannte Recyclinganteile. Ansonsten haben recycelte Rohstoffe aus Qualitätsgründen keine Bedeutung bei ALTANA. Erkennbar aus der CO ² -Emission bezogen auf die Bruttowertschöpfung seit 2007. Umweltschutz: 8, 9 NHB, S. 17 23 ALTANA entwickelt jedes Jahr diverse Produkte, die zur Minderung von Treibhausgasemissionen in der Lieferkette beitragen. Umweltschutz: 8, 9 NHB, S. 37 41 Diverse Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs. Implementierung von Energiemanagementsystemen an einigen Standorten Umweltschutz: 8 NHB, S. 41, Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8, 9 Umweltschutz: 8 NHB, S. 42, An keiner Entnahmestelle ist die entnommene Wassermenge so hoch, dass eine signifikante Auswirkung auf die Quelle besteht. In der Regel ist die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser genehmigungspflichtig. Kühlwasser läuft an vielen Standorten über Kühltürme im Kreislauf, wird also vielfach genutzt. Mengen / Häufigkeit werden nicht gemessen. Eine Mine von BYK zum Abbau von Ton liegt in einem andalusischen Naturpark. Beim Betrieb einer Mine (Tagebau) für BYK müssen die dort wachsenden Pflanzen entfernt werden. Sie bieten dann auch keinen Lebensraum mehr für Tiere. Der Abbau ist jedoch meist so kleinflächig, dass vorhandene Biodiversität nicht komplett, sondern nur zu kleinen Teilen beeinträchtigt wird. Eine Renaturierung ist meist unproblematisch. Umweltschutz: 8 NHB, S. 42 Minen, aus denen für BYK Ton gewonnen wird, werden nach der Gewinnung verfüllt und renaturiert oder als Teich renaturiert.

24 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen EN14 Strategien, laufende Maßnahmen und Zukunftspläne für das Management der Auswirkungen auf die Biodiversität EN15 Anzahl der Arten auf der Roten Liste der IUCN und auf nationalen Listen, die ihren natürlichen Lebensraum in Gebieten haben, die von der Geschäftstätigkeit der Organisation betroffen sind, aufgeteilt nach dem Bedrohungsgrad Aspekt: Emissionen, Abwasser und Abfall EN16 Gesamte direkte und indirekte Treibhausgasemissionen nach Gewicht EN17 Andere relevante Treibhausgasemissionen nach Gewicht EN18 Initiativen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und erzielte Ergebnisse EN19 Emissionen von Ozon abbauenden Stoffen nach Gewicht EN20 NO, SO und andere wesentliche Luftemissionen nach Art und Gewicht EN21 Gesamte Abwassereinleitungen nach Art und Einleitungsort EN22 Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode EN23 Gesamtzahl und Volumen wesentlicher Freisetzungen EN24 Gewicht des transportierten, importierten, exportierten oder behandelten Abfalls, der gemäß den Bestimmungen des Baseler Übereinkommens, Anlage I, II, III und VIII als gefährlich eingestuft wird, sowie Anteil in Prozent des zwischenstaatlich verbrachten Abfalls EN25 Bezeichnung, Größe, Schutzstatus und Biodiversitätswert von Gewässern und damit verbundenen natürlichen Lebensräumen, die von den Abwassereinleitungen und dem Oberflächenabfluss der berichtenden Organisation erheblich betroffen sind Aspekt: Produkte und Dienstleistungen EN26 Initiativen, um die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu minimieren, und Ausmaß ihrer Auswirkungen EN27 Anteil in Prozent der verkauften Produkte und Anteil an Verpackungsmaterial, das zurückgenommen wurde, aufgeteilt nach Kategorie Umweltschutz: 8 NHB, S. 42 Siehe auch NHB 2010, S. 45 / 46 und NHB 2012, S. 45 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 NHB, S. 40, Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 7, 8, 9 NHB, S. 19 23, 37 41 Umweltschutz: 8 NHB, S. 44, Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 NHB, S. 31 32 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 8 Umweltschutz: 7, 8, 9 Umweltschutz: 8, 9 NHB, S. 19 23 Dies ist allenfalls in Andalusien (Mine) der Fall. Genaue Angaben haben wir hierzu aktuell nicht. CO ² -Emissionen, Grafiken ALTANA schätzt die Menge solcher Emissionen im Vergleich zu EN 16 als relativ gering ein. ALTANA setzt keine als Ozon zerstörend eingestuften Rohstoffe ein. NO X und SO werden berechnet aus der Ver- ² brennung von Erdgas und Erdöl. Wir halten die Werte nicht für so relevant, dass wir sie berichten. CO -Emissionsreduktion über ² Energieeffizienz führt auch zu einer Reduktion dieser Werte. Wir haben hierzu keine Daten. Import oder Export von Abfall findet nach unserem Wissen bei Unternehmen von ALTANA nicht statt. Zahlen werden jedoch nicht abgefragt. Einleitungen von Abwasser in Gewässer mit hoher Biodiversität sind uns nicht bekannt. Da wir für unsere Unternehmen (in aller Regel nur Indirekteinleiter) keine wesentlichen Umweltauswirkungen sehen, erheben wir hierzu keine Daten. Produkte von ALTANA, die zu reduzierten VOC-Emissionen führen, oder Produkte, die zur Herstellung von Lacken mit reduzierten VOC-Emissionen beitragen Produkte von ALTANA (Lacke oder Bestandteile von Lacken) können nach heutigem Stand der Technik nicht wiederverwertet werden. Die Produkte werden teilweise in Mehrwegbehältern und Tankwagen verschickt. Genaue Zahlen werden nicht erhoben.

GRI-Index 25 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen Aspekt: Einhaltung von Rechtsvorschriften EN28 Geldwert wesentlicher Bußgelder und Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im Umweltbereich Aspekt: Transport EN29 Wesentliche Umweltauswirkungen verursacht durch den Transport von Produkten und anderen Gütern und Materialien, die für die Geschäftstätigkeit der Organisation verwendet werden, sowie durch den Transport von Mitarbeitern Aspekt: Insgesamt EN30 Gesamte Umweltschutzausgaben und -investitionen, aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben und Investitionen Arbeitspraktiken & Menschenwürdige Beschäftigung Umweltschutz: 8 NHB, S. 63 Umweltschutz: 8 NHB, S. 44, Umweltschutz: 7, 8, 9 Im Vergleich zu den Umweltauswirkungen unserer Produktherstellung halten wir diese Auswirkung nicht für wesentlich. Die Mengen unserer transportierten Fertigware je Verkehrsträger veröffentlichen wir. Der Bau von Produktionskapazitäten in Kundennähe reduziert Fertigwarentransporte. ALTANA erfasst eine solche Zahl nicht, da meist die Abgrenzung zu anderen Investitionszwecken schwierig ist. LA Managementansatz Die Steuerung erfolgt über und ggf. Zielvorgaben oder über Richtlinien. Verschiedene Trainingsmaßnahmen werden zentral von ALTANA HR erfasst. Aspekt: Beschäftigung LA1 LA2 LA3 LA4 LA5 LA6 LA7 Gesamtbelegschaft nach Beschäftigungsart, Arbeitsvertrag und Region Mitarbeiterfluktuation insgesamt und als Prozentsatz aufgegliedert nach Altersgruppe, Geschlecht und Region Betriebliche Leistungen, die nur Vollzeitbeschäftigten und nicht Mitarbeitern mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder Teilzeitkräften gewährt werden, aufgeschlüsselt nach Hauptbetriebsstätten Aspekt: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis Prozentsatz der Mitarbeiter, die unter Kollektivvereinbarungen fallen Mitteilungsfrist(en) in Bezug auf wesentliche betriebliche Veränderungen einschließlich der Information, ob diese Frist in Kollektivvereinbarungen festgelegt wurde Aspekt: Arbeitsschutz Prozentsatz der Gesamtbelegschaft, der in Arbeitsschutzausschüssen vertreten wird, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie Summe der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region GB Einige Informationen hierzu können dem Geschäftsbericht entnommen werden. Eine detaillierte erfassung halten wir nicht für angemessen. Arbeitsnormen: 6 NHB, S. 52 Den Aufwand zur zentralen Ermittlung der Kennzahl halten wir für unangemessen hoch. Die Mitarbeiterzufriedenheit ermitteln wir mit einer Mitarbeiterbefragung im Dreijahresrhythmus. Dies halten wir für aussagefähig. Den Aufwand zur zentralen Ermittlung der Kennzahl halten wir für unangemessen hoch. Menschenrechte: 1 Arbeitsnormen: 3 Arbeitsnormen: 3 Menschenrechte: 1 Menschenrechte: 1 NHB, S. 30, Den Aufwand zur zentralen Ermittlung der Kennzahl halten wir für unangemessen hoch. Es ist die Politik von ALTANA, Mitarbeiter über wesentliche betriebliche Veränderungen rechtzeitig zu informieren. Eine pauschale Festlegung halten wir nicht für angebracht. An den meisten Standorten von ALTANA gibt es Komitees bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Aus einer Erfassung der Zahl leiten wir kein wesentliches Verbesserungspotenzial ab. Work Accident Indicator 1 3

26 Anhang zum Nachhaltigkeitsbericht 2013 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen LA8 Unterricht, Schulungen, Beratungsangebote, Vorsorge- und Risikokontrollprogramme, die Mitarbeiter, ihre Familien oder Gemeindemitglieder in Bezug auf ernste Krankheiten unterstützen LA9 Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden Aspekt: Aus- und Weiterbildung LA10 Durchschnittliche jährliche Stundenzahl pro Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorie, die der Mitarbeiter aus- oder weitergebildet wurde LA11 Programme für das Wissensmanagement und für lebenslanges Lernen, die die Beschäftigungsfähigkeit der dazu Mitarbeiter fördern und ihnen im Umgang mit dem Berufsausstieg helfen LA12 Prozentsatz der Mitarbeiter, die eine regelmäßige Leistungsbeurteilung und Entwicklungsplanung erhalten. Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit LA13 Zusammensetzung der leitenden Organe und Aufteilung der Mitarbeiter nach Kategorie hinsichtlich Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und anderen Indikatoren für Vielfalt LA14 Verhältnis des Grundgehalts für Männer zum Grundgehalt für Frauen nach Mitarbeiterkategorie Menschenrechte: 1 NHB, S. 33 In vielen Unternehmen der ALTANA gibt es Aktivitäten zum Gesundheitsschutz. Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem an den beiden mitarbeiterstärksten Standorten Menschenrechte: 1 Menschenrechte: 1 Arbeitsnormen: 6 Menschenrechte: 1 Arbeitsnormen: 6 NHB, S. 52 NHB, S. 52, Wir halten diesen Indikator nicht für entscheidend für ein gutes Gesundheitsmanagement. ALTANA fördert grundsätzlich Weiterbildung sehr intensiv und insbesondere auch nach individuellen Bedürfnissen. Eine Stundenzahl pro Mitarbeiter ist uns als Aussage zu pauschal. Weiterbildung wird bei ALTANA sehr intensiv gefördert. Basis hierfür ist der jährlich stattfindende Compassdialog und ein sehr umfangreicher Weiterbildungskatalog. Im Rahmen des Compassdialoges wird die Weiterbildung jährlich geplant. Die Durchführung wird im Folgejahr bewertet. Es ist eine Vorgabe seitens ALTANA, einmal im Jahr einen Leistungs- und Entwicklungsdialog zu halten. Die Personalabteilungen halten dies nach. Das Dialogergebnis wird dokumentiert. Frauenquote Aufsichtsrat: 25 % Frauenquote Unternehmensleitung: 0 % Es wurde die Entscheidung durch die Unternehmensleitung getroffen, die Frauenquote weltweit als Kennzahl einzuführen. Es gibt auch Ziele für die Geschäftsbereiche und Werte zumindest für die EU (2012). Für Deutschland liegen diese Zahlen vor. Es gibt auch Zielvorgaben. Es wird zurzeit daran gearbeitet, diese Zahlen weltweit zu erheben. Grundsätzlich achten die Personalabteilungen von ALTANA auf eine geschlechtsunabhängige Bezahlung. Da jedoch die Bezahlung von vielen verschiedenen individuellen Faktoren abhängt, halten wir eine vergleichbare Kennzahl nicht für aussagekräftig.

GRI-Index 27 GRI-Standard-Angabe Global Compact- Prinzip Verweis Status Erläuterungen Menschenrechtsleistungsindikatoren HR Managementansatz Aufgrund von klaren internen Vorgaben sowie regelmäßigen Besuchen verschiedener Funktionen bei unseren Gesellschaften sehen wir ein geringes Risiko von Menschenrechtsverstößen innerhalb von ALTANA. Zum Thema Diskriminierung gibt es regelmäßig Schulungen. Diskriminierungsfälle werden jährlich seitens der Personalabteilung von ALTANA abgefragt. Risiken sehen wir nach unserer Bewertung am ehesten in unserer Lieferantenkette. Hier arbeiten wir über Information (Lieferanten Code of Conduct, Global Compact Unterstützung) sowie Firmenbesuche. Basierend auf einer Risikobewertung sollen in den nächsten Jahren weitere Schritte folgen. Weitere Managementmaßnahmen siehe gesellschaftliche / soziale Leistungsindikatoren Aspekt: Investitions- und Beschaffungspraktiken HR1 HR2 HR3 Prozentsatz und Gesamtzahl der wesentlichen Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden, und ergriffene Maßnahmen Stunden, die Mitarbeiter insgesamt im Bereich von Firmenrichtlinien und Verfahrensanweisungen der Organisation, die sich auf Menschenrechtsaspekte beziehen und die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, geschult wurden, sowie Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft Menschenrechte: 1, 2 Arbeitsnormen: 3, 4, 5, 6 Menschenrechte: 1, 2 Arbeitsnormen: 3, 4, 5, 6 Menschenrechte: 1, 2 Arbeitsnormen: 3, 4, 5, 6 Aspekt: Gleichbehandlung HR4 Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung Menschenrechte: 1, 2 und ergriffene Maßnahmen Arbeitsnormen: 6 HR5 Aspekt: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen die Vereinigungsfreiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen erheblich gefährdet sein könnten, sowie ergriffene Maßnahmen, um diese Rechte zu schützen Menschenrechte: 1, 2 Arbeitsnormen: 3 ALTANA macht derzeit keine entsprechenden Konzernvorgaben, da diese weltweit sehr schwer kontrollierbar sind. ALTANA ist zurzeit erst in der Phase der Risikobewertung. Bei Lieferantenbesuchen werden auch Menschenrechtsaspekte bewertet. Der Aufwand zur Ermittlung der geforderten Daten im Verhältnis zur Wirkung wird als nicht angemessen bewertet. ALTANA schult die Mitarbeiter gegen Diskriminierung und fragt jährlich Vorkommnisse ab. Wir halten die Zahl aber für wenig aussagekräftig. Zurzeit erfolgt eine Risikobewertung bezüglich Lieferanten.