Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach

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Transkript:

Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach Arbeitsmedizin (beschlossen von der Prüfungskommission im September 2001, in der Fassung Oktober 2017)

1. Berufsbild Aufgabe und Ziel des Facharztes für Arbeitsmedizin (in Folge kurz: FAM) ist es, gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren bei den Arbeitenden und im betrieblichen Geschehen zu erkennen, zu bewerten und als Arzt zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer beizutragen. Voraussetzung für die Tätigkeit des FAM ist das arbeitsmedizinische Fachwissen, das er durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand hält. Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss er mit Arbeitgeber, Arbeitnehmern und mit Arbeitnehmerschutz-Aufgaben betrauten Personen und darüber hinaus mit außerbetrieblichen Institutionen, die für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich sind, kommunizieren. Ein besonderer Schwerpunkt ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit klinischen Kollegen, sowie Fachvertretern aus Toxikologie, Psychologie, Hygiene und Ingenieurwissenschaften. Er kennt die Bedeutung und Relevanz der organisatorischen und hierarchischen Strukturen des Unternehmens. Der FAM trägt durch seine Tätigkeit zur wissenschaftlichen Erweiterung der Erkenntnisse des eigenen Fachgebietes wie Arbeitstoxikologie, Arbeitspathologie, Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie sowie des arbeitswissenschaftlichen Fachgebietes Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitstechnologie und Arbeitssoziologie bei. Er berücksichtigt dabei auf wissenschaftlicher Grundlage physische, psychische und soziale Einflüsse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Prüfungsziel: 2. Prüfungsziel / Prüfungsinhalt Ziel der Facharztprüfung ist der Nachweis der Kompetenz, die alltäglichen Anforderungen an den Facharzt gemäß Berufsbild kompetent und selbständig erfüllen zu können. Prüfungsinhalt: Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das Sonderfach Arbeitsmedizin zugrunde. Nachweis der Kompetenz in folgenden Bereichen: Spezielles Arbeitsumfeld - Bildschirmarbeit und Arbeit in Prozessleitsystemen - Der Büroarbeitsplatz - Berufe mit überwiegend geistiger Tätigkeit - Nacht- und Schichtarbeit - Arbeit in Hitze und Kälte - Arbeit in Druckluft - Arbeiten mit Atemschutz - Staubbelastete Arbeitsplätze - Landwirtschaft - Arbeitsmedizinische Betreuung von Entsandten und Auslandsreisenden (z.b. Impfen, Tropenmedizin) - Schweißer - Fliegendes Personal - Arbeitsplätze mit besonderer Infektionsgefahr - 2 -

- Belastung durch schweres Heben, Tragen und Zwangshaltungen - Arbeiten mit biologischen Stoffen Allgemeine Grundlagen der Arbeitsmedizin - Rechtliche Grundlagen der Arbeitsmedizin (Internationale Organisationen) - Das Präventionskonzept der Arbeitsmedizin (Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen) - Belastungs- / Beanspruchungskonzept - Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten / Systematik (Grundlagen, Abgrenzung, Meldung von Berufskrankheiten) - Rehabilitation - Arbeitsmedizinische Gutachten - Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie, Beleuchtung am Arbeitsplatz, Lüftung und Klima am Arbeitsplatz) Arbeitsmedizinische Toxikologie Allgemein - Gentoxische Wirkung von Arbeitsstoffen - Krebserzeugende Arbeitsstoffe - Allergisierende Arbeitsstoffe - Wege der Risikoabschätzung in der arbeitsmedizinischen Toxikologie - Biologisches Monitoring - Grenzwerte - Wechselwirkungen in der arbeitsmedizinischen Toxikologie - Verhaltenstoxikologie - Qualitätssicherung im arbeitsmedizinisch-toxikologischen Labor Erkrankungen durch besondere Arbeitsstoffe - Metalle - Lösemittel - Chlororganische Verbindungen - Herbizide, Pestizide, Fungizide - Ätzende und reizende Stoffe - Asbest und andere Faserstoffe - Quarzstaub - Zytostatika - Pyrolyseprodukte - 3 -

Berufsbedingte Erkrankungen von Organen und Organsystemen - Augen - Haut und Schleimhäute - Bewegungsapparat - Lunge - Blutbildendes System - Herz - Leber - Nieren - Peripheres Nervensystem - Zentrales Nervensystem - Immunsystem - Stimme und Sprache Allgemeine Betriebliche Arbeitsmedizin - Aufgaben des Betriebsarztes und Organisation betriebsärztlicher Betreuung - Praxis der Betriebsbegehung - Anamnese und Befunddokumentation - Betriebliche Gesundheitsvorsorgeprogramme - Planung und Bewertung epidemiologischer Untersuchungen in der Arbeitsmedizin - Betriebliche Unfälle und Notfälle - Ökonomie betriebsärztlicher Betreuung - Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz - Informationsquellen für den Betriebsarzt (Literatur) - berufliches Wiedereingliederungsmanagement Arbeitspsychologie Stresskonzepte - Überforderung (Burnout Syndrom) - Demotivation (Effort Reward Imbalance) Menschenführung im Betrieb Arbeitspsychologische Konzeption von Arbeitsabläufen Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz - Lärm - Vibration - Ultraviolette Strahlung - Ionisierende Strahlung - Niederfrequente (elektromagnetische) Felder - Hochfrequente Felder - 4 -

Gruppen mit besonderem Risiko am Arbeitsplatz - Jugendliche - Frauen, Schwangere - Behinderte - Ältere Arbeitnehmer - Genetische Disposition und arbeitsbedingte Erkrankungen Praktische Durchführungen ausgewählter arbeitsmedizinischer Funktionstests - Lungenfunktionsdiagnostik - Ergometrie - Audiometrie - Sehtest Störungen im Grenzbereich organischer Erkrankungen - Multiple Chemical Sensitives (MCS), Sick Building Syndrome, Repetitive Strain Injury (RSI), Chronic Fatigue Syndrome Standardisierte Internationale Fragebögen - Lunge - Rücken - Arbeitszufriedenheit - Neurotoxizität Historische Entwicklung der Arbeitsmedizin 3. Vorbereitungsmöglichkeiten Die Facharztprüfung dient nicht der Lehrbuchabfrage, sondern soll vor allem jene Kompetenzen überprüfen, die den Facharzt befähigen, aufgrund seiner Ausbildung selbständig und eigenverantwortlich den alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Liste empfohlener Lehrbücher, wissenschaftlicher Publikationen und anderer Lernunterlagen finden Sie auf unserer Homepage: www.arztakademie.at bei den Informationen zum Sonderfach. 4. Prüfungsmethode(n) / Prüfungsablauf Die Prüfung erfolgt mündlich in Form einer strukturiert mündlichen Prüfung, d.h. sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten werden im Vorhinein festgelegt und die Fragen werden für alle Kandidaten nach dem gleichen Gewichtungsschlüssel ausgewählt. Insgesamt werden 8 Fallvignetten plus Unterfragen zu den wichtigen Schlüsselkompetenzen gestellt. Die Antworten der Kandidaten werden mit dem vorgegebenen Antwortschlüssel verglichen und entsprechend bepunktet. Die für ein Bestehen der Prüfung ausreichende Punktezahl ist festgelegt. - 5 -

5. Bewertung Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Innerhalb von 8 Wochen ab dem Prüfungstermin werden die KandidatInnen vom Prüfungsergebnis schriftlich verständigt. Falls das Gesamtprüfungsergebnis gleich im Anschluss an die Prüfung festgestellt werden kann, ist es möglich, das Ergebnis den Kandidaten unabhängig von der schriftlichen Mitteilung gleich mündlich mitzuteilen. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. 6. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Auswahl der Prüfungsfragen, die Durchführung der Prüfung, die Festlegung der Bestehensgrenze und die Qualitätssicherung der Prüfungsfragen. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus 1 Vorsitzenden und 2 Mitgliedern sowie 3 Stellvertretern. (s. PO 28) Der Prüfungsausschuss ist für 5 Jahre nominiert. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder sind: Vorsitzende: Mitglied: Mitglied: Stellvertreterin: Stellvertreterin: Stellvertreter: Dr. Erich Pospischil Dr. Christine Klien Dr. Karl Hochgatterer Dr. Gerhard Fuchs Dr. Elsbeth Huber Dr. Georg Wultsch 7. Prüfungstermin / Wiederholungsprüfung / Prüfungsort Die Prüfung findet einmal pro Jahr statt. Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf 5 Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer strukturierten, mündlichen Prüfung, also in mündlich kommissionelle Form abzulegen. (Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer 11) Prüfungstermin und Prüfungsort sind zeitgerecht publiziert unter: - Homepage der Akademie der Ärzte: www.arztakademie.at Das Anmeldeformular ist in den Landesärztekammern erhältlich bzw. unter www.arztakademie.at abrufbar. 8. Qualitätssicherung Die Qualitätsprüfung der Prüfungsfragen erfolgt durch die Mitglieder und Stellvertreter des Prüfungsausschusses. 9. Ansprechpartner für die Kandidaten Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Akademie der Ärzte GmbH. Ihre Anfrage wird an ein Mitglied des Prüfungsausschusses weitergeleitet. - 6 -