Regelungen zum Schutz des Bodens vor Erosion im Rahmen von Cross Compliance



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Regelungen zum Schutz des Bodens vor Erosion im Rahmen von Cross Compliance Landesanstalt

1. Rechtliche Grundlagen Landesanstalt Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen- Verpflichtungengesetzes (DirektZahlVerpflG) 04.11.2008 Ab dem 1. Juli 2010 müssen maßnahmen auf den Erosionsgefährdungsgrad der Böden ausgerichtet sein. Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung vom 19.02.2009 2 Anforderungen an die Erosionsvermeidung

2. Vorgehensweise bei der Ermittlung der Erosionsgefährdung durch Wasser Pot. Erosionsgefährdung Enat = K * S * R Landesanstalt Niederschlag (R-Faktor) Hangneigung (S-Faktor) Bodenart (K-Faktor)

Landesanstalt K * S * R 2) 15 27,5 27,5

LN AL Abschätzung der Betroffenheit: gesamt CCWasser1 Anzahl Feldblöcke LN AL 76.841 45.456 ca. 6.534 (8,5%) ca. 4.100 (9,0%) Fläche Feldblöcke LN AL ca. 1.249.400 ha ca. 1.048.600 ha ca. 83.800 ha (6,7%) ca. 74.800 ha (7,1%) CCWasser2 ca. 5.850 (7,6%) ca. 1.700 (3,7%) ca. 30.935 ha (2,5%) ca. 16.400 ha (1,6%)

3. Anforderungen zur Vermeidung der Wassererosion CC Wasser1 Pflugverbot vom 1. Dezember bis 15. Februar. Landesanstalt Pflug nach Ernte ist nur bei Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig. vor Sommerungen keine (Schwarz-)Brache über Winter für WG, WG, WR keine Auflagen nach dem 15. Februar keine Auflagen Bei Bewirtschaftung quer zum Hang keine Auflagen. Bei Mulch- und Direktsaatverfahren keine Auflagen.

CC Wasser2 Pflugverbot vom 1. Dezember bis 15. Februar. Landesanstalt Pflügen zwischen dem 16. Februar und dem Ablauf des 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat zulässig. Pflugverbot vor Aussaat von Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr. Bei Mulch- und Direktsaatverfahren keine Auflagen. Bei Engsaat kein Pflugverbot. Pflügen und Aussaat einer Zwischenfrucht vor dem 1. Dez. und anschließend Mulchsaat zur Reihenkultur möglich.

4. Vorgehensweise bei der Ermittlung der Erosionsgefährdung durch Wind (aus DIN 19706) Landesanstalt Gefährdungsklassen bezüglich Winderosion CC-Klasse CC 0 CC 1 Bezeichnung keine bis hohe Erosionsgefährdung sehr hohe Erosionsgefährdung Stufe nach DIN 19706 E nat 0 - -E nat 4 E nat 5

LN AL Abschätzung der Betroffenheit: gesamt CCWind Anzahl Feldblöcke LN AL 76.841 45.456 ca. 1.368 (1,8%) ca. 774 (1,7%) Fläche Feldblöcke LN AL ca. 1.249.400 ha ca. 1.048.600 ha ca. 36.700 ha (2,9%) ca. 24.100 ha (2,3%)

5. Anforderungen zur Vermeidung der Winderosion CC Wind Bei Aussaat vor dem 1.März ist Pflugeinsatz erlaubt. Pflügen ab dem 1. März nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat, außer bei Reihenkulturen. Landesanstalt Gilt nicht: soweit quer zur Hauptwindrichtung vor dem 1. Dezember Grünstreifen im Abstand von höchstens 100 Metern zueinander und in einer Breite von jeweils mindestens 2,5 Metern eingesät werden. im Falle des Anbaus von Kartoffeln, soweit die Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung angelegt werden. Bei Mulch- und Direktsaatverfahren keine Auflagen. Pflügen und Aussaat einer Zwischenfrucht vor dem 1. Dez. und anschließend Mulchsaat zur Reihenkultur möglich.

Als Hauptwindrichtung ist einheitlich für alle betroffenen Regionen in Sachsen-Anhalt West bis Südwest zu berücksichtigen. Landesanstalt SW ORT Nord Nordost Ost Südost Süd Südwest West Nordwest Magdeburg 2,2 1,5 3,3 1,0 5,1 22,7 48,6 15,6 Gardelegen 2,1 0,7 5,9 1,6 5,3 25,9 49,0 9,5 Braunschweig 2,9 5,7 12,6 5,5 1,6 22,8 34,8 14,0 Potsdam 1,7 1,5 17,3 1,4 4,5 26,3 40,0 7,4 Göttingen 4,5 0,6 7,4 2,3 11,3 38,5 26,8 8,7 Schkeuditz 4,0 3,7 10,1 1,4 6,3 36,1 24,4 14,0 Wittenberg 3,8 5,7 7,8 1,4 8,3 39,4 25,5 8,1 Artern 6,9 15,8 9,9 0,2 3,2 33,8 23,1 7,1

6. Ausnahmen Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden können Landesanstalt aus witterungsbedingten Gründen oder bei Aussaat bestimmter gärtnerischer Kulturen oder Stallmist zur Gefügestabilisierung eingesetzt wird. Derzeit werden die Ausnahmeregelungen durch das BMELV überprüft und angepasst.

7. Bekanntmachung der Feldblockeinteilung: Die Einstufung erfolgt auf Grund der sich ändernden Feldblockgrenzen jährlich neu. Ab Mitte Dezember wird im Auskunftssystem AgroView-Online im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de über die aktuelle Einstufung der Feldblöcke informiert. Landesanstalt Auf der Antrags-CD 2011 wird der Status der Flächen unter Berücksichtigung letzter Änderungen der Feldblockgrenzen bekannt gegeben. Bei Unstimmigkeiten mit ALFF in Verbindung setzen. Auf schriftlichen Antrag kann eine bestimmte Flächen von den Erosionsschutzanforderungen befreit werden, wenn nachweisbar festgestellt wird, dass eine Bewirtschaftungseinheit (Schlag) innerhalb eines als gefährdet eingestuften Feldblockes vollständig nicht erosionsgefährdet nach CC ist.

Achtung! Mindestanforderungen an den Erosionsschutz als Voraussetzung Landesanstalt für die Inanspruchnahme von EU-Zahlungen. Die Vorsorgepflichten nach Bundesbodenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetzt können darüber hinaus gehen und sich auch auf andere Flächen beziehen.

Landesanstalt Ende

Landesanstalt

Vergleich Pflug und Mulchsaat nach Starkregenereignis (ca. 20 mm) Landesanstalt

Wirkung des Filterstreifens nach Starkregenereignis (ca. 20 mm) Landesanstalt

Gezielter Einsatz von Fördermaßnahmen mit Erosionsschutzwirkung Landesanstalt Konservierende Bodenbearbeitung Hanglängenverkürzung Gewässerschutzstreifen Abflussrinnenbegrünung

Datengrundlagen für die flächendeckende Berechnung der Gefährdungskarte für Sachsen-Anhalt mit einer Rasterweite von 10-x-10-m: 10-x-10-m DGM (korrigiert) Vorläufige Bodenkarte 1:50.000 (Stand 30.06.2009) einschließlich der Flächendatensätze) 1-x1-km-DWD-Raster der Mittleren Niederschlagssummen (korrigiert) für die Zeitreihe 1961 bis 1990

Eingangsdaten zur Bestimmung der potenziellen Winderosionsgefährdung Erodierbarkeit des Bodens: Vorläufige Bodenkarte Sachsen-Anhalt 1:50.000, VBK 50 (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt) Windstärke: Grid der mittleren Windstärke in 0,1 m/s (Quelle: DWD) Häufigkeit der 8 Hauptwindrichtungen für Winde > 7 m/s: Datentabelle für Hauptstationen des DWD-Netzes (Quelle:DWD) Karte der Windhindernisse: CIR Auswertung Sachsen-Anhalt (Quelle: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2005), ATKIS (Quelle: Geobasisdaten LVermGeo LSA)